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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Aktionen für andere Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung: Ausbildung von Lehrenden
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2025-OFET-TT
Termine
Öffnung
28.11.2024
Deadline
12.02.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hochschuleinrichtungen oder Lehrerausbildungsinstitute/-agenturen werden im Rahmen dieser Aktion Aktivitäten organisieren, die es Lehrkräften in Schulen und Berufsbildungseinrichtungen ermöglichen, neue Fähigkeiten zu entwickeln, zu unterrichten und sich mit EU-Themen zu befassen, wodurch sie durch ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise gestärkt werden.
Call-Ziele
Lehrerausbildungseinrichtungen (sowohl für die Erstausbildung von Lehrenden als auch für die kontinuierliche berufliche Weiterbildung von Lehrern) werden ihr internes Wissen und ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die Vermittlung von EU-Themen verbessern, so dass die Lehrenden besser gerüstet sind, wenn sie EU-Inhalte in ihre Aktivitäten einbringen.
Die Lehrendenfortbildungsaktivitäten unterstützen das Bildungspersonal in Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4).
Die Jean-Monnet-Lehrenden ausbildung zielt darauf ab, Schulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Planung, Organisation und Vermittlung von EU-Inhalten im Rahmen ihrer schulischen und außerschulischen Aktivitäten zu unterstützen. Die Hauptziele sind:
- Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) die Möglichkeit zu geben, bei ihren Lehrkräften Wissen über die EU aufzubauen;
- strukturierte Fortbildungsangebote zu EU-Themen für Schulen und Berufsbildungseinrichtungen anzubieten, Inhalte und Methoden für Lehrkräfte verschiedener Niveaus, mit unterschiedlichem Hintergrund und Erfahrung zu vermitteln;
- spezifische Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, zu Hause, gemischt oder online) für Lehrende anbieten, die sich für die EU interessieren und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren;
- das Vertrauen der Lehrkräfte in die Integration eines EU-Aspekts in ihre tägliche Arbeit zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von der Jean-Monnet-Lehrendenausbildung wird erwartet, dass sie positive und langfristige Auswirkungen sowohl auf die Einrichtungen die Lehrendeaus- und/oder -fortbildung anbieten, als auch für die Teilnehmer*innen an ihren Aktivitäten.
Erwartete Ergebnisse
Die Jean-Monnet-Lehrendenausbildung muss einen der folgenden Punkte erfüllen:
- Ausbildung über Lehrmethoden, um Themen der Europäischen Union zu behandeln;
- Ausbildung zu Themen der Europäischen Union;
- Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union, die bereits bestehende Kurse ergänzen (gemeinsames klassenübergreifendes Lernen, Co-Teaching);
- Seminare, Sommer- und Intensivkurse, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Akteure.
Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Bereitstellung von Ad-hoc-Leitlinien für die Auswahl der Ausbildung;
- physische, Online- und/oder gemischte Ausbildung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. angeschlossene Einrichtungen) sein:
- Hochschuleinrichtung, die Lehrkräfte für Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) aus- und/oder weiterbildet und im Besitz eines gültigen ECHE ist; oder
- Einrichtung/Agentur für Lehrerausbildung, die Lehrer für Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) aus- und/oder weiterbildet.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland haben.
Es sind nur Bewerbungen eines einzigen Antragstellers zulässig.
weitere Förderkriterien
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Die Bewilligungsbehörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, der Bewertungsergebnisse, der Finanzierungssätze und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Höchstbetrags fest.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist zulässig. Aus den Projektanträgen muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, die an Dritte gezahlt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige berechnet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
Kontakt
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