Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Call-Eckdaten

Thema 5: Erwachsenenbildung: Verbesserung der Berufsberatung zur Unterstützung der Teilnahme Erwachsener an Weiterbildungsmaßnahmen

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-ADULT-CG

Termine

Öffnung
18.12.2024

Deadline
27.05.2025 17:00

Förderquote

80%

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aktion zielt darauf ab, Innovation, Kreativität und Partizipation sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend, zu fördern. Der Pakt für Kompetenzen ist die Leitaktion der Europäischen Agenda für Kompetenzen 2020. Im Rahmen von Projekten zu diesem Thema werden Methoden und Mechanismen zur Verbesserung der Orientierungs- und Beratungsdienste für Erwachsene ermittelt und erprobt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erreichung und Unterstützung von Arbeitnehmer*innen in Klein- und Kleinstunternehmen liegt. Die Projekte können sich mit der Fortbildung und Umschulung von Mitarbeiter*innen aller Ebenen befassen, einschließlich Arbeitnehmer*innen mit geringen Grundkenntnissen, aber auch mit dem Management. Idealerweise sollten die Projekte Ansätze entwickeln, die das Potenzial haben, in alle Bereiche integriert zu werden.

Call-Ziele

Mit dieser Aktion sollen Innovation, Kreativität und Beteiligung sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend gefördert werden.

Zukunftsweisende Projekte sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu testen und/oder zu bewerten, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen und so die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie unterstützen zukunftsweisende Ideen, die den wichtigsten europäischen Prioritäten entsprechen. Sie sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung leisten und einen wesentlichen innovativen Effekt in Bezug auf Methoden und Praktiken für alle Arten von Lernumgebungen und aktiver Beteiligung für den sozialen Zusammenhalt in Europa bringen.

Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die ein kohärentes und umfassendes Paket von sektoralen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder a) Innovationen in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder b) einen Innovationstransfer (über Länder, Politikbereiche oder Zielgruppen hinweg) gewährleisten und damit auf europäischer Ebene eine nachhaltige Nutzung innovativer Projektergebnisse und/oder die Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen sicherstellen. Die Partnerschaften sollten sich aus einer Mischung von öffentlichen und privaten Organisationen zusammensetzen, die Forschende, Praktiker*innen und Partner*innen mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträger*innen zu erreichen, miteinander verbinden.

Zukunftsweisende Projekte sollten daher von einer gemischten Partnerschaft von Organisationen durchgeführt werden:

  • auf der Grundlage von Exzellenz und modernstem Wissen;
  • die über die Fähigkeit zur Innovation verfügen;
  • die in der Lage sind, durch ihre Aktivitäten eine systemische Wirkung zu erzielen, und die das Potenzial haben, die politische Agenda im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzutreiben.

Die allgemeinen Ziele lauten wie folgt:

  • Umsetzung innovativer Initiativen mit starken Auswirkungen auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung in bestimmten strategischen Politikbereichen;
  • Beitrag zur Stärkung der Innovationskapazität Europas durch die Förderung von Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • Schaffung eines systemischen Wandels durch die Förderung von Innovationen sowohl auf praktischer als auch auf politischer Ebene;
  • Unterstützung zukunftsweisender Ideen, die sich auf Schlüsselthemen und -prioritäten auf EU-Ebene konzentrieren und ein klares Potenzial für die Umsetzung in einem oder mehreren Bereichen aufweisen;
  • Vollkommen innovative, bahnbrechende Bildungsmethoden und -praktiken und/oder Innovationstransfer: Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung innovativer Projektergebnisse auf EU-Ebene und/oder Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen.

Zu den spezifischen Zielen gehören:

  • Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze, die das Potenzial haben, als Querschnittsaufgabe eingesetzt zu werden, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Wirksamkeit von Strategien und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern;
  • Einleitung von Pilotaktionen zur Erprobung von Lösungen und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen mit dem Ziel, eine nachhaltige und systemische Wirkung zu erzielen;
  • Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens in Bezug auf zukunftsweisende Themen unter den wichtigsten Akteur*innen und Befähigung dieser Akteur*innen zur Entwicklung innovativer Lösungen und zur Förderung der Übertragung dieser Lösungen in neue Umfelder, einschließlich des Kapazitätsaufbaus der relevanten Akteur*innen.

weiterlesen

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Höhere Teilnahmequote von Erwachsenen am lebenslangen Lernen;
  • Strategien zur Verbesserung der Berufsberatung und -orientierung, um Erwachsene dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen über Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten zu treffen und ihre Fähigkeiten zur Laufbahngestaltung zu verbessern;
  • Aktionspläne für Lösungen in der Berufsberatung und -orientierung;
  • Modelle für verbesserte Berufsberatung und Mentoring für die Höher- und Weiterqualifizierung von Erwachsenen, insbesondere für Menschen ohne funktionale Grundkenntnisse und für Arbeitnehmer*innen in Klein- und Kleinstunternehmen;
  • Bessere Überlegungen zu den spezifischen Bedürfnissen von KMU und Kleinstunternehmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung;
  • Verfügbarkeit von erprobten und getesteten Instrumenten, die in größerem Umfang eingesetzt werden können, um automatisierte und persönliche Berufsberatungsdienste zu verbinden.

