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Call-Eckdaten
Musik bewegt Europa
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2024-MME
Termine
Öffnung
03.12.2024
Deadline
19.02.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese MME-Aufforderung zielt darauf ab, den grünen Wandel und die ökologische Nachhaltigkeit des europäischen Musik-Ökosystems zu unterstützen. Dies steht im Einklang mit dem allgemeinen Ziel der Kommission für MME, die Wettbewerbsfähigkeit, Vielfalt und Nachhaltigkeit des europäischen Musikökosystems zu fördern, sowie mit dem strategischen Ziel, den grünen Wandel des Sektors anzuregen und zu begleiten. Es ergänzt auch die kulturpolitische Agenda der EU (EU-Arbeitsplan für Kultur 2023-2026, Aktion zur Förderung des grünen Übergangs").
Call-Ziele
Ziel dieser Aufforderung ist es, ein Konsortium auszuwählen, das alle drei unterschiedlichen, aber miteinander verbundenen Aktivitäten durchführt, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden.
Diese Aufforderung zielt darauf ab, die Umsetzung der folgenden drei Prioritäten zu unterstützen:
- Eine strategische Bedarfsanalyse zur Ermittlung von Praktiken im Musik-Ökosystem, die geändert werden müssen, und eine Kartierung (nach Themen und musikalischem Teilsektor) der besten/innovativen grünen Praktiken oder Instrumente. Der Zweck dieser Aktivität ist es, den Musiksektor und seine Organisationen/Berufsgruppen über ökologische Themen und bestehende Praktiken zu informieren. Die Bedarfsermittlung und Kartierung bewährter Praktiken sollte sich hauptsächlich auf bestehende Studien stützen. Sie sollte die unterschiedlichen Ansätze in Europa berücksichtigen und für geografische Ausgewogenheit sorgen. Das Ergebnis soll ein veröffentlichungsfähiger Bericht sein.
- Ein Programm zum Aufbau von Kapazitäten, zur Bewusstseinsbildung und zur Schulung für den Musiksektor, um die Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern und so den grünen Übergang des Sektors zu erleichtern. Ziel dieser Aktivität ist es, Organisationen, Künstlern und anderen Fachleuten des Musiksektors die Möglichkeit zu geben, Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszutauschen und zu erwerben, um bei der Ökologisierung des Musikökosystems (aktiver) tätig zu werden und möglicherweise ein Netzwerk von "grünen" Spezialist*innen im Sektor aufzubauen.
- Ein finanzielles Unterstützungsprogramm zur Umverteilung von Mitteln (durch kaskadierende Zuschüsse) an Organisationen ("Dritte"), die im Musiksektor tätig sind, um die besten/innovativen Verfahren für den grünen Wandel und die ökologische Nachhaltigkeit zu übernehmen. Ziel dieser Regelung ist es, die Kapazitäten der ausgewählten Begünstigten aufzubauen und sie bei der Anwendung umweltfreundlicherer Praktiken oder bei der Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte oder Initiativen zu unterstützen. Die Bewerbungen sollten die Konzeption, Umsetzung und Überwachung eines einzigen finanziellen Unterstützungsprogramms beinhalten, das Mittel in Form von Zuschüssen ("finanzielle Unterstützung für Dritte") an Endempfänger innerhalb des europäischen Musiksektors im Rahmen offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umverteilt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll ein einzelnes Projekt ausgewählt werden, das von einem Konsortium von Organisationen vorgeschlagen wird, die für die Organisation von Aktivitäten verantwortlich sind, die möglichst viele Interessengruppen (Organisationen, Unternehmen und/oder Einzelpersonen) im Musiksektor in den Ländern des Kreativen Europas erreichen.
Das Projekt soll das Bewusstsein im europäischen Musiksektor für den grünen Wandel und die ökologische Nachhaltigkeit des Musikökosystems schärfen und das Wissen darüber vertiefen. Vor allem soll es die Entwicklung, Erprobung, Verbreitung oder Anwendung konkreter Praktiken fördern, wie der grüne Wandel und die ökologische Nachhaltigkeit des Musiksektors auf EU-Ebene gefördert werden können.
