Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung: Module
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2025-MODULE
Termine
Öffnung
28.11.2024
Deadline
12.02.2025 17:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 35.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich der Studien zur Europäischen Union, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul hat einen Mindestumfang von 40 Unterrichtsstunden pro akademischem Jahr für eine Dauer von drei Jahren. Die Module können sich auf ein bestimmtes Fachgebiet der Europastudien konzentrieren oder einen multidisziplinären Ansatz verfolgen und daher den akademischen Beitrag mehrerer Professoren und Experten in Anspruch nehmen. Sie können auch die Form von kurzen Fach- oder Sommerprogrammen annehmen.
Call-Ziele
Die Jean-Monnet-Aktionen "Lehre und Forschung" werden folgende Aspekte abdecken:
- Förderung von Spitzenleistungen in Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien weltweit und Erleichterung der Karriereentwicklung im Bereich der EU-Studien für die nächste Generation.
- Förderung des Dialogs zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich politischer Entscheidungsträger*innen auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft, Vertreter*innen der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien.
- Wissen und Erkenntnisse zur Unterstützung der EU-Politik zu generieren und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt zu stärken.
- eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen und das Wissen über die EU in der breiten Gesellschaft zu verbreiten (über die akademische Welt und das Fachpublikum hinaus), um die EU der Öffentlichkeit näher zu bringen.
- sich bemühen, gegenüber Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Träger der öffentlichen Diplomatie zu fungieren, die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit dessen zu erhöhen, wofür die Europäische Union steht und was sie zu erreichen beabsichtigt.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Für die Teilnehmer*innen, die direkt an den Aktionen beteiligt sind, werden die Jean-Monnet-Aktionen "Lehre und Forschung" positive und dauerhafte Auswirkungen sowohl auf Studierende als auch auf Forschende/Professor*innen haben.
Erwartete Ergebnisse
Ein Jean-Monnet-Modul muss im Umfang von mindestens 40 Unterrichtsstunden pro akademischem Jahr im Bereich der Studien zur Europäischen Union (wie oben beschrieben) abgehalten werden.
Zu den Unterrichtsstunden zählen direkte Kontaktstunden im Rahmen von Gruppenvorlesungen, Seminaren und Tutorien und können alle vorgenannten Formen des Fernunterrichts umfassen, nicht aber Einzelunterricht und/oder Betreuung. Für Module sind Sommerkurse anrechenbar.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem der förderfähigen Länder sein, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem förderfähigen Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist.
Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Es sind nur Anträge von Einzelbewerbern zulässig.
weitere Förderkriterien
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Dieses Finanzierungsmodell würde es ermöglichen, den Schwerpunkt auf die Ergebnisse und nicht auf den Input zu legen und damit die Qualität und das Niveau der Erreichung messbarer Ziele in den Vordergrund zu stellen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist zulässig. In den Projektanträgen muss klar dargelegt werden, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, der an Dritte gezahlt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige berechnet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren