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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Europäische Kooperationsprojekte in kleinem Maßstab

Förderprogramm

Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur

Call Nummer

CREA-CULT-2025-COOP-1

Termine

Öffnung
10.12.2024

Deadline
13.05.2025 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 20.992.767,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 200.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Im Rahmen der Aktion Europäische Kooperationsprojekte werden Projekte unterstützt, an denen Organisationen des Kultur- und Kreativsektors jeder Größe, einschließlich Kleinst- und Kleinorganisationen, aus verschiedenen Ländern beteiligt sind, um sektorale oder sektorübergreifende Aktivitäten durchzuführen.

Call-Ziele

Die Aktion ist im politischen Rahmen des Aktionsbereichs "Kultur" des Programms "Kreatives Europa" und der übergreifenden Prioritäten der EU verankert (Bemühungen der EU um mehr Umweltfreundlichkeit, Integration und Gleichstellung der Geschlechter, digitaler Wandel und internationale Beziehungen). Europäische Kooperationsprojekte sollen auch zur Umsetzung neuer politischer Initiativen der EU wie dem Neuen Europäischen Bauhaus beitragen.

Gefördert werden Kooperationsprojekte, die nur zu einem der folgenden Ziele beitragen:

Ziel 1 - Transnationale Schaffung und Verbreitung: Stärkung der transnationalen Schaffung und Verbreitung europäischer Werke und Künstler*innen.

Transnationales Schaffen und grenzüberschreitende Verbreitung sind wichtig für die Förderung von Kooperationen, eine größere Reichweite und in vielen Fällen notwendig für die Lebensfähigkeit und Entwicklung von kulturellen Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen. Die Koproduktion ist auch ein Instrument zur Förderung der Kreativität, zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Verbreitung von Inhalten und der Verbreitung von Künstlern. Bei den Projekten werden neue Rahmenbedingungen wie Gesundheits- oder Umweltbelange berücksichtigt und innovative (digitale) Methoden zur Produktion und Verbreitung von Inhalten einbezogen.

Ziel 2 - Innovation: Stärkung der Fähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors, Talente zu fördern, innovativ zu sein, zu florieren und Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen.

Projekte, die diesem Ziel entsprechen, sollten dem Aufbau von Kapazitäten dienen, die technologischer und/oder künstlerischer Natur sein können und die Entwicklung und Erprobung neuer Praktiken oder Modelle sowie den Transfer und die Verbreitung innovativer Praktiken umfassen können.

Die Innovationsbereiche können eine soziale oder gesellschaftliche Dimension umfassen, wie z. B.: Engagement/Entwicklung des Publikums, Gleichstellung der Geschlechter, Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, von Menschen, die Minderheiten oder sozialen Randgruppen angehören, Bekämpfung des Klimawandels, Digitalisierung usw. sowie der Beitrag der Kultur zu Gesundheit und Wohlbefinden, insbesondere zur psychischen Gesundheit, in Anbetracht der vorliegenden Erkenntnisse und der anhaltenden Krise der psychischen Gesundheit, von der vor allem junge Menschen betroffen sind.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Aktion Europäische Kooperationsprojekte fördert die transnationale Zusammenarbeit und den Austausch zwischen im Kulturbereich tätigen Organisationen, um die europäische Dimension des Schaffens und der Verbreitung europäischer künstlerischer Inhalte zu stärken und die Entwicklung, Erprobung, Verbreitung oder Anwendung neuer und innovativer Verfahren zu fördern. Es wird erwartet, dass die transnationale Zusammenarbeit und der Austausch den Fachleuten und dem Kultur- und Kreativsektor in den am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern zugute kommen.

Verbreitung und Nutzung von Projektergebnissen

Die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse sind entscheidende Bereiche im Lebenszyklus von Kreatives Europa-Projekten. Sie geben den teilnehmenden Organisationen die Möglichkeit, die Ergebnisse und Leistungen zu kommunizieren und weiterzugeben und so die Wirkung ihrer Projekte über die Projekte selbst hinaus auszuweiten, ihre Nachhaltigkeit zu verbessern und den europäischen Mehrwert zu rechtfertigen.

Um die Projektergebnisse erfolgreich zu verbreiten und zu nutzen, werden Organisationen, die an Kreatives Europa-Projekten beteiligt sind, gebeten, bei der Konzeption und Durchführung ihres Projekts die notwendigen Überlegungen zu Verbreitungs- und Nutzungsaktivitäten anzustellen. Umfang und Intensität solcher Aktivitäten sollten den Zielen, dem Umfang und den Vorgaben der verschiedenen Aktionen von Kreatives Europa angemessen sein. Die in einem bestimmten Projekt erzielten Ergebnisse können auch in Bereichen, die nicht von dem Projekt abgedeckt werden, höchst relevant und interessant sein, und es obliegt den einzelnen Projekten, Strategien und Methoden zu entwickeln, die sicherstellen, dass andere leicht Zugang zu dem haben, was entwickelt und produziert wurde.

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Erwartete Ergebnisse

Zusätzlich zur Auswahl eines der oben genannten Ziele müssen die Projekte die übergreifenden Prioritäten der EU (wie in Abschnitt 1-Hintergrund beschrieben) betreffen. Die Antragstellenden müssen in ihrem Antrag beschreiben, wie das Projekt zu diesen Prioritäten beitragen wird.

Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine klare Dimension der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aufweisen, da dies das Kernstück der europäischen Kooperationsprojekte ist. Die Qualität der Zusammenarbeit, einschließlich der Geschichte der Zusammenarbeit zwischen Organisationen und der Integration neuer Organisationen in eine Partnerschaft, sind Schlüsselaspekte der europäischen Kooperationsprojekte. Die Dimension der Zusammenarbeit wird es der Aktion ermöglichen, die transnationale Zusammenarbeit zwischen kulturellen und kreativen Organisationen zu fördern und die Verbreitung und Sichtbarkeit europäischer Werke sowie die Mobilität von Fachleuten des kulturellen und kreativen Sektors zu ermöglichen.

Gleichzeitig wird die Aktion weiterhin ukrainische Künstler*innen und Kulturschaffende dabei unterstützen, ihre Arbeit zu präsentieren und der ukrainischen vertriebenen Bevölkerung in diesen schwierigen Zeiten den Zugang zur Kultur zu erleichtern. Die Teilnahme ukrainischer Organisationen ist erwünscht und wird die Vorbereitungen für den Wiederaufbau des Kultur- und Kreativsektors nach dem Krieg verstärken.

Die Vorschläge müssen Aktivitäten umfassen, die mit den Zielen der Aufforderung in Einklang stehen.

Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen (im Antragsformular) in kohärenten Arbeitspaketen (d. h. größeren Unterteilungen des Projekts) zusammengefasst werden, die mit vordefinierten Leistungen verbunden sind. Alle Ergebnisse müssen den Umfang, die Reichweite, den Fortschritt und den Erfolg der vorgeschlagenen Aktivitäten veranschaulichen. Je nach Schwerpunkt des Projekts (Koproduktion, Zusammenarbeit, Experimentieren, Innovation usw.) können die förderfähigen Aktivitäten sehr unterschiedlich sein. Beispiele für Arbeitspakete, Aktivitäten und Ergebnisse finden Sie in Abschnitt 10 der Aufforderung.

Europäische Kooperationsprojekte stehen dem gesamten Kultur- und Kreativsektor offen. Da mit dieser Aktion jedoch die Ziele des Programmbereichs Kultur verfolgt werden sollen, sind Projekte, an denen ausschließlich Organisationen aus dem audiovisuellen Sektor beteiligt sind, sowie Projekte mit überwiegend audiovisuellem Inhalt von dieser Aufforderung ausgeschlossen und kommen daher für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung nicht in Betracht.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)

Besondere Fälle

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:

  • Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
  • Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
  • Aufteilung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).

weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: mindestens 3 unabhängige Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.

Sonstige Bedingungen:

  • Der Koordinator muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist seit mindestens 2 Jahren rechtlich existent sein
  • Eine Organisation, die anhand ihrer gültigen PIC-Nummer identifiziert werden kann, darf nur einmal als Koordinator an der Aufforderung teilnehmen, unabhängig von den gewählten Themen (COOP 1, 2 oder 3)
  • Eine Organisation, die durch ihre gültige PIC-Nummer identifiziert wird, kann an maximal 3 Anträgen teilnehmen, die im Rahmen dieser Aufforderung eingereicht werden, sei es als Koordinator und/oder Partner (einschließlich assoziierter Partner und verbundener Einrichtungen), unabhängig von den gewählten Themen (COOP 1, 2 oder 3).

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
  • die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
  • Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Preisvergabe, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
  • die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
  • Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die z. B. die Vergabe von Stipendien (z. B. Talentförderungsstipendien) im Anschluss an eine offene Aufforderung oder von Preisen im Anschluss an einen offenen Wettbewerb für Kulturschaffende/Künstler/Innovatoren zur Koproduktion, Innovation und zum Aufbau ihrer Kapazitäten vorsehen.
  • Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten Dritte finanziell unterstützen können. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.

Zusatzinformationen

Themen

Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus

Relevanz für EU-Makroregion

EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum

Projektlaufzeit

48 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information - und nicht die für frühere Aufforderungen verwendeten).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)

Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und dass die Pauschalbeträge verlässliche Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6) und müssen eindeutig mit den in den Arbeitspaketen enthaltenen Aktivitäten verknüpft sein. Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten, kann die Finanzhilfe gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach Abschluss des Projekts).

Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

In Teil C des Online-Antragsformulars müssen die Antragsteller angeben und auswählen, welches der beiden oben genannten Ziele (Ziel 1 oder Ziel 2) mit dem vorgeschlagenen Projekt verfolgt werden soll. Diese Auswahl muss auch dann getroffen werden, wenn ein Projekt für beide Ziele relevant sein könnte. Die Antragsteller müssen im Antragsformular (Abschnitt 1.1 der Technischen Beschreibung - Teil B) beschreiben, wie das Projekt ausschließlich das ausgewählte Ziel anspricht. Das Ausmaß, in dem das Projekt das ausgewählte Ziel und die Dimension der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit behandelt, wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Relevanz" bewertet. Siehe Abschnitt 9 (Zuschlagskriterien) der Ausschreibungsunterlagen.

Kontakt

Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website

Creative Europe Desks
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

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