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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte
Förderprogramm
Justiz Programm
Call Nummer
JUST-2025-JTRA
Termine
Öffnung
12.12.2024
Deadline
26.03.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 4.075.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 100.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Hauptziel der Aufforderung ist die Unterstützung von Schulungen zur Förderung der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme.
Call-Ziele
Die im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Fortbildungsmaßnahmen sollen die "digitalen Kapazitäten" der Angehörigen der Rechtsberufe ausbauen, den Fortbildungsbedarf decken, der sich aus der Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und den Zugang zum Recht in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen, der Verordnung über die elektronische Beweisführung, der Verordnung über die Zustellung von Schriftstücken und der Verordnung über die Beweisaufnahme ergibt, und die digitale Umstellung der Fortbildungsmethoden in der Justiz fördern und gleichzeitig einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit, leisten.
Der Schwerpunkt dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen liegt zwar auf der Digitalisierung, doch können auch andere Vorschläge gefördert werden, wenn die Ziele dieser Vorschläge zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts beitragen, d. h. wenn sie dem im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften oder politischen Dokumenten der Kommission, insbesondere den nachstehend genannten Instrumenten, ermittelten Schulungsbedarf entsprechen.
Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen und -instrumente für folgende Zielgruppen
- Angehörige der Justiz und Justizbedienstete, d. h. Richter*innen, Staatsanwält*innen, Mitarbeiter*innen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, andere Justizbedienstete, die mit der Justiz in Verbindung stehen, wie Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Gerichtsvollzieher*innen, Insolvenzverwalter*innen und Mediator*innen, sowie Gerichtsdolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Bedienstete von Justizvollzugsanstalten und Bewährungshelfe*innenr; und/oder
- Angehörige der Justizberufe in der Erst-/Einführungsausbildung und/oder
- Multiplikatoren, wie z. B. Justizausbilder*innen oder EU-Gerichtskoordinator*innen, wenn gewährleistet ist, dass die Multiplikatoren ihr Wissen systematisch an die Angehörigen der Justizberufe weitergeben, und/oder
- berufsübergreifende Fortbildung, um Diskussionen zwischen den Justizberufen über die Anwendung des EU-Rechts anzuregen und zu einer europäischen Justizkultur über Berufsgrenzen hinweg beizutragen, und zwar zu genau festgelegten Themen, die für die betreffenden Berufe relevant sind.
Ausbildungsthemen
Die Fortbildung kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themen erstrecken, wobei das allgemeine Ziel darin besteht, die "digitalen Fähigkeiten" der Angehörigen der Justizberufe in Bezug auf die Anwendung des einschlägigen materiellen Rechts und des Verfahrensrechts auszubauen.
- Grundrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit;
- Zivilrecht;
- Strafrecht.
Die vorgeschlagenen Fortbildungsmaßnahmen sollten die auf dem europäischen E-Justiz-Portal verfügbaren Instrumente und Informationen fördern, z. B. die europäische Fortbildungsplattform, die Webseiten des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, den Gerichtsatlas, Online-Formulare, vernetzte Register, die Datenbank der zuständigen Gerichte, die Suchmaschine European Case Law Identifier (ECLI), den europäischen elektronischen Zugangspunkt, der ab 2028 gelten wird, usw.
Der Schwerpunkt dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen liegt auf der Digitalisierung. Wenn die Ziele anderer Vorschläge zu einer wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts beitragen, können sie ebenfalls eine Förderung erhalten. Dies kann bei Vorschlägen der Fall sein, die dem im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften oder politischen Dokumenten der Kommission ermittelten Schulungsbedarf entsprechen, insbesondere den auf den Seiten 9-11 des Aufrufs aufgeführten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Unterstützung der ordnungsgemäßen Umsetzung der dezentralisierten IT-Systeme gemäß der Verordnung (EU) 2023/2844;
- Unterstützung der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme durch Stärkung der "digitalen Kapazität" der Justizfachleute;
- Beitrag zur digitalen Umstellung der Ausbildungsmethoden in der Justiz;
- Verbesserung des Fachwissens der Angehörigen der Justizberufe über den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta und über bestehende Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im Zuge der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme;
- Verbessertes gegenseitiges Vertrauen zwischen den Angehörigen der Justizberufe bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit;
- Verbesserung der Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die zivil- und strafrechtlichen sowie grundrechtsbezogenen Instrumente der EU und über die Methoden zu ihrer Anwendung;
- Verbesserte Zusammenarbeit von Ausbildungsanbietern, die verschiedene Justizberufe ansprechen;
- Verbesserung der Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die Rechte aller Opfer von Straftaten, einschließlich der am stärksten gefährdeten Gruppen, wie z. B. der weiblichen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich verbesserter Methoden der Kommunikation mit den Opfern in einer geschlechtersensiblen, unparteiischen, respektvollen und professionellen Weise.