Die finanzielle Unterstützung für Dritte muss auf etwa 60 Zuschussempfänger*innen verteilt werden.
Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse: Die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse sind wichtige Bereiche im Lebenszyklus von Creative Europe-Projekten und sollten im Falle dieser Aufforderung direkt in die Initiative Music Moves Europe einfließen. Sie geben den teilnehmenden Organisationen die Möglichkeit, die Ergebnisse und Leistungen zu kommunizieren und gemeinsam zu nutzen und so die Wirkung ihrer Projekte auszuweiten, ihre Nachhaltigkeit zu verbessern und den europäischen Mehrwert zu rechtfertigen. Um die Projektergebnisse erfolgreich zu verbreiten und zu nutzen, werden Organisationen, die an Projekten im Rahmen von Kreatives Europa teilnehmen, gebeten, bei der Konzeption und Durchführung ihres Projekts die notwendigen Überlegungen zu Verbreitungs- und Nutzungsaktivitäten anzustellen. Umfang und Intensität solcher Aktivitäten sollten den Zielen, dem Umfang und den Vorgaben der verschiedenen Aktionen von Kreatives Europa angemessen sein. Die in einem bestimmten Projekt erzielten Ergebnisse können auch in Bereichen, die nicht von dem Projekt abgedeckt werden, höchst relevant und interessant sein, und es obliegt den einzelnen Projekten, Strategien und Methoden zu entwickeln, die sicherstellen, dass andere leicht Zugang zu dem haben, was entwickelt und produziert wurde.
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Erwartete Ergebnisse
Die Anträge müssen alle drei Arten von Aktivitäten abdecken, wie unten beschrieben:
- Eine strategische Bedarfsanalyse und eine Kartierung "grüner" bewährter Verfahren: Die Anträge müssen eine Bedarfsanalyse und eine Kartierung "grüner" bewährter Praktiken enthalten, wie im vorherigen Abschnitt "Themen und Prioritäten (Umfang)" beschrieben. Die Anträge sollten den Musiksektor in seiner Gesamtheit berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Live-Industrie (wo Themen wie nachhaltiges Touren relevant sind), die Tonträgerindustrie, die Fertigungsindustrie (Vinyl- und CD-Produktion) sowie die Streaming-Industrie.
- Ein Programm mit Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten, die dem Musiksektor zugute kommen: Die Bewerbungen müssen einen Entwurf eines Programms für den Aufbau von Kapazitäten und Peer-Learning-Aktivitäten enthalten, die darauf abzielen, das Bewusstsein zu schärfen und die Kenntnisse und Fähigkeiten der Teilnehmer*innen zu verbessern, damit sie sich (stärker) für die Ökologisierung des Musikökosystems einsetzen können. Dies könnte zum Beispiel Initiativen zum Aufbau eines Netzwerks von "grünen" Spezialist*innen in der Branche umfassen. Das Programm sollte sich an Organisationen, Unternehmen und/oder Einzelpersonen richten, die im Musiksektor in den am Programm teilnehmenden Ländern tätig sind. Das Aktivitätenprogramm kann Workshops, Tutorien usw. umfassen, an denen Vertreter*innen des Musiksektors und Künstler*innen teilnehmen, um sie mit Fähigkeiten und Kenntnissen in Bezug auf künftige Herausforderungen (z. B. grüne Übergänge, Nachhaltigkeit) auszustatten. Aktivitäten zur Ausbildung von Ausbildern werden gefördert, um die langfristige Wirkung der Aktion zu maximieren.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte, die im Musiksektor tätig sind: Das Programm zur finanziellen Unterstützung, das im Antrag enthalten sein muss, muss aus mindestens zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bestehen (idealerweise eine in den ersten 12 Monaten der Projektdurchführung). Organisationen und Unternehmen des Musiksektors müssen direkt und auf repräsentative Weise angesprochen werden, wobei ein Gleichgewicht zwischen den Teilsektoren des Musiksektors und eine ausgewogene geografische Verteilung gewährleistet sein muss. Der/die erfolgreiche Antragstellende ist für die gesamte Verwaltung des Förderprogramms verantwortlich, angefangen bei der Gestaltung und Veröffentlichung der Aufforderung(en), über Kommunikationsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sichtbarkeit der Aufforderung(en), die Bewertung und Auswahl der Anträge, die Auftragsvergabe und die administrative/finanzielle Verwaltung bis hin zur Überwachung und Bewertung der geförderten Projekte.
