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Call-Eckdaten
Thema 4: Erwachsenenbildung: Unterstützung für den Pakt für Kompetenzen
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-ADULT-PS
Termine
Öffnung
18.12.2024
Deadline
27.05.2025 17:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, Innovation, Kreativität und Partizipation sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend, zu fördern. Der Pakt für Kompetenzen ist die Leitaktion der Europäischen Skills Agenda 2020.
Call-Ziele
Mit dieser Aktion sollen Innovation, Kreativität und Beteiligung sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend gefördert werden.
Zukunftsweisende Projekte sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu testen und/oder zu bewerten, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen und so die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie unterstützen zukunftsweisende Ideen, die den wichtigsten europäischen Prioritäten entsprechen. Sie sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung leisten und einen wesentlichen innovativen Effekt in Bezug auf Methoden und Praktiken für alle Arten von Lernumgebungen und aktiver Beteiligung für den sozialen Zusammenhalt in Europa bringen.
Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die ein kohärentes und umfassendes Paket von sektoralen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder a) Innovationen in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder b) einen Innovationstransfer (über Länder, Politikbereiche oder Zielgruppen hinweg) gewährleisten und damit auf europäischer Ebene eine nachhaltige Nutzung innovativer Projektergebnisse und/oder die Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen sicherstellen. Die Partnerschaften sollten sich aus einer Mischung von öffentlichen und privaten Organisationen zusammensetzen, die Forschende, Praktiker*innen und Partner*innen mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträger*innen zu erreichen, miteinander verbinden.
Zukunftsweisende Projekte sollten daher von einer gemischten Partnerschaft von Organisationen durchgeführt werden:
- auf der Grundlage von Exzellenz und modernstem Wissen;
- die über die Fähigkeit zur Innovation verfügen;
- die in der Lage sind, durch ihre Aktivitäten eine systemische Wirkung zu erzielen, und die das Potenzial haben, die politische Agenda im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzutreiben.
Die allgemeinen Ziele lauten wie folgt:
- Umsetzung innovativer Initiativen mit starken Auswirkungen auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung in bestimmten strategischen Politikbereichen;
- Beitrag zur Stärkung der Innovationskapazität Europas durch die Förderung von Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Schaffung eines systemischen Wandels durch die Förderung von Innovationen sowohl auf praktischer als auch auf politischer Ebene;
- Unterstützung zukunftsweisender Ideen, die sich auf Schlüsselthemen und -prioritäten auf EU-Ebene konzentrieren und ein klares Potenzial für die Umsetzung in einem oder mehreren Bereichen aufweisen;
- Vollkommen innovative, bahnbrechende Bildungsmethoden und -praktiken und/oder Innovationstransfer: Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung innovativer Projektergebnisse auf EU-Ebene und/oder Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen.
Zu den spezifischen Zielen gehören:
- Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze, die das Potenzial haben, als Querschnittsaufgabe eingesetzt zu werden, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Wirksamkeit von Strategien und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern;
- Einleitung von Pilotaktionen zur Erprobung von Lösungen und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen mit dem Ziel, eine nachhaltige und systemische Wirkung zu erzielen;
- Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens in Bezug auf zukunftsweisende Themen unter den wichtigsten Akteur*innen und Befähigung dieser Akteur*innen zur Entwicklung innovativer Lösungen und zur Förderung der Übertragung dieser Lösungen in neue Umfelder, einschließlich des Kapazitätsaufbaus der relevanten Akteur*innen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Projekte sollen die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen registrierten Mitgliedern des Pakts für Kompetenzen und zwischen den registrierten Mitgliedern der verschiedenen Partnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen verstärken, was zu einer besseren Kenntnis der Qualifikationen und zu einer wirksamen Höher- und Umschulung von Erwerbstätigen und von Menschen, die dadurch beschäftigungsfähig werden, führt. Die Projekte werden das Ausbildungsangebot entlang der Wertschöpfungsketten innerhalb des Pakts, insbesondere für KMU, verbessern.
Erwartete Ergebnisse
Der Pakt für Kompetenzen ist die Leitaktion der Europäischen Qualifikationsagenda 2020. Der Pakt ist fest in den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte verankert und unterstützt die Ziele des Green Deal und der digitalen Transformation, wie sie in der Mitteilung der Kommission "Ein starkes soziales Europa für gerechte Übergänge" dargelegt sind. Es trägt auch dazu bei, das EU-Ziel zu erreichen, dass bis 2030 jedes Jahr 60 % der Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, wie es im Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt ist.
An den Projekten sollten nur Partner teilnehmen, die registrierte Mitglieder des Pakts für Kompetenzen sind.
Spezifische Aktivitäten, die finanziert werden können (Umfang):
Die Projekte sollten alle unten aufgeführten Aktivitäten durchführen:
- Entwicklung und Unterstützung von Governance-Strukturen und Kooperationsinstrumenten, die die Mitglieder des Pakts für Kompetenzen miteinander verbinden;
- Entwicklung und Unterstützung der Zusammenarbeit von Großunternehmen mit KMU und zwischen KMU im Bereich der Ausbildung;
- Unterstützung bei der Festlegung, Umsetzung und Überwachung konkreter Verpflichtungen im Rahmen des Pakts für Kompetenzen, wie z. B.:
- Sammlung von Informationen über Qualifikationen;
- Höherqualifizierung von gering qualifizierten Personen;
- Umschulung von Menschen für neue Aufgaben an ihrem Arbeitsplatz;
- Umschulung von Menschen aus anderen Sektoren mit Fähigkeiten, die auf den eigenen Sektor übertragbar sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind. Für Thema 4 "Erwachsenenbildung: Unterstützung des Pakts für Kompetenzen" sollten diese Einrichtungen auch registrierte Mitglieder des Pakts für Kompetenzen sein;
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem der Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+ Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) beteiligt werden. Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland und der Russischen Föderation sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Thema 4 und Thema 5 teilen sich ein Gesamtbudget von € 8.000.000,00.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner
Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und da die Pauschalbeträge verlässliche Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - Annotierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen müssen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten, kann der Zuschuss gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARDERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD(1214kB)
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