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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Agroökologische Partnerschaft - 2. Aufforderung

Förderprogramm

Horizont Europa

Termine

Öffnung
02.12.2024

Deadline
17.02.2025 14:00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die von Horizont Europa finanzierte Agrarökologie-Partnerschaft bietet eine Kaskadenfinanzierung für Vorschläge, die einen klaren Mehrwert für mindestens eines der allgemeinen Ziele und entsprechenden Kernthemen der AGROECOLOGY-Partnerschaft bieten, in deren Rahmen diese kofinanzierte Aufforderung durchgeführt wird. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen "Integration ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Perspektiven bei der Bewertung der Leistung der Agrarökologie - Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette und die Politik" konzentriert sich auf die Leistung der Agrarökologie unter verschiedenen Aspekten: Bewertung dieser Leistung in ihren verschiedenen Dimensionen, Quantifizierung der Umweltauswirkungen, Umgestaltung der Wertschöpfungsketten und Beitrag zur Gestaltung der öffentlichen Politik, um den Übergang besser zu unterstützen.

Call-Ziele

Die zweite kofinanzierte Aufforderung der AGROECOLOGY-Partnerschaft, Integration ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Perspektiven bei der Bewertung der Leistung der Agrarökologie. Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette und die Politik, begrüßt die Einreichung von Vorschlägen, die eines der folgenden Themen behandeln:

  • Thema 1: Ermittlung und Bewertung von Vorteilen/Auswirkungen und Kompromissen der Agrarökologie und Ermittlung bewährter Verfahren mit folgenden Themen:
    • Methoden und Verfahren zur Bewältigung von Zielkonflikten in der agrarökologischen Produktion
    • Szenarioanalyse zur Ermittlung und Unterstützung der am besten geeigneten Optionen zur Beschleunigung der Übernahme der ermittelten bewährten Verfahren auf verschiedenen räumlichen und zeitlichen Ebenen
  • Thema 2: Transformation von Wertschöpfungsketten, Unternehmen und Politiken zur Erleichterung des Übergangs zur Agrarökologie mit folgenden Themen:
    • Umwandlung und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in den Wertschöpfungsketten zur Erleichterung des agrarökologischen Übergangs
    • Koordinierung zwischen Stakeholdern, sozialen Innovationen und Politiken zur Förderung des agrarökologischen Übergangs

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Mit dieser zweiten Aufforderung setzt die AGROECOLOGY-Partnerschaft die Umsetzung der in der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) von AGROECOLOGY festgelegten Prioritäten fort.

Forschungs- und Innovationsanstrengungen sind notwendig, um die Leistung der Agrarökologie unter den Gesichtspunkten des Umwelt- und Klimanutzens, der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Produktionssysteme, der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe sowie der Ernährungssicherheit zu verbessern. Diese Bemühungen sollten sich nicht nur auf Änderungen der Praktiken auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe konzentrieren, sondern die gesamten Wertschöpfungsketten umfassen, die eine entscheidende Rolle bei der Umstellung der landwirtschaftlichen Produktionssysteme spielen.

Die Bewertung der Leistung der Agrarökologie ist ein kritischer Punkt, der durch die Integration von Umwelt-, Klima-, Wirtschafts- und Sozialaspekten angegangen werden muss. Die Bewertung des Nutzens agrarökologischer Ansätze ist eine wesentliche Voraussetzung für eine bessere Anerkennung der Agrarökologie durch den Agrarsektor, den Markt und die politischen Entscheidungsträger*innen.

Das allgemeine Thema dieser zweiten Aufforderung zur Einreichung von Projekten im Rahmen der AGROECOLOGY-Partnerschaft konzentriert sich auf die Leistung der Agrarökologie unter verschiedenen Aspekten: Bewertung dieser Leistung in ihren verschiedenen Dimensionen, Quantifizierung der Umweltauswirkungen, Umgestaltung von Wertschöpfungsketten (z. B. durch die Entwicklung neuer Wirtschaftsmodelle innerhalb von Wertschöpfungsketten) und Beitrag zur Gestaltung öffentlicher Maßnahmen zur besseren Unterstützung des Übergangs.

Die Partnerschaft wird Forschungs- und Innovationsprojekte finanzieren, die zum Anwendungsbereich der Aufforderung beitragen, indem sie wissenschaftliche Erkenntnisse und Wissen liefern, die es ermöglichen, die Leistung der Agrarökologie in den verschiedenen Nachhaltigkeitsdimensionen zu bewerten und zu verbessern.

Es wird erwartet, dass die Vorschläge einen klaren Mehrwert in Bezug auf mindestens eines der allgemeinen Ziele und die entsprechenden Kernthemen der AGROECOLOGY-Partnerschaft bieten, die in der entsprechenden AGROECOLOGY-SRIA dargelegt sind, in deren Rahmen diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt wird.

Darüber hinaus müssen erfolgreiche Vorschläge zu allen folgenden Ergebnissen/Auswirkungen beitragen:

  • Praxisorientierte Kenntnisse, Instrumente und/oder Innovationen, die den Landwirten und dem Sektor zur Verfügung stehen und zur Einführung agrarökologischer Praktiken auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene beitragen;
  • Verbesserung der Kenntnisse, des Wissenstransfers und der Fähigkeit von Landwirten und landwirtschaftlichen Berater*innen, agrarökologische Praktiken anzuwenden;
  • Verbesserte sozioökonomische und/oder ökologische Leistung von agrarökologischen Ansätzen;
  • Verbesserte Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik, um einen schnelleren Übergang zur Agrarökologie zu ermöglichen.

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Erwartete Ergebnisse

Thema 1: Bestimmung und Bewertung der Vorteile/Auswirkungen und Kompromisse der Agrarökologie und Ermittlung der besten Praktiken

Integrierte Ansätze, die gleichzeitig die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension berücksichtigen, sind erforderlich, um die Leistung und Effizienz agrarökologischer Verfahren zu bewerten und die Verfahren zu ermitteln, die für bestimmte Bedingungen und Standorte am besten geeignet sind. Forschung und Innovation sind erforderlich, um geeignete Methoden und Indikatoren bereitzustellen und das Ausmaß der Auswirkungen, des Nutzens und der Zielkonflikte, einschließlich unerwünschter Nebeneffekte/Wertkonflikte, zu verstehen.

Die Umweltauswirkungen müssen unter Berücksichtigung der verschiedenen Umweltkompartimente und ihrer Verbindungen analysiert werden, um Wege zu finden, die unter bestimmten Bedingungen erbrachten Ökosystemleistungen zu maximieren und gleichzeitig potenzielle Zielkonflikte zu minimieren. Ziel ist es, die Entwicklung von Praktiken zu unterstützen, die den Umweltnutzen erhöhen, ohne die wirtschaftliche und soziale Leistung zu beeinträchtigen.

Erwartete Ergebnisse Thema 1

Vorschläge, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, sollen das Verständnis und die Bewertung von Vorteilen, (positiven und negativen) Zielkonflikten und Auswirkungen der Agrarökologie auf die landwirtschaftliche Produktion, die Ernährungssicherheit, die biologische Vielfalt, die Ökosystemleistungen und den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Fußabdruck auf verschiedenen räumlichen (von lokal bis global) und zeitlichen Ebenen verbessern. Von den Projekten wird erwartet, dass sie Erkenntnisse liefern, die die Entscheidungsfindung auf verschiedenen Ebenen (z. B. Landwirt*innen, politische Entscheidungsträger*innen, andere Interessengruppen) unterstützen können.

Die Ergebnisse werden insbesondere in die folgenden Ziele und Aktivitäten der Partnerschaft einfließen: 1) Evaluierung der agrarökologischen Umstellung und Bewertung ihrer Auswirkungen und Leistungen, 2) Erleichterung des Austauschs zwischen Wissenschaftlern und politischen Entscheidungsträger*innen und Beitrag zur Umsetzung einer evidenzbasierten Politik, die den Übergang zur Agrarökologie unterstützt, und 3) Beschleunigung der Entwicklung und Einführung agrarökologischer Praktiken und Innovationen durch die Anwendung von Multi-Akteurs- und Co-Design-Methoden (Living-Labs-Ansatz).

Anwendungsbereich Thema 1

Die Vision der Agrarökologie besteht darin, landwirtschaftliche Systeme unter gleichzeitiger Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimensionen neu zu gestalten. Forschung und Innovation sind erforderlich, um das Ausmaß und die Auswirkungen des agrarökologischen Übergangs auf diese verschiedenen Dimensionen quantitativ zu bestimmen. Potenzielle Zielkonflikte sollten dabei berücksichtigt werden. Die Bewertung der Leistung der Agrarökologie in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern wie Landwirt*innen, ländlichen Gemeinden, Verbraucher*innen und der breiteren Gesellschaft sowie politischen Entscheidungsträger*innen ist unverzichtbar und hat das Potenzial, bewährte Verfahren zu ermitteln, die an bestimmte Standorte angepasst sind. Mehrere internationale Organisationen wie die FAO oder CGIAR tragen bereits dazu bei, Methoden und Messgrößen für die integrierte Bewertung des dreidimensionalen Profils der Agrarökologie zu definieren. Die Eignung dieser Methoden muss jedoch noch im europäischen Kontext getestet werden.

Die Bewertung des Umweltbereichs der Agrarökologie sollte sowohl abiotische als auch biotische Komponenten und deren Wechselwirkungen berücksichtigen. Relevante Aspekte für die Bewertung sind die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel, die Erhöhung der organischen Substanz im Boden, die Effizienz der Wasser- und Nährstoffnutzung, die Wasserrückhaltung und -speicherung, die Kohlenstoffbindung und die langfristige Kohlenstoffspeicherung, die Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sowie der Nährstoffauswaschung, die Verringerung des Pestizideinsatzes, die Verbesserung der Oberflächen- und Grundwasserqualität, die Verhinderung von Erosion, der Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie andere Ökosystemleistungen.

Die soziale Dimension sollte bei der Bewertung berücksichtigt werden, indem der Einfluss der Agrarökologie auf das soziale Wohlergehen, den Lebensunterhalt, die Arbeitsbedingungen, die Arbeitskräfte, die Geschlechter und die soziale Gerechtigkeit einbezogen wird. Aspekte wie die Wahrnehmung der Landwirt*innen, die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Organisationen durch ihre Vernetzung mit einem breiten Spektrum von Interessengruppen, soziale Gerechtigkeit, ländliche Entwicklung und Erhaltung sowie Ernährungssouveränität sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Die wirtschaftliche Dimension sollte Aspekte wie wirtschaftliche Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Produktionssysteme, finanzielle Unabhängigkeit von Landwirt*innen und landwirtschaftlichen Organisationen, Marktzugang und -autonomie, Zusammenarbeit zwischen Landwirt*innen, Zugang zu und Unabhängigkeit von Märkten, Ernährungssicherheit und Erschwinglichkeit sowie eine faire Gewinnverteilung zwischen allen an der Wertschöpfungskette im Agrar- und Non-Food-Bereich beteiligten Akteuren umfassen.

