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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Musik bewegt Europa

Förderprogramm

Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur

Call Nummer

CREA-CULT-2024-MME

Termine

Öffnung
03.12.2024

Deadline
19.02.2025 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 5.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 5.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese MME-Aufforderung zielt darauf ab, den grünen Wandel und die ökologische Nachhaltigkeit des europäischen Musik-Ökosystems zu unterstützen. Dies steht im Einklang mit dem allgemeinen Ziel der Kommission für MME, die Wettbewerbsfähigkeit, Vielfalt und Nachhaltigkeit des europäischen Musikökosystems zu fördern, sowie mit dem strategischen Ziel, den grünen Wandel des Sektors anzuregen und zu begleiten. Es ergänzt auch die kulturpolitische Agenda der EU (EU-Arbeitsplan für Kultur 2023-2026, Aktion zur Förderung des grünen Übergangs").

Call-Ziele

Ziel dieser Aufforderung ist es, ein Konsortium auszuwählen, das alle drei unterschiedlichen, aber miteinander verbundenen Aktivitäten durchführt, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden.

Diese Aufforderung zielt darauf ab, die Umsetzung der folgenden drei Prioritäten zu unterstützen:

  • Eine strategische Bedarfsanalyse zur Ermittlung von Praktiken im Musik-Ökosystem, die geändert werden müssen, und eine Kartierung (nach Themen und musikalischem Teilsektor) der besten/innovativen grünen Praktiken oder Instrumente. Der Zweck dieser Aktivität ist es, den Musiksektor und seine Organisationen/Berufsgruppen über ökologische Themen und bestehende Praktiken zu informieren. Die Bedarfsermittlung und Kartierung bewährter Praktiken sollte sich hauptsächlich auf bestehende Studien stützen. Sie sollte die unterschiedlichen Ansätze in Europa berücksichtigen und für geografische Ausgewogenheit sorgen. Das Ergebnis soll ein veröffentlichungsfähiger Bericht sein.
  • Ein Programm zum Aufbau von Kapazitäten, zur Bewusstseinsbildung und zur Schulung für den Musiksektor, um die Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern und so den grünen Übergang des Sektors zu erleichtern. Ziel dieser Aktivität ist es, Organisationen, Künstlern und anderen Fachleuten des Musiksektors die Möglichkeit zu geben, Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszutauschen und zu erwerben, um bei der Ökologisierung des Musikökosystems (aktiver) tätig zu werden und möglicherweise ein Netzwerk von "grünen" Spezialist*innen im Sektor aufzubauen.
  • Ein finanzielles Unterstützungsprogramm zur Umverteilung von Mitteln (durch kaskadierende Zuschüsse) an Organisationen ("Dritte"), die im Musiksektor tätig sind, um die besten/innovativen Verfahren für den grünen Wandel und die ökologische Nachhaltigkeit zu übernehmen. Ziel dieser Regelung ist es, die Kapazitäten der ausgewählten Begünstigten aufzubauen und sie bei der Anwendung umweltfreundlicherer Praktiken oder bei der Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte oder Initiativen zu unterstützen. Die Bewerbungen sollten die Konzeption, Umsetzung und Überwachung eines einzigen finanziellen Unterstützungsprogramms beinhalten, das Mittel in Form von Zuschüssen ("finanzielle Unterstützung für Dritte") an Endempfänger innerhalb des europäischen Musiksektors im Rahmen offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umverteilt.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll ein einzelnes Projekt ausgewählt werden, das von einem Konsortium von Organisationen vorgeschlagen wird, die für die Organisation von Aktivitäten verantwortlich sind, die möglichst viele Interessengruppen (Organisationen, Unternehmen und/oder Einzelpersonen) im Musiksektor in den Ländern des Kreativen Europas erreichen.

Das Projekt soll das Bewusstsein im europäischen Musiksektor für den grünen Wandel und die ökologische Nachhaltigkeit des Musikökosystems schärfen und das Wissen darüber vertiefen. Vor allem soll es die Entwicklung, Erprobung, Verbreitung oder Anwendung konkreter Praktiken fördern, wie der grüne Wandel und die ökologische Nachhaltigkeit des Musiksektors auf EU-Ebene gefördert werden können.

