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Call-Eckdaten
Europäische Ko-Produktion
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-CODEV
Termine
Öffnung
10.12.2024
Deadline
26.02.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 6.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit ist es, die Zusammenarbeit zwischen europäischen Produktionsunternehmen zu unterstützen, die Werke mit einem großen internationalen Publikumspotenzial entwickeln.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:
- Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke, wobei die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Entwicklung audiovisueller Werke durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die eine Vielzahl von Formaten (z. B. Spielfilme, Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme, narrative Videospiele) und Genres abdecken und sich an unterschiedliche Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche, richten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verstärkte Zusammenarbeit in der Entwicklungsphase zwischen europäischen Produktionsunternehmen aus verschiedenen Ländern und Märkten und folglich eine größere Anzahl von Koproduktionen.
- Steigerung der Qualität, der Durchführbarkeit, des grenzüberschreitenden Potenzials und des Marktwerts der ausgewählten Projekte.
- Eine stärkere Position auf den europäischen und internationalen Märkten für Unternehmen, die im Rahmen der europäischen Ko-Entwicklung ausgewählt wurden.
Erwartete Ergebnisse
Die europäische Koproduktionsmaßnahme unterstützt die Entwicklung eines einzigen Projekts für die kommerzielle Verwertung, das für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt ist: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Das Projekt muss von mindestens zwei unabhängigen europäischen Produktionsfirmen gemeinsam entwickelt werden, die eine Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung unterzeichnet haben, in der die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit bei kreativen Aspekten festgelegt sind.
Ziel ist es, audiovisuellen Produktionsunternehmen Mittel für die Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden ermutigt, starke und innovative Kooperationen auf kreativer und finanzieller Ebene aufzubauen und von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln, um das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Die folgenden Werke sind nicht förderfähig:
- Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochsendungen, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und "How-to"-Sendungen;
- Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps;
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren;
- Werke mit Werbecharakter;
- institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
- Musikvideos und Videoclips;
- Videospiele, E-Books und interaktive Bücher;
- Studentenfilme und Abschlussarbeiten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- ein förderfähiger Koordinator und mindestens ein förderfähiger Partner mit Sitz in mindestens zwei verschiedenen am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Ländern
- der Koordinator und der/die Partner müssen eine Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung unterzeichnet haben, die zusammen mit dem Antrag eingereicht werden muss.
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: teilnehmende Länder von Creative Europe, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm Creative Europe assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität.
- Sie müssen unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften sein.
- der Koordinator muss nachweisen können, dass er in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke gesammelt hat.
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in geschäftlicher Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen).
Eine audiovisuelle Produktionsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
Koordinator mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke - Der Koordinator muss nachweisen, dass er seit 2018 ein Werk produziert hat, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Es handelt sich um ein Animations-, Spielfilm- oder kreatives Dokumentarfilmprojekt (einmalig oder in Serie) mit einer Gesamtdauer von mindestens 24 Minuten (mit Ausnahme von Projekten mit einer Benutzererfahrung in einem nicht linearen Format (z. B. Virtual Reality), in diesem Fall gibt es keine Mindestdauer)
- das Projekt wurde vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen in mindestens drei anderen Ländern als dem Land des Antragstellers in Kinos (oder vergleichbaren Einrichtungen für ortsgebundene immersive Projekte) gezeigt, im Fernsehen ausgestrahlt oder auf digitalen Plattformen zur Verfügung gestellt.
- die Veröffentlichungen oder Ausstrahlungen sind kommerzieller Natur. Vorführungen im Rahmen von Festivals werden nicht als kommerzieller Vertrieb akzeptiert.
In Bezug auf das vorangegangene Werk muss der Koordinator außerdem nachweisen können:
- dass er die einzige Produktionsfirma war, oder
- dass er im Falle einer Koproduktion mit einer anderen Produktionsgesellschaft der wichtigste Koproduzent im Finanzierungsplan oder der beauftragte Produzent war, oder
- dass ihr Hauptgeschäftsführer oder einer ihrer Anteilseigner persönlich als Produzent oder beauftragter Produzent an dem Werk beteiligt ist.
Der Koordinator muss die geforderten Informationen über das frühere Werk in dem entsprechenden Abschnitt des Antrags angeben. Erfüllt das frühere Werk im Antrag nicht die Förderkriterien, ist der Antrag nicht förderfähig, auch wenn der Antragsteller Informationen über andere frühere Werke vorlegen kann, die die Förderkriterien erfüllen.
weitere Förderkriterien
Antragsteller können im Rahmen dieser Aufforderung nicht mehr als einen Vorschlag als Koordinator einreichen. Sie können jedoch zusätzlich Partner in einem anderen europäischen Antrag auf gemeinsame Entwicklung sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Der Zuschuss wird als Pauschalbetrag gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets und einer Förderquote von 70 % festgelegt.
Projektbudget (Höchstbetrag der Finanzhilfe): Der Höchstbetrag der EU-Finanzhilfe hängt von der Anzahl der förderfähigen Begünstigten (d. h. Koordinator und Partner, nicht deren verbundene Einrichtungen) ab, die dem Konsortium angehören. Wenn der Antrag von einem Konsortium aus zwei förderfähigen Begünstigten eingereicht wird, beträgt der Höchstbetrag der EU-Finanzhilfe 120 000 EUR. Für jeden weiteren förderfähigen Begünstigten erhöht sich der Höchstbetrag der EU-Finanzhilfe um 60 000 EUR. Bei der gemeinsamen Entwicklung von Dramaserien mit einem geplanten Produktionsbudget von 20 000 000 EUR und mehr beträgt der Höchstbetrag der EU-Finanzhilfe für ein Konsortium von zwei förderfähigen Begünstigten 200 000 EUR, während er sich für jeden weiteren förderfähigen Begünstigten um 100 000 EUR erhöht.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
30 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Teil A enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente:
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- PDF mit Informationen über Film(e)/Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA Datenbank generiert werden sollen
- Kreativitätsdossier des zur Förderung eingereichten Projekts (PDF auf der Grundlage der im Einreichungssystem verfügbaren Pflichtvorlage)
- von den antragstellenden Partnern unterzeichnete Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung, in der u. a. beschrieben wird, wie sie bei der gemeinsamen Entwicklung der kreativen Aspekte und des Storytellings zusammenarbeiten werden, sowie die Verteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Projekts, einschließlich der Aufgabenteilung, der Aufteilung des Budgets, der administrativen Zusammenarbeit und des Risikomanagements
- Vertrag über die Rechte / Nachweis des Eigentums an den Rechten (und im Falle einer Adaption, der Rechte an der Adaption) für das zur Förderung eingereichte Projekt
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung (Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Verpflichtungserklärungen und Absichtserklärungen in Bezug auf die Vertriebs- und Finanzierungsstrategie)
- Erklärung zur Unabhängigkeit und Eigentumskontrolle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem).
- Erklärung über die Sprache der eingereichten Materialien (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
CREA-MEDIA-2025-CODEV call documentCREA-MEDIA-2025-CODEV call document(862kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
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