Bereits vorhandene agrarökologische Ansätze, wie sie beispielsweise im Rahmen des ökologischen Landbaus entwickelt wurden, sollten bei den vorgeschlagenen Aktivitäten genutzt und gebührend berücksichtigt werden.

Alle im Rahmen von Thema 1 geförderten Projekte sollten Erkenntnisse liefern, die dazu beitragen, die Auswirkungen agrarökologischer Ansätze in ihrer ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Dimension in spezifischen Kontexten und agrarklimatischen Bedingungen zu bestimmen und zu bewerten. Zu diesem Zweck sollten geeignete Indikatoren verwendet werden, um die Auswirkungen agrarökologischer und konventioneller Ansätze zu beschreiben und zu vergleichen, einschließlich der Zielkonflikte. Anhand der Ergebnisse sollten die am besten geeigneten Praktiken ermittelt werden, die die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Systeme verbessern.

Es wird erwartet, dass die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge mindestens eines der folgenden Themen wählen; die Punkte unter den weißen Aufzählungspunkten sind lediglich Richtwerte/Beispiele. Außerdem müssen sie erläutern, wie sie zu den erwarteten Ergebnissen von Thema 1 und zu den allgemeinen erwarteten Auswirkungen der Aufforderung beitragen werden.

  • Thema 1. Methoden und Verfahren zur Bewältigung von Zielkonflikten in der agrarökologischen Produktion durch:
    • Entwicklung und Anwendung von Methoden zur Beschreibung von Wert-/Zielkonflikten und Zielkonflikten, die spezifischen agrarökologischen Ansätzen innewohnen.
    • Einführung neuer Ansätze und Instrumente oder Modifizierung und Kombination bestehender, um die integrierte Bewertung der Leistung agrarökologischer Ansätze zu gewährleisten
    • Definition und Erprobung von Modellen für die Durchführung von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Analysen der positiven/negativen Auswirkungen agrarökologischer Ansätze im Vergleich zu konventionellen Praktiken in bestimmten Kontexten. Gegebenenfalls sollten diese Modelle die monetäre und/oder nicht-monetäre Bewertung der von den Anbaumethoden erbrachten Ökosystemleistungen umfassen und langfristige Aspekte wie die Widerstandsfähigkeit des Systems und die Auswirkungen des Klimawandels auf territorialer/landschaftlicher Ebene einbeziehen.
  • Thema 2. Szenarioanalyse zur Identifizierung und Unterstützung der am besten geeigneten Optionen zur Beschleunigung der Übernahme der ermittelten besten Praktiken auf verschiedenen räumlichen und zeitlichen Ebenen.
    • Generierung von Wissen/Beweisen über den Beitrag der Agrarökologie zur kurz-, mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und Lebensfähigkeit auf regionaler und betrieblicher Ebene im Vergleich zu [konventionellen] landwirtschaftlichen Ansätzen.
    • Gemeinsame Erarbeitung verschiedener Szenarien zur Ermittlung der langfristigen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen der agrarökologischen Umstellung und zur Ermittlung der Elemente, die für einen gerechten Übergang zur Agrarökologie erforderlich sind.
    • Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen der Einführung von Prinzipien der Kreislauf- und Sharing Economy unter Berücksichtigung von Effizienz und Suffizienz von Ressourcen und Umweltauswirkungen.
    • Ko-Konstruktion von Szenarien, die zur Entscheidungsfindung von politischen Entscheidungsträger*innen und öffentlichen Verwaltungen im Hinblick auf die Bewertung bestehender Politiken und die Identifizierung der am besten geeigneten Politiken und institutionellen Rahmenbedingungen für die Durchführung künftiger Übergangsschritte zur Agrarökologie beitragen sollen. Die soziale (soziale Gerechtigkeit), wirtschaftliche (z.B. Wettbewerbsfähigkeit und Lebensfähigkeit) und ökologische Dimension muss gleichzeitig berücksichtigt werden, zusammen mit den spezifischen Bedingungen/Kontexten auf regionaler und betrieblicher Ebene. Sie sollte dazu beitragen, die am besten geeigneten politischen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Umstellung zu ermitteln, wobei die Möglichkeiten öffentlicher und privater Finanzierung sowie die mittelfristigen Chancen der agrarökologischen Ansätze zu berücksichtigen sind.

Thema 2. Transformation von Wertschöpfungsketten, Unternehmen und Politiken zur Erleichterung des Übergangs zur Agrarökologie

Die europäische Partnerschaft AGROECOLOGY befasst sich im Kernthema 2 ihres SRIA mit der Notwendigkeit, Wertschöpfungsketten umzugestalten, um die Umstellung der Agrarökosysteme zu unterstützen, und im Kernthema 4 mit der Rolle der öffentlichen Politik als Förderer des Übergangs.

