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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
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  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Hochschulbildung Aktionsbereich 1

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2025-CBHE-STRAND-1

Termine

Öffnung
03.12.2024

Deadline
06.02.2025 17:00

Förderquote

90%

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 200.000,00 und € 400.000,00

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Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aufforderung konzentriert sich auf den Aktionsbereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung. Die Aktion Capacity Building in Higher Education (CBHE) unterstützt internationale Kooperationsprojekte, die auf multilateralen Partnerschaften zwischen im Bereich der Hochschulbildung tätigen Organisationen basieren. Die Aktivitäten und Ergebnisse der CBHE-Projekte müssen den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, sowie deren Hochschuleinrichtungen und -systemen zugute kommen. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris unterstützt diese Aktion die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten, um sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand zu fördern und auf die jüngsten Trends zu reagieren, insbesondere auf die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch auf den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, Fragilität und zunehmende soziale, wirtschaftliche und ökologische Ungleichheiten. Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung sollen zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die zwischen der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, einschließlich der Global Gateway-Investitionspakete.

Call-Ziele

In Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, wird die Aktion insbesondere folgende Ziele verfolgen

  • Verbesserung der Relevanz der Hochschulbildung für die erfolgreiche Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU und der darin festgelegten Investitionsprioritäten;
  • Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Erhöhung ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft;
  • Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Studierenden in den Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung neuer, relevanter und innovativer Bildungsprogramme;
  • Förderung der integrativen Bildung, der Gleichheit, der Gerechtigkeit, der Nichtdiskriminierung und der Förderung von Bürgerkompetenzen im Hochschulbereich;
  • Verbesserung der Lehre, der Bewertungsmechanismen für Hochschulpersonal und Studierende, der Qualitätssicherung, des Managements, der Governance, der Integration, der Innovation, der Wissensbasis, der digitalen und unternehmerischen Kapazitäten sowie der Internationalisierung der Hochschulen;
  • Stärkung der Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen, der für das Hochschulwesen zuständigen Stellen und der zuständigen Behörden zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere im Hinblick auf Governance und Finanzierung, durch Unterstützung bei der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen;
  • Verbesserung der Ausbildung von Lehrkräften und der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung, um die Qualität des Bildungssystems langfristig zu verbessern;
  • Förderung der Zusammenarbeit von Institutionen, des Aufbaus von Kapazitäten und des Austauschs bewährter Verfahren;
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt durch gemeinsame Initiativen.

Es wird erwartet, dass die Aktion zu den folgenden Prioritäten beitragen wird:

  • Grüner Deal
  • Digitale Transformation
  • Integration von Migrant*innen
  • Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung
  • Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung

Für die Aktionsbereiche 1 und 2 gelten die oben genannten Prioritäten in jedem regionalen Kontext wie folgt:

  • Westliche Balkanstaaten: Green Deal; Digitale Transformation; Integration von Migrant*innen; Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Östliche Nachbarschaft: Grüner Deal; Digitale Transformation; Integration von Migrant*innen; Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Südlicher Mittelmeerraum: Grüner Deal; Digitale Transformation; Integration von Migrant*innen; Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Asien: Grüner Deal; Digitale Transformation; Integration von Migrant*innen; Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Zentralasien: Grüner Deal; Digitale Transformation; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Naher Osten: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Pazifik: Green Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Afrika südlich der Sahara: Green Deal; Digitale Transformation; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung; Menschliche Entwicklung; Integration von Migrant*innen; Governance, Frieden und Sicherheit
  • Lateinamerika: Grüner Deal; Digitale Transformation; Regierungsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Karibik: Grüner Deal; Digitale Transformation; Regierungsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Erhöhte Relevanz, Wirkung und Sichtbarkeit von Investitionen in die Hochschulbildung für die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU in den Partnerländern der EU;
  • Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen;
  • Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und deren Qualität, insbesondere für Menschen mit geringeren Möglichkeiten und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen;
  • Stärkere Beteiligung von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten;
  • Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung;
  • Regionale Integration und Einführung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschenden;
  • Eine stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zur Förderung von Innovation und Unternehmertum;
  • Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden;
  • Stärkung der Eigeninitiative und des Unternehmergeistes der Studierenden;
  • Höhere digitale Kompetenz bei Studierenden und Mitarbeitenden;
  • Institutionelle Eigenverantwortung für die Ergebnisse des CBHE zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit;
  • Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Mainstreaming positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich;
  • Gesteigerte Kapazität und Professionalität für die Arbeit auf internationaler Ebene: verbesserte Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien.

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Erwartete Ergebnisse

Aktionsbereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung

Dieser Aktionsbereich zielt darauf ab, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die CBHE-Aktion zu gewinnen, um den Zugang zu neuen Organisationen zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollen als erster Schritt für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, dienen, um Zugang zu erhalten und die Möglichkeiten zu verbessern, Menschen mit geringeren Möglichkeiten zu erreichen. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung der Internationalisierungslücke zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Die Projekte, die unter diesen Aktionsbereich fallen, werden sich in erster Linie auf die folgenden Bereiche in Drittländern konzentrieren, die nicht mit dem Programm assoziiert sind:

  • Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
  • Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
  • Neuankömmlinge oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und Fakultäten aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
  • Studierende und Personal mit geringeren Möglichkeiten.

