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Call-Eckdaten
Kooperationspartnerschaften im Bereich Jugend
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2025-PCOOP-ENGO
Termine
Öffnung
05.12.2024
Deadline
05.03.2025 17:00
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Hauptziel der Kooperationspartnerschaften besteht darin, den Organisationen die Möglichkeit zu geben, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke zu entwickeln und zu verstärken, ihre Fähigkeit zu verbessern, gemeinsam auf transnationaler Ebene zu operieren, die Internationalisierung ihrer Aktivitäten zu fördern und durch den Austausch oder die Entwicklung neuer Praktiken und Methoden sowie den Austausch und die Auseinandersetzung mit Ideen.
Call-Ziele
Sie zielen darauf ab, die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung innovativer Verfahren sowie die Durchführung gemeinsamer Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, des Peer-Learnings und des Erfahrungsaustauschs auf europäischer Ebene zu unterstützen. Die Ergebnisse sollten wiederverwendbar, übertragbar und skalierbar sein und, wenn möglich, eine starke transdisziplinäre Dimension aufweisen.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie die Ergebnisse ihrer Aktivitäten auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene weitergeben.
Die Kooperationspartnerschaften sind in den Prioritäten und politischen Rahmenbedingungen der einzelnen Erasmus+-Bereiche sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verankert und sollen Anreize für eine sektorübergreifende und horizontale Zusammenarbeit in thematischen Bereichen schaffen.
Kooperationspartnerschaften haben folgende Ziele:
- Steigerung der Qualität der Arbeit, der Aktivitäten und der Praktiken der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die nicht von Natur aus zu einem bestimmten Sektor gehören;
- Aufbau der Fähigkeit von Organisationen, transnational und sektorübergreifend zu arbeiten;
- Auseinandersetzung mit gemeinsamen Bedürfnissen und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport;
- Ermöglichung von Transformation und Wandel (auf individueller, organisatorischer oder sektoraler Ebene), was zu Verbesserungen und neuen Ansätzen führt, die dem Kontext der jeweiligen Organisation angemessen sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Eine Kooperationspartnerschaft ist ein transnationales Projekt, an dem mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Es gibt keine Höchstzahl von teilnehmenden Organisationen in einer Partnerschaft.
Alle teilnehmenden Organisationen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung eines Zuschusses angegeben werden.
Bei Anträgen, die bei Nationalen Agenturen in den Bereichen Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und Jugend eingereicht werden, kann ein und dieselbe Organisation (ein OID) nicht an mehr als 10 Anträgen insgesamt pro Frist beteiligt sein, weder als Antragsteller noch als Partner.
In der Regel zielen die Kooperationspartnerschaften auf die Zusammenarbeit zwischen Organisationen ab, die in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können jedoch als Partner (nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt und die Mindestbeteiligung von drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern erfüllt ist.
Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann als Antragsteller/Koordinator auftreten. Diese Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind.
Um förderfähig zu sein, müssen die antragstellenden Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein.
Bei Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von europäischen NRO eingereicht und von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden, muss der Koordinator des Antragstellers eine europäische NRO sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig ist.
Jede öffentliche oder private Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Welt (siehe Abschnitt "Förderfähige Länder" in Teil A des Programmleitfadens) kann an einer Kooperationspartnerschaft teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.
Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern können entweder als Koordinator des Projekts oder als Partnerorganisation teilnehmen.
Organisationen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nicht als Projektkoordinatoren teilnehmen.
Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen die Kooperationspartnerschaften allen Arten von Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind, sowie Organisationen, die bereichsübergreifende Aktivitäten durchführen (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen).
Je nach Priorität und Zielsetzung des Projekts sollten die Kooperationspartnerschaften die geeignetsten und vielfältigsten Partner einbeziehen, um von deren unterschiedlichen Erfahrungen, Profilen und spezifischem Fachwissen zu profitieren und relevante und qualitativ hochwertige Projektergebnisse zu erzielen.
Neben den formal am Projekt beteiligten Organisationen (Koordinator und Partnerorganisationen) können Kooperationspartnerschaften auch andere Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor einbeziehen, die zur Durchführung bestimmter Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Förderung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Im Rahmen eines Erasmus+-Projekts werden diese Partner als "assoziierte Partner" bezeichnet.
weitere Förderkriterien
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Kooperationspartnerschaften folgende Themen behandeln
- mindestens eine horizontale Priorität und/oder
- mindestens eine spezifische Priorität in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die am stärksten betroffen ist.
Alle Aktivitäten einer Kooperationspartnerschaft müssen in den Ländern der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden, entweder als Vollpartner oder als assoziierte Partner. Darüber hinaus können die Aktivitäten auch am Sitz der Organisation stattfinden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts gerechtfertigt ist:
- Die Aktivitäten können auch am Sitz eines Organs der Europäischen Union stattfinden, selbst wenn an dem Projekt keine Organisationen aus dem Land teilnehmen, in dem das Organ seinen Sitz hat.
- Aktivitäten, die den Austausch und die Bekanntmachung von Ergebnissen beinhalten, können auch auf einschlägigen thematischen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder in mit dem Programm assoziierten Drittländern oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern stattfinden.
Regeln für die Finanzierung:
Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell besteht aus einem Menü mit drei einzelnen Pauschalbeträgen, die dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt entsprechen: 120 000 EUR, 250 000 EUR und 400 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den drei vordefinierten Beträgen je nach den Aktivitäten, die sie durchführen wollen, und den Ergebnissen, die sie erreichen wollen. Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen gemeinsam mit ihren Projektpartnern den Pauschalbetrag wählen, der für die Deckung der Projektkosten am besten geeignet ist und auf ihren Bedürfnissen und Zielen basiert. Wird das Projekt für eine Finanzierung ausgewählt, wird der beantragte Pauschalbetrag zum Gesamtbetrag der Finanzhilfe.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Erasmus + Programme Guide 2025Erasmus + Programme Guide 2025(5820kB)
Kontakt
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