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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Netz für Innenpolitik: Die EU-Erweiterung als Katalysator für den Fortschritt
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2025-NETWORKS-HEI-EU
Termine
Öffnung
28.11.2024
Deadline
12.02.2025 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 1.200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Große thematische Netze im Hochschulbereich (in diesem Jahr werden vorläufig ein Netz zu EU-internen Fragen und zwei Netze zu außenpolitischen Fragen, die sich mit spezifischen Prioritäten befassen, unterstützt) haben als Hauptziel die Sammlung, den Austausch und die Diskussion von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Produkten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern. Jedes Netzwerk wird ein Instrument einrichten, das es den Partnern ermöglicht, ihre akademischen Arbeiten auszutauschen und Peer-Reviews durchzuführen sowie die eingestellten Dokumente zu kommentieren. Der/ die Koordinierende des Netzes wird regelmäßig eine Auswahl der innovativsten und interessantesten Ergebnisse treffen, die der Kommission vorgelegt werden.
Call-Ziele
Ziel der thematischen Netze ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die fortschrittlichsten und innovativsten Praktiken in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.
Jean-Monnet-Netze in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden die Schaffung und Entwicklung von Netzen von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen fördern, die den Austausch bewährter Verfahren, die Weitergabe von Erfahrungen sowohl in Bezug auf Inhalte als auch auf Methoden und den Aufbau von Kenntnissen in der Vermittlung europäischer Themen zum Ziel haben. Die Netzwerke sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln.
Die Aufforderung richtet sich an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Netze im Hochschulbereich werden die akademische und öffentliche "Debatte über Fragen der europäischen Integration" gemäß Artikel 8 der Erasmus+-Verordnung unterstützen, indem sie Forschungsergebnisse, Inhalte von Kursen und Erfahrungen sowie Produkte (Studien, Artikel usw.) sammeln, austauschen und unter den Partnern diskutieren. Indem sie der Kommission regelmäßig die innovativen und interessanten Ergebnisse der Zusammenarbeit der Netze zur Verfügung stellen, tragen die Netze zur politischen Entscheidungsfindung der Kommission bei, indem sie Nachweise und neue Erkenntnisse über die politischen Entwicklungen im Rahmen der thematischen Prioritäten der Aufforderungen liefern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland sein;
- im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Hinweis: Die benannten europäischen Einrichtungen (die in der Verordnung über das Programm Erasmus+ aufgeführt sind), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können sich im Rahmen dieser Aktion nicht bewerben.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 12 Antragstellern eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens 7 Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder Drittländern, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind.
- Für die Zusammensetzung des Konsortiums zählen nur die Begünstigten (nicht die angeschlossenen Einrichtungen).
weitere Förderkriterien
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Die Bewilligungsbehörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, der Bewertungsergebnisse, der Finanzierungssätze und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Höchstbetrags fest.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist zulässig. Aus den Projektanträgen muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, die an Dritte gezahlt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige berechnet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
Kontakt
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