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Call-Eckdaten
Aufbau des Netzes der nationalen Koordinierungsstellen mit den Mitgliedstaaten
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03-NAT-COORDINATION
Termine
Öffnung
15.11.2022
Deadline
15.02.2023 17:00
Förderquote
50 %
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (maximaler Zuschuss): zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit der Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung (Verordnung (EU) 2021/887) werden die nationalen Koordinierungszentren - die über ein Netzwerk zusammenarbeiten - dazu beitragen, die Ziele dieser Verordnung zu erreichen und die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit in jedem Mitgliedstaat zu fördern, indem sie zum Erwerb der erforderlichen Kapazitäten beitragen. Die nationalen Koordinierungszentren (NCC) werden den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit auf nationaler und gegebenenfalls auf regionaler und lokaler Ebene unterstützen. Sie zielen auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die Vorbereitung gemeinsamer Maßnahmen ab, wie sie in der Verordnung über die europäischen Kompetenzzentren und Netze für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung festgelegt sind.
Call-Ziele
Das nationale Koordinierungszentrum sollte die folgenden Aufgaben wahrnehmen
- Sie fungieren als Kontaktstellen auf nationaler Ebene für die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit, um das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung bei der Erreichung seiner Ziele und Aufgaben zu unterstützen, insbesondere bei der Koordinierung der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit durch die Koordinierung ihrer nationalen Mitglieder;
- Bereitstellung von Fachwissen und aktiver Beitrag zu den strategischen Aufgaben des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung unter Berücksichtigung der relevanten nationalen und regionalen Herausforderungen für die Cybersicherheit in verschiedenen Sektoren;
- Förderung, Ermutigung und Erleichterung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Industrie, insbesondere von Start-ups und KMU, der Hochschul- und Forschungsgemeinschaften und anderer Akteure auf Ebene der Mitgliedstaaten an grenzüberschreitenden Projekten und Cybersicherheitsmaßnahmen, die über alle einschlägigen Unionsprogramme finanziert werden;
- technische Hilfe für die Akteure, indem diese in der Antragsphase für Projekte, die vom Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung verwaltet werden, unterstützt werden, wobei die Regeln der wirtschaftlichen Haushaltsführung, insbesondere in Bezug auf Interessenkonflikte, uneingeschränkt einzuhalten sind. Dies sollte in enger Abstimmung mit den einschlägigen, von den Mitgliedstaaten eingerichteten nationalen Kontaktstellen geschehen, wie z. B. denjenigen, die im Rahmen des Themas "Horizont Europa" finanziert werden: “HORIZON-CL3-2021-SSRI-01-03: Nationale Kontaktstellen (NKS) im Bereich der Sicherheit und Cybersicherheit";
- Bemühung um Synergien mit einschlägigen Tätigkeiten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, z. B. Berücksichtigung der Cybersicherheit in den nationalen Politiken für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit und insbesondere in den Politiken, die in den nationalen Cybersicherheitsstrategien genannt werden;
- gegebenenfalls Durchführung spezifischer Maßnahmen, für die das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung Finanzhilfen gewährt hat, einschließlich der Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Dritte im Einklang mit Artikel 204 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 unter den in den betreffenden Finanzhilfevereinbarungen festgelegten Bedingungen; diese Unterstützung sollte insbesondere darauf abzielen, die Übernahme und Verbreitung modernster Cybersicherheitslösungen (insbesondere durch KMU) zu fördern;
- Förderung und Verbreitung der einschlägigen Ergebnisse der Arbeit des Netzes, der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit und des Kompetenzzentrums auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene;
- Prüfung von Anträgen auf Mitgliedschaft in der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit von Einrichtungen, die in demselben Mitgliedstaat wie das nationale Koordinierungszentrum ansässig sind;
- Befürwortung und Förderung der Beteiligung einschlägiger Einrichtungen an den Tätigkeiten, die sich aus dem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung, dem Netz der nationalen Koordinierungszentren und der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit ergeben, und gegebenenfalls Überwachung des Umfangs der Beteiligung an Maßnahmen, die für Cybersicherheitsforschung, -entwicklungen und -einführungen vergeben werden.
Es wird erwartet, dass in den Vorschlägen die oben aufgeführten und möglicherweise weitere relevante Aktivitäten näher beschrieben werden. Die Finanzierung kann den Aufbau von Kapazitäten und den Betrieb der nationalen Koordinierungszentren für bis zu zwei Jahre abdecken.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge nachweisen, dass sie in der Lage sind, die entsprechenden Aktivitäten mit den gemäß Artikel 16 der Verordnung zur Einrichtung des Programms "Digitales Europa" geschaffenen europäischen Zentren für digitale Innovation zu koordinieren.
Die Kommission hält einen EU-Beitrag von bis zu etwa 1 Mio. EUR für den Aufbau von Kapazitäten und den Betrieb der nationalen Koordinierungsstellen über einen Zeitraum von zwei Jahren für angemessen. Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass die Antragsteller im Rahmen desselben Vorschlags weitere 1 Mio. EUR in Form von finanzieller Unterstützung für Dritte beantragen können, um die Übernahme und Verbreitung von modernen Cybersicherheitslösungen (insbesondere durch KMU) zu fördern.
Diese Aufforderung richtet sich ausschließlich an nationale Koordinierungszentren, die von der Kommission als fähig anerkannt wurden, Mittel zu verwalten, um den Auftrag und die Ziele zu erreichen, die in der Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes der nationalen Koordinierungszentren festgelegt sind.
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Erwartete Ergebnisse
Einrichtung und Betrieb von nationalen Koordinierungsstellen in den Mitgliedstaaten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeische Länder und Gebiete) oder EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein))
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen (enthält die technische Beschreibung des Projektes);
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Erklärung zur Eigentumskontrolle
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03(730kB)
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