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Call-Eckdaten
Thema 5: Erwachsenenbildung: Verbesserung der Berufsberatung zur Unterstützung der Teilnahme Erwachsener an Weiterbildungsmaßnahmen
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-ADULT-CG
Termine
Öffnung
18.12.2024
Deadline
27.05.2025 17:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, Innovation, Kreativität und Partizipation sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend, zu fördern. Der Pakt für Kompetenzen ist die Leitaktion der Europäischen Agenda für Kompetenzen 2020. Im Rahmen von Projekten zu diesem Thema werden Methoden und Mechanismen zur Verbesserung der Orientierungs- und Beratungsdienste für Erwachsene ermittelt und erprobt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erreichung und Unterstützung von Arbeitnehmer*innen in Klein- und Kleinstunternehmen liegt. Die Projekte können sich mit der Fortbildung und Umschulung von Mitarbeiter*innen aller Ebenen befassen, einschließlich Arbeitnehmer*innen mit geringen Grundkenntnissen, aber auch mit dem Management. Idealerweise sollten die Projekte Ansätze entwickeln, die das Potenzial haben, in alle Bereiche integriert zu werden.
Call-Ziele
Mit dieser Aktion sollen Innovation, Kreativität und Beteiligung sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend gefördert werden.
Zukunftsweisende Projekte sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu testen und/oder zu bewerten, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen und so die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie unterstützen zukunftsweisende Ideen, die den wichtigsten europäischen Prioritäten entsprechen. Sie sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung leisten und einen wesentlichen innovativen Effekt in Bezug auf Methoden und Praktiken für alle Arten von Lernumgebungen und aktiver Beteiligung für den sozialen Zusammenhalt in Europa bringen.
Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die ein kohärentes und umfassendes Paket von sektoralen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder a) Innovationen in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder b) einen Innovationstransfer (über Länder, Politikbereiche oder Zielgruppen hinweg) gewährleisten und damit auf europäischer Ebene eine nachhaltige Nutzung innovativer Projektergebnisse und/oder die Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen sicherstellen. Die Partnerschaften sollten sich aus einer Mischung von öffentlichen und privaten Organisationen zusammensetzen, die Forschende, Praktiker*innen und Partner*innen mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträger*innen zu erreichen, miteinander verbinden.
Zukunftsweisende Projekte sollten daher von einer gemischten Partnerschaft von Organisationen durchgeführt werden:
- auf der Grundlage von Exzellenz und modernstem Wissen;
- die über die Fähigkeit zur Innovation verfügen;
- die in der Lage sind, durch ihre Aktivitäten eine systemische Wirkung zu erzielen, und die das Potenzial haben, die politische Agenda im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzutreiben.
Die allgemeinen Ziele lauten wie folgt:
- Umsetzung innovativer Initiativen mit starken Auswirkungen auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung in bestimmten strategischen Politikbereichen;
- Beitrag zur Stärkung der Innovationskapazität Europas durch die Förderung von Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Schaffung eines systemischen Wandels durch die Förderung von Innovationen sowohl auf praktischer als auch auf politischer Ebene;
- Unterstützung zukunftsweisender Ideen, die sich auf Schlüsselthemen und -prioritäten auf EU-Ebene konzentrieren und ein klares Potenzial für die Umsetzung in einem oder mehreren Bereichen aufweisen;
- Vollkommen innovative, bahnbrechende Bildungsmethoden und -praktiken und/oder Innovationstransfer: Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung innovativer Projektergebnisse auf EU-Ebene und/oder Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen.
Zu den spezifischen Zielen gehören:
- Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze, die das Potenzial haben, als Querschnittsaufgabe eingesetzt zu werden, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Wirksamkeit von Strategien und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern;
- Einleitung von Pilotaktionen zur Erprobung von Lösungen und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen mit dem Ziel, eine nachhaltige und systemische Wirkung zu erzielen;
- Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens in Bezug auf zukunftsweisende Themen unter den wichtigsten Akteur*innen und Befähigung dieser Akteur*innen zur Entwicklung innovativer Lösungen und zur Förderung der Übertragung dieser Lösungen in neue Umfelder, einschließlich des Kapazitätsaufbaus der relevanten Akteur*innen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Höhere Teilnahmequote von Erwachsenen am lebenslangen Lernen;
- Strategien zur Verbesserung der Berufsberatung und -orientierung, um Erwachsene dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen über Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten zu treffen und ihre Fähigkeiten zur Laufbahngestaltung zu verbessern;
- Aktionspläne für Lösungen in der Berufsberatung und -orientierung;
- Modelle für verbesserte Berufsberatung und Mentoring für die Höher- und Weiterqualifizierung von Erwachsenen, insbesondere für Menschen ohne funktionale Grundkenntnisse und für Arbeitnehmer*innen in Klein- und Kleinstunternehmen;
- Bessere Überlegungen zu den spezifischen Bedürfnissen von KMU und Kleinstunternehmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung;
- Verfügbarkeit von erprobten und getesteten Instrumenten, die in größerem Umfang eingesetzt werden können, um automatisierte und persönliche Berufsberatungsdienste zu verbinden.
