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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Hochschulbildung Aktionsbereich 1
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-CBHE-STRAND-1
Termine
Öffnung
03.12.2024
Deadline
06.02.2025 17:00
Förderquote
90%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 400.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung konzentriert sich auf den Aktionsbereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung. Die Aktion Capacity Building in Higher Education (CBHE) unterstützt internationale Kooperationsprojekte, die auf multilateralen Partnerschaften zwischen im Bereich der Hochschulbildung tätigen Organisationen basieren. Die Aktivitäten und Ergebnisse der CBHE-Projekte müssen den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, sowie deren Hochschuleinrichtungen und -systemen zugute kommen. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris unterstützt diese Aktion die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten, um sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand zu fördern und auf die jüngsten Trends zu reagieren, insbesondere auf die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch auf den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, Fragilität und zunehmende soziale, wirtschaftliche und ökologische Ungleichheiten. Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung sollen zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die zwischen der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, einschließlich der Global Gateway-Investitionspakete.
Call-Ziele
In Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, wird die Aktion insbesondere folgende Ziele verfolgen
- Verbesserung der Relevanz der Hochschulbildung für die erfolgreiche Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU und der darin festgelegten Investitionsprioritäten;
- Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Erhöhung ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft;
- Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Studierenden in den Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung neuer, relevanter und innovativer Bildungsprogramme;
- Förderung der integrativen Bildung, der Gleichheit, der Gerechtigkeit, der Nichtdiskriminierung und der Förderung von Bürgerkompetenzen im Hochschulbereich;
- Verbesserung der Lehre, der Bewertungsmechanismen für Hochschulpersonal und Studierende, der Qualitätssicherung, des Managements, der Governance, der Integration, der Innovation, der Wissensbasis, der digitalen und unternehmerischen Kapazitäten sowie der Internationalisierung der Hochschulen;
- Stärkung der Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen, der für das Hochschulwesen zuständigen Stellen und der zuständigen Behörden zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere im Hinblick auf Governance und Finanzierung, durch Unterstützung bei der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen;
- Verbesserung der Ausbildung von Lehrkräften und der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung, um die Qualität des Bildungssystems langfristig zu verbessern;
- Förderung der Zusammenarbeit von Institutionen, des Aufbaus von Kapazitäten und des Austauschs bewährter Verfahren;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt durch gemeinsame Initiativen.
Es wird erwartet, dass die Aktion zu den folgenden Prioritäten beitragen wird:
- Grüner Deal
- Digitale Transformation
- Integration von Migrant*innen
- Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung
- Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
Für die Aktionsbereiche 1 und 2 gelten die oben genannten Prioritäten in jedem regionalen Kontext wie folgt:
- Westliche Balkanstaaten: Green Deal; Digitale Transformation; Integration von Migrant*innen; Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
- Östliche Nachbarschaft: Grüner Deal; Digitale Transformation; Integration von Migrant*innen; Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
- Südlicher Mittelmeerraum: Grüner Deal; Digitale Transformation; Integration von Migrant*innen; Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
- Asien: Grüner Deal; Digitale Transformation; Integration von Migrant*innen; Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
- Zentralasien: Grüner Deal; Digitale Transformation; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
- Naher Osten: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
- Pazifik: Green Deal; Digitaler Wandel; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
- Afrika südlich der Sahara: Green Deal; Digitale Transformation; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung; Menschliche Entwicklung; Integration von Migrant*innen; Governance, Frieden und Sicherheit
- Lateinamerika: Grüner Deal; Digitale Transformation; Regierungsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
- Karibik: Grüner Deal; Digitale Transformation; Regierungsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Erhöhte Relevanz, Wirkung und Sichtbarkeit von Investitionen in die Hochschulbildung für die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU in den Partnerländern der EU;
- Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen;
- Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und deren Qualität, insbesondere für Menschen mit geringeren Möglichkeiten und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen;
- Stärkere Beteiligung von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten;
- Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung;
- Regionale Integration und Einführung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschenden;
- Eine stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zur Förderung von Innovation und Unternehmertum;
- Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden;
- Stärkung der Eigeninitiative und des Unternehmergeistes der Studierenden;
- Höhere digitale Kompetenz bei Studierenden und Mitarbeitenden;
- Institutionelle Eigenverantwortung für die Ergebnisse des CBHE zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit;
- Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Mainstreaming positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich;
- Gesteigerte Kapazität und Professionalität für die Arbeit auf internationaler Ebene: verbesserte Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien.
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Erwartete Ergebnisse
Aktionsbereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
Dieser Aktionsbereich zielt darauf ab, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die CBHE-Aktion zu gewinnen, um den Zugang zu neuen Organisationen zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollen als erster Schritt für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, dienen, um Zugang zu erhalten und die Möglichkeiten zu verbessern, Menschen mit geringeren Möglichkeiten zu erreichen. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung der Internationalisierungslücke zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Die Projekte, die unter diesen Aktionsbereich fallen, werden sich in erster Linie auf die folgenden Bereiche in Drittländern konzentrieren, die nicht mit dem Programm assoziiert sind:
- Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Neuankömmlinge oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und Fakultäten aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Studierende und Personal mit geringeren Möglichkeiten.
