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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Innovationsfonds 2024 - Batterien - Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge

Förderprogramm

Innovationsfonds

Call Nummer

INNOVFUND-2024-BATT-EV-CELLS

Termine

Öffnung
03.12.2024

Deadline
24.04.2025 17:00

Förderquote

60%

Budget des Calls

€ 1.000.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

min. € 2.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Im Rahmen dieses Themas werden Projekte zur Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge unterstützt, um die industriellen Kapazitäten und die Führungsrolle Europas in dieser Netto-Null-Technologie zu stärken und sicherzustellen, dass die Batterieproduktionskapazitäten in der EU/EWR bereit sind, auf die steigende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu reagieren, und zwar im Einklang mit den verbindlichen Normen für die CO2-Emissionsleistung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen.

Call-Ziele

Herstellung von Zellen, die in Batterien für Elektrofahrzeuge verwendet werden können.

Batterien für Elektrofahrzeuge werden in der Batterieverordnung wie folgt definiert: "Elektrofahrzeugbatterie" ist eine Batterie, die speziell für die Bereitstellung elektrischer Energie für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ausgelegt ist und mehr als 25 kg wiegt, oder eine Batterie, die speziell für die Bereitstellung elektrischer Energie für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klassen M, N oder O gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 ausgelegt ist."

Optional kann das Projekt (d.h. im Falle von horizontal integrierten Projekten) auch die zusätzliche Produktion von vorgelagerten Komponenten umfassen, wie z.B.:

  • Kathodenvorläufermaterial (pCAM),
  • aktives Kathodenmaterial (CAM),
  • aktives Anodenmaterial (AAM),
  • Elektrolyt,
  • Separator
  • sowie das Recycling von Batterien oder Batteriematerialien.

Der Output der vorgelagerten Komponentenproduktionsschritte oder des Recyclings, die in den Projektumfang einbezogen werden, darf 100 % der Batteriezellenproduktionskapazität des Projekts nicht überschreiten (ein Output, der über 100 % hinausgeht, kann nicht in den Projektumfang einbezogen werden).

Neue Patente, die während der Projektlaufzeit aus dem Projekt hervorgehen (d. h. "Ergebnisse" im Sinne von Artikel 16 der Finanzhilfevereinbarung), müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Land angemeldet werden.

Siehe Anhang 4, in dem die Beziehung zwischen dem Projektumfang und den in der Methodik zur Berechnung der THG-Emissionsvermeidung enthaltenen Werten erläutert wird.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellende (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)

  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: in jedem Land der Welt.

Sonderfälle:

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien bieten
für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da sie sonst keinen Anspruch auf einen Teil des Zuschusses haben).

weitere Förderkriterien

  • Die Projekte müssen in den EU-Mitgliedstaaten oder den EWR-Ländern (d. h. Norwegen, Island oder Liechtenstein) angesiedelt sein.
  • Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
  • Es können nur Projekte gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags noch nicht abgeschlossen sind.
  • Das Projekt muss:
    • den finanziellen Abschluss innerhalb von vier Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfe erreichen (maximale Dauer bis zum finanziellen Abschluss)
    • mindestens drei Jahre nach Inbetriebnahme in Betrieb sein (Mindestzeitraum für die Überwachung der THG-Emissionsvermeidung):
  • Die Projektdauer (Zuschussdauer) liegt normalerweise zwischen 3 und 15 Jahren, von der Unterzeichnung des Zuschusses bis zur Abschlusszahlung. Projekte mit längerer Laufzeit können in hinreichend begründeten Fällen akzeptiert werden. Verlängerungen sind möglich, wenn sie hinreichend begründet werden und durch einen Änderungsantrag erfolgen.

Projektbudget:

Die Projektbudgets (beantragter Zuschussbetrag) müssen auf der Grundlage der relevanten Kosten berechnet werden, wobei der zur Verfügung gestellte Kostenrechner zu verwenden ist und die in den Leitlinien für die relevante Kostenmethodik festgelegten Bedingungen einzuhalten sind. Der maximale Zuschussbetrag darf 60 % der relevanten Kosten nicht überschreiten. Nur Projekte mit relevanten Kosten von mehr als Null sind förderfähig.