Die Projekte sollten zu einem wirksamen strukturellen Rahmen für die Zusammenarbeit führen, in dem alle beteiligten Akteur*innen die Verantwortung für die Entwicklung von Erwachsenenqualifikationen teilen.
DIGITALE BILDUNG
Projekte in diesem Bereich können sich an verschiedene Bildungsbereiche richten oder Bildungsbereiche überbrücken und müssen im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 eine hochwertige und integrative digitale Bildung unterstützen.
Verschiedene Initiativen auf EU-Ebene zielen darauf ab, die Herausforderungen des digitalen Wandels zu bewältigen und die ständig steigende Nachfrage nach digitalen Kompetenzen zu decken. Der Digitale Kompass und der Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte setzen ehrgeizige Ziele, um die EU-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung digitaler Kompetenzen in einer Perspektive des lebenslangen Lernens zu unterstützen. Sie sollen sicherstellen, dass 80 % der Erwachsenen zumindest über digitale Grundkenntnisse verfügen und dass bis 2030 in der EU 20 Millionen IKT-Fachleute beschäftigt sind, darunter mehr Frauen. Diese Ziele spiegeln sich in der Entscheidung über das politische Programm für die digitale Dekade 2030 wider und werden durch das im Europäischen Bildungsraum festgelegte Ziel ergänzt, den Anteil der Achtklässler mit geringen Computer- und Informationskenntnissen bis 2030 auf unter 15 % zu senken. Die Schlüsselindikatoren zeigen jedoch, dass es noch ein weiter Weg ist, um die Ziele für die digitalen Kompetenzen zu erreichen:
- 44 % der EU-Bürger*innen verfügen über keine digitalen Grundkenntnisse;
- Im Jahr 2023 werden fast 10 Millionen IKT-Spezialist*innen beschäftigt sein, davon 81 % Männer;
- 34 % der Schüler*innen haben immer noch zu wenig Computer- und Informationskompetenz;
- Nur 39 % der Lehrer*innen fühlen sich gut auf die Nutzung digitaler Technologien im Unterricht vorbereitet.
Die digitale Transformation ist für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport besonders wichtig, da es sich dabei um einen systematischen Veränderungsprozess handelt, bei dem die Technologie genutzt wird, um neue Prozesse und Methoden zu ermöglichen, mit dem Ziel, die Qualität und die Integrationsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit zu verbessern. Der gezielte Einsatz digitaler und anderer neuer Technologien bietet neue Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten, verbessert den Zugang zu Informationen und ermöglicht moderne pädagogische Ansätze, mit denen Lehrkräfte den Unterricht und Lernende ihr Lernen verbessern können, sowohl in formalen als auch in nicht-formalen Kontexten. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche digitale Bildung, Ausbildung und Jugendarbeit ist zum einen eine digitale Infrastruktur und Ausrüstung und zum anderen die Vermittlung digitaler Kompetenzen.
Allgemeine und berufliche Bildung sind der Schlüssel für persönliche Entwicklung, sozialen Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Der Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 ist die wichtigste Leitinitiative der Europäischen Kommission, um die allgemeine und berufliche Bildung für das digitale Zeitalter fit zu machen. Er umfasst die gesamte formale allgemeine und berufliche Bildung unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens und alle Ebenen digitaler Kompetenzen (von den Grundlagen bis zu fortgeschrittenen Kenntnissen), einschließlich des informellen und nicht-formalen Lernens und der Jugendarbeit zur Entwicklung digitaler Kompetenzen.
Die beiden strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung zielen auf Folgendes ab
- Entwicklung eines leistungsstarken Ökosystems für die digitale Bildung; und
- Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen für den digitalen Wandel.
Diese Prioritäten wurden durch zwei Empfehlungen des Rates, die im November 2023 angenommen wurden, weiter entwickelt. In der Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale Bildung und Ausbildung wird die Vision eines universellen Zugangs zu einer inklusiven und hochwertigen digitalen Bildung und Ausbildung für alle in der formalen Bildung und Ausbildung dargelegt und ein kohärenter Rahmen für Investitionen, Governance und Kapazitätsaufbau vorgeschlagen. Die Empfehlung des Rates zur Verbesserung der Vermittlung digitaler Fertigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung zielt darauf ab, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Zusammenhang mit dem geringen Niveau digitaler Fertigkeiten in verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Das Europäische Jahr der Kompetenzen hat die Botschaft verbreitet, dass die lebenslange Weiterbildung für alle zur Norm werden sollte, um dem Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangel zu begegnen, der die europäische Wirtschaft und das europäische Sozialmodell gefährdet. Drei Viertel (78 %) der kleinen und mittleren Unternehmen gaben in einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage an, dass sie Schwierigkeiten haben, die von ihnen benötigten Talente zu rekrutieren. Gleichzeitig sind 21 % der 20- bis 64-Jährigen in der EU derzeit nicht erwerbstätig und benötigen gezielte Unterstützung, um in den Arbeitsmarkt einzutreten.