Die finanzielle Unterstützung für Dritte muss auf etwa 60 Zuschussempfänger*innen verteilt werden.

Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse: Die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse sind wichtige Bereiche im Lebenszyklus von Creative Europe-Projekten und sollten im Falle dieser Aufforderung direkt in die Initiative Music Moves Europe einfließen. Sie geben den teilnehmenden Organisationen die Möglichkeit, die Ergebnisse und Leistungen zu kommunizieren und gemeinsam zu nutzen und so die Wirkung ihrer Projekte auszuweiten, ihre Nachhaltigkeit zu verbessern und den europäischen Mehrwert zu rechtfertigen. Um die Projektergebnisse erfolgreich zu verbreiten und zu nutzen, werden Organisationen, die an Projekten im Rahmen von Kreatives Europa teilnehmen, gebeten, bei der Konzeption und Durchführung ihres Projekts die notwendigen Überlegungen zu Verbreitungs- und Nutzungsaktivitäten anzustellen. Umfang und Intensität solcher Aktivitäten sollten den Zielen, dem Umfang und den Vorgaben der verschiedenen Aktionen von Kreatives Europa angemessen sein. Die in einem bestimmten Projekt erzielten Ergebnisse können auch in Bereichen, die nicht von dem Projekt abgedeckt werden, höchst relevant und interessant sein, und es obliegt den einzelnen Projekten, Strategien und Methoden zu entwickeln, die sicherstellen, dass andere leicht Zugang zu dem haben, was entwickelt und produziert wurde.

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Erwartete Ergebnisse

Die Anträge müssen alle drei Arten von Aktivitäten abdecken, wie unten beschrieben:

  • Eine strategische Bedarfsanalyse und eine Kartierung "grüner" bewährter Verfahren: Die Anträge müssen eine Bedarfsanalyse und eine Kartierung "grüner" bewährter Praktiken enthalten, wie im vorherigen Abschnitt "Themen und Prioritäten (Umfang)" beschrieben. Die Anträge sollten den Musiksektor in seiner Gesamtheit berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Live-Industrie (wo Themen wie nachhaltiges Touren relevant sind), die Tonträgerindustrie, die Fertigungsindustrie (Vinyl- und CD-Produktion) sowie die Streaming-Industrie.
  • Ein Programm mit Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten, die dem Musiksektor zugute kommen: Die Bewerbungen müssen einen Entwurf eines Programms für den Aufbau von Kapazitäten und Peer-Learning-Aktivitäten enthalten, die darauf abzielen, das Bewusstsein zu schärfen und die Kenntnisse und Fähigkeiten der Teilnehmer*innen zu verbessern, damit sie sich (stärker) für die Ökologisierung des Musikökosystems einsetzen können. Dies könnte zum Beispiel Initiativen zum Aufbau eines Netzwerks von "grünen" Spezialist*innen in der Branche umfassen. Das Programm sollte sich an Organisationen, Unternehmen und/oder Einzelpersonen richten, die im Musiksektor in den am Programm teilnehmenden Ländern tätig sind. Das Aktivitätenprogramm kann Workshops, Tutorien usw. umfassen, an denen Vertreter*innen des Musiksektors und Künstler*innen teilnehmen, um sie mit Fähigkeiten und Kenntnissen in Bezug auf künftige Herausforderungen (z. B. grüne Übergänge, Nachhaltigkeit) auszustatten. Aktivitäten zur Ausbildung von Ausbildern werden gefördert, um die langfristige Wirkung der Aktion zu maximieren.
  • Finanzielle Unterstützung für Dritte, die im Musiksektor tätig sind: Das Programm zur finanziellen Unterstützung, das im Antrag enthalten sein muss, muss aus mindestens zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bestehen (idealerweise eine in den ersten 12 Monaten der Projektdurchführung). Organisationen und Unternehmen des Musiksektors müssen direkt und auf repräsentative Weise angesprochen werden, wobei ein Gleichgewicht zwischen den Teilsektoren des Musiksektors und eine ausgewogene geografische Verteilung gewährleistet sein muss. Der/die erfolgreiche Antragstellende ist für die gesamte Verwaltung des Förderprogramms verantwortlich, angefangen bei der Gestaltung und Veröffentlichung der Aufforderung(en), über Kommunikationsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sichtbarkeit der Aufforderung(en), die Bewertung und Auswahl der Anträge, die Auftragsvergabe und die administrative/finanzielle Verwaltung bis hin zur Überwachung und Bewertung der geförderten Projekte.

