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Call-Eckdaten
Europäische Kooperationsprojekte in kleinem Maßstab
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2025-COOP-1
Termine
Öffnung
10.12.2024
Deadline
13.05.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 20.992.767,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Aktion Europäische Kooperationsprojekte werden Projekte unterstützt, an denen Organisationen des Kultur- und Kreativsektors jeder Größe, einschließlich Kleinst- und Kleinorganisationen, aus verschiedenen Ländern beteiligt sind, um sektorale oder sektorübergreifende Aktivitäten durchzuführen.
Call-Ziele
Die Aktion ist im politischen Rahmen des Aktionsbereichs "Kultur" des Programms "Kreatives Europa" und der übergreifenden Prioritäten der EU verankert (Bemühungen der EU um mehr Umweltfreundlichkeit, Integration und Gleichstellung der Geschlechter, digitaler Wandel und internationale Beziehungen). Europäische Kooperationsprojekte sollen auch zur Umsetzung neuer politischer Initiativen der EU wie dem Neuen Europäischen Bauhaus beitragen.
Gefördert werden Kooperationsprojekte, die nur zu einem der folgenden Ziele beitragen:
Ziel 1 - Transnationale Schaffung und Verbreitung: Stärkung der transnationalen Schaffung und Verbreitung europäischer Werke und Künstler*innen.
Transnationales Schaffen und grenzüberschreitende Verbreitung sind wichtig für die Förderung von Kooperationen, eine größere Reichweite und in vielen Fällen notwendig für die Lebensfähigkeit und Entwicklung von kulturellen Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen. Die Koproduktion ist auch ein Instrument zur Förderung der Kreativität, zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Verbreitung von Inhalten und der Verbreitung von Künstlern. Bei den Projekten werden neue Rahmenbedingungen wie Gesundheits- oder Umweltbelange berücksichtigt und innovative (digitale) Methoden zur Produktion und Verbreitung von Inhalten einbezogen.
Ziel 2 - Innovation: Stärkung der Fähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors, Talente zu fördern, innovativ zu sein, zu florieren und Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen.
Projekte, die diesem Ziel entsprechen, sollten dem Aufbau von Kapazitäten dienen, die technologischer und/oder künstlerischer Natur sein können und die Entwicklung und Erprobung neuer Praktiken oder Modelle sowie den Transfer und die Verbreitung innovativer Praktiken umfassen können.
Die Innovationsbereiche können eine soziale oder gesellschaftliche Dimension umfassen, wie z. B.: Engagement/Entwicklung des Publikums, Gleichstellung der Geschlechter, Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, von Menschen, die Minderheiten oder sozialen Randgruppen angehören, Bekämpfung des Klimawandels, Digitalisierung usw. sowie der Beitrag der Kultur zu Gesundheit und Wohlbefinden, insbesondere zur psychischen Gesundheit, in Anbetracht der vorliegenden Erkenntnisse und der anhaltenden Krise der psychischen Gesundheit, von der vor allem junge Menschen betroffen sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion Europäische Kooperationsprojekte fördert die transnationale Zusammenarbeit und den Austausch zwischen im Kulturbereich tätigen Organisationen, um die europäische Dimension des Schaffens und der Verbreitung europäischer künstlerischer Inhalte zu stärken und die Entwicklung, Erprobung, Verbreitung oder Anwendung neuer und innovativer Verfahren zu fördern. Es wird erwartet, dass die transnationale Zusammenarbeit und der Austausch den Fachleuten und dem Kultur- und Kreativsektor in den am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern zugute kommen.
Verbreitung und Nutzung von Projektergebnissen
Die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse sind entscheidende Bereiche im Lebenszyklus von Kreatives Europa-Projekten. Sie geben den teilnehmenden Organisationen die Möglichkeit, die Ergebnisse und Leistungen zu kommunizieren und weiterzugeben und so die Wirkung ihrer Projekte über die Projekte selbst hinaus auszuweiten, ihre Nachhaltigkeit zu verbessern und den europäischen Mehrwert zu rechtfertigen.
Um die Projektergebnisse erfolgreich zu verbreiten und zu nutzen, werden Organisationen, die an Kreatives Europa-Projekten beteiligt sind, gebeten, bei der Konzeption und Durchführung ihres Projekts die notwendigen Überlegungen zu Verbreitungs- und Nutzungsaktivitäten anzustellen. Umfang und Intensität solcher Aktivitäten sollten den Zielen, dem Umfang und den Vorgaben der verschiedenen Aktionen von Kreatives Europa angemessen sein. Die in einem bestimmten Projekt erzielten Ergebnisse können auch in Bereichen, die nicht von dem Projekt abgedeckt werden, höchst relevant und interessant sein, und es obliegt den einzelnen Projekten, Strategien und Methoden zu entwickeln, die sicherstellen, dass andere leicht Zugang zu dem haben, was entwickelt und produziert wurde.
