Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des grenzübergreifenden Programms Serbien - Bosnien und Herzegowina 2021-2027
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/183157/IH/ACT/Multi
Termine
Öffnung
22.11.2024
Deadline
10.01.2025 14:00
Förderquote
60-85%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das globale Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen, die Förderung der Integration der Union und die Verbesserung der sozioökonomischen Entwicklung des grenzübergreifenden Programmgebiets durch die soziale und wirtschaftliche Eingliederung bestimmter Gruppen, insbesondere der Jugend, und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus.
Call-Ziele
Prioritätsachse 1: Investitionen in Jugend, Bildung und Kompetenzen
- Spezifisches Ziel 1.1: Stärkung des Jugendaktivismus und der sozioökonomischen Teilhabe junger Menschen
- Ergebnis 1.1.1: Die soziale Integration und die wirtschaftlichen Perspektiven der Jugend sind verbessert
- Spezifisches Ziel 1.2: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bestimmter Gruppen
- Ergebnis 1.2.1: Die beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen bestimmter Gruppen sind verbessert
Prioritätsachse 2: Förderung des Tourismus und des kulturellen und natürlichen Erbes
- Spezifisches Ziel 2.1: Nachhaltiger Tourismus (einschließlich Kultur- und Naturerbe) als Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der grenzübergreifenden Region
- Ergebnis 2.1.1: Gemeinsame grenzübergreifende touristische Produkte/Initiativen werden entwickelt/aufgewertet
- Ergebnis 2.1.2: Natürliche und kulturelle Stätten sind erhalten
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Der federführende Antragsteller muss mit Mitantragstellern handeln. Der Antragsteller muss mit mindestens einem Mitantragsteller zusammenarbeiten. Wenn der Antragsteller seinen Sitz in der Republik Serbien hat, muss mindestens ein Mitantragsteller seinen Sitz in Bosnien und Herzegowina haben und umgekehrt. Mindestens zwei an der Partnerschaft beteiligte Rechtspersonen, eine pro teilnehmendem Land, der Hauptantragsteller oder