Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Europäische Festivals
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-FEST
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
11.03.2025 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 19.000,00 und € 150.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Europäische Festivals, die einen bedeutenden Anteil nicht-nationaler europäischer audiovisueller Werke programmieren, zielen auf ganzjährige Aktivitäten zur Erweiterung und Erneuerung des Publikums ab und führen innovative Aktivitäten zur Publikumsbindung sowie Initiativen für das junge Publikum durch.
Call-Ziele
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden europäische audiovisuelle Festivals unterstützt, um das Interesse des Publikums an nicht nationalen europäischen audiovisuellen Inhalten zu steigern und deren Verbreitung und Sichtbarkeit zu fördern.
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor, sind die Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA folgende:
- Verbesserung der Verbreitung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Online-Vertriebs und des Kinoverleihs europäischer audiovisueller Werke in der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle;
- Förderung europäischer audiovisueller Werke, einschließlich Werken des Kulturerbes, und Unterstützung der Einbindung und Entwicklung des Publikums aller Altersgruppen, insbesondere des jungen Publikums, in ganz Europa und darüber hinaus.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Unterstützung von Festivals, die einen bedeutenden Anteil an nicht-nationalen europäischen Filmen und audiovisuellen Werken zeigen;
- Steigerung der Wirkung europäischer audiovisueller Festivals mit dem Ziel, die Förderung, den Vertrieb und die Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme und audiovisueller Werke bei einem wachsenden Publikum in ganz Europa zu verstärken;
- Entwicklung innovativer Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Online-Aktivitäten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (Einzelbegünstigte).
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: teilnehmende Länder von Kreatives Europa, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm Kreatives Europa assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Es werden nur Anträge von förderfähigen Einrichtungen angenommen, die audiovisuelle Festivals in Ländern veranstalten, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen.
- Förderfähig sind audiovisuelle Festivals, die insgesamt Folgendes aufweisen
- ein klares Kuratierungs-, Regulierungs- und Auswahlverfahren und eine Vorführung für die breite Öffentlichkeit sowie für akkreditierte internationale Fachleute des audiovisuellen Sektors und die Presse;
- 50 % des Programms, für das eine Unterstützung beantragt wird, sollte nicht-nationalen europäischen Filmen und audiovisuellen Werken aus Ländern gewidmet sein, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen, und eine geografische Vielfalt von mindestens 15 Filmen aus diesen Ländern, einschließlich Ländern mit geringer Kapazität, aufweisen;
- mindestens drei Ausgaben, die bis Ende Dezember 2024 stattgefunden haben.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde unter folgender Adresse angegeben:
Anzahl der europäischen Filme pro Festivalausgabe und Programmierung |
Pauschalbetrag in Euro |
< 40 europäische Filme | 27.000 |
40 - 60 europäische Filme | 35.000 |
61 - 80 europäische Filme | 41.000 |
81 - 100 Europäische Filme | 46.000 |
101 - 120 Europäische Filme | 55.000 |
121 - 200 Europäische Filme | 63.000 |
> 200 europäische Filme | 75.000 |
Für Kurzfilmfestivals: Es wird ein Pauschalbetrag entsprechend der Anzahl der europäischen Kurzfilme im Programm festgelegt. Der Zuschuss wird auf der Grundlage des folgenden Rasters berechnet:
Anzahl der europäischen Filme pro Festivalausgabe und Programmgestaltung |
Pauschalbetrag in Euro |
< 150 europäische Filme | 19.000 |
150 - 250 europäische Filme | 25.000 |
> 250 europäische Filme | 33.000 |
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Teil A enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente:
- Pauschalberechnung (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen zur nicht-nationalen Programmierung (CREA MEDIA FEST) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
CREA-MEDIA-2025-FEST call documentCREA-MEDIA-2025-FEST call document(825kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren