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Call-Eckdaten
Auktion des Innovationsfonds 2024 - Auktion mit fester Prämie für die RFNBO-Wasserstoffproduktion für den maritimen Sektor
Förderprogramm
Innovationsfonds
Call Nummer
INNOVFUND-2024-AUC-RFNBOH2-MARITIME
Termine
Öffnung
03.12.2024
Deadline
20.02.2025 17:00
Budget des Calls
€ 200.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Brennstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) in Europa im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2021 und ihrer delegierten Rechtsakte durch neue, zusätzliche installierte Kapazitäten zu fördern, um die in dieser Richtlinie festgelegten und im REPowerEU-Plan unterstützten Ziele für erneuerbaren Wasserstoff bis 2030 zu erreichen, die im Green-Deal-Industrieplan und in der Mitteilung der Europäischen Wasserstoffbank bekräftigt werden. Dieses Thema unterstützt auch die Versorgungssicherheit mit wichtigen Gütern sowie die industrielle Führung und Wettbewerbsfähigkeit Europas im Wasserstoffsektor. Ziel dieses Themas ist es auch, die Produktion von RFNBO-Wasserstoff, der von den Akteuren des maritimen Sektors verwendet wird, gezielt zu unterstützen.
Call-Ziele
Die Aufforderung unterstützt die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2021 festgelegten Ziele für die RFNBO-Industrie und die Mobilität und steht im Einklang mit den delegierten Verordnungen über die Methodik für RFNBOs.
Wie in der Mitteilung der Europäischen Wasserstoffbank angekündigt, wird das Thema einen weiteren Beitrag leisten:
- Verbindung von Angebot und Nachfrage von RFNBO-Wasserstoff in der EU.
- die Kostenlücke in der EU zwischen RFNBO und fossilem Wasserstoff so effektiv wie möglich zu schließen.
- Ermöglichung der Preisfindung für RFNBO-Wasserstoff und der Marktbildung in der EU.
- Verringerung des Risikos europäischer RFNBO-Wasserstoffprojekte, Senkung der Kapitalkosten und Mobilisierung von Privatkapital.
- Beitrag zu einer schnelleren Einführung und einfacheren Umsetzung von Projekten bei gleichzeitiger Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten.
Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Aktivitäten können unter diesem Thema gefördert werden:
Installation neuer, zusätzlicher RFNBO-Wasserstoffproduktionskapazitäten (d.h. Wasserstoffproduktionskapazitäten, für die zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung der Beginn der Arbeiten noch nicht stattgefunden hat) sowie die verifizierte und zertifizierte Produktion von RFNBO-Wasserstoff aus diesen Anlagen (in kg produzierter Menge) für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Um jeden Zweifel auszuschließen:
- Der Gebotspreis pro Einheit soll die vom Hersteller geforderte Prämie abdecken, d. h. die Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen aus dem Verkauf einer Einheit und den nivellierten Kosten der Einheit. (d.h. Elemente wie Produktion, Verkauf, Transport und Lagerung können in das Gebot eingepreist werden).
- Installierte Mindestkapazität: Nur Projekte mit einer installierten Mindestkapazität des Elektrolyseurs von mindestens 5 MWe sind förderfähig.
- Projekte in diesem Bereich müssen mindestens 60 % ihrer erwarteten Gesamtproduktionsmenge, wie im Angebot angegeben, an Abnehmer aus dem maritimen Sektor liefern. Die Projekte müssen die besonderen Durchführungsbedingungen für die Lieferung an Abnehmer im maritimen Sektor einhalten, die in Anhang 2 beschrieben sind. Ein Abnehmer gilt als dem maritimen Sektor zugehörig, wenn er den im Rahmen des Projekts erzeugten Wasserstoff oder das im Rahmen des integrierten Projekts erzeugte Wasserstoffderivat für die Durchführung von Bunkertätigkeiten in Häfen innerhalb der EU/des EWR verwenden wird. Kraftstoffhändler und/oder Zwischenhändler (einschließlich Lagereinrichtungen) sind als Abnehmer nicht förderfähig, ebenso wenig wie virtuelle Vereinbarungen. Die verbleibenden 40 % der erwarteten Gesamtmenge des erzeugten RFNBO-Wasserstoffs können an jeden beliebigen Abnehmer verkauft oder selbst verbraucht oder gespeichert werden. Die RFNBO-Definition gilt für Wasserstoff, der von einem beliebigen Abnehmer gekauft wird (nicht nur für den Transport).
Die Elektrolyseurkapazität muss sich an einem einzigen Standort befinden. Ein virtuelles Pooling von Kapazitäten ist nicht zulässig.
Die Projekte müssen die Beschaffung von Elektrolyseur-Stacks mit Oberflächenbehandlung oder die Produktion von Zelleinheiten oder die Stack-Montage in China auf höchstens 25 % (in MWe) der gesamten im Angebot angegebenen Elektrolyseur-Kapazität beschränken (siehe Abschnitt 9).
Die Projekte müssen der Norm ISO 22734:2019 für "Wasserstoffgeneratoren durch Wasserelektrolyse - Industrielle, gewerbliche und private Anwendungen" (oder der neuesten genehmigten Fassung, die diese ersetzt) entsprechen (siehe Abschnitt 10 des Aufrufs).
Die Projekte müssen die Sicherheit der geförderten Anlagen gewährleisten, indem die Betriebskontrolle der Anlage bei einer in der EU/im EWR ansässigen Einrichtung verbleibt und die Daten innerhalb der EU/des EWR gespeichert werden (siehe Abschnitt 10 des Aufrufs).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellende (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
-
juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
-
ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: in jedem Land der Welt.
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien bieten
für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da sie sonst keinen Anspruch auf einen Teil des Zuschusses haben).
weitere Förderkriterien
- Die Projekte müssen in den EU-Mitgliedstaaten oder den EWR-Ländern (d. h. Norwegen, Island oder Liechtenstein) angesiedelt sein.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
- Das Projekt muss:
- den finanziellen Abschluss innerhalb von 2,5 Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfe erreichen (maximale Zeitspanne bis zum Erreichen des finanziellen Abschlusses)
- innerhalb von 5 Jahren nach der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Betrieb gehen (maximale Dauer bis zur Inbetriebnahme)
- eine Betriebsdauer von höchstens 10 Jahren haben (es sei denn, das in Anhang 1 der Finanzhilfevereinbarung zugesagte Gesamtvolumen wird aufgrund der Produktionsflexibilitätsregeln früher erreicht; siehe Abschnitt 10)
- Die Projektlaufzeit (Laufzeit der Finanzhilfe) liegt normalerweise zwischen 10 und 15 Jahren, von der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung bis zur Abschlusszahlung.
Projektbudget:
Das Projektbudget (beantragter Zuschussbetrag) muss mithilfe des in der "Finanzinformationsdatei" bereitgestellten Rechners berechnet werden und folgende Bedingungen erfüllen
- Angebotspreis des Antragstellers (feste Prämie in EUR pro kg) multipliziert mit dem erwarteten durchschnittlichen jährlichen Produktionsvolumen (kg pro Jahr) multipliziert mit 10 Jahren (maximale Betriebsdauer, die durch den Zuschuss unterstützt wird)
- das Budget des Themas nicht überschreiten
- Nur Angebote, die 4,50 EUR/kg produzierten RFNBO-Wasserstoff nicht überschreiten, sind förderfähig ("Höchstpreis"). Vorschläge, deren Angebotspreis über dem Höchstpreis liegt, werden abgelehnt.
- Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 10 und 15 Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können, sofern keine anderen Anweisungen erteilt werden):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung ("Finanzinformationsdatei" mit dem Angebot) (siehe Vorlage)
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich Lebensläufe und frühere Projekte, falls vorhanden) (siehe Vorlage)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (siehe Vorlage)
- Durchführbarkeitsstudie - (siehe Vorlage)
- Beschaffungsstrategie: Strategie für die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien zusammen mit den entsprechenden Vertragsbedingungen (siehe Anhang 2)
- Strategie für die Abnahme und Preisabsicherung: Strategie für die Abnahme und Preisabsicherung von Wasserstoff zusammen mit den entsprechenden Vertragsbedingungen; siehe Anhang 2
- Strategie für die Beschaffung von Ausrüstungen: Strategie für die Beschaffung von Elektrolyseuren zusammen mit den entsprechenden Absichtserklärungen (Memoranda of Understanding/Letters of Intent/eine andere Form von vorvertraglich unterzeichneten Term Sheets); siehe Anhang 2
- Genehmigungen, Lizenzen, Erlaubnisse usw:
- Nachweis des eingeleiteten Verfahrens bei der zuständigen nationalen oder regionalen Behörde, um eine Umweltgenehmigung innerhalb der maximalen Frist für die Inbetriebnahme zu erhalten; siehe Anhang 2
- Nachweis der Strategie zur Erlangung eines Netzanschlusses innerhalb der maximalen Frist für die Inbetriebnahme (nur für Projekte, die den Bezug von Strom aus dem Netz planen); siehe Anhang 2
- Absichtserklärung zur Fertigstellungsgarantie (bei Einreichung des Vorschlags, für alle Projekte) und Fertigstellungsgarantie (während des GAP, für Projekte, die zur Zuschussvorbereitung eingeladen wurden). (siehe Vorlage)
- erweitertes Formular Teil C (für die Erhebung statistischer Daten) (siehe Vorlage)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen. Die Durchführbarkeitsstudie darf 60 Seiten nicht überschreiten.
Call-Dokumente
INNOVFUND-2024-AUC-RFNBO-Hydrogen Call documentINNOVFUND-2024-AUC-RFNBO-Hydrogen Call document(626kB)
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