In der Tat kann der agrarökologische Übergang nicht allein durch die Umgestaltung der landwirtschaftlichen Systeme erfolgen, da deren sozioökonomische Nachhaltigkeit in hohem Maße von der gesamten Wertschöpfungskette abhängt. Wertschöpfungsketten, die mit intensiven landwirtschaftlichen Produktionsmodellen verbunden sind, hängen typischerweise von der Spezialisierung der Stakeholder, der hohen Abhängigkeit von chemischen Inputs und der Lieferung einer begrenzten Anzahl von Produkten ab. Diese sehr inputintensiven und inputabhängigen Systeme haben negative ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen.

Mit diesem Thema soll untersucht werden, wie landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten umgestaltet und diversifiziert werden können, um einen agrarökologischen Übergang zu unterstützen, der sich durch "langfristige Fruchtbarkeit, gesunde Agrarökosysteme und gesicherte Lebensgrundlagen" auszeichnet (IPES Food, 2016, S.2). Die Entscheidungen der Landwirt*innen werden stark von den vor- und nachgelagerten Akteuren beeinflusst, die ihren Zugang zu den Märkten und Möglichkeiten, die ihnen diesen Übergang ermöglichen, bestimmen. Der Wert ihrer Produkte auf dem Markt hängt auch von der Organisation der Lieferketten und der Fähigkeit ab, erschwingliche Lebensmittel und Non-Food-Produkte anzubieten. Um den agrarökologischen Übergang zu ermöglichen, müssen die Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen in der Lage sein, neue Produkte aus dem agrarökologischen Landbau zu verarbeiten, die der Nachfrage einer Vielzahl von Verbraucher*innen entsprechen. Außerdem müssen sie effiziente Logistik- und Vermarktungsnetze aufbauen. Die vorgelagerten Unternehmen müssen sich an die neuen Anforderungen des agrarökologischen Landbaus anpassen, was den Bedarf an Betriebsmitteln und Maschinen angeht. Dieser Wandel kann auch mit neuen Formen von Interaktionen und Beziehungen zwischen den Akteuren und neuen Vertriebssystemen einhergehen.

Darüber hinaus kommt der öffentlichen Politik eine wichtige Rolle zu, da sie den Übergang zur Agrarökologie auf verschiedenen Ebenen behindern oder fördern kann. Es gilt, ihre derzeitige Rolle und ihre Effizienz zu analysieren und zu definieren, wie sie sich weiterentwickeln können.

Erwartete Ergebnisse Thema 2

Die im Rahmen dieses Themas geförderten Forschungs- und Innovationsvorschläge werden sich mit den Wertschöpfungsketten befassen, die dem agrarökologischen Produktionssystem vor- und/oder nachgelagert sind, sowie mit den privaten und öffentlichen Anreizen, die den Übergang unterstützen können. Sie werden zu einem systemischen agrarökologischen Übergang beitragen, der landwirtschaftliche Praktiken und Perspektiven der Wertschöpfungsketten durch die Bereitstellung technologischer, institutioneller und sozialer Innovationen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, den Aufbau neuer Formen von Interaktionen und Beziehungen zwischen den Akteuren und Empfehlungen für die Ausarbeitung effizienter politischer Maßnahmen miteinander verbindet. Wie bei Thema 1 werden die Ergebnisse in die folgenden Ziele und Aktivitäten der Partnerschaft einfließen: 1) Evaluierung der agrarökologischen Umstellung und Bewertung ihrer Auswirkungen und Leistungen, 2) Erleichterung des Austauschs zwischen Wissenschaftlern und politischen Entscheidungsträger*innen und Beitrag zur Umsetzung einer evidenzbasierten Politik, die den Übergang zur Agrarökologie unterstützt, und 3) Beschleunigung der Entwicklung und Einführung agrarökologischer Praktiken und Innovationen durch die Anwendung von Multi-Akteurs- und Co-Design-Methoden (Living-Labs-Ansatz).

Geltungsbereich Thema 2

Die Umwandlung (oder Schaffung) von Geschäftsmodellen oder Geschäftsstrukturen sollte die wirtschaftliche Durchführbarkeit agrarökologischer Ansätze für alle Akteure gewährleisten. Diese neuen Geschäftsmodelle oder Geschäftsstrukturen könnten sich auf verschiedene Organisationsformen stützen und sollten eine faire Berechnung der Ökosystemleistungen, die die Agrarökologie für die Gesellschaft erbringen kann, beinhalten.

Der agrarökologische Übergang erfordert Veränderungen in den Wertschöpfungsketten der vor- und nachgelagerten Bereiche der Landwirtschaft. Ein Schlüsselelement des agrarökologischen Übergangs ist die Diversifizierung der Produktionssysteme und die Heterogenität der Produkte und Nebenprodukte, deren Verarbeitung und Vermarktung spezifische Investitionen erfordern und logistische und organisatorische Innovationen implizieren.

Die Umgestaltung der Vertriebskanäle kann den agrarökologischen Übergang auf verschiedene Weise unterstützen, z. B. durch die Stärkung des Vertrauens zwischen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen durch kurze Lieferketten, die Aufrechterhaltung enger geografischer und sozialer Beziehungen zwischen Lebensmittelerzeuger*innen, -verarbeiter*innen und -verbraucher*innen, die bessere Information der Verbraucher*innen durch diese lokalen Beziehungen oder durch Labels und Kollektivmarken.