Aktivitäten: Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die Zielgruppen haben. Im Folgenden finden Sie eine nicht vollständige Liste möglicher Aktivitäten:

Aktivitäten, die darauf abzielen, die Management-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen zu verbessern, wie z. B.:

  • Reform und Modernisierung der Hochschulverwaltung, einschließlich der Verbesserung der Dienstleistungen insbesondere für die Studierenden (Studienberatung, Berufsorientierung usw.);
  • Einrichtung oder Stärkung von Büros für internationale Beziehungen und Ausarbeitung von Internationalisierungsstrategien;
  • Einrichtung neuer oder Ausbau bestehender Qualitätssicherungseinheiten und -prozesse/-strategien innerhalb der Hochschulen;
  • Schaffung oder Ausbau der Kapazitäten von Planungs- und Evaluierungseinheiten;
  • Verbesserung der Mechanismen für die Kommunikation und Verbreitung von Ergebnissen aus internationalen Kooperationsprojekten;
  • Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Personal.

Aktivitäten zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und relevanten Bildung, wie z. B.:

  • Module oder Studienprogramme, technische oder berufliche Ausrichtungen von Programmen;
  • Einrichtung von Intensivstudienprogrammen, die Studierende und Lehrkräfte der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen für kürzere Studienzeiten zusammenbringen;
  • Entwicklung von Kapazitäten für Postgraduierte und akademisches Personal sowie Förderung ihrer Mobilität;
  • Durchführung von Schulungskursen für das akademische Personal von Hochschulen;
  • Schaffung von Synergien und Stärkung der Verbindungen mit dem Unternehmenssektor und mit privaten oder öffentlichen Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt und in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind;
  • Entwicklung oder Stärkung relevanter Studienprogramme, die mit der Global-Gateway-Strategie in Einklang stehen und die den Prioritäten des Landes und/oder der Region entsprechen.

Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit für Studierende/Beschäftigte mit geringeren Möglichkeiten zu verbessern, wie z. B.:

  • Entwicklung von entfernten und integrativen Lernwegen und -möglichkeiten durch den Einsatz von digitaler Technologie und E-Learning für benachteiligte Studierende;
  • Aktualisierung der digitalen Technologie zur Entwicklung spezifischer Dienste, um gleiche und faire Lernmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen zu gewährleisten;
  • Förderung von Initiativen, die auf eine positive Diskriminierung abzielen, indem Frauen und ethnische/religiöse Minderheiten gestärkt werden;
  • Entwicklung von Initiativen zur Beseitigung von Hindernissen, mit denen benachteiligte Gruppen beim Zugang zu Lernangeboten konfrontiert sind;
  • Beitrag zur Schaffung eines integrativen Umfelds, das Gleichberechtigung und Gleichstellung fördert und auf die Bedürfnisse der Allgemeinheit eingeht.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellern (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) um öffentliche oder private Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen:

  • Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
  • Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind.

Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:

Koordinator:

Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein.

Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:

  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
  • Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.

BHE-Projekte können durchgeführt werden als:

  • Nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind;
  • Mehrländerprojekte (regionale Projekte) innerhalb einer einzigen förderfähigen Region;
  • Mehrländerprojekte, an denen mehr als eine förderfähige Region beteiligt ist (regionenübergreifende Projekte). Regionsübergreifende Projekte müssen sich mit Schwerpunktbereichen befassen, die für alle beteiligten Regionen relevant sind, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele begründen.

Das Budget der CBHE-Aktion wird zur Unterstützung von Projekten wie folgt verwendet:

  • Nationale und regionale Projekte: Voraussichtlich 90 % des Budgets der Aktion
  • Überregionale Projekte: Ungefähr 10 % des Budgets der Aktion

Die Aktion zielt darauf ab, eine thematische Vielfalt von Projekten und eine ausreichende geografische Vertretung innerhalb einer Region in Bezug auf die Anzahl der Projekte pro Land zu unterstützen. Für jede Region gibt es ein bestimmtes Budget. Für die Aktionsbereiche 1 und 2 in Subsahara-Afrika sollte kein Land mehr als 8 % der für die Region bereitgestellten Mittel erhalten.

weitere Förderkriterien

Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:

Nationale Projekte (nur offen für die Regionen 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9):

  • Mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittstaaten;
    • jedes dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung einbeziehen.
  • nur 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
    • an denen mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sind.
  • Die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens so hoch sein wie die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Mehrländerprojekte (offen für alle förderfähigen Regionen):

  • Mindestens 2 mit dem Programm assoziierte EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer;
    • In jedem dieser Länder muss mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt sein.
  • Mindestens 2 förderfähige Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
    • An jedem dieser Länder müssen mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sein. Die nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer können aus derselben Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen.
  • Die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss gleich oder höher sein als die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Allgemeine Regeln für alle Konsortien:

  • In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.
  • Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
  • Die Aktivitäten müssen in den Ländern der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 oder 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.

Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.

  • Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
    • Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
    • Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
  • Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
  • Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.

Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell.

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
Website

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