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Call-Eckdaten
Thema 3: Berufliche Bildung und Ausbildung: Entwicklung gemeinsamer Berufsbildungsqualifikationen und -module
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-VET-QM
Termine
Öffnung
18.12.2024
Deadline
27.05.2025 17:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aktion sollen Innovation, Kreativität und Beteiligung sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend gefördert werden. Das spezifische Ziel des Themas besteht darin, die Entwicklung und Bereitstellung gemeinsamer Berufsbildungsqualifikationen und/oder Module, die Teil von Qualifikationen sind, oder die Verbesserung bestehender Qualifikationen zu unterstützen und so die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen zu erleichtern und zum Abbau von Hindernissen für die Arbeits- und Studienmobilität innerhalb der EU beizutragen.
Call-Ziele
Mit dieser Aktion sollen Innovation, Kreativität und Beteiligung sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend gefördert werden.
Zukunftsweisende Projekte sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu testen und/oder zu bewerten, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen und so die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie unterstützen zukunftsweisende Ideen, die den wichtigsten europäischen Prioritäten entsprechen. Sie sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung leisten und einen wesentlichen innovativen Effekt in Bezug auf Methoden und Praktiken für alle Arten von Lernumgebungen und aktiver Beteiligung für den sozialen Zusammenhalt in Europa bringen.
Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die ein kohärentes und umfassendes Paket von sektoralen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder a) Innovationen in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder b) einen Innovationstransfer (über Länder, Politikbereiche oder Zielgruppen hinweg) gewährleisten und damit auf europäischer Ebene eine nachhaltige Nutzung innovativer Projektergebnisse und/oder die Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen sicherstellen. Die Partnerschaften sollten sich aus einer Mischung von öffentlichen und privaten Organisationen zusammensetzen, die Forschende, Praktiker*innen und Partner*innen mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträger*innen zu erreichen, miteinander verbinden.
Zukunftsweisende Projekte sollten daher von einer gemischten Partnerschaft von Organisationen durchgeführt werden:
- auf der Grundlage von Exzellenz und modernstem Wissen;
- die über die Fähigkeit zur Innovation verfügen;
- die in der Lage sind, durch ihre Aktivitäten eine systemische Wirkung zu erzielen, und die das Potenzial haben, die politische Agenda im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzutreiben.
Die allgemeinen Ziele lauten wie folgt:
- Umsetzung innovativer Initiativen mit starken Auswirkungen auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung in bestimmten strategischen Politikbereichen;
- Beitrag zur Stärkung der Innovationskapazität Europas durch die Förderung von Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Schaffung eines systemischen Wandels durch die Förderung von Innovationen sowohl auf praktischer als auch auf politischer Ebene;
- Unterstützung zukunftsweisender Ideen, die sich auf Schlüsselthemen und -prioritäten auf EU-Ebene konzentrieren und ein klares Potenzial für die Umsetzung in einem oder mehreren Bereichen aufweisen;
- Vollkommen innovative, bahnbrechende Bildungsmethoden und -praktiken und/oder Innovationstransfer: Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung innovativer Projektergebnisse auf EU-Ebene und/oder Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen.
Zu den spezifischen Zielen gehören:
- Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze, die das Potenzial haben, als Querschnittsaufgabe eingesetzt zu werden, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Wirksamkeit von Strategien und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern;
- Einleitung von Pilotaktionen zur Erprobung von Lösungen und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen mit dem Ziel, eine nachhaltige und systemische Wirkung zu erzielen;
- Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens in Bezug auf zukunftsweisende Themen unter den wichtigsten Akteur*innen und Befähigung dieser Akteur*innen zur Entwicklung innovativer Lösungen und zur Förderung der Übertragung dieser Lösungen in neue Umfelder, einschließlich des Kapazitätsaufbaus der relevanten Akteur*innen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Projekte werden dazu beitragen, den Arbeitskräftemangel in der EU zu beheben und die Beseitigung von Hindernissen für die interne Mobilität und den Binnenmarkt zu erleichtern, wobei auch das gegenseitige Vertrauen und die Anerkennung von Qualifikationen oder Modulen in verschiedenen Ländern gefördert werden.
ERWACHSENENLERNEN
Die Projekte in diesem Bereich befassen sich mit dem Sektor der Erwachsenenbildung. Sie unterstützen die Umsetzung der Grundsätze und Ziele des Aktionsplans der Europäischen Säule sozialer Rechte, der Europäischen Qualifikationsagenda und insbesondere der Empfehlung des Rates zu individuellen Lernkonten, der Initiative zum Pakt für Kompetenzen und der Entschließung des Rates zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030.
Erwartete Ergebnisse
Die Ziele dieses Themas bestehen darin, einen Beitrag zu leisten:
- Beseitigung von Hindernissen für die interne Mobilität zu Arbeits- und Studienzwecken, Erleichterung der Übertragbarkeit, automatische Anerkennung von Qualifikationen und Ergebnissen von Lernphasen im Ausland und Beitrag zur Erreichung des EU-Ziels einer Mobilitätsbeteiligung in der beruflichen Bildung von 12 % bis 2030;
- Entwicklung einer hochqualifizierten, qualifizierten und mobilen Erwerbsbevölkerung, die Lernenden, Arbeitnehmer*innen und Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnet;
- Stärkung der Qualität, Relevanz und Attraktivität der beruflichen Bildung durch Unterstützung gemeinsamer Entwicklungen.