Schließlich kommt der Politik eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des Übergangs zu. Bestehende und potenzielle Auswirkungen politischer Instrumente sollten analysiert und, wenn möglich, neue Instrumente getestet werden. Die Forschung sollte den politischen Entscheidungsträger*innen Empfehlungen für die Ausarbeitung öffentlicher Maßnahmen auf EU-, nationaler und territorialer/landschaftsbezogener Ebene geben.

Unter diesem Gesichtspunkt sollten Forschungs- und Innovationsprojekte, die zu Thema 2 eingereicht werden, zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder -strukturen, technologischer oder sozialer Innovationen und zur Gestaltung von Maßnahmen zur Unterstützung des agrarökologischen Übergangs beitragen. Sie sollen auch Erkenntnisse liefern, die es ermöglichen, die Auswirkungen dieser Umstellungen auf die Leistung der Agrarökologie zu bewerten.

Diese Projekte sollten in Anlehnung an die Methodik der "Living Labs" nach dem Prinzip der Ko-Kreation und des Multi-Akteurs-Ansatzes mit den relevanten Interessengruppen (Landwirt*innen, Unternehmen, Verbraucher*innen, Bürger*innen, lokale Behörden usw.) durchgeführt werden.

Die im ökologischen Landbau gesammelten Erfahrungen, z. B. bei der Förderung alternativer Lebensmittelnetze und neuer Geschäftsmöglichkeiten, sollten berücksichtigt werden.

Von den zu diesem Thema eingereichten Projektvorschlägen wird erwartet, dass sie sich für mindestens eines der folgenden Themen entscheiden; die Punkte unter den weißen Aufzählungspunkten sind lediglich Richtwerte/Beispiele. Außerdem müssen sie erläutern, wie sie zu den erwarteten Ergebnissen von Thema 2 und zu den allgemeinen erwarteten Auswirkungen der Aufforderung beitragen werden.

  • Thema 1 Umwandlung und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in den Wertschöpfungsketten zur Erleichterung des agrarökologischen Übergangs
    • Überlegen Sie, wie neue Geschäftsmodelle und/oder Geschäftsstrukturen den sozialen und wirtschaftlichen Nutzen von agrarökologischen Produkten und Dienstleistungen aufwerten könnten;
    • Untersuchung, wie die Informationen über die Vorteile agrarökologischer Ansätze genutzt werden könnten, um zu besseren Rückverfolgbarkeits- und Zertifizierungsverfahren beizutragen
    • Prüfung von Möglichkeiten für neue Unternehmen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Anpassung bestehender Maschinen, um arbeitsintensive Tätigkeiten zu reduzieren und agrarökologische Praktiken zu erleichtern.
    • Erweiterung des Wissens über die Möglichkeiten, den Anforderungen der verschiedenen Interessengruppen in den einzelnen agrarökologischen Wertschöpfungsketten gerecht zu werden (d.h. Lagerung, Konservierung, Verpackung, Verarbeitung).
    • Beitrag zur Entwicklung von Geschäftsmodellen, die in der Lage sind, neue Kulturen zu sammeln, zu verarbeiten und aufzuwerten, mit Sorten- und Artenmischungen umzugehen (Sortiertechnologien, Transformationsprozesse, logistische Fragen) und mit der Heterogenität der agrarökologischen Produkte und Nebenprodukte umzugehen.
    • Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft in den Wertschöpfungsketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft als Motor für die Schaffung von Geschäftsmodellen zur effizienten Nutzung und zum effizienten Verbrauch von Ressourcen und zur Vermeidung von Abfällen (Recycling, Verarbeitung, Verpackung)
  • Thema 2 Koordinierung zwischen Akteuren, sozialen Innovationen und Politiken zur Förderung des agrarökologischen Übergangs
    • Identifizierung der verschiedenen Akteure, die für den Übergang zu agrarökologischen Praktiken im geeigneten geografischen Kontext von Bedeutung sein könnten; Untersuchung oder Vorschlag von organisatorischen Innovationen (in den Wertschöpfungsketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie zwischen den Landwirt*innen) zur Förderung des agrarökologischen Übergangs und Bewertung ihrer Machbarkeit.
    • Untersuchung der Möglichkeiten zur Stärkung des Vertrauens zwischen agrarökologischen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen (z. B. durch kurze Lieferketten oder durch die Aufrechterhaltung enger sozialer Beziehungen zwischen Lebensmittelerzeuger*innen, -verarbeiter*innen und -verbraucher*innen)
    • Untersuchung angepasster und alternativer Logistik- und Infrastrukturen zur Förderung des agrarökologischen Übergangs und Bewertung ihrer Machbarkeit durch Analyse ihrer sozioökonomischen Auswirkungen.
    • Untersuchung innovativer Vertriebssysteme (z. B. Kistenlieferungen, Selbstpflücken, gemeinschaftsgestützte Landwirtschaft usw.).
    • Suche nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Synergien von agrarökologischen Wertschöpfungsketten mit anderen Wirtschaftssektoren, die im selben Gebiet koexistieren (z. B. Tourismus, Bildung, Sport usw.) sowie mit konventionellen landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten.
    • Berücksichtigung makro- und mesoökonomischer Faktoren sowie größerer Krisen (z. B. Klimawandel, geopolitischer Kontext), die sich potenziell auf agrarökologische Übergänge auswirken, und Erstellung von Szenarien für die Entwicklung geeigneter Geschäftsmodelle und Vermarktungsstrategien in Bezug auf vor- und nachgelagerte kommerzielle Aktivitäten.
    • Analyse der Auswirkungen der derzeitigen politischen Instrumente auf den agrarökologischen Wandel auf nationaler, regionaler und EU-Ebene (z. B. Gemeinsame Agrarpolitik, aber auch regionale Politiken wie territoriale Ernährungspolitik und andere).
    • Identifizierung und, wenn möglich, Entwicklung von politischen, privaten und marktwirtschaftlichen Anreizen und anderen Instrumenten auf nationaler oder regionaler Ebene, die eingesetzt werden könnten, um die Entwicklung von agrarökologischen Wertschöpfungsketten zu fördern.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