Die Projekte sollten zu einem wirksamen strukturellen Rahmen für die Zusammenarbeit führen, in dem alle beteiligten Akteur*innen die Verantwortung für die Entwicklung von Erwachsenenqualifikationen teilen.

DIGITALE BILDUNG

Projekte in diesem Bereich können sich an verschiedene Bildungsbereiche richten oder Bildungsbereiche überbrücken und müssen im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 eine hochwertige und integrative digitale Bildung unterstützen.

Verschiedene Initiativen auf EU-Ebene zielen darauf ab, die Herausforderungen des digitalen Wandels zu bewältigen und die ständig steigende Nachfrage nach digitalen Kompetenzen zu decken. Der Digitale Kompass und der Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte setzen ehrgeizige Ziele, um die EU-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung digitaler Kompetenzen in einer Perspektive des lebenslangen Lernens zu unterstützen. Sie sollen sicherstellen, dass 80 % der Erwachsenen zumindest über digitale Grundkenntnisse verfügen und dass bis 2030 in der EU 20 Millionen IKT-Fachleute beschäftigt sind, darunter mehr Frauen. Diese Ziele spiegeln sich in der Entscheidung über das politische Programm für die digitale Dekade 2030 wider und werden durch das im Europäischen Bildungsraum festgelegte Ziel ergänzt, den Anteil der Achtklässler mit geringen Computer- und Informationskenntnissen bis 2030 auf unter 15 % zu senken. Die Schlüsselindikatoren zeigen jedoch, dass es noch ein weiter Weg ist, um die Ziele für die digitalen Kompetenzen zu erreichen:

  • 44 % der EU-Bürger*innen verfügen über keine digitalen Grundkenntnisse;
  • Im Jahr 2023 werden fast 10 Millionen IKT-Spezialist*innen beschäftigt sein, davon 81 % Männer;
  • 34 % der Schüler*innen haben immer noch zu wenig Computer- und Informationskompetenz;
  • Nur 39 % der Lehrer*innen fühlen sich gut auf die Nutzung digitaler Technologien im Unterricht vorbereitet.

Die digitale Transformation ist für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport besonders wichtig, da es sich dabei um einen systematischen Veränderungsprozess handelt, bei dem die Technologie genutzt wird, um neue Prozesse und Methoden zu ermöglichen, mit dem Ziel, die Qualität und die Integrationsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit zu verbessern. Der gezielte Einsatz digitaler und anderer neuer Technologien bietet neue Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten, verbessert den Zugang zu Informationen und ermöglicht moderne pädagogische Ansätze, mit denen Lehrkräfte den Unterricht und Lernende ihr Lernen verbessern können, sowohl in formalen als auch in nicht-formalen Kontexten. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche digitale Bildung, Ausbildung und Jugendarbeit ist zum einen eine digitale Infrastruktur und Ausrüstung und zum anderen die Vermittlung digitaler Kompetenzen.

Allgemeine und berufliche Bildung sind der Schlüssel für persönliche Entwicklung, sozialen Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Der Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 ist die wichtigste Leitinitiative der Europäischen Kommission, um die allgemeine und berufliche Bildung für das digitale Zeitalter fit zu machen. Er umfasst die gesamte formale allgemeine und berufliche Bildung unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens und alle Ebenen digitaler Kompetenzen (von den Grundlagen bis zu fortgeschrittenen Kenntnissen), einschließlich des informellen und nicht-formalen Lernens und der Jugendarbeit zur Entwicklung digitaler Kompetenzen.

Die beiden strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung zielen auf Folgendes ab

  • Entwicklung eines leistungsstarken Ökosystems für die digitale Bildung; und
  • Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen für den digitalen Wandel.

Diese Prioritäten wurden durch zwei Empfehlungen des Rates, die im November 2023 angenommen wurden, weiter entwickelt. In der Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale Bildung und Ausbildung wird die Vision eines universellen Zugangs zu einer inklusiven und hochwertigen digitalen Bildung und Ausbildung für alle in der formalen Bildung und Ausbildung dargelegt und ein kohärenter Rahmen für Investitionen, Governance und Kapazitätsaufbau vorgeschlagen. Die Empfehlung des Rates zur Verbesserung der Vermittlung digitaler Fertigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung zielt darauf ab, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Zusammenhang mit dem geringen Niveau digitaler Fertigkeiten in verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.

weiterlesen

Erwartete Ergebnisse

Das Europäische Jahr der Kompetenzen hat die Botschaft verbreitet, dass die lebenslange Weiterbildung für alle zur Norm werden sollte, um dem Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangel zu begegnen, der die europäische Wirtschaft und das europäische Sozialmodell gefährdet. Drei Viertel (78 %) der kleinen und mittleren Unternehmen gaben in einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage an, dass sie Schwierigkeiten haben, die von ihnen benötigten Talente zu rekrutieren. Gleichzeitig sind 21 % der 20- bis 64-Jährigen in der EU derzeit nicht erwerbstätig und benötigen gezielte Unterstützung, um in den Arbeitsmarkt einzutreten.