Die Beteiligung von Erwachsenen am Lernen ist nach wie vor zu gering. Die Erhebung zur Erwachsenenbildung 2022 ergab, dass 39,5 % der Erwachsenen in den vorangegangenen 12 Monaten an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Das sind nur 2 Prozentpunkte mehr als 2016 und sehr weit entfernt von dem Ziel, dass bis 2030 jährlich mindestens 60 % aller Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen sollten.
Ein entscheidender Erfolgsfaktor, um sicherzustellen, dass Erwachsene in der Lage sind, sich an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu beteiligen, ist, dass sie Zugang zu Orientierungs- und Beratungsangeboten haben, damit sie fundierte Entscheidungen über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten treffen können. Dies ist besonders wichtig für Personen ohne funktionale Grundkenntnisse, die Gefahr laufen, in der "Geringqualifizierten-Armuts-Falle" zu landen. Der Zugang zur Berufsberatung ist auch sehr wichtig für Menschen, die in Klein- und Kleinstunternehmen arbeiten und weniger Möglichkeiten haben, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Gleichzeitig sind Berufsberatung und -orientierung nicht nur ein Gewinn für die Arbeitnehmer. Sie sind auch von größter Bedeutung, um Unternehmen zu helfen, die mit Arbeitskräftemangel zu kämpfen haben und den dreifachen Übergang in Europa bewältigen müssen.
Im Rahmen von Projekten zu diesem Thema werden Methoden und Mechanismen zur Verbesserung der Orientierungs- und Beratungsdienste für Erwachsene ermittelt und erprobt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erreichung und Unterstützung von Arbeitnehmer*innen in Klein- und Kleinstunternehmen liegt. Die Projekte können sich mit der Fortbildung und Umschulung von Mitarbeitern aller Ebenen befassen, einschließlich Arbeitnehmer*innen mit geringen Grundkenntnissen, aber auch mit dem Management. Idealerweise sollten die Projekte Ansätze entwickeln, die das Potenzial haben, als Querschnittsaufgabe zu fungieren.
Zu den wichtigsten Aktivitäten in diesem Bereich könnten gehören (nicht erschöpfende Liste):
- Bereitstellung von koordinierten Diensten (persönlich oder online), die allen Erwachsenen und Organisationen (insbesondere KMU und Kleinstunternehmen) über "zentrale Anlaufstellen" offen stehen, die eine Bewertung der Fähigkeiten anbieten und Einzelpersonen (und Gruppen von Einzelpersonen) auf maßgeschneiderte Lernoptionen verweisen, wobei die erworbenen Fähigkeiten validiert werden;
- Verbesserung der Fähigkeiten des Einzelnen in Bezug auf das Karrieremanagement, um ihm zu helfen, sich reibungslos durch die verschiedenen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten zu bewegen, d. h. den Menschen zu helfen, sich das notwendige Wissen anzueignen, damit sie bei ihren Berufswahlentscheidungen autonomer werden und sich besser an einige der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt während ihres Arbeitslebens anpassen können;
- Unterstützung von Arbeitgeber*innen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, um zu ermitteln, welche Qualifikationen ihre Unternehmen benötigen und wie sie ihre Mitarbeiter dabei unterstützen können, diese Qualifikationen zu bewerten und zu erwerben;
- Verstärkung der Ausbildung und Qualifizierung von Berufsberatern, damit sie den Einzelnen dabei unterstützen können, sein volles Potenzial auszuschöpfen;
- Einsatz von Kompetenzintelligenz und digitalen Werkzeugen, einschließlich künstlicher Intelligenz, in der Berufsberatung, um neue Effizienz- und Skaleneffekte zu nutzen;
- Erprobung solcher Instrumente in Kombination mit persönlichen Beratungs- und Betreuungsmethoden an einer Stichprobe von Nutzern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind. Für Thema 4 "Erwachsenenbildung: Unterstützung des Pakts für Kompetenzen" sollten diese Einrichtungen auch registrierte Mitglieder des Pakts für Kompetenzen sein;
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem der Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+ Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) beteiligt werden. Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland und der Russischen Föderation sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Thema 4 und Thema 5 teilen sich ein Gesamtbudget von € 8.000.000,00.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner
Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und da die Pauschalbeträge verlässliche Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - Annotierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen müssen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten, kann der Zuschuss gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARDERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD(1214kB)
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