Belgien (Belgique/België), Deutschland, Dänemark (Danmark), Estland (Eesti), Finnland (Suomi/Finland), Frankreich (France), Italien (Italia), Litauen (Lietuva), Niederlande (Nederland), Norwegen (Norge), Portugal, Rumänien (România), Schweden (Sverige), Slowakei (Slovensko), Slowenien (Slovenija), Spanien (España), Türkei (Türkiye), Ungarn (Magyarország), Zypern (Κύπρος ), Österreich

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

  • Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen, öffentliche Forschungseinrichtungen, gewinnorientierte und gemeinnützige Organisationen, Verbraucher*innen/Bürger*innen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Privatunternehmen können sich vorbehaltlich der nationalen/regionalen Regelungen der Förderer und der Förderkriterien bewerben. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Förderer und wenn ein Living Lab eine juristische Person ist, kann ein Living Lab förderfähig sein.
  • Forschungskonsortien müssen aus mindestens drei Partnern bestehen, die Mittel aus mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder mit Horizont Europa assoziierten Ländern und Förderern dieser kofinanzierten Aufforderung beantragen.
  • Ein Konsortium kann bis zu 12 Partner umfassen. In jedem Fall sollten sich die Antragsteller darüber im Klaren sein, dass eine höhere Anzahl von vertretenen Ländern oder von Partnern in einem Konsortium nicht automatisch zu einer positiven Bewertung des Vorschlags führt.
  • Um ausgewogene Konsortien zu erreichen, darf der Anteil der von allen Partnern aus einem Land geplanten Gesamtanstrengungen 60 % der Gesamtzahl der für das transnationale Projekt vorgesehenen Personenmonate nicht überschreiten.
  • Assoziierte Partner, die keine Finanzierung bei einem Geldgeber beantragen, sind ebenfalls willkommen, an Konsortien teilzunehmen. Assoziierte Partner können jedoch nicht als Koordinator fungieren, ihr Beitrag sollte nicht wesentlich für die erfolgreiche Durchführung des Projekts sein, und sie werden nicht auf die Mindestanzahl der Partner angerechnet.
  • Mitwirkende an einem Vorschlag, die keine Aufgaben erfüllen, aber z. B. eine beratende Funktion ausüben, können als Interessenvertreter aufgeführt werden.
  • Ein*e einzelne*r Forschende, der/die mehreren Organisationen angehört, kann im Rahmen dieser Aufforderung nicht bei mehr als einem Geldgeber eine Finanzierung beantragen. Wenn ein*e einzelne*r Forschende mehr als einer Organisation angehört, darf er/sie nur eine Organisation in einem Vorschlag vertreten, und diese Person darf nicht zwei oder mehr verschiedene Partner innerhalb des Konsortiums vertreten.
  • Jedes Konsortium, das einen Antrag auf Finanzierung stellt, muss von einem Koordinator geleitet werden, bei dem es sich um eine Organisation handeln muss, die für eine Finanzierung durch einen Geldgeber im Rahmen dieser Aufforderung in Frage kommt und eine Finanzierung beantragt. Folglich kann ein assoziierter Partner nicht als Koordinator fungieren.
  • Ein und dieselbe Person kann nicht als Hauptforscher oder Koordinator für mehr als einen Vorschlag fungieren. Einige Geldgeber erlauben es nicht, dass ein und dieselbe Person an mehr als einem Vorschlag pro Aufforderung teilnimmt: Bitte prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der Geldgeber (Anhang IX).
  • Die Mindestdauer eines Projekts beträgt 24 Monate und die Höchstdauer 36 Monate (Ausnahmen sind in Anhang IX aufgeführt). Der frühestmögliche Starttermin für die zur Förderung empfohlenen Projekte ist Januar 2026. Alle Projekte müssen bis September 2029 abgeschlossen sein, sofern nicht anders angegeben.
  • Die Antragsteller müssen als Teil des Vorschlags eine ethische Selbsteinschätzung ausfüllen.
  • Die in den Vorschlägen gemachten Angaben sind verbindlich. Wesentliche Änderungen des Umfangs und der Ziele eines Vorschlags sind nicht zulässig. Eine begrenzte Anzahl von Änderungen in Bezug auf die administrativen Einzelheiten kann nach Genehmigung durch das Call Office und die betreffenden Geldgeber zulässig sein. Eine Liste der zulässigen Änderungen findet sich in Abschnitt 5.2.
  • Die Gesamtprojektkosten und die beantragte Finanzierung in einem Vorschlag sind standardmäßig nicht beschränkt; die Kosten müssen angemessen sein, um die Projektziele zu erreichen. Dennoch können einzelne Förderer Vorschriften und/oder Beschränkungen hinsichtlich der Finanzierung haben, die sie im Rahmen von Forschungsprojekten gewähren können und die beachtet werden müssen (beispielsweise können einige Förderer das maximale Budget, das ein einzelner Partner in einem Projekt beantragen kann, auf 200.000 € begrenzen). Es ist daher unerlässlich, dass jeder Partner die Bestimmungen seines Geldgebers sorgfältig liest (siehe Anhang IX). Im Zweifelsfall wird den Antragstellern dringend empfohlen, sich an ihre FCP zu wenden, die sie über die einschlägigen Bestimmungen informieren können.
  • Beachten Sie, dass die Einbeziehung von assoziierten Partnern NUR bei Vorlage einer finanziellen Verpflichtungserklärung zulässig ist (siehe Anhang VIII). Wenn ein Vorschlag assoziierte Partner einschließt, kann das Fehlen einer finanziellen Verpflichtungserklärung zur Ablehnung des gesamten Vorschlags führen.
  • Das vorgeschlagene Forschungsprojekt muss mit dem Anwendungsbereich dieser Aufforderung und mit den thematischen Prioritäten der an dem vorgeschlagenen Projekt beteiligten Geldgeber übereinstimmen, die in den Bestimmungen der Geldgeber beschrieben sind (siehe Anhang IX). Das vorgeschlagene Projekt muss eines der beiden Themen (siehe Abschnitt 3) und mindestens ein Thema im Rahmen des gewählten Themas behandeln. Der Umfang oder die Größenordnung des vorgeschlagenen Forschungsprojekts sollte über ein einzelnes Land hinausgehen. Der Vorschlag sollte sich nicht mit laufenden oder abgeschlossenen Projekten überschneiden, die im Rahmen anderer Instrumente, Programme oder Projekte finanziert werden, insbesondere mit vergangenen/laufenden Projekten von Horizont 2020 und Horizont Europa, mit Projekten, die im Rahmen der EU-Mission "A Soil Deal for Europe" finanziert werden, und mit operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI), die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanziert werden.