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Erwartete Ergebnisse
Zusätzlich zur Auswahl eines der oben genannten Ziele müssen die Projekte die übergreifenden Prioritäten der EU (wie in Abschnitt 1-Hintergrund beschrieben) betreffen. Die Antragstellenden müssen in ihrem Antrag beschreiben, wie das Projekt zu diesen Prioritäten beitragen wird.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine klare Dimension der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aufweisen, da dies das Kernstück der europäischen Kooperationsprojekte ist. Die Qualität der Zusammenarbeit, einschließlich der Geschichte der Zusammenarbeit zwischen Organisationen und der Integration neuer Organisationen in eine Partnerschaft, sind Schlüsselaspekte der europäischen Kooperationsprojekte. Die Dimension der Zusammenarbeit wird es der Aktion ermöglichen, die transnationale Zusammenarbeit zwischen kulturellen und kreativen Organisationen zu fördern und die Verbreitung und Sichtbarkeit europäischer Werke sowie die Mobilität von Fachleuten des kulturellen und kreativen Sektors zu ermöglichen.
Gleichzeitig wird die Aktion weiterhin ukrainische Künstler*innen und Kulturschaffende dabei unterstützen, ihre Arbeit zu präsentieren und der ukrainischen vertriebenen Bevölkerung in diesen schwierigen Zeiten den Zugang zur Kultur zu erleichtern. Die Teilnahme ukrainischer Organisationen ist erwünscht und wird die Vorbereitungen für den Wiederaufbau des Kultur- und Kreativsektors nach dem Krieg verstärken.
Die Vorschläge müssen Aktivitäten umfassen, die mit den Zielen der Aufforderung in Einklang stehen.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen (im Antragsformular) in kohärenten Arbeitspaketen (d. h. größeren Unterteilungen des Projekts) zusammengefasst werden, die mit vordefinierten Leistungen verbunden sind. Alle Ergebnisse müssen den Umfang, die Reichweite, den Fortschritt und den Erfolg der vorgeschlagenen Aktivitäten veranschaulichen. Je nach Schwerpunkt des Projekts (Koproduktion, Zusammenarbeit, Experimentieren, Innovation usw.) können die förderfähigen Aktivitäten sehr unterschiedlich sein. Beispiele für Arbeitspakete, Aktivitäten und Ergebnisse finden Sie in Abschnitt 10 der Aufforderung.
Europäische Kooperationsprojekte stehen dem gesamten Kultur- und Kreativsektor offen. Da mit dieser Aktion jedoch die Ziele des Programmbereichs Kultur verfolgt werden sollen, sind Projekte, an denen ausschließlich Organisationen aus dem audiovisuellen Sektor beteiligt sind, sowie Projekte mit überwiegend audiovisuellem Inhalt von dieser Aufforderung ausgeschlossen und kommen daher für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung nicht in Betracht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: mindestens 3 unabhängige Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Sonstige Bedingungen:
- Der Koordinator muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist seit mindestens 2 Jahren rechtlich existent sein
- Eine Organisation, die anhand ihrer gültigen PIC-Nummer identifiziert werden kann, darf nur einmal als Koordinator an der Aufforderung teilnehmen, unabhängig von den gewählten Themen (COOP 1, 2 oder 3)
- Eine Organisation, die durch ihre gültige PIC-Nummer identifiziert wird, kann an maximal 3 Anträgen teilnehmen, die im Rahmen dieser Aufforderung eingereicht werden, sei es als Koordinator und/oder Partner (einschließlich assoziierter Partner und verbundener Einrichtungen), unabhängig von den gewählten Themen (COOP 1, 2 oder 3).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Preisvergabe, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die z. B. die Vergabe von Stipendien (z. B. Talentförderungsstipendien) im Anschluss an eine offene Aufforderung oder von Preisen im Anschluss an einen offenen Wettbewerb für Kulturschaffende/Künstler/Innovatoren zur Koproduktion, Innovation und zum Aufbau ihrer Kapazitäten vorsehen.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten Dritte finanziell unterstützen können. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information - und nicht die für frühere Aufforderungen verwendeten).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und dass die Pauschalbeträge verlässliche Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6) und müssen eindeutig mit den in den Arbeitspaketen enthaltenen Aktivitäten verknüpft sein. Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten, kann die Finanzhilfe gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach Abschluss des Projekts).
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
In Teil C des Online-Antragsformulars müssen die Antragsteller angeben und auswählen, welches der beiden oben genannten Ziele (Ziel 1 oder Ziel 2) mit dem vorgeschlagenen Projekt verfolgt werden soll. Diese Auswahl muss auch dann getroffen werden, wenn ein Projekt für beide Ziele relevant sein könnte. Die Antragsteller müssen im Antragsformular (Abschnitt 1.1 der Technischen Beschreibung - Teil B) beschreiben, wie das Projekt ausschließlich das ausgewählte Ziel anspricht. Das Ausmaß, in dem das Projekt das ausgewählte Ziel und die Dimension der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit behandelt, wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Relevanz" bewertet. Siehe Abschnitt 9 (Zuschlagskriterien) der Ausschreibungsunterlagen.
Call-Dokumente
Kontakt
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
Creative Europe Desks
Website
European Education and Culture Executive Agency
Website
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