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Erwartete Ergebnisse
Jedes Projekt sollte Schulungsaktivitäten beinhalten, die auf die täglichen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten, praktisch und interaktiv sind und allen Lernenden, einschließlich Fachkräften mit Behinderungen, zugänglich sind, unabhängig von der Form der Aktivitäten: Präsenzveranstaltungen, gemischte Veranstaltungen, Hybrid- oder Online-Formate.
Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung des "Formats" der Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an den Schulungsaktivitäten muss gefördert und sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte ein geschlechtersensibler Ansatz bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung (einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken) und der Informationsverbreitung verfolgt werden.
An den Schulungsmaßnahmen müssen Teilnehmende aus verschiedenen Teilnehmerländern beteiligt sein. Erforderlichenfalls sind Reise- und Unterbringungskosten für die Teilnehmenden einzuplanen.
Mit dieser Aufforderung können unter anderem folgende Schulungsmaßnahmen unterstützt werden
- Schulungsmaßnahmen zur Nutzung der Instrumente der digitalen Justiz, insbesondere im Hinblick auf die oben genannten vorrangigen Themen;
- Pilotprojekte für innovative Online-Schulungen, bei denen die neuesten Methoden und Instrumente eingesetzt werden;
- Organisation von interaktiven, praxisorientierten Seminaren;
- multilateraler Austausch zwischen Angehörigen der Rechtsberufe;
- grenzüberschreitende Erstausbildungsmaßnahmen (online, persönliche Aktivitäten oder Austausch), die möglichst viele Mitgliedstaaten abdecken, um eine gemeinsame europäische Rechtskultur ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Justizberuf zu schaffen;
- gemeinsame Studienbesuche von Angehörigen der Justizberufe aus möglichst vielen Mitgliedstaaten bei europäischen Gerichten (wie dem EuGH und dem EGMR);
- Erstellung von Schulungsmaterial, sei es für Präsenzunterricht, Blended Learning oder E-Learning, das entweder von Ausbildern oder von Angehörigen der Rechtsberufe zum Selbststudium verwendet werden kann, in Verbindung mit der Organisation von Schulungsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von E-Trainingskapseln (kurz, aktuell, zielgerichtet), die den unmittelbaren Bedürfnissen der Angehörigen der Rechtsberufe im Zusammenhang mit einem konkreten Fall entsprechen;
- Aktualisierung und/oder Übersetzung von bestehendem Schulungsmaterial, möglicherweise in Kombination mit einer Anpassung an nationale Gegebenheiten, in Verbindung mit der Organisation von grenzüberschreitenden Schulungsaktivitäten;
- Entwicklung von Instrumenten oder Aktivitäten für Schulungsanbietende (z. B.: Schulung von Ausbilder*innen in aktiven und modernen Techniken der Erwachsenenbildung, Schulung von Ausbilder*innen in Online-Schulungsfähigkeiten und -instrumenten, Instrumente zur Unterstützung der Organisation grenzüberschreitender Schulungen usw.), auch zur Erleichterung ihrer Zusammenarbeit auf EU-Ebene;
- Bewertung der organisierten Fortbildungsmaßnahmen anhand der Zufriedenheit der Teilnehmenden, des Kompetenzzuwachses und, soweit möglich, der Auswirkungen auf ihre Leistung.
Diese Fortbildungsmaßnahmen werden nur finanziert, wenn es keine gleichwertige Maßnahme gibt, die bereits durch den Betriebskostenzuschuss des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) abgedeckt ist.
Die Fortbildungsmaßnahmen können im Rahmen der Erstausbildung (vor dem Dienstantritt oder in der Einführungsphase - z. B. Fortbildungsmaßnahmen, um neu ernannte Angehörige der Justizberufe mit den EU-Rechtsvorschriften und den Instrumenten der justiziellen Zusammenarbeit vertraut zu machen) oder der Fortbildung der Teilnehmer (z. B. speziellere Fortbildungsmaßnahmen für Angehörige der Justizberufe) stattfinden.
