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Call-Eckdaten
Netzwerke von Städten
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2025-CITIZENS-TOWN-NT
Termine
Öffnung
17.12.2024
Deadline
27.03.2025 17:00
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Aufrufs ist es, den Austausch zwischen den Bürgern verschiedener Länder zu fördern, insbesondere durch Städtenetze, um ihnen den Reichtum und die Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union praktisch zu vermitteln und ihnen bewusst zu machen, dass dies die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft ist. Darüber hinaus sollen nachhaltige Städtenetzwerke entwickelt werden, die ihre Zusammenarbeit vertiefen und intensivieren und gleichzeitig ihre langfristige Vision für die Zukunft der europäischen Integration skizzieren.
Call-Ziele
Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes könnte der Schwerpunkt auf Folgendes gelegt werden
- Bürgerinnen und Bürger zusammenzubringen, um bewährte Praktiken zu diskutieren und auszutauschen und so zu einem stärkeren Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft und letztlich zu ihrer aktiven Beteiligung am demokratischen Leben in der Union beizutragen;
- Förderung des Bewusstseins und der Kenntnis der EU-Bürger*innenrechte, der Freizügigkeit und der damit verbundenen gemeinsamen europäischen Werte und gemeinsamen demokratischen Standards, um sie für die EU-Bürger greifbarer zu machen;
- Ermittlung von Möglichkeiten zur weiteren Stärkung der europäischen Dimension und der demokratischen Legitimität des EU-Entscheidungsprozesses und zur Förderung einer freien, offenen und gesunden demokratischen Staatsführung in einer Zeit niedriger Wahlbeteiligung, des Populismus, der Desinformation und der Herausforderungen für die Zivilgesellschaft, u. a. durch die Unterstützung der aktiven Beteiligung der Bürger*innen, einschließlich der Kinder, und der Organisationen der Zivilgesellschaft an der Politikgestaltung auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene;
- Förderung des Bewusstseins, des Aufbaus von Wissen und des Austauschs bewährter Praktiken über die Vorteile der Vielfalt sowie über wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene;
- Förderung des Bewusstseins und des Wissens über die Rolle von Minderheiten, wie z. B. Menschen mit einem rassischen oder ethnischen Minderheitenhintergrund (z. B. Roma und Migrant*innen), in der europäischen Gesellschaft und ihren Beitrag zur kulturellen Entwicklung Europas;
- Förderung von Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen, Austausch bewährter Verfahren zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder auf lokaler Ebene sowie von Mobbing;
- Die Projekte können auch das Bewusstsein für die Bedeutung der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch kulturelle Aktivitäten fördern, auch indem sie sich von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verstärktes Engagement der Bürger*innen in der Gesellschaft und letztlich ihre aktive Beteiligung am demokratischen Leben der Union;
- Schaffung von dauerhaften Verbindungen zwischen Partnerorganisationen;
- Bessere Information über die mit der Unionsbürger*innenschaft verbundenen Rechte und deren bessere Umsetzung in den Mitgliedstaaten;
- Stärkere Sensibilisierung und bessere Information der mobilen EU-Bürger*innen und ihrer Familienangehörigen über ihre Rechte als EU-Bürger*innen;
- Stärkere Beteiligung von Bürger*innen und Organisationen der Zivilgesellschaft an lokalen, nationalen und europäischen politischen Entscheidungsprozessen;
- Stärkeres Bewusstsein für die Vorteile der Vielfalt und die Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus;
- Stärkung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und des Respekts für europäische Minderheiten, wie z. B. die Roma;
- Stärkeres Bewusstsein für den Beitrag der Migration, der Migranten und ihrer Nachkommen zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt und zur gemeinsamen Geschichte Europas;
- Stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung der Bürger*innenbeteiligung, auch durch kulturelle Aktivitäten;
- Stärkeres Bewusstsein für wirksame Präventionsmaßnahmen auf lokaler Ebene in Bezug auf Gewalt gegen Frauen, häusliche Gewalt und Gewalt gegen Kinder.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten können unter anderem Folgendes umfassen: Workshops, Seminare, Konferenzen, Schulungsmaßnahmen, Expertentreffen, Webinare, Sensibilisierungsmaßnahmen, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Datenerfassung und -konsultation, Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Gemeinden oder Regionen und Verbände, die langfristig zusammenarbeiten, aufgefordert, Städtenetzwerke aufzubauen, um ihre Zusammenarbeit nachhaltiger zu gestalten und bewährte Verfahren auszutauschen.
Von den Städtenetzwerken wird erwartet, dass sie eine Reihe von Aktivitäten rund um Themen von gemeinsamem Interesse, die mit den Programmzielen in Zusammenhang stehen, integrieren, Mitglieder der Gemeinschaft, die in diesem Bereich aktiv sind, einbeziehen und auf Nachhaltigkeit abzielen.
Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung des "Formats" der Aktivitäten berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie für Frauen und Männer gleichermaßen zugänglich sind und dass sowohl Frauen als auch Männer an den Aktivitäten teilnehmen können.
Von der Konzeption und Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung als Querschnittsaufgabe fördern. So könnten die Antragsteller beispielsweise eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, die die unterschiedlichen Auswirkungen aufzeigt, die das Projekt und seine Aktivitäten möglicherweise auf Frauen und Männer sowie auf Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt haben könnten. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Diese Analyse kann dazu beitragen, unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter zu vermeiden (Do-no-harm-Ansatz).
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten geschlechtersensibel gestalten und durchführen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Dasselbe gilt für die Konzeption und Durchführung von Überwachungs- und Bewertungsmaßnahmen. Vorschläge, die die Geschlechterperspektive in alle ihre Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ hochwertiger eingestuft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens vier Antragstellern (ohne verbundene Unternehmen oder assoziierte Partner) aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Länderneingereicht werden , von denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten sind.
Die Aktivitäten müssen in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern durchgeführt werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind
- gemeinnützige Städte/Gemeinden und/oder andere Ebenen lokaler Behörden, ihre Partnerschaftsausschüsse oder -netzwerke, Verbände/Vereinigungen lokaler Behörden oder andere gemeinnützige Organisationen, die lokale Behörden vertreten, sein.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Mindestbetrag der Finanzhilfe: 100.000 EUR.
Höchstbetrag der Finanzhilfe: keine Begrenzung.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Das KPI-Tool enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Kalkulator für Pauschalbeträge
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar). Gilt nicht für neu gegründete Organisationen
- ein von einer Gemeinde unterzeichnetes Unterstützungsschreiben (gilt für private Organisationen ohne Erwerbszweck, die eine Gemeinde vertreten). Das Dokument muss spätestens in der GAP-Phase vorgelegt werden.
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams: nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck (siehe andere Anhänge).
- Tätigkeitsberichte der Antragsteller aus dem letzten Jahr: nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck. Gilt nicht für neu gegründete Organisationen (siehe andere Anhänge).
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (unter 18 Jahren) durchführen:
- Private Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzpolitik vorlegen, die die vier Bereiche abdeckt, die in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards (siehe Abschnitt 6 Ethik und EU-Werte) beschrieben sind.
- Öffentliche Einrichtungen müssen in der GAP-Phase eine ehrenwörtliche Erklärung über die Einhaltung der Kinderschutzanforderungen einreichen (Vorlage wird von der EACEA für die zur GAP eingeladenen Projekte bereitgestellt) (siehe Abschnitt 6 Ethik und EU-Werte).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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