weitere Förderkriterien

Derzeit stellen 29 Geldgeber aus 20 verschiedenen Ländern Mittel für diese Aufforderung zur Verfügung und bilden zusammen den Geldgeberrat. Die Förderkriterien der Geldgeber müssen eingehalten werden und das vorgeschlagene Forschungsprojekt muss mit den thematischen Prioritäten des Geldgebers übereinstimmen. Diese Anforderungen sind in dem Dokument "Funders regulations" (siehe Anhang IX) beschrieben. Die Förderer können gemäß ihren eigenen Vorschriften zusätzliche Unterlagen verlangen (siehe Anhang IX). Es ist auch zu beachten, dass die beantragte Finanzierung zwischen der Phase des Vorantrags und des Vollantrags und später während des bilateralen Verhandlungsprozesses zwischen einem Partner und seinem jeweiligen Geldgeber angepasst werden kann. Die endgültige Entscheidung über den Gesamtzuschuss pro Partner wird vom jeweiligen Geldgeber getroffen.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Geldgeber in den einzelnen Ländern, ihr ursprüngliches Budget, das Budgetlimit pro Projekt und die Arten von Partnern, die förderfähig sind.

Land Geldgeber Universitäten Forschungsinstitute NGOs/NPOs Verbraucher*innen/Bürger*innen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft Private Unternehmen Andere Budgetobergrenze pro Projekt (€) Ursprüngliches Gesamtbudget
Österreich Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 250.000 500.000
Belgien Fonds Innoveren en Ondernemen Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein 500.000 1.500.000
Zypern Idryma Erevnas Kai Kainotomias Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja 500.000 708.000
Deutschland Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein 250.000 500.000
Deutschland Bundesministerium für Bildung und Forschung Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein 350.000 2.000.000
Dänemark Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, Danish AgriFish Agency Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja k.A. 600.000
Dänemark Innovationsfonden Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja 500.000 1.000.000
Estland Regionaal- ja Põllumajandusministeerium Ja Ja Ja Nein Ja Ja Nein 100.000 100.000
Estland Sihtasutus Eesti Teadusagentuur Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 100.000 100.000
Spanien Agencia Estatal de Investigacion Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein 325.000 1.350.000
Spanien Centro para el Desarrollo Tecnologico y la Innovacion E.P.E Nein Nein Nein Nein Nein Ja Ja k.A. 400.000
Spanien Consejeria de Economia Cienca y Agenda digital - Junta de Extremadura Ja Ja Ja Nein Ja Ja Nein 200.000 600.000
Finnland Ministerium für Land- und Forstwirtschaft in Finnland Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein 250.000 500.000
Frankreich Agence Nationale de la Recherche Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja 400.000 2.000.000
Frankreich Regionalrat Pays de la Loire Nein Nein Ja Nein Ja Ja Ja 300.000 300.000
Ungarn Nemzeti Kutatási, Fejlesztési és Innovációs Hivatal Ja Ja Ja Nein Ja Ja Nein 140.000 140.000
Italien Ministero dell'agricoltura, della sovranità alimentare e delle foreste Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein 300.000 600.000
Italien Autonome Provinz Bozen - Südtirol Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein 300.000 450.000
Litauen Lietuvos mokslo taryba Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein 150.000 300.000
Litauen Lietuvos Respublikos Zemes Ukio Ministerija Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein 120.000 240.000
Niederlande Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein 250.000 1.000.000
Norwegen Norges Forskningsrad Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja 400.000 1.275.000
Portugal Fundação para a Ciência e a Tecnologia Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja 150.000 500.000
Rumänien Unitatea Executiva Pentru Finantarea Invatamantului superior a Cercetarii Dezvoltarii si Inovarii Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein 200.000 500.000
Schweden Forskningsrådet för miljö, areella näringar och samhällsbyggande Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein 250.000 1.200.000
Slowenien Ministrstvo za Kmetijstvo Gozdarstvo in Prehrano Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein 200.000 400.000
Slowakei Slovenska Akademia Vied Nein Ja Nein Nein Nein Nein Nein 120.000 240.000
Türkei Turkiye Bilimsel ve Teknolojik Arastirma Kurumu Ja Ja Nein Nein Nein Ja Nein 200.000 400.000

