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Call-Eckdaten
Akzeptanz innovativer Cybersicherheitslösungen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03-UPTAKE-CYBERSOLUTIONS
Termine
Öffnung
15.11.2022
Deadline
15.02.2023 17:00
Förderquote
50 % (SME/KMU: 75 %)
Budget des Calls
€ 32.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (maximaler Zuschuss): zwischen € 1.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Förderung der Marktakzeptanz und Verbreitung innovativer Cybersicherheitslösungen (insbesondere von KMU sowie von Ergebnissen aus öffentlich finanzierter Forschung in der EU), Verbesserung des Wissensstands und Prüfung der Cybersicherheitsbereitschaft.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt wird auf der Verbesserung der Cybersicherheitskapazitäten in der gesamten EU liegen, insbesondere für KMU und öffentliche Organisationen, und zwar sowohl durch angebots- als auch nachfrageunterstützende Maßnahmen. Dazu können Sensibilisierungsmaßnahmen (gegebenenfalls im Einklang mit den von der ENISA geförderten Aktivitäten) oder Marktplatzplattformen gehören, die die Interaktion zwischen Anbietern und Anwendern von Cybersicherheitslösungen und Schulungen unterstützen.
Die abgedeckten Arten von Instrumenten müssen mindestens eines der folgenden umfassen:
- Dienste zum Schutz der Cybersicherheit;
- Prüfung der Widerstandsfähigkeit von Geräten und Diensten im Bereich der Cybersicherheit;
- Tools für Sicherheitstests, einschließlich Tools für die statische Analyse von Code;
- Tools zur Untersuchung der Cybersicherheit, die den Ursprung von Cybersicherheitsbedrohungen aufspüren;
- Tools für die Reaktion auf Vorfälle, die sich in allgemeine betriebliche und verwaltungstechnische Cybersicherheitsstrategien einfügen;
- Unterstützung der koordinierten Offenlegung von Schwachstellen, gegebenenfalls im Einklang mit nationalen Strategien;
- Finanzierung und Unterstützung von Projekten zur Verbesserung und/oder Prüfung von Open-Source-Software im Hinblick auf die Cybersicherheit;
- Unterstützung von Hackathons, Cybersicherheitsherausforderungen und -konferenzen sowie für die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessengruppen, einschließlich der Softwareentwicklungsgemeinschaften;
- Unterstützung von Sensibilisierungs-, Präventions-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie der Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der Cybersicherheit
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Erwartete Ergebnisse
- Unterstützung der Übernahme marktreifer innovativer Cybersicherheitslösungen, einschließlich der im Rahmen von EU-geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten entwickelten Lösungen.
- Bereitstellung und Einsatz aktueller Instrumente und Dienste für Organisationen (insbesondere KMU) zur Vorbereitung, zum Schutz und zur Reaktion auf Cybersicherheitsbedrohungen.
- Verbesserung der Sicherheit von Open-Source-Lösungen (z. B. Einrichtung von Bug-Bounty-Programmen).
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeische Länder und Gebiete) oder EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) oder Länder, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind (Liste der Länder), oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung in Kraft tritt.)
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen (enthält die technische Beschreibung des Projektes);
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Erklärung zur Eigentumskontrolle
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03Call Document DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03(730kB)
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