Im Rahmen dieser Aufforderung sind nur Projekte mit den unten angegebenen Investitionsausgaben förderfähig: Investitionsausgaben über 2 500 000 EUR

Investitionsausgaben" sind alle Projektkosten (gemäß der Definition in den Leitlinien zur relevanten Kostenmethodik) für die Projektentwicklung oder den Bau, die vor der Inbetriebnahme des Projekts angefallen sind oder anfallen werden und sich ausschließlich auf die folgenden Kategorien beziehen

  • Baukosten
  • Kosten der Standortinfrastruktur
  • Entwicklungskosten
  • immaterielle Vermögenswerte
  • Unvorhergesehenes

Zusatzinformationen

Themen

Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Mobilität & Verkehr

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 3 und 15 Jahre

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den EU Leistungsindikatoren des Programms (direkt online auszufüllen)
  • obligatorische Anhänge (sofern Vorlagen zum Herunterladen aus dem Portal Submission System zur Verfügung stehen, müssen diese verwendet, ausgefüllt, zusammengesetzt und erneut hochgeladen werden, sofern keine anderen Anweisungen erteilt werden):
    • detaillierte Budgettabelle/einschlägiger Kostenrechner ("Finanzinformationsdatei") (siehe Vorlage)
    • Informationen über die Teilnehmer (einschließlich Lebensläufe und frühere Projekte, falls vorhanden) (siehe Vorlage)
    • Zeitplan/Gantt-Diagramm (siehe Vorlage)
    • Rechner für die Vermeidung von Treibhausgasemissionen (siehe Vorlage)
    • Durchführbarkeitsstudie (siehe Vorlage)
    • Geschäftsplan (siehe Vorlage)
    • Detailliertes Finanzmodell - eigenes Finanzmodell des Antragstellers mit detaillierten Informationen zu den Modellannahmen und Berechnungen zur Ableitung der Finanzprognosen (d. h. unter Verwendung von Formeln, keine fest kodierten Zahlen oder Makros), einschließlich folgender Mindestanforderungen: detailliertes Finanzmodell mit Projektannahmen, Finanzierungsquellen und -verwendungen, prognostizierte Finanzberichte, Berechnungsblätter, Sensitivitätsanalyse.
      • Es gibt zwei Möglichkeiten, die relevanten Kosten zu berechnen (siehe Leitfaden zur relevanten Kostenmethode). Wenn Sie die Berechnungsmethode "Referenzanlage" verwenden (Option 2 in den Leitlinien zur relevanten Kostenmethode), muss das detaillierte Finanzmodell zusätzlich alle relevanten Daten und Berechnungen in Bezug auf diese Referenzanlage enthalten.
    • Erweitertes Formular Teil C (für die statistische Datenerhebung, siehe Vorlage)
    • Finanzielle Ressourcen der Projektanteilseigner - Beschreibung der Finanzlage der Projektanteilseigner, einschließlich Angaben zu Cashflow, Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der letzten drei Jahre (falls verfügbar, konsolidierte oder soziale Abschlüsse); falls die Abschlüsse der Anteilseigner öffentlich zugänglich sind, genügt die Angabe des Links zur Website.
  • Unterstützende Dokumente:
    • Unterlagen zur Unterstützung der Projektfinanzierung (siehe Anhang 3)
    • Unterlagen zu den Projektvertragsbedingungen (siehe Anhang 3)
    • Sorgfaltsprüfungsberichte (falls vorhanden)
    • Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen (falls zutreffend)
    • sonstige Anhänge - nur für Projekte, die die Berechnungsmethode "Referenzanlage" für die relevanten Kosten verwenden:
      • Wenn Sie die Berechnungsmethode "Referenzanlage" verwenden (Option 2 in den Leitlinien zur Kostenberechnungsmethode), müssen Sie auch Unterlagen beifügen, die erforderlich sind, um die Glaubwürdigkeit der Daten der Referenzanlage zu beurteilen, z. B. Nachweise für die Planung einer solchen (Referenz-)Anlage als Alternative zum Projekt, offizielle Vorstandsunterlagen, Finanzberichte, interne Geschäftspläne oder Studien. Diese Dokumente sollten eine Beschreibung der Annahmen enthalten, die den Kosten- und Ertragsdaten und -berechnungen zugrunde liegen, gegebenenfalls untermauert durch Angebote von (potenziellen) Lieferanten und Kunden und durch externe Marktstudien, falls verfügbar (für diese Dokumente gibt es keine Vorlage).

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Durchführbarkeitsstudie, der Geschäftsplan und der Plan für den Wissensaustausch dürfen jeweils 60 Seiten nicht überschreiten.

Kontakt

Innovation Fund NCP
Website

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