Das spezifische Ziel des Themas besteht darin, die Entwicklung und Bereitstellung gemeinsamer Berufsbildungsqualifikationen und/oder -module, die Teil von Qualifikationen sind, oder die Verbesserung bestehender Qualifikationen zu unterstützen und so die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen zu erleichtern und dazu beizutragen, Hindernisse für die Arbeits- und Studienmobilität innerhalb der EU zu beseitigen. Die gemeinsamen Qualifikationen und/oder Module werden eine Komponente des berufsbezogenen Lernens und ein Mobilitätsfenster für eine bestimmte Anzahl von Lernenden in berufsorientierten Bildungsgängen der ISCED-Stufen 3 oder 4 umfassen. Darüber hinaus zielen sie auf die Schaffung von Rotationsmobilitätsprogrammen ab, die den Austausch zwischen den Projektpartnern ermöglichen, um die gegenseitige automatische Anerkennung der gemeinsamen Berufsbildungsqualifikationen und/oder -module zwischen den teilnehmenden Organisationen zu gewährleisten.
Gemeinsame Berufsbildungsqualifikationen und -module haben das Potenzial, den sich abzeichnenden und sich schnell verändernden Qualifikationsbedarf in verschiedenen Sektoren zu decken und zur Behebung des Arbeitskräftemangels in der EU beizutragen. Darüber hinaus können sie dazu beitragen, Hindernisse für die interne Mobilität und den Binnenmarkt zu beseitigen, die anhaltende Arbeitslosigkeit in einigen Regionen zu verringern und das in der Empfehlung des Rates zu "Europa in Bewegung" festgelegte Ziel der Berufsbildungsmobilität zu erreichen.
Die Antragsteller*innen können sich bei der Entwicklung der transnationalen gemeinsamen Qualifikationen/Module auf vorhandene Erkenntnisse über den sich abzeichnenden und schnell ändernden Qualifikationsbedarf für konkrete Berufe stützen (einschließlich der Ergebnisse von Blueprint-Projekten, EU-Qualifikationsakademien, Centres of Vocational Excellence (CoVEs), sektoralen EU-Strategien usw.) oder solche Erkenntnisse im Rahmen der Projekte entwickeln.
Gemeinsame Qualifikation (oder Modul) bedeutet, dass in den Programmen der teilnehmenden Einrichtungen die gleichen Lernergebnisse angestrebt werden und dass die Qualifikation Teil des Registers der offiziell anerkannten nationalen oder regionalen Qualifikationen in mindestens einem der EU-Länder ist.
Um diese Ziele zu erreichen, sollte der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit nationalen oder regionalen Behörden liegen, die für Qualifikationen und Anerkennung zuständig sind, sowie auf der Einbeziehung von Berufsbildungsanbietern, die Bildungsgänge auf ISCED-Stufe 3 oder/und 4 anbieten.
Spezifische Aktivitäten, die finanziert werden können (Umfang):
Die Projekte sollten alle unten aufgeführten Aktivitäten durchführen:
- Entwicklung gemeinsamer transnationaler Qualifikationen und/oder Module [auf der Grundlage des ermittelten Qualifikationsbedarfs] - die Qualifikationen und/oder Module können auf einen bestimmten Beruf abzielen oder multidisziplinäre Inhalte entwickeln, sie sollten nicht nur berufsspezifische Fertigkeiten, sondern auch Inhalte in Bezug auf Grundfertigkeiten und übergreifende Kompetenzen umfassen;
- Erprobung der neu entwickelten oder angenommenen Qualifikationen und/oder Module durch den Austausch von Lehrer*innen und Ausbilder*innen zwischen den Projektpartnern;
- Einsatz der gemeinsamen Qualifikationen und/oder Module im Rahmen einer Mobilitätsaktivität von Lernenden in der beruflichen Bildung, die nach dem Rotationsprinzip zwischen den Projektpartnern organisiert wird; Integration des/der gemeinsamen Ausbildungsmoduls/e in die Lehrpläne der Berufsbildungsprogramme (z. B. als Mobilitätsfenster) und Zusammenarbeit mit der/den Qualifikationsbehörde(n) in dieser Angelegenheit;
- Zertifizierung (nationale oder regionale Zertifizierungsregeln und Europass Mobilität unter Verwendung der europäischen Infrastruktur für digitale Lernnachweise) und automatische Anerkennung der Lernergebnisse der Teilnehmer während der Mobilitätsphase im Ausland.
Zusätzliche Aktivitäten sind möglich, z. B. die gemeinsame Entwicklung oder Anpassung von digitalisierten Lern- und Ausbildungsinhalten und/oder Bewertungen (einschließlich der Nutzung der Ergebnisse von Blueprint-Projekten, EU-Kompetenzakademien, CoVEs). Die Projekte könnten sich gegebenenfalls auf Mangelberufe beziehen, die im Anhang des Vorschlags der Kommission für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines EU-Talentpools aufgeführt sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind. Für Thema 4 "Erwachsenenbildung: Unterstützung des Pakts für Kompetenzen" sollten diese Einrichtungen auch registrierte Mitglieder des Pakts für Kompetenzen sein;
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem der Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+ Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) beteiligt werden. Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland und der Russischen Föderation sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Unter Thema 3 "Berufliche Bildung und Ausbildung: Entwicklung gemeinsamer Berufsbildungsqualifikationen und -module" müssen mindestens zwei Antragsteller (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen) ein Berufsbildungsanbieter sein, der Qualifikationsprogramme auf EQR ISCED-Niveau 3-4 anbietet.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Thema 2 und Thema 3 teilen sich ein Budget von € 8.000.000,00.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner
Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und da die Pauschalbeträge verlässliche Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - Annotierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen müssen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten, kann der Zuschuss gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARDERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD(1214kB)
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