Darüber hinaus müssen die Antragstellenden in ihrem Vorschlag Folgendes definieren und beschreiben

  • die Ziele und Ergebnisse, die die Finanzhilfeempfänger*innen (Dritte) mit der finanziellen Unterstützung erreichen sollen und die mit den Zielen und Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Einklang stehen müssen.
  • wie die finanzielle Unterstützung für Dritte verwaltet werden soll, einschließlich:
    • der Höchstbetrag von 60 000 €, der jedem Dritten gewährt werden kann, und die Kriterien für die Festlegung des genauen Betrags der finanziellen Unterstützung für Dritte, die im Rahmen offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gewährt wird.
    • die Art der Organisationen und Aktivitäten, die eine finanzielle Unterstützung für Dritte erhalten können.
    • das Verfahren für die Bewertung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingegangenen Vorschläge und für die Gewährung finanzieller Unterstützung sowie die Auswahl- und Vergabekriterien.
    • die Kommunikationsinstrumente und -kanäle, mit denen sichergestellt wird, dass die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bei Dritten bekannt gemacht werden.

Auswahl von Dritten für die finanzielle Unterstützung: Zuschlagskriterien und Bewertungsverfahren

  • Bei der Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Vergabe von Finanzhilfen an Dritte kann das Konsortium seine eigenen Verfahren anwenden, sofern diese Verfahren den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung entsprechen. Das Konsortium sollte auch darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand für Dritte zu verringern und gleichzeitig eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten.
  • Das Konsortium muss bei der Veröffentlichung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Transparenz sorgen, Interessenkonflikte vermeiden und während des gesamten Vergabeverfahrens Vertraulichkeit gewährleisten. Es muss dies in seinem Antrag deutlich machen und während der gesamten Projektdurchführung darüber berichten.
  • Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sollten vorzugsweise in englischer Sprache veröffentlicht werden (andere EU-Sprachen können hinzugefügt werden) und müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben.
  • Das Konsortium sollte die Antragsteller bei der Vorbereitung der Anträge unterstützen (Informationsveranstaltungen, Helpdesk usw.) und dabei die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Vermeidung von Interessenkonflikten beachten.
  • Das Konsortium muss die Öffentlichkeitswirksamkeit gewährleisten und die Ergebnisse der Aufforderung(en) auf seinen Websites veröffentlichen, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Daten für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten, der Namen der Endempfänger*innen und der Länder ihrer Niederlassung.

Finanzielle Unterstützung für Dritte: Budget, Dauer und Ort

  • Der/die Antragstellende sollte ein solides Verwaltungs- und Kontrollsystem einrichten und in seinem Antragsformular beschreiben, um sicherzustellen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit beachtet werden.
  • Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung pro Drittpartei beträgt 60 000 EUR.
  • Mindestens 70 % des EU-Zuschusses sollten im Rahmen offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen an Dritte (Zuschussempfänger*innen) im Musiksektor weiterverteilt werden.
  • Antragsteller, die eine finanzielle Unterstützung für Dritte beantragen, sollten die Möglichkeit haben, vereinfachte Finanzierungsoptionen und insbesondere Pauschalbeträge zu nutzen.
  • Die von Dritten durchgeführten Aktivitäten müssen während des Zeitraums, für den die Finanzhilfevereinbarung gilt, abgeschlossen werden. Nur Kosten, die in diesem Zeitraum anfallen, können als förderfähig betrachtet werden.

Das Antragsformular verlangt von den Antragstellenden, dass sie ihre Aktivitäten in kohärenten Arbeitspaketen zusammenfassen, wie in Abschnitt 10 beschrieben (d. h. in größeren Unterabschnitten des Projekts). Jedes Arbeitspaket muss ein Ziel haben, einschließlich der erwarteten Ergebnisse, und sollte die zugehörigen Aktivitäten, Meilensteine und Leistungen auflisten (siehe Abschnitt 10 - Meilensteine und Leistungen).