Ausbildungsmethodik
Die geplante Fortbildungsmethodik sollte detailliert beschrieben werden, sowohl für Präsenzveranstaltungen als auch für E-Learning-Maßnahmen. Es sollten verschiedene Schulungsformate kombiniert und moderne Lernmethoden eingesetzt werden, die an die Lernbedürfnisse der Angehörigen der Justizberufe angepasst sind. Das Potenzial digitaler Techniken, wie virtuelle und erweiterte Realitätslösungen, sollte erforscht werden. Es sollte ein praktisches, praxisnahes Training angeboten werden - Learning by doing sollte das Grundprinzip der angewandten Methodik sein. Diskussionen und Vernetzung der Teilnehmer in kleinen Gruppen sollten Teil der Lernerfahrung sein, auch bei Online-Aktivitäten.
Geplante Ausbildungsaktivitäten sollten sprachlich leicht zugänglich sein (z. B. durch Dolmetschen in die Sprachen aller Teilnehmenden, nationale Arbeitsgruppen, Übersetzung von Ausbildungsmaterialien oder sprachlichen Programmkomponenten), um auch Fachleute aus dem Bereich der Justiz für grenzüberschreitende Ausbildungsaktivitäten zu gewinnen, die nur ungern an einer Aktivität in einer Fremdsprache teilnehmen und daher von früheren grenzüberschreitenden Ausbildungsaktivitäten nicht erreicht wurden.
Alle Ausbildungsaktivitäten sollten unter Verwendung der vom EJTN entwickelten modernen Evaluierungsmethoden bewertet werden.
Bei der Antragstellung sollten vor allem Handbücher und Leitlinien für die juristische Ausbildung berücksichtigt werden, insbesondere:
- die Ratschläge für Schulungsanbieter der GD Justiz und Verbraucher der Kommission;
- die im Rahmen des EU-Pilotprojekts zur europäischen Richterausbildung ermittelten bewährten Verfahren;
- das EJTN Handbook on Judicial Training Methodology in Europe
- das EJTN-Handbuch für Fernunterricht 2020;
- die EJTN-Leitlinien für die Evaluierung von Fortbildungspraktiken in der Justiz;
- das EJTN-Handbuch zur mittel- bis langfristigen Evaluierung der justiziellen Fortbildung.
Verbreitungsstrategie
Die geförderten Projekte sollten über eine wirksame Strategie verfügen, die gewährleistet, dass die entwickelten Schulungen von anderen Schulungsanbietern übernommen und/oder anderen Angehörigen der Justizberufe zugänglich gemacht werden können. Die Nachhaltigkeit ist eines der Bewertungskriterien für die Anträge der Projekte.
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Fortbildungsmaßnahmen und -instrumente für Fortbildungsanbieter finanziert werden, die im Rahmen der nationalen Fortbildungsmaßnahmen für Richter*innen und Staatsanwält*innen auf messbare, relevante und zeitlich begrenzte Weise eingeführt werden.
Qualitativ hochwertiges, eigenständig erstelltes Schulungsmaterial wird von der Europäischen Kommission ausgewählt und auf der Europäischen Schulungsplattform veröffentlicht. Die Begünstigten, die das ausgewählte Material erstellen, sind verpflichtet, die erforderlichen Informationen, Beschreibungen und Zugangsmöglichkeiten gemäß den Anweisungen der Europäischen Kommission bereitzustellen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Anträge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt:
- Die Anträge müssen mindestens zwei Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus verschiedenen förderfähigen Ländern betreffen,
- Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private gemeinnützige Organisation oder eine internationale Organisation als Begünstigte oder verbundene Einrichtung umfassen.
weitere Förderkriterien
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) folgende Bedingungen erfüllen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
- Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einreichen.
- Anträge müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei Teilnehmerländern einbeziehen.
- der beantragte EU-Zuschuss darf nicht unter 100.000 € liegen.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Eine finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht gestattet.
Projekte sollten normalerweise zwischen 12 und 24 Monaten liegen. Anträge für längere Projekte werden angenommen, sofern eine ausführliche Erläuterung für die längere Laufzeit im Vorschlag enthalten ist. Die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate. Verlängerungen sind möglich, wenn dies angemessen begründet ist und durch eine Änderung.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- KPI-Tool - enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen, alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
Obligatorische Anhänge und Belege (einige Vorlagen können vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen);
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils)
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
JUST-2025-JTRAJUST-2025-JTRA(905kB)
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