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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich Jugend in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2025-CB-SSA
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
06.03.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 450.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei den Projekten zum Kapazitätsaufbau im Jugendbereich handelt es sich um internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Jugendbereich tätigen Organisationen in der EU und in mit dem Programm assoziierten Ländern einerseits und in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern andererseits. In Bezug auf letztere zielt diese Aktion ausschließlich auf Länder der Region 9 (Afrika südlich der Sahara) ab.
Call-Ziele
Die Projekte zielen einerseits auf die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Jugend und des nicht formalen Lernens als Triebkraft für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen von Jugendorganisationen und jungen Menschen ab und andererseits auf die Förderung der Mobilität junger Menschen, um sie zu einer aktiven Teilnahme an der Gesellschaft zu ermutigen und ihnen zu helfen, Kompetenzen für das Leben und für ihre berufliche Zukunft zu erwerben und zu entwickeln. Im Einzelnen sollen die Projekte:
- Steigerung der Kapazität von Organisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten;
- Förderung des nicht-formalen Lernens in den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, insbesondere in Organisationen, die sich an benachteiligte junge Menschen richten (durch die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Programmen für die Mobilität zu nicht-formalem Lernen in den Partnerländern);
- Unterstützung der Entwicklung der Jugendarbeit in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- Beitrag zur Erreichung der Ziele der Leitinitiative "Jugendmobilität für Afrika". Diese Initiative ist Teil des Investitionspakets Global Gateway Africa-Europe , mit dem das strategische Engagement zwischen der EU und Afrika im Bereich der Lernmobilität und der Jugend auf beiden Kontinenten verstärkt werden soll. Die Initiative leistet einen Beitrag zum Jugendaktionsplan im Außenbereich (2022-2027) und zu den Verpflichtungen, die auf dem 6. Gipfeltreffen EU-Afrikanische Union im Jahr 2022 eingegangen wurden.
- Förderung der interregionalen Zusammenarbeit;
- Verstärkung von Synergien und Komplementaritäten mit den formalen Bildungssystemen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwartete Wirkung konzentriert sich auf die Verbesserung der Kapazitäten von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm in der Region 9 (Subsahara-Afrika) assoziiert sind, um:
- Verbesserung der Einbindung junger Menschen in das demokratische Leben im Sinne einer aktiven Bürger*innenschaft und der Zusammenarbeit mit Entscheidungsträger*innen (Empowerment, neue Fähigkeiten, Einbeziehung junger Menschen in die Projektgestaltung usw.);
- Verbesserung der unternehmerischen und innovativen Fähigkeiten junger Menschen;
- länderübergreifend zu arbeiten und dabei Inklusivität, Solidarität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
- Förderung und Beitrag zum transnationalen Lernen und zur Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträger*innen;
- Ausweitung der bestehenden Praktiken und der Reichweite über die Partnerschaft hinaus, einschließlich des sinnvollen Einsatzes digitaler Mittel, um unter allen Umständen in Verbindung zu bleiben, selbst in abgelegenen, isolierten oder eingeschränkten Situationen;
- Verknüpfung der Ergebnisse mit lokalen Gemeinschaften, Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung innovativer Ideen, die nachgeahmt und ausgeweitet werden können;
- die Einbeziehung und Zugänglichkeit von Zielgruppen mit weniger Möglichkeiten und Einzelpersonen zu demonstrieren;
- Jugendbegegnungen oder Jugendbeteiligungsaktivitäten sind zu planen und sollen die Befähigung afrikanischer Jugendlicher unterstützen, z. B. im Hinblick auf nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit und aktive Bürger*innenschaft, sowie den politischen Dialog, die Koordinierung und die Valorisierung der Zusammenarbeit zwischen afrikanischen und europäischen Partner*innen verbessern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) sein
- juristische Personen:
- NROs (einschließlich europäischer Jugend-NROs und nationaler Jugendräte), die im Jugendbereich tätig sind, oder
- öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die im Jugendbereich tätig sind;
- andere öffentliche oder private Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
- rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern der Regionen 1 (Westlicher Balkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft), Region 3 (Südliche Mittelmeerländer) oder Region 9 (Afrika südlich der Sahara) ansässig sind. Bitte beachten Sie den Abschnitt "Förderfähige Länder" in Teil A des Programmleitfadens.
Dieselbe Organisation kann als Koordinator nur einen Antrag innerhalb der Frist pro Region und innerhalb derselben Aufforderung einreichen.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 1 Rechtsperson aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
- mindestens 2 Rechtspersonen aus 2 verschiedenen förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind und zur selben förderfähigen Region gehören, wie oben unter "Wer kann sich bewerben?
- Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
weitere Förderkriterien
Der Zuschuss wird als Pauschalbetrag gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind nicht zulässig.
Region 9 Afrika südlich der Sahara
Angola, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Cabo Verde, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Kongo, Kongo - Demokratische Republik, Côte d'Ivoire, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Eswatini, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tome und Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sudan, Tansania, Togo, Uganda, Sambia, Simbabwe.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
Kontakt
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