 

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 24 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Kofinanzierung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt muss ein Erstvorschlag eingereicht werden. Ist die Projektskizze erfolgreich, erhält der Koordinator eine Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags. Erst nach einer solchen Aufforderung kann ein Vollantrag eingereicht werden. Anträge, die nicht rechtzeitig innerhalb der Einreichungsplattform eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und abgelehnt. Die Einreichung eines Erstvorschlags ist Voraussetzung für die Einreichung eines Vollantrags. Die Einreichung eines Vollantrags ist nur auf Einladung möglich, vorbehaltlich einer positiven Auswahl Ihres Erstantrags.

  • Einreichungsfrist für Erstvorschläge: 17. Februar 2025, 14 Uhr MEZ
  • Stichtag für Vollanträge: 9. JULI 2025, 14 UHR MEZ

Ausführliche Hinweise zu den einzelnen Schritten und den Aufforderungsunterlagen finden Sie auf der Einreichungswebsite: https://agroecology.ptj.de.

Die Vorschläge müssen in englischer Sprache verfasst sein.

Schritt 1: Erstvorschlag:

  • Ziel der Projektskizze ist es, die Projektidee und das Konsortium vorzustellen, ohne dabei den Arbeitsplan im Detail zu erläutern. Die ausführliche Vorlage für den Erstvorschlag mit Erläuterungen ist in Anhang II zu finden. Ein Beispiel ist auch im Dokumententeil der Einreichungsplattform verfügbar: https://agroecology.ptj.de.
  • Nach der Einreichung werden die Erstvorschläge anhand der allgemeinen und anwendbaren nationalen/regionalen Förderkriterien geprüft, die in den jeweiligen Verordnungen der Geldgeber festgelegt sind (siehe Anhang IX). Projektskizzen, die die allgemeine Prüfung der Förderfähigkeit nicht bestehen, werden abgelehnt.
  • Es werden nur förderfähige Erstvorschläge bewertet.
  • Die in den Erstvorschlägen gemachten Angaben sind verbindlich. Änderungen an den in einem Vorschlag dargelegten Zielen sind nicht zulässig. Eine begrenzte Anzahl von Änderungen in Bezug auf die administrativen Details kann nach Genehmigung durch das Call Office und die betroffenen Finanzierungsparteien erlaubt werden. Eine Liste der zulässigen Änderungen ist in Abschnitt 5.2.1 des Aufrufs enthalten.)
  • Bitte beachten Sie, dass nur der Koordinator die Einreichung des Erstvorschlags im Namen jedes antragstellenden Forschungskonsortiums durchführen und ausfüllen kann. Jeder Partner muss jedoch seinen Teil des Partnerprofils ausfüllen.
  • Allen Partnern eines antragstellenden Konsortiums wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor der Einreichung mit der jeweiligen Kontaktstelle des Geldgebers in Verbindung zu setzen, um etwaige Fragen zu klären. Die Kontaktdaten finden Sie in Anhang IX (siehe AUFRUF DOKUMENTE).

Schritt 1: Vollständiger Vorschlag:

  • Nach der Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags kann der Koordinator einen Vollantrag über das Einreichungssystem einreichen: https://agroecology.ptj.de. In dieser Phase kann das Konsortium aus dem Erstvorschlag in Ausnahmefällen geändert werden, z. B. wenn ein Partner in der Phase des Erstvorschlags als nicht förderfähig eingestuft wurde. In dieser Phase können die Koordinatoren aufgefordert werden, Partner aus unterrepräsentierten Ländern/Regionen hinzuzufügen, die ebenfalls im Rahmen dieser Aufforderung gefördert werden. Vorgeschlagene Änderungen müssen zunächst dem Call Office und der jeweiligen finanzierenden Partei mitgeteilt werden; weitere Einzelheiten sind Abschnitt 5.2.1 zu entnehmen. Der neue Partner muss alle Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen, um eine Finanzierung von seiner Finanzierungspartei zu erhalten.
  • Die ausführliche Vorlage für vollständige Vorschläge mit Erläuterungen ist in Anhang IV enthalten; ein Beispiel ist auch im Dokumententeil der Einreichungsplattform verfügbar.

Kontakt

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