Die Qualität der vorgeschlagenen Aktivitäten und Arbeitspakete (wie in der Technischen Beschreibung - Teil B beschrieben) wird anhand des Zuschlagskriteriums "Qualität der Inhalte und Aktivitäten" bewertet. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 9 der Aufforderung zu entnehmen.

Aktivitäten im Zusammenhang mit den übergreifenden Prioritäten der EU:

Alle Antragstellenden müssen Strategien zur Unterstützung der übergreifenden Prioritäten in die Umsetzung und Verwaltung der Aktivitäten sowie in die künstlerischen Aspekte ihrer Vorschläge einbeziehen.

  • Im Hinblick auf Inklusion und Vielfalt, insbesondere auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert:
    • Aktivitäten vorzuschlagen, die Menschen mit unterschiedlichem geografischen und sozioökonomischen Hintergrund ansprechen, um einen gleichberechtigten Zugang und eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten.
    • Methoden für die Durchführung des Projekts unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive vorzuschlagen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung zu fördern und sich dabei an den Gender Mainstreaming Toolkits und Leitfäden zu orientieren.
    • Einbindung von Künstler*innenn mit Behinderungen in den kreativen Prozess und die Aktivitäten des Projekts sowie Förderung ihrer aktiven Beteiligung.
  • Im Hinblick auf die Ökologisierung des Programms Kreatives Europa (Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel) werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, die Studie "Greening the Creative Europe Programme" und insbesondere den darin enthaltenen Leitfaden für bewährte Umweltpraktiken sowie die Qualitätsbewertung grüner Aspekte in Projekten des Programms Kreatives Europa (Bereich Kultur) zu berücksichtigen und in ihren Projekten Aktivitäten vorzuschlagen, die die Auswirkungen auf Klima und Umwelt minimieren. Zu den gemeinsamen Praktiken gehören die folgenden Beispiele (weitere Beispiele für gute Praktiken finden sich in der oben genannten Studie):
    • Verringerung der Reisetätigkeit und Förderung nachhaltiger Mobilität (z. B. durch eine angemessene Mischung aus Online- und physischen Treffen; Förderung nachhaltigerer Reisemöglichkeiten - wenn möglich - für Entfernungen unter 600 km, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und umweltfreundlicher Fahrzeuge, Züge usw.).
    • Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs (z. B. durch Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Nutzung von energieeffizienten Veranstaltungsorten/Büros usw.)
    • Abfallmanagement (z. B. durch die Verwendung von weniger/recyceltem Papier, den Einsatz von weniger und wiederverwendbaren Materialien usw.).
    • Stärkung der Entwicklung und des Austauschs von umweltfreundlichen Fähigkeiten und grüner Innovation.
    • Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien, die es ermöglichen, die schrittweise Entwicklung ihrer Praktiken während der gesamten Projektlaufzeit zu überwachen.

Die Antragstellenden müssen im Antragsformular (Abschnitt 1.4 der Technischen Beschreibung - Teil B) beschreiben, wie das Projekt zu den übergreifenden Prioritäten beitragen wird. Das Ausmaß, in dem diese im Projekt behandelt werden, wird anhand des Vergabekriteriums "Relevanz" (siehe Abschnitt 9 dieses Dokuments) bewertet.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens drei (3) Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern.
  • Der Koordinator muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtlich bestehen.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
    • Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
      • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
      • Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen).

Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinatoren oder Begünstigte bei offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:

  • Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
  • Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
  • Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.

weitere Förderkriterien

Antragsteller können im Rahmen dieser Aufforderung nicht mehr als einen Vorschlag einreichen.

Im Rahmen dieser Aufforderung wird die finanzielle Unterstützung Dritter als wesentlich für die Erreichung der Ziele der Aktion angesehen. Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
  • die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
  • Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
  • Die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
  • Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.

Zusatzinformationen

Themen

Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus

Relevanz für EU-Makroregion

EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

48 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • Detaillierte Budgettabelle/Rechner: nicht anwendbar
    • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).

Call-Dokumente

CREA-CULT-2024-MMECREA-CULT-2024-MME(383kB)

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

Creative Europe Desks
Website

Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website

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