Darüber hinaus müssen die Antragstellenden in ihrem Vorschlag Folgendes definieren und beschreiben
- die Ziele und Ergebnisse, die die Finanzhilfeempfänger*innen (Dritte) mit der finanziellen Unterstützung erreichen sollen und die mit den Zielen und Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Einklang stehen müssen.
- wie die finanzielle Unterstützung für Dritte verwaltet werden soll, einschließlich:
- der Höchstbetrag von 60 000 €, der jedem Dritten gewährt werden kann, und die Kriterien für die Festlegung des genauen Betrags der finanziellen Unterstützung für Dritte, die im Rahmen offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gewährt wird.
- die Art der Organisationen und Aktivitäten, die eine finanzielle Unterstützung für Dritte erhalten können.
- das Verfahren für die Bewertung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingegangenen Vorschläge und für die Gewährung finanzieller Unterstützung sowie die Auswahl- und Vergabekriterien.
- die Kommunikationsinstrumente und -kanäle, mit denen sichergestellt wird, dass die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bei Dritten bekannt gemacht werden.
Auswahl von Dritten für die finanzielle Unterstützung: Zuschlagskriterien und Bewertungsverfahren
- Bei der Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Vergabe von Finanzhilfen an Dritte kann das Konsortium seine eigenen Verfahren anwenden, sofern diese Verfahren den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung entsprechen. Das Konsortium sollte auch darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand für Dritte zu verringern und gleichzeitig eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten.
- Das Konsortium muss bei der Veröffentlichung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Transparenz sorgen, Interessenkonflikte vermeiden und während des gesamten Vergabeverfahrens Vertraulichkeit gewährleisten. Es muss dies in seinem Antrag deutlich machen und während der gesamten Projektdurchführung darüber berichten.
- Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sollten vorzugsweise in englischer Sprache veröffentlicht werden (andere EU-Sprachen können hinzugefügt werden) und müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben.
- Das Konsortium sollte die Antragsteller bei der Vorbereitung der Anträge unterstützen (Informationsveranstaltungen, Helpdesk usw.) und dabei die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Vermeidung von Interessenkonflikten beachten.
- Das Konsortium muss die Öffentlichkeitswirksamkeit gewährleisten und die Ergebnisse der Aufforderung(en) auf seinen Websites veröffentlichen, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Daten für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten, der Namen der Endempfänger*innen und der Länder ihrer Niederlassung.
Finanzielle Unterstützung für Dritte: Budget, Dauer und Ort
- Der/die Antragstellende sollte ein solides Verwaltungs- und Kontrollsystem einrichten und in seinem Antragsformular beschreiben, um sicherzustellen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit beachtet werden.
- Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung pro Drittpartei beträgt 60 000 EUR.
- Mindestens 70 % des EU-Zuschusses sollten im Rahmen offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen an Dritte (Zuschussempfänger*innen) im Musiksektor weiterverteilt werden.
- Antragsteller, die eine finanzielle Unterstützung für Dritte beantragen, sollten die Möglichkeit haben, vereinfachte Finanzierungsoptionen und insbesondere Pauschalbeträge zu nutzen.
- Die von Dritten durchgeführten Aktivitäten müssen während des Zeitraums, für den die Finanzhilfevereinbarung gilt, abgeschlossen werden. Nur Kosten, die in diesem Zeitraum anfallen, können als förderfähig betrachtet werden.