Die Beteiligung von Erwachsenen am Lernen ist nach wie vor zu gering. Die Erhebung zur Erwachsenenbildung 2022 ergab, dass 39,5 % der Erwachsenen in den vorangegangenen 12 Monaten an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Das sind nur 2 Prozentpunkte mehr als 2016 und sehr weit entfernt von dem Ziel, dass bis 2030 jährlich mindestens 60 % aller Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen sollten.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor, um sicherzustellen, dass Erwachsene in der Lage sind, sich an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu beteiligen, ist, dass sie Zugang zu Orientierungs- und Beratungsangeboten haben, damit sie fundierte Entscheidungen über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten treffen können. Dies ist besonders wichtig für Personen ohne funktionale Grundkenntnisse, die Gefahr laufen, in der "Geringqualifizierten-Armuts-Falle" zu landen. Der Zugang zur Berufsberatung ist auch sehr wichtig für Menschen, die in Klein- und Kleinstunternehmen arbeiten und weniger Möglichkeiten haben, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Gleichzeitig sind Berufsberatung und -orientierung nicht nur ein Gewinn für die Arbeitnehmer. Sie sind auch von größter Bedeutung, um Unternehmen zu helfen, die mit Arbeitskräftemangel zu kämpfen haben und den dreifachen Übergang in Europa bewältigen müssen.

Im Rahmen von Projekten zu diesem Thema werden Methoden und Mechanismen zur Verbesserung der Orientierungs- und Beratungsdienste für Erwachsene ermittelt und erprobt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erreichung und Unterstützung von Arbeitnehmer*innen in Klein- und Kleinstunternehmen liegt. Die Projekte können sich mit der Fortbildung und Umschulung von Mitarbeitern aller Ebenen befassen, einschließlich Arbeitnehmer*innen mit geringen Grundkenntnissen, aber auch mit dem Management. Idealerweise sollten die Projekte Ansätze entwickeln, die das Potenzial haben, als Querschnittsaufgabe zu fungieren.

Zu den wichtigsten Aktivitäten in diesem Bereich könnten gehören (nicht erschöpfende Liste):

  • Bereitstellung von koordinierten Diensten (persönlich oder online), die allen Erwachsenen und Organisationen (insbesondere KMU und Kleinstunternehmen) über "zentrale Anlaufstellen" offen stehen, die eine Bewertung der Fähigkeiten anbieten und Einzelpersonen (und Gruppen von Einzelpersonen) auf maßgeschneiderte Lernoptionen verweisen, wobei die erworbenen Fähigkeiten validiert werden;
  • Verbesserung der Fähigkeiten des Einzelnen in Bezug auf das Karrieremanagement, um ihm zu helfen, sich reibungslos durch die verschiedenen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten zu bewegen, d. h. den Menschen zu helfen, sich das notwendige Wissen anzueignen, damit sie bei ihren Berufswahlentscheidungen autonomer werden und sich besser an einige der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt während ihres Arbeitslebens anpassen können;
  • Unterstützung von Arbeitgeber*innen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, um zu ermitteln, welche Qualifikationen ihre Unternehmen benötigen und wie sie ihre Mitarbeiter dabei unterstützen können, diese Qualifikationen zu bewerten und zu erwerben;
  • Verstärkung der Ausbildung und Qualifizierung von Berufsberatern, damit sie den Einzelnen dabei unterstützen können, sein volles Potenzial auszuschöpfen;
  • Einsatz von Kompetenzintelligenz und digitalen Werkzeugen, einschließlich künstlicher Intelligenz, in der Berufsberatung, um neue Effizienz- und Skaleneffekte zu nutzen;
  • Erprobung solcher Instrumente in Kombination mit persönlichen Beratungs- und Betreuungsmethoden an einer Stichprobe von Nutzern.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind. Für Thema 4 "Erwachsenenbildung: Unterstützung des Pakts für Kompetenzen" sollten diese Einrichtungen auch registrierte Mitglieder des Pakts für Kompetenzen sein;
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem der Erasmus+ Programmländer:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+ Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) beteiligt werden. Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland und der Russischen Föderation sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

weitere Förderkriterien

Besondere Fälle:

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Thema 4 und Thema 5 teilen sich ein Gesamtbudget von € 8.000.000,00.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 24 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
  • Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
    • Detaillierte Budgettabelle/Rechner

Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und da die Pauschalbeträge verlässliche Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - Annotierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen müssen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten, kann der Zuschuss gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss).

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren