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Call-Eckdaten
Thema 8: Digitale Bildung: Innovative Ansätze zur Datenerhebung und zum Datenaustausch in der Primar- und Sekundarstufe (einschließlich der beruflichen Bildung) für eine datengestützte Entscheidungsfindung
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-DIGITAL-DM
Termine
Öffnung
18.12.2024
Deadline
27.05.2025 17:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, Innovation, Kreativität und Beteiligung sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend zu fördern. Dieses Thema konzentriert sich auf die Schlüsselrolle von Daten in der Grund-, Sekundar- und Berufsbildung. Daten von Lernenden, Lehrkräften, Eltern, Schuleinrichtungen (wie Klassenzimmer und Labors) werden zur Bewertung von Lehr- und Lernstrategien (Lernergebnisse, Lehrerleistungen, Testergebnisse, Abschlussquoten usw.) und letztlich zur Beurteilung des Erfolgs einer Schule verwendet.
Call-Ziele
Mit dieser Aktion sollen Innovation, Kreativität und Beteiligung sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend gefördert werden.
Zukunftsweisende Projekte sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu testen und/oder zu bewerten, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen und so die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie unterstützen zukunftsweisende Ideen, die den wichtigsten europäischen Prioritäten entsprechen. Sie sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung leisten und einen wesentlichen innovativen Effekt in Bezug auf Methoden und Praktiken für alle Arten von Lernumgebungen und aktiver Beteiligung für den sozialen Zusammenhalt in Europa bringen.
Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die ein kohärentes und umfassendes Paket von sektoralen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder a) Innovationen in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder b) einen Innovationstransfer (über Länder, Politikbereiche oder Zielgruppen hinweg) gewährleisten und damit auf europäischer Ebene eine nachhaltige Nutzung innovativer Projektergebnisse und/oder die Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen sicherstellen. Die Partnerschaften sollten sich aus einer Mischung von öffentlichen und privaten Organisationen zusammensetzen, die Forschende, Praktiker*innen und Partner*innen mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträger*innen zu erreichen, miteinander verbinden.
Zukunftsweisende Projekte sollten daher von einer gemischten Partnerschaft von Organisationen durchgeführt werden:
- auf der Grundlage von Exzellenz und modernstem Wissen;
- die über die Fähigkeit zur Innovation verfügen;
- die in der Lage sind, durch ihre Aktivitäten eine systemische Wirkung zu erzielen, und die das Potenzial haben, die politische Agenda im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzutreiben.
Die allgemeinen Ziele lauten wie folgt:
- Umsetzung innovativer Initiativen mit starken Auswirkungen auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung in bestimmten strategischen Politikbereichen;
- Beitrag zur Stärkung der Innovationskapazität Europas durch die Förderung von Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Schaffung eines systemischen Wandels durch die Förderung von Innovationen sowohl auf praktischer als auch auf politischer Ebene;
- Unterstützung zukunftsweisender Ideen, die sich auf Schlüsselthemen und -prioritäten auf EU-Ebene konzentrieren und ein klares Potenzial für die Umsetzung in einem oder mehreren Bereichen aufweisen;
- Vollkommen innovative, bahnbrechende Bildungsmethoden und -praktiken und/oder Innovationstransfer: Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung innovativer Projektergebnisse auf EU-Ebene und/oder Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen.
Zu den spezifischen Zielen gehören:
- Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze, die das Potenzial haben, als Querschnittsaufgabe eingesetzt zu werden, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Wirksamkeit von Strategien und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern;
- Einleitung von Pilotaktionen zur Erprobung von Lösungen und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen mit dem Ziel, eine nachhaltige und systemische Wirkung zu erzielen;
- Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens in Bezug auf zukunftsweisende Themen unter den wichtigsten Akteur*innen und Befähigung dieser Akteur*innen zur Entwicklung innovativer Lösungen und zur Förderung der Übertragung dieser Lösungen in neue Umfelder, einschließlich des Kapazitätsaufbaus der relevanten Akteur*innen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Länderübergreifende Kartierungen, die Möglichkeiten, Herausforderungen und bewährte Verfahren bei der Datenerhebung in den Mitgliedstaaten aufzeigen;
- Durchführung von Pilotprojekten zur Demonstration der Durchführbarkeit und Wirksamkeit von regionalen, nationalen und EU-weiten Datenerhebungsinitiativen;
- Schaffung oder Unterstützung einer transparenten, sicheren, ethischen und strukturierten vergleichenden Datenerhebung (Methoden) für die Grund-, Sekundar- und Berufsbildung auf EU-Ebene;
- Förderung von Konsistenz und Genauigkeit bei der Datenanalyse und der datengestützten Entscheidungsfindung durch die Entwicklung und Umsetzung von Datenerfassungsstrategien im Bildungsbereich;
- Erreichen eines höheren Niveaus des Austauschs relevanter kritischer Daten über Schulinfrastrukturen hinweg, die eine fundiertere Entscheidungsfindung in der Bildungspolitik sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ermöglichen (bei gleichzeitiger Wahrung der Privatsphäre und der ethischen Grundsätze).
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Erwartete Ergebnisse
Die Daten werden auch für vergleichende Analysen zwischen Bezirken, Regionen und Ländern verwendet und dienen als Grundlage für die Entscheidungsfindung in Bezug auf Gesetzgebung, Politik, Finanzierung und innovative Lern- und Lehrmethoden.
Die Methoden und Kriterien für die Sammlung, Aggregation, Verarbeitung und Synthese von Bildungsdaten unterscheiden sich jedoch stark zwischen Schulen, Einrichtungen, Regionen und Mitgliedstaaten. Dies erschwert den Vergleich und die Synthese von Bildungsdaten, insbesondere zwischen den Mitgliedstaaten, und behindert die Entwicklung und Umsetzung umfassender Strategien zur Verbesserung des Bildungswesens sowie die Formulierung politischer Maßnahmen.
In der "Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale allgemeine und berufliche Bildung" hat die Europäische Kommission die Absicht bekundet, die Transparenz zu verbessern und die Fortschritte bei der Umsetzung der digitalen allgemeinen und beruflichen Bildung zu bewerten, indem sie die vergleichende Datenerhebung unterstützt und die Fortschritte bei den Schlüsselfaktoren für die digitale allgemeine und berufliche Bildung (unter Berücksichtigung der nationalen Strategien der Mitgliedstaaten) überwacht und darüber berichtet.
Daher möchte die Europäische Kommission zukunftsweisende Ideen, Projekte und Aktivitäten unterstützen, die zu ethischen und datenschutzfreundlichen Datenerhebungsmethoden, zur Erleichterung des relevanten Datenaustauschs, zu transnationalen Kooperationsvereinbarungen, zur Entwicklung fortschrittlicher und ethischer Analyseinstrumente und -methoden sowie zu robusten Datenverwaltungsrahmen beitragen, um die Kohärenz und Genauigkeit bei der Erhebung und Analyse von Bildungsdaten zu gewährleisten.
Spezifische Aktivitäten, die finanziert werden können (Umfang)
- Forschungsprojekte und gründliche Bedarfsanalysen, die darauf abzielen, die Anforderungen und Herausforderungen der Datenerhebung und -analyse im europäischen Schulbildungskontext zu verstehen. Dies beinhaltet die Einbeziehung von Interessenvertretern wie Bildungspolitiker*innen, Schulverwalter*innen, Lehrer*innen, Schüler*innen, Datenexperte*innen und Anbieter*innen von Systemen zur Verwaltung von Schul- und Bildungsinhalten;
- Projekte zur Entwicklung eines konzeptionellen Modells für die Datenverwaltung: Projekte und Initiativen, die darauf abzielen, einen Rahmen zu entwickeln, der die Grundsätze, Prozesse und Strukturen für die effektive Verwaltung von Daten innerhalb von und zwischen Schuleinrichtungen umreißt: funktionale und technische Analysen des Datenbedarfs im Schulbildungskontext, transnationale Datenzuordnungen usw.;
- Projekte zur Entwicklung von Data Governance für Bildungsdaten, die darauf abzielen, Strategien, Prozesse und Strukturen zu etablieren, um die effektive Verwaltung, den Schutz und die Nutzung von Daten im Bildungsbereich zu gewährleisten;
- Evidenzbasierte Vorschläge für Data-Governance-Strategien und -Verfahren zur Regelung der Erhebung, Speicherung, gemeinsamen Nutzung und Verwendung von Schulbildungsdaten, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene;
- Die Entwicklung von Rahmen und/oder Leitlinien zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Erhebung von Bildungsdaten, die die Konsistenz und Genauigkeit der Datenanalyse fördern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind. Für Thema 4 "Erwachsenenbildung: Unterstützung des Pakts für Kompetenzen" sollten diese Einrichtungen auch registrierte Mitglieder des Pakts für Kompetenzen sein;
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem der Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+ Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) beteiligt werden. Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland und der Russischen Föderation sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die Themen 6, 7 und 8 teilen sich ein Gesamtbudget von € 13.000.000,00.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner
Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und da die Pauschalbeträge verlässliche Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - Annotierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen müssen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten, kann der Zuschuss gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARDERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD(1214kB)
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