Das Antragsformular verlangt von den Antragstellenden, dass sie ihre Aktivitäten in kohärenten Arbeitspaketen zusammenfassen, wie in Abschnitt 10 beschrieben (d. h. in größeren Unterabschnitten des Projekts). Jedes Arbeitspaket muss ein Ziel haben, einschließlich der erwarteten Ergebnisse, und sollte die zugehörigen Aktivitäten, Meilensteine und Leistungen auflisten (siehe Abschnitt 10 - Meilensteine und Leistungen).
Die Qualität der vorgeschlagenen Aktivitäten und Arbeitspakete (wie in der Technischen Beschreibung - Teil B beschrieben) wird anhand des Zuschlagskriteriums "Qualität der Inhalte und Aktivitäten" bewertet. Weitere Einzelheiten sind Abschnitt 9 der Aufforderung zu entnehmen.
Aktivitäten im Zusammenhang mit den übergreifenden Prioritäten der EU:
Alle Antragstellenden müssen Strategien zur Unterstützung der übergreifenden Prioritäten in die Umsetzung und Verwaltung der Aktivitäten sowie in die künstlerischen Aspekte ihrer Vorschläge einbeziehen.
- Im Hinblick auf Inklusion und Vielfalt, insbesondere auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert:
- Aktivitäten vorzuschlagen, die Menschen mit unterschiedlichem geografischen und sozioökonomischen Hintergrund ansprechen, um einen gleichberechtigten Zugang und eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten.
- Methoden für die Durchführung des Projekts unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive vorzuschlagen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung zu fördern und sich dabei an den Gender Mainstreaming Toolkits und Leitfäden zu orientieren.
- Einbindung von Künstler*innenn mit Behinderungen in den kreativen Prozess und die Aktivitäten des Projekts sowie Förderung ihrer aktiven Beteiligung.
- Im Hinblick auf die Ökologisierung des Programms Kreatives Europa (Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel) werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, die Studie "Greening the Creative Europe Programme" und insbesondere den darin enthaltenen Leitfaden für bewährte Umweltpraktiken sowie die Qualitätsbewertung grüner Aspekte in Projekten des Programms Kreatives Europa (Bereich Kultur) zu berücksichtigen und in ihren Projekten Aktivitäten vorzuschlagen, die die Auswirkungen auf Klima und Umwelt minimieren. Zu den gemeinsamen Praktiken gehören die folgenden Beispiele (weitere Beispiele für gute Praktiken finden sich in der oben genannten Studie):
- Verringerung der Reisetätigkeit und Förderung nachhaltiger Mobilität (z. B. durch eine angemessene Mischung aus Online- und physischen Treffen; Förderung nachhaltigerer Reisemöglichkeiten - wenn möglich - für Entfernungen unter 600 km, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und umweltfreundlicher Fahrzeuge, Züge usw.).
- Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs (z. B. durch Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Nutzung von energieeffizienten Veranstaltungsorten/Büros usw.)
- Abfallmanagement (z. B. durch die Verwendung von weniger/recyceltem Papier, den Einsatz von weniger und wiederverwendbaren Materialien usw.).
- Stärkung der Entwicklung und des Austauschs von umweltfreundlichen Fähigkeiten und grüner Innovation.
- Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien, die es ermöglichen, die schrittweise Entwicklung ihrer Praktiken während der gesamten Projektlaufzeit zu überwachen.
Die Antragstellenden müssen im Antragsformular (Abschnitt 1.4 der Technischen Beschreibung - Teil B) beschreiben, wie das Projekt zu den übergreifenden Prioritäten beitragen wird. Das Ausmaß, in dem diese im Projekt behandelt werden, wird anhand des Vergabekriteriums "Relevanz" (siehe Abschnitt 9 dieses Dokuments) bewertet.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens drei (3) Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern.
- Der Koordinator muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtlich bestehen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinatoren oder Begünstigte bei offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Antragsteller können im Rahmen dieser Aufforderung nicht mehr als einen Vorschlag einreichen.
Im Rahmen dieser Aufforderung wird die finanzielle Unterstützung Dritter als wesentlich für die Erreichung der Ziele der Aktion angesehen. Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- Die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner: nicht anwendbar
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
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