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Call-Eckdaten
Europäischer Filmverleih
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-FILMDIST
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
24.04.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 32.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Förderung des europäischen Filmverleihs soll den breiteren transnationalen Vertrieb neuerer europäischer Filme anregen und unterstützen, indem europäischen Verleihunternehmen auf der Grundlage ihres Markterfolgs Mittel für weitere Reinvestitionen in den Erwerb, die Öffentlichkeitsarbeit und den Vertrieb (einschließlich Online) neuerer nicht nationaler europäischer Filme zur Verfügung gestellt werden.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor ist eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA:
- Förderung der Verbreitung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Online-Vertriebs und des Kinovertriebs europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle.
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Unterstützung des internationalen Vertriebs und der Verbreitung nicht-nationaler europäischer Werke auf allen Plattformen (z. B. in Kinos, online), die sowohl auf kleine als auch auf große Produktionen abzielen, u. a. durch koordinierte Vertriebsstrategien, die mehrere Länder abdecken, und Förderung der Verwendung von Untertitelungs-, Synchronisations- und gegebenenfalls Audiodeskriptionsinstrumenten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung des transnationalen Vertriebs neuerer nicht-nationaler europäischer Filme.
- Erhöhung der Investitionen in die Produktion, den Erwerb, die Promotion, den Kino- und Online-Vertrieb von nicht-nationalen europäischen Filmen.
- Entwicklung von Verbindungen zwischen dem Produktions- und dem Vertriebssektor, um die Wettbewerbsposition nicht-nationaler europäischer Filme zu verbessern.
Erwartete Ergebnisse
Es gibt zwei Phasen für die finanzierten Aktivitäten:
- Die Generierung eines potenziellen Fonds, der entsprechend der Leistung des Unternehmens auf dem europäischen Markt zugewiesen wird.
- Die Umsetzung der Aktion - der so von jedem Unternehmen generierte potenzielle Fonds muss in folgende Bereiche reinvestiert werden:
- die Koproduktion von förderfähigen nicht-nationalen europäischen Filmen;
- den Erwerb von Vertriebsrechten für förderfähige nicht nationale europäische Filme, z. B. durch Mindestgarantien;
- Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Werbung auf dem Markt für förderfähige nicht-nationale europäische Filme, sowohl für die Veröffentlichung im Kino als auch im Internet.
Weitere Einzelheiten zu den förderfähigen Aktivitäten finden Sie auf den Seiten 11-16.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (Einzelbegünstigte).
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: teilnehmende Länder von Creative Europe, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm Creative Europe assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- ihren Sitz in einem der am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmenden Länder haben und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität
- europäische Unternehmen sein, die im audiovisuellen Sektor als Kino-/Kinovertriebsunternehmen tätig sind und eine kommerzielle Tätigkeit ausüben, die darauf abzielt, einen Film einem breiten Publikum zum Zweck der Verwertung in Kinosälen zugänglich zu machen. Dies muss die Haupttätigkeit des Unternehmens oder der Abteilung des Unternehmens sein.
Der Kino-/Theaterverleiher muss die folgenden Kriterien erfüllen:
- Er muss Inhaber der Rechte für den Kinovertrieb des Films in dem betreffenden Land sein;
- Er muss den Kinoverleih des Films in dem betreffenden Land durchführen (Festlegung des Starttermins, Planung, Kontrolle und Durchführung der Verleih- und Werbekampagne);
- die damit verbundenen Verleihkosten direkt zu zahlen; und
- in dem betreffenden Land einen Kinoverleih betreiben.
Falls der Vertrieb auf mehrere Unternehmen aufgeteilt wird, müssen die Verträge/Vereinbarungen zwischen diesen Unternehmen vorgelegt werden. Als förderfähig gilt das Unternehmen, das alle Kriterien erfüllt und den Vertrieb des Films in dem betreffenden Land tatsächlich gemäß den oben genannten Bedingungen durchführt. Wenn die Aufgaben und/oder Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Unternehmen so aufgeteilt sind, dass es unmöglich ist, einen einzigen Verleiher für den Film in einem Gebiet zu bestimmen, sind die Zulassungen für diesen Film nicht förderfähig.
Antragsteller, die in verschiedenen Ländern tätig sind, die zu Vertriebszwecken miteinander verbunden sind (z. B. Belgien und Luxemburg; Griechenland und Zypern), sollten nur einen Vorschlag einreichen und die Zulassungen und Reinvestitionen in diesen verschiedenen Ländern angeben.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- PDF mit Informationen über Film(e)/Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
- Angaben zur Unabhängigkeit und zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem).
- Bescheinigte Zulassungen (Bescheinigung der Zulassungen durch die benannte nationale Behörde) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
CREA-MEDIA-2025-FILMDIST call documentCREA-MEDIA-2025-FILMDIST call document(897kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
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