Aktivitäten: Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die Zielgruppen haben. Im Folgenden finden Sie eine nicht vollständige Liste möglicher Aktivitäten:
Aktivitäten, die darauf abzielen, die Management-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen zu verbessern, wie z. B.:
- Reform und Modernisierung der Hochschulverwaltung, einschließlich der Verbesserung der Dienstleistungen insbesondere für die Studierenden (Studienberatung, Berufsorientierung usw.);
- Einrichtung oder Stärkung von Büros für internationale Beziehungen und Ausarbeitung von Internationalisierungsstrategien;
- Einrichtung neuer oder Ausbau bestehender Qualitätssicherungseinheiten und -prozesse/-strategien innerhalb der Hochschulen;
- Schaffung oder Ausbau der Kapazitäten von Planungs- und Evaluierungseinheiten;
- Verbesserung der Mechanismen für die Kommunikation und Verbreitung von Ergebnissen aus internationalen Kooperationsprojekten;
- Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Personal.
Aktivitäten zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und relevanten Bildung, wie z. B.:
- Module oder Studienprogramme, technische oder berufliche Ausrichtungen von Programmen;
- Einrichtung von Intensivstudienprogrammen, die Studierende und Lehrkräfte der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen für kürzere Studienzeiten zusammenbringen;
- Entwicklung von Kapazitäten für Postgraduierte und akademisches Personal sowie Förderung ihrer Mobilität;
- Durchführung von Schulungskursen für das akademische Personal von Hochschulen;
- Schaffung von Synergien und Stärkung der Verbindungen mit dem Unternehmenssektor und mit privaten oder öffentlichen Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt und in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind;
- Entwicklung oder Stärkung relevanter Studienprogramme, die mit der Global-Gateway-Strategie in Einklang stehen und die den Prioritäten des Landes und/oder der Region entsprechen.
Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit für Studierende/Beschäftigte mit geringeren Möglichkeiten zu verbessern, wie z. B.:
- Entwicklung von entfernten und integrativen Lernwegen und -möglichkeiten durch den Einsatz von digitaler Technologie und E-Learning für benachteiligte Studierende;
- Aktualisierung der digitalen Technologie zur Entwicklung spezifischer Dienste, um gleiche und faire Lernmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen zu gewährleisten;
- Förderung von Initiativen, die auf eine positive Diskriminierung abzielen, indem Frauen und ethnische/religiöse Minderheiten gestärkt werden;
- Entwicklung von Initiativen zur Beseitigung von Hindernissen, mit denen benachteiligte Gruppen beim Zugang zu Lernangeboten konfrontiert sind;
- Beitrag zur Schaffung eines integrativen Umfelds, das Gleichberechtigung und Gleichstellung fördert und auf die Bedürfnisse der Allgemeinheit eingeht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellern (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) um öffentliche oder private Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen:
- Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
- Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind.
Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- einem EU-Mitgliedstaat;
- einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
- einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.
Koordinator:
Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein.
Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
- Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
BHE-Projekte können durchgeführt werden als:
- Nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind;
- Mehrländerprojekte (regionale Projekte) innerhalb einer einzigen förderfähigen Region;
- Mehrländerprojekte, an denen mehr als eine förderfähige Region beteiligt ist (regionenübergreifende Projekte). Regionsübergreifende Projekte müssen sich mit Schwerpunktbereichen befassen, die für alle beteiligten Regionen relevant sind, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele begründen.
Das Budget der CBHE-Aktion wird zur Unterstützung von Projekten wie folgt verwendet:
- Nationale und regionale Projekte: Voraussichtlich 90 % des Budgets der Aktion
- Überregionale Projekte: Ungefähr 10 % des Budgets der Aktion
Die Aktion zielt darauf ab, eine thematische Vielfalt von Projekten und eine ausreichende geografische Vertretung innerhalb einer Region in Bezug auf die Anzahl der Projekte pro Land zu unterstützen. Für jede Region gibt es ein bestimmtes Budget. Für die Aktionsbereiche 1 und 2 in Subsahara-Afrika sollte kein Land mehr als 8 % der für die Region bereitgestellten Mittel erhalten.
weitere Förderkriterien
Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:
Nationale Projekte (nur offen für die Regionen 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9):
- Mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittstaaten;
- jedes dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung einbeziehen.
- nur 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
- an denen mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sind.
- Die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens so hoch sein wie die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Mehrländerprojekte (offen für alle förderfähigen Regionen):
- Mindestens 2 mit dem Programm assoziierte EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer;
- In jedem dieser Länder muss mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt sein.
- Mindestens 2 förderfähige Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- An jedem dieser Länder müssen mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sein. Die nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer können aus derselben Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen.
- Die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss gleich oder höher sein als die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Allgemeine Regeln für alle Konsortien:
- In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.
- Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
- Die Aktivitäten müssen in den Ländern der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 oder 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
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