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Call-Eckdaten
Unterstützung für die Grenzregionen der Ukraine und der Republik Moldau
Förderprogramm
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Call Nummer
ERDFTA-2024-SUPPORTUMBR
Termine
Öffnung
04.12.2024
Deadline
04.02.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zielt darauf ab, die Grenzregionen der Ukraine und der Republik Moldau durch die Entwicklung einer strukturellen Zusammenarbeit bei der Durchführung gemeinsamer Aktivitäten zu unterstützen.
Call-Ziele
Ziel ist es, die Verwaltungskapazitäten ukrainischer und moldauischer Behörden und zivilgesellschaftlicher Organisationen aus der Ukraine und der Republik Moldau im Grenzgebiet durch ihre aktive Beteiligung an einem speziellen Mechanismus der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu verbessern, der die Auswahl und Durchführung von Projekten mit begrenztem Finanzvolumen gemäß Artikel 25 der Interreg-Verordnung (im Folgenden "Interreg") widerspiegelt.
Die Vorschläge, die von den Antragstellern für diese Aufforderung eingereicht werden, müssen sicherstellen, dass das Ziel durch die Einrichtung eines Lenkungsausschusses erreicht wird, der im Einklang mit dem in Artikel 8 der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen (im Folgenden "CPR") definierten Partnerschaftsprinzip steht und der seinerseits Projekte mit begrenztem Finanzvolumen auswählt und Unterzuschüsse für ihre Durchführung bereitstellt (in Abschnitt 6 des Aufforderungsdokuments als "finanzielle Unterstützung für Dritte" bezeichnet), um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Republik Moldau zu entwickeln.
Auf diese Weise wird diese Aktion für technische Hilfe ähnlich funktionieren wie ein Interreg-Programm für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Republik Moldau.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit dieser Aktion werden die lokalen und regionalen Behörden, Gemeinden, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Stakeholder ihre Kapazitäten und ihr Wissen bei der Vorbereitung und Durchführung von grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten erweitern. Die Stakeholder werden Erfahrungen mit dem kohäsionspolitischen Ansatz der EU für die regionale Entwicklung sammeln und selbst eine Reihe gemeinsamer grenzübergreifender Projekte zur Verbesserung des sozialen, territorialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts im Grenzgebiet zwischen der Ukraine und Moldau durchführen.
Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten umfassen im Wesentlichen zwei Bereiche: 1) Einrichtung eines Mechanismus, an dem lokale und regionale Behörden, Gemeinden oder Organisationen der Zivilgesellschaft aus der Ukraine und der Republik Moldau gleichberechtigt beteiligt sind, mit dem Ziel, gemeinsame grenzüberschreitende Projekte auszuwählen, 2) Durchführung, Überwachung und Förderung der Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender Projekte mit begrenztem Finanzvolumen.
Von dem erfolgreichen Zuschussempfänger wird erwartet, dass er die folgenden Aktivitäten durchführt:
- Aktivitäten im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Organisationsstruktur unter der Verantwortung des Zuschussempfängers, die die Vorbereitung, Durchführung, Förderung und Überwachung von grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten zwischen der Ukraine und Moldawien umsetzt.
- Aktivitäten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Lenkungsausschusses (in Anlehnung an die Zusammensetzung des Begleitausschusses in Interreg-Kooperationsprogrammen gemäß Artikel 29 Interreg).
- Kommunikationsaktivitäten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen über die Möglichkeit, Unterstützung für gemeinsame Projekte in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Lenkungsausschusses zu erhalten.
- Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung eines detaillierten Handbuchs für Antragstellende in den Landessprachen, das unter anderem den Umfang der förderfähigen Aktivitäten, das Verfahren der Projektauswahl, die Auswahlkriterien, die Bedingungen für die Projektdurchführung, die Überwachung und die Sichtbarkeit enthält.
- Aktivitäten im Zusammenhang mit der kontinuierlichen technischen Unterstützung der Antragstellenden bei der Vorbereitung ihrer grenzüberschreitenden Projektvorschläge im Hinblick auf die Entwicklung gemeinsamer ukrainischer und moldauischer Projekte mit grenzüberschreitender Wirkung, die dem grenzüberschreitenden Gebiet gemäß Abschnitt 2 zugute kommen.
- Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Arbeit des Lenkungsausschusses, insbesondere die Vorbereitung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Untervergabe von Zuschüssen (der Entwurf der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit den Bedingungen für die Auswahl und Finanzierung; die Veröffentlichung der Aufforderung und die Förderung/Sichtbarkeit der Aufforderung); die Vorbereitung der Beurteilung/Bewertung der eingereichten Projektvorschläge und die Prüfung ihrer Übereinstimmung mit den vorgegebenen Auswahlkriterien sowie die Erstellung einer Rangliste der Projekte, die mit den verfügbaren Haushaltsmitteln unterstützt werden; der Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Projektpartnern und die Bereitstellung der im Voraus festgelegten finanziellen Unterstützung (Zahlungen) für dritte Einrichtungen sowie die Vorkehrungen für die kontinuierliche Unterstützung während der Projektdurchführung, einschließlich der Einhaltung von Fristen und der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dazu gehört auch die Einrichtung ordnungsgemäßer Finanzverwaltungsverfahren, um den Finanzfluss zu den ausgewählten Projektpartnern sowie die Kontrolle und Prüfung der Verwendung von EU-Mitteln zu gewährleisten.
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung der Durchführung der ausgewählten Projekte für Unterzuschüsse, dem angemessenen Prüfpfad und der abschließenden Berichterstattung über die Durchführung dieser Maßnahme.
- Erstellung von Analysen und Veröffentlichungen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktion, insbesondere zur Förderung ihres Multiplikatoreffekts.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- Ukraine
- Republik Moldau
- nicht die für die Durchführung der Kohäsionspolitik zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 71 der Verordnung (EG) Nr. 2021/1060 sein.
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
weitere Förderkriterien
Die Aktion zielt darauf ab, a) die Einrichtung und den Betrieb eines operativen Lenkungsausschusses zu finanzieren, der sich aus den zuständigen ukrainischen und moldauischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammensetzt; b) die Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterstützung der Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und Moldau; und c) die finanzielle Unterstützung Dritter für die Durchführung von Projekten.
Der räumliche Geltungsbereich der Aktion erstreckt sich auf die grenzüberschreitende Region zwischen der Republik Moldau und der Ukraine. Dieses "grenzüberschreitende Gebiet" umfasst das gesamte Land Moldau und die folgenden Oblaste der Ukraine: Czernowitz, Chmelnyzkyj, Winnyzja, Odessa und, soweit gerechtfertigt, die folgenden Oblaste: Cherkassy, Kirovohrad, Mykolayiv. Dritte aus anderen Oblasten der Ukraine können sich an Teilfinanzhilfen beteiligen, sofern ihr Beitrag dem oben definierten grenzübergreifenden Gebiet zugute kommt.
Die förderfähigen Themen im Zusammenhang mit den Zielen dieser Aufforderung sind diejenigen, die im Rechtsrahmen für die Kohäsionspolitik festgelegt sind, d. h. die in Artikel 5 der Verordnung über die Kohäsionspolitik aufgeführten politischen Ziele und die spezifischen Interreg-Ziele in Artikel 14 der Interreg-Verordnung.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird in größtmöglichem Umfang gewährt: Die Mehrzahl der Projekte sollte eine Finanzierung von bis zu 10.000 EUR erhalten, während eine geringere Anzahl von Projekten, wenn dies durch ihre Art und ihre Ziele gerechtfertigt ist, mit bis zu 50.000 EUR gefördert werden kann. Die Anzahl der Projekte in jeder Gruppe kann nicht im Voraus festgelegt werden, da sie von den eingegangenen Projektanträgen abhängt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger*innen
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension haben.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird für Projekte gewährt, die einen grenzüberschreitenden Charakter haben und dem grenzüberschreitenden Gebiet gemäß Abschnitt 2 zugute kommen. Über die spezifische thematische Abgrenzung wird der im Rahmen dieser Aktion einzurichtende Lenkungsausschuss noch entscheiden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte sollte 50 000 EUR pro Projekt nicht überschreiten und in verschiedenen Tranchen gewährt werden, einschließlich einer Vorfinanzierung, um den Partnern ausreichende Liquidität zu verschaffen. Der Großteil der finanziellen Unterstützung für Dritte beläuft sich auf bis zu 10 000 EUR; eine kleinere Anzahl von Projekten kann, wenn dies aufgrund ihrer Art und ihrer Ziele gerechtfertigt ist, mit bis zu 50 000 EUR gefördert werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
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