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Call-Eckdaten
Allianzen für sektorale Zusammenarbeit bei Kompetenzen (Umsetzung des "Blueprint")
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
06.03.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 62.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Allianzen für sektorale Kompetenzzusammenarbeit zielen darauf ab, neue strategische Ansätze und Kooperationen für konkrete Lösungen zur Kompetenzentwicklung - kurz- und mittelfristig - in Bereichen zu schaffen, in denen eine wichtige Maßnahme der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit umgesetzt wird soziale Gerechtigkeit und Resilienz, der Pakt für Kompetenzen.
Call-Ziele
Allianzen für Innovation zielen darauf ab, die Innovationsfähigkeit Europas zu stärken, indem sie die Innovation durch Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung, der beruflichen Bildung (sowohl initial als auch kontinuierlich) und der breiterenwirtschaftliches Umfeld, einschließlich Forschung.
Sie zielen auch darauf ab, die Bereitstellung neuer Fähigkeiten zu fördern und Kompetenzungleichgewichte zu beheben, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung (HE) und die berufliche Bildung (VET) entwerfen und schaffen und die Entwicklung eines Initiativgefühls und unternehmerischer Denkweisen in der EU unterstützen.
In diesen Partnerschaften wird ein kohärentes und umfassendes Bündel sektoraler oder sektorübergreifender Aktivitäten umgesetzt, die an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU angepasst werden sollten.
Um Innovationen zu fördern, liegt der Fokus auf der Entwicklung von Talenten und Fähigkeiten. Erstens werden digitale Kompetenzen in allen Berufsbildern des gesamten Arbeitsmarktes immer wichtiger. Zweitens muss der Übergang zu einer zirkulären und grüneren Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Lehrpläne für allgemeine und berufliche Bildung unterstützt werden, um den sich abzeichnenden beruflichen Bedarf an grünen Fähigkeiten und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der doppelte digitale und grüne Übergang eine beschleunigte Einführung neuer Technologien, insbesondere in den hochinnovativen Deep-Tech-Bereichen, in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Ziele von Allianzen für Innovation können erreicht werden, indem eine oder beide der folgenden Lose beantragt werden (eine Organisation kann an mehreren Vorschlägen beteiligt sein).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Allianzen für Innovation werden in der strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit von Berufsbildung, Hochschulbildung und Unternehmen verankert, die zusammenarbeiten, um die Innovationsfähigkeit Europas zu stärken. Sie werden die Synergien zwischen beiden Bildungsbereichen erheblich stärken, um Innovation, neue Fähigkeiten, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Von diesen Allianzen zwischen HE, VET und den Unternehmen wird erwartet, dass sie zur Entwicklung regionaler Ökosysteme beitragen und direkt einen wertvollen Beitrag zur Wirtschaft leisten, indem sie arbeitsbezogenes Lernen integrieren. Während Universitäten über Forschungswissen und Daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen direkt Input zur Verfügung zu stellen, um die lokale Wirtschaft zu stärken, liefern Berufsbildungsanbieter Fähigkeiten, die von Unternehmen benötigt werden, und sie sind in der Lage, das Wachstum der lokalen Wirtschaft zu fördern.
Es wird erwartet, dass Allianzen für Innovation in größerem Umfang auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen abzielen, sowohl in der Bildung als auch in der Beschäftigung, und Schlüsselbereiche wie Innovationsherausforderungen, Bereitstellung von Fähigkeiten, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie berücksichtigen Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Auch die Zusammenarbeit mit Großunternehmen bringt Vorteile. Die Allianzen für Innovation werden sich auf die Bedürfnisse der Bürger konzentrieren und die Modernisierung von HE und VET beschleunigen.
Der Pakt für Kompetenzen wird nicht nur einen Rahmen für die Umsetzung der anderen Maßnahmen der aktualisierten Kompetenzagenda schaffen, sondern auch für die Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere werden die Ergebnisse der Blueprint-Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen als Grundlage für den Pakt für Kompetenzen sektorale Großpartnerschaften verwendet.
Darüber hinaus werden die Allianzen zur Umsetzung der EU-Mitteilung über die erneuerte Hochschulagenda beitragen und zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums beitragen. Sie werden auch zur Umsetzung der neuen Europäischen Innovationsagenda und der EU-Strategien für Industrie und KMU (2021) beitragen.
Die Allianzen für Innovation werden auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Pariser Erklärung zum Klimawandel als übergreifende Parameter der Aktion berücksichtigen, Damit unterstützt sie die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Green Deal und des Europa-Konjunkturplans. Die Allianzen werden auch Ideen für die Initiative New European Bauhaus einbringen, die darauf abzielt, neue nachhaltige Lebensweisen zu entwerfen, um die Ziele des Green Deal zu erreichen.
Allianzen für Innovation sollen kurz- und langfristige Auswirkungen auf die breite Palette der beteiligten Stakeholder auf individueller, organisatorischer und systemischer Ebene haben. Diese Auswirkungen werden voraussichtlich über die Laufzeit des Projekts und über die an den Partnerschaften beteiligten Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass Partnerschaft und Aktivitäten bestehen bleiben. Dazu können Ergebnisse/Ergebnisse nicht eigenständig sein, sondern an bestehende Unternehmen, Programme, Projekte, Plattformen, Unternehmen usw. gekoppelt/integriert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Initiative bietet groß angelegten Partnerschaften, die im Rahmen des Pakts für Kompetenzen gegründet wurden - bisher sind es bereits 20 und weitere sind in Vorbereitung - die Möglichkeit, die Entwicklung sektoraler Qualifikationsstrategien sowie die Überarbeitung und Entwicklung von Berufsprofilen und entsprechenden Ausbildungsprogrammen zu unterstützen. Das Hauptziel des Pakts besteht darin, alle relevanten Stakeholder zu mobilisieren und Anreize zu schaffen, damit sie konkrete Maßnahmen zur Höher- und Umschulung der Arbeitskräfte ergreifen, indem sie ihre Anstrengungen bündeln und Partnerschaften - auch auf EU-Ebene - gründen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen, den umweltfreundlichen und digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Strategien für Kompetenzen und Wachstum unterstützen. Daher werden die Ergebnisse der Allianzen für sektorale Zusammenarbeit für Kompetenzen, d. h. sektorale Qualifikationsinformationen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung, einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der ökosystembasierten groß angelegten Partnerschaften leisten, die sich dem Pakt für Kompetenzen angeschlossen haben.
Allianzen für sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzen zielen darauf ab, Qualifikationsdefizite auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, die Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Sektoren oder Bereichen behindern, wobei sowohl kurzfristige Interventionen als auch langfristige Strategien angestrebt werden. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa festgelegt sind (siehe Förderkriterien).
Der groß angelegte Pakt für Kompetenzen in Ökosystemen wird auf der Blaupause für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts durch die Entwicklung sektoraler Qualifikationsstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen systemische und strukturelle Auswirkungen auf die Verringerung von Qualifikationsdefiziten, -lücken und -ungleichgewichten sowie auf die Gewährleistung einer angemessenen Qualität und eines angemessenen Niveaus der Qualifikationen haben. Die sektoralen Qualifizierungsstrategien müssen eine Reihe klarer Aktivitäten, Meilensteine und genau definierter Ziele enthalten, um Angebot und Nachfrage nach Qualifikationen aufeinander abzustimmen und die allgemeine Umsetzung von ökosystembasierten groß angelegten Qualifizierungspartnerschaften im Rahmen des Pakts zu unterstützen. Die Allianzen zielen darauf ab, die Grundlagen für diese Qualifikationspartnerschaften zu schaffen und den Weg zu definieren, der nach Abschluss der Projekte weiter beschritten werden sollte.
Auf der Grundlage von Erkenntnissen über den Qualifikationsbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen die Blueprint-Allianzen die Gestaltung und Bereitstellung transnationaler Bildungs- und Ausbildungsinhalte sowie Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine schnelle Übernahme auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Zu diesem Zweck sollten sich die Allianzen bei ihren Vorschlägen auf die bestehende Arbeit der Zentren für berufliche Spitzenleistungen, der Regionen, die intelligente Spezialisierungsstrategien umsetzen, der europäischen Clusterpartnerschaften und der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs) des Europäischen Technologieinstituts (EIT) stützen, die im gleichen industriellen Ökosystem tätig sind.
Die Vorschläge sollten die Gestaltung von Programmen zur beruflichen Weiterbildung beinhalten, um den dringenden Qualifikationsbedarf der Menschen im erwerbsfähigen Alter zu decken. Die Vorschläge sollten auch die Entwicklung neuer Berufsprofile und damit verbundener Qualifikationen umfassen, die sich auf die oberen und postsekundären Stufen der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5) und die tertiären Stufen (EQR-Stufen 6 bis 8) erstrecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die Gestaltung von entsprechenden Kernlehrplänen und Bildungs- und Ausbildungsprogrammen beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen.
An jedem Projekt müssen sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET) und der Hochschulbildung (HE) als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise werden auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter*innen der Industrie einbezogen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit bei Qualifikationen (Blueprint) müssen mindestens 8 EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer umfassen, die mit dem Programm verbunden sind, und mindestens 12 Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) einbeziehen. Das Konsortium muss mindestens 5 Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder Unternehmen oder repräsentative zwischengeschaltete Organisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Verbände) und mindestens 5 Bildungsanbieter (Berufsbildung und Hochschulen) als Bewerber umfassen (Begünstigte, nicht verbundene Unternehmen). In jedem Vorschlag sollte mindestens eine HE-Einrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein.
Verbundene Unternehmen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestzulassungskriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht koordiniert werden.
Die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) müssen sein:
- Eingetragene Mitglieder des Pakts für Kompetenzen
- Öffentliche oder private Organisationen mit rechtmäßigem Sitz in einem mit dem Programm verbundenen EU-Mitgliedstaat oder Drittland, wie z. B.:
- Hochschulen
- Berufsbildungsanbieter
- Netzwerke von Anbietern der beruflichen Bildung
- Kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen)
- Forschungseinrichtungen
- Nichtregierungsorganisationen
- Öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
- Organisationen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend tätig sind
- Vermittler, die Bildungs-, Ausbildungs- oder Jugendorganisationen oder Unternehmen vertreten
- Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifikationsstellen
- Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern
- Europäische oder nationale Sozialpartner
- Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich Langzeitpflege
- Behörden, die für Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständig sind
- Arbeitsvermittlung
- Nationale Ämter für Statistik
- Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung
- Branchenverbände oder Berufsverbände
- Räte für Sektorkompetenz
- Stellen für Berufsberatung, professionelle Beratung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungen
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm verbunden sind, können auch als Begünstigte, verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator, wenn ihre Teilnahme dem Projekt einen wesentlichen Mehrwert bringt. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht berechtigt, an dieser Aktion teilzunehmen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm verbundenen Drittland müssen über eine gültige Erasmus-Charta für Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Für teilnehmende Hochschulen in Drittländern, die nicht mit dem Programm verbunden sind, ist keine ECHE erforderlich.
weitere Förderkriterien
Das verfügbare Gesprächsbudget wird auf zwei Gespräche aufgeteilt: ERASMUS-EDU-2025-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT und ERASMUS-EDU-2025-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse und einer Förderquote von 80 % festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige angesetzt. KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne Gehalt sind zulässig. Sie sollten die Form von Stückkosten annehmen, wie sie in der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer definiert sind.
Die 14 industriellen Ökosysteme, die im jährlichen Binnenmarktbericht 2021 genannt werden:
- Mobilität-Verkehr-Automobil: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie deren Zubehör; deren Reparatur und Wartung; Güterverkehr usw.
- Textil: Herstellung von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck usw.
- Erneuerbare Energien: Elektromotoren, Motoren und Turbinen; Stromerzeugung; Herstellung und Vertrieb von Gas usw.
- Elektronik: Herstellung von Elektronik usw.
- Einzelhandel: Einzelhandelsverkauf, Großhandel mit Anschluss an Verbraucher usw.
- Bauwesen: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Eisenbahnen; Bau von Versorgungsbetrieben und Tiefbau; damit verbundene Tätigkeiten; usw.
- Luft- und Raumfahrt und Verteidigung: Luft- und Raumfahrtindustrie; Raumfahrtproduktion und -dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und -technologien, usw.
- Kohlenstoffarme energieintensive Industrien: Gewinnung fossiler Brennstoffe; Raffination; Herstellung von Produkten mit hohen Umweltauswirkungen: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle usw.
- Fremdenverkehr: Personenbeförderung und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Catering; Veranstaltungen, Themenparks usw.
- Agrar- und Ernährungswirtschaft: Pflanzen- und Tierproduktion; Verarbeitung von Lebensmitteln; Veterinärmedizinische Tätigkeiten usw.
- Kreativ- und Kulturwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Film, Video und Fernsehen; Radio und Musik; usw..
- Digital: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Geräten, usw.
- Nähe und Sozialwirtschaft: Sozialunternehmen, Verbände und Genossenschaften, die eine soziale Wirkung erzielen wollen, usw.
- Gesundheit: Pharmazeutische Produkte und Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege usw.
Die Allianzen müssen für ihren Vorschlag ein einziges industrielles Ökosystem auswählen, auf das ihr Projekt ausgerichtet ist.
Ein Vorschlag kann sich auf ein Ökosystem beziehen, das nicht durch ein laufendes Blueprint-Projekt abgedeckt ist, oder auf ein Ökosystem, für das bereits ein Blueprint-Projekt läuft. Im letzteren Fall muss sich der Vorschlag auf Bereiche und Gebiete beziehen, die sich deutlich von denen unterscheiden, die von dem/den laufenden Blueprint-Projekt/en behandelt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
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