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Call-Eckdaten
Europäische Jugend Gemeinsam 2025
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2025-YOUTH-TOG
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
06.03.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der "European Youth Together"-Projekte ist die Schaffung von Netzwerken zur Förderung regionaler Partnerschaften, die in enger Zusammenarbeit mit jungen Menschen aus ganz Europa (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer) betrieben werden sollen. Die Netzwerke sollen Austauschmaßnahmen organisieren, Schulungen (z. B. für Jugendleiter*innen) fördern und es jungen Menschen ermöglichen, selbst gemeinsame Projekte auf die Beine zu stellen, was sowohl durch physische als auch durch Online-Aktivitäten geschehen kann.
Call-Ziele
Die Projekte von European Youth Together zielen darauf ab, eine Zusammenarbeit zu schaffen, die es jungen Menschen in ganz Europa ermöglicht, gemeinsame Projekte zu starten, Austauschmaßnahmen zu organisieren und Schulungen (z. B. für Jugendleiter*innen/Jugendbetreuer*innen) durch physische und Online-Aktivitäten zu fördern. Die Aktion wird transnationale Partnerschaften für Jugendorganisationen sowohl an der Basis als auch auf großer Ebene unterstützen, um die europäische Dimension ihrer Aktivitäten zu stärken.
Wichtige thematische Prioritäten sind die Arbeit mit und die Förderung der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und der Europäischen Jugendziele. Die Europäischen Jugendziele finden sich auch in den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen wieder. Projektvorschläge können sich auch mit dem Erbe des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Untersuchung von Jugendchecks oder Jugend-Mainstreaming-Prozessen) und den Ergebnissen der "Konferenz für die Zukunft Europas" befassen.
Jugendnetzwerke sollten überlegen, wie sie bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie Solidarität und Inklusion fördern können.
Mit der Aktion soll mindestens eines der folgenden spezifischen Ziele unterstützt werden
- Förderung und Entwicklung einer stärkeren transnationalen strukturierten Online- und Offline-Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Jugendorganisationen, um Partnerschaften aufzubauen oder zu stärken, die sich auf Solidarität und integrative demokratische Teilhabe aller konzentrieren, und zwar vor dem Hintergrund der Rückwirkungen auf die sozioökonomischen Strukturen und im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019-2027, den europäischen Jugendzielen, dem EU-Jugenddialog und dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 (z. B. Jugendbeteiligung, Jugend-Mainstreaming, Jugend-Check-Prozesse).
- die Förderung der sechs Grundwerte der EU, die die Basis unserer Gesellschaft bilden: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten.
- Jugendorganisationen, die an Initiativen beteiligt sind, die junge Menschen zur Teilnahme am demokratischen Prozess und an der Gesellschaft ermutigen, indem sie Schulungen organisieren, Gemeinsamkeiten zwischen jungen Europäer*innen aufzeigen und Diskussionen und Debatten über ihre Verbindung zur EU, ihren Werten und demokratischen Grundlagen anregen. Dazu gehört auch die Organisation von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Förderung der Beteiligung unterrepräsentierter Gruppen junger Menschen in der Politik, in Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, indem benachteiligte und sozioökonomisch benachteiligte Jugendliche einbezogen werden;
- neue Wege zur Stärkung von Jugendorganisationen durch die Unterstützung innovativer Wege der Zusammenarbeit und der Schaffung, Entwicklung und Verwaltung von Netzwerken. Dies könnte beispielsweise die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen in einem digitalen Kontext durch nicht-formale Lernmethoden und Organisationsmodelle wie alternative Formen des Austauschs und der gegenseitigen Hilfe umfassen.
- die Stärkung der europäischen Dimension der Aktivitäten von Jugendorganisationen an der Basis, einschließlich Aktivitäten zur Verbesserung des Zusammenlebens und zur Unterstützung bei der Gestaltung nachhaltiger künftiger Lebensweisen auf transnationaler Ebene, im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und der Initiative Neues Europäisches Bauhaus.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die bewilligten Projekte sollten ihren erwarteten Beitrag zur EU-Jugendpolitik nachweisen, indem sie:
- auf den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 aufbauen und insbesondere aufzeigen, wie sie zu den Prioritäten der Strategie "Engage-Connect-Empower" beitragen;
- auf den Ergebnissen der Europäischen Jugendziele, des EU-Jugenddialogs, des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und anderer Jugenddebatten und Meinungsumfragen zur Zukunft Europas, wie der Europäischen Agenda für Jugendarbeit, aufbauen und diese mit der Politikentwicklung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene verknüpfen;
- Verbesserung der Einbindung junger Menschen in das demokratische Leben im Sinne einer aktiven Bürger*innenschaft und der Auseinandersetzung mit Entscheidungsträger*innen (Empowerment, neue Fähigkeiten, Einbeziehung junger Menschen in die Projektgestaltung usw.);
- Unterstützung bei der Verbesserung der Fähigkeit des an der Basis tätigen Jugendsektors, transnational zu arbeiten, wobei der Schwerpunkt auf Inklusivität, Solidarität und Nachhaltigkeit liegt, und Förderung des transnationalen Lernens und der Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträger*innen;
- Ausweitung bestehender bewährter Praktiken und der Reichweite über das reguläre Netzwerk bzw. die regulären Netzwerke hinaus, einschließlich der sinnvollen Nutzung digitaler Mittel, um unter allen Umständen in Verbindung zu bleiben, selbst in Situationen der Abgeschiedenheit, Isolation oder Eingeschlossenheit;
- Verbreitung ihrer Ergebnisse auf wirksame und attraktive Weise unter jungen Menschen, die in Jugendorganisationen tätig sind, und auch unter jungen Menschen, die nicht in Jugendstrukturen eingebunden sind oder die weniger Möglichkeiten haben, um den Weg für systematischere Partnerschaften zu ebnen.
Innerhalb der Grenzen des bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmens sollten die Ergebnisse als offene Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER) sowie auf einschlägigen Plattformen von Fachleuten, Sektoren oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. In dem Vorschlag sollte beschrieben werden, wie die produzierten Daten, Materialien, Dokumente und audiovisuellen und Social-Media-Aktivitäten durch offene Lizenzen frei zugänglich gemacht und gefördert werden, und er sollte keine unverhältnismäßigen Einschränkungen enthalten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktion richtet sich an NRO (ohne Erwerbszweck) und öffentliche Einrichtungen, die Projekte vorschlagen, die in der Lage sind, junge Menschen in Partnerschaften zu mobilisieren, die sich auf verschiedene Länder und Regionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer erstrecken, und die zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie, zur Politikgestaltung und zur Interaktion mit wichtigen Stakeholdern im Jugendbereich beitragen.
Mobilitätsaktivitäten für junge Menschen können eine Schlüsselkomponente von European Youth Together-Projekten sein. Diese Mobilität sollte grenzüberschreitenden Austausch und nicht-formale oder informelle Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus ganz Europa bieten, die durch Online-Foren vorbereitet und unterstützt werden können, um zu den Zielen dieser Aktion beizutragen. Diese Mobilitätsaktivitäten müssen im Hinblick auf die Ziele der Aktion und die Grundsätze des Preis-Leistungs-Verhältnisses klar begründet sein. Alle Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite der Jugend zu vergrößern und junge Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich benachteiligter Jugendlicher, um sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen gehört wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) sein
- Rechtspersonen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland:
- NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte), die im Jugendbereich tätig sind
- öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die im Jugendbereich tätig sind
- Organisationen mit Erwerbszweck können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
Begünstigte können zum Beispiel sein
- eine Non-Profit-Organisation, ein Verband, eine NRO (einschließlich europäischer Jugend-NROs)
- ein nationaler Jugendrat;
- eine öffentliche Behörde auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene;
- eine Bildungs- oder Forschungseinrichtung;
- eine Stiftung.
Ein und dieselbe Organisation kann bis zum Ablauf der Frist nur einen Antrag als Koordinator einreichen.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 5 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Assoziierte Partner sind zugelassen. Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums.
weitere Förderkriterien
Der Zuschuss wird als Pauschalbetrag gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse und einer Förderquote von 80 % festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) ist für Stipendien und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Vergabe, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die es jungen Menschen ermöglichen, selbst gemeinsame Projekte zu starten.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
- Der Höchstbetrag pro FSTP beträgt 60 000 EUR.
Freiwillige Helfer sind nicht zugelassen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
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