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Call-Eckdaten
Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend SGA
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2023-CSC-OG-SGA
Termine
Öffnung
18.10.2022
Deadline
20.12.2022 17:00
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, europäische Nichtregierungsorganisationen (ENGOs) und EU-weite Netzwerke, die im Jugendbereich tätig sind, mit Betriebskostenzuschüssen zu unterstützen.
Call-Ziele
- Sensibilisierung für die EU-Jugendstrategie, einschließlich der Europäischen Jugendziele, durch Aktionen zur Einbindung, Vernetzung und Stärkung der Jugend;
- Verstärkung des Engagements und der Zusammenarbeit der Akteure der Jugendzivilgesellschaft mit den Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen in Bereichen, die für junge Menschen relevant sind;
- Stärkung der Beteiligung jugendlicher Interessenvertreter, auch durch Nutzung des Potenzials der digitalen Kommunikation neben anderen Formen der Beteiligung;
- Stärkung der Beteiligung der Jugendzivilgesellschaft an der Verbreitung politischer und programmatischer Maßnahmen, einschließlich der Ergebnisse und bewährter Verfahren, unter ihren Mitgliedern und darüber hinaus.
Das Thema umfasst auch die vier allgemeinen Prioritäten der Von der Leyen-Kommission, wie sie im Programm Erasmus+ verankert sind: - Integration und Vielfalt, - digitale Transformation, - Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie Beteiligung am demokratischen Leben.
Diese allgemeinen Ziele stützen sich auf die Vorzüge von Jugend-ENGOs und EU-weiten Netzwerken sowie auf deren Fähigkeit, eine große Anzahl interessierter Parteien zu erreichen und sich für die politischen Prioritäten der EU einzusetzen. Sie sollten daher klar in den Arbeitsplänen, Aktivitäten und Ergebnissen der antragstellenden Organisationen verankert sein.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die EU-Jugendstrategie 2019-2027 konzentriert sich auf drei zentrale Aktionsbereiche:
- ENGAGE, das auf eine sinnvolle staatsbürgerliche, demokratische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Beteiligung junger Menschen abzielt;
- CONNECT, das unterschiedliche und integrative Formen der Mobilität zu Lernzwecken für junge Menschen in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus fördern soll, um neue Verbindungen, Beziehungen und den Austausch von Erfahrungen zu schaffen und sich in Solidaritäts- und Freiwilligentätigkeiten zu engagieren;
- EMPOWER, das junge Menschen dazu ermutigen soll, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.
Im Einklang mit der EU-Jugendstrategie wird das Thema Aktivitäten fördern, die darauf abzielen, junge Menschen zu engagieren, zu verbinden und zu befähigen.
Erwartete Ergebnisse
Die förderfähigen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Prioritäten des vorliegenden Themas stehen und kohärent, konsistent und kosteneffizient sein. Die Aktivitäten können auf europäischer, grenzüberschreitender, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt werden. Die Aktivitäten sollten für das Jahr 2023 beschrieben werden.
Die Kosten für die allgemeinen Verwaltungsausgaben, die für den Betrieb der Organisationen erforderlich sind, können ebenfalls abgedeckt werden. Die Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Prioritäten des Aufrufs stehen und in einem jährlichen Arbeitsprogramm für 2023 detailliert beschrieben werden.
Von den im Jugendbereich tätigen Organisationen, die im Rahmen dieser Aufforderung unterstützt werden, wird erwartet, dass sie u. a. folgende Aktivitäten durchführen (die folgende Liste ist nicht erschöpfend):
- Aktivitäten zur Erleichterung des Zugangs und der Beteiligung von Stakeholdern an der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU im Jugendbereich, einschließlich Aktivitäten, die auf den Errungenschaften des Europäischen Jahres der Jugend aufbauen und zu dessen langfristigem Erbe beitragen;
- Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; Vernetzung und Partnerschaften mit anderen Akteuren;
- Kapazitätsaufbau für die Mitgliedsorganisationen, einschließlich Peer-Learning, Schulungen, Beratungs-, Orientierungs- und Coaching-Aktivitäten zur Verbesserung der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen;
- Initiativen und Veranstaltungen zur Entwicklung der Mitgliedschaft in den ENGO/EU-weiten Netzwerken;
- Sensibilisierungs-, Informations-, Verbreitungs- und Werbemaßnahmen (Seminare, Workshops, Kampagnen, Sitzungen, öffentliche Debatten, Konsultationen usw.) zu den politischen Prioritäten der EU im Jugendbereich und zu den Finanzierungsinstrumenten der EU (EU-Programme, insbesondere Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps) zur Unterstützung dieser Prioritäten;
- Kooperationsaktivitäten, um die Wirkung der Politik auf Zielgruppen, Sektoren und/oder Systeme zu erhöhen.
Alle oben genannten Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite für junge Menschen zu erhöhen, um eine Vielfalt von Stimmen zu gewährleisten, junge Menschen innerhalb und außerhalb von Jugendorganisationen und benachteiligte Jugendliche zu erreichen und dabei eine Vielzahl von traditionellen und digitalen Kanälen zu nutzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)).
- Nicht-EU-Länder: Drittländer, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind (einschließlich EWR-Länder), Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen zum Programm Erasmus+ verhandelt wird und in denen dieses Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder) und
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller sein:
- nicht-staatlich;
- nicht gewinnorientiert sein;
Weder Erasmus+ Nationale Agenturen noch Organisationen, die mehrheitlich Erasmus+ Nationale Agenturen als Mitglieder haben (2/3 oder mehr), sind förderfähige Organisationen im Rahmen dieser Aufforderung.
Diese Aufforderung gilt für zwei Kategorien von Einrichtungen:
- Kategorie 1: Europäische Nichtregierungsorganisationen (ENGO) im Jugendbereich;
- Kategorie 2: EU-weite Netzwerke im Jugendbereich.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (EPS, Hochschulprofil sowie Organisations- und Managementstruktur, Umsetzung der ECHE-Grundsätze) (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Obligatorische Anhänge und Belege
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekt der letzten 4 Jahre).
Die Anträge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-2023-CSC-OG-SGACall Document ERASMUS-2023-CSC-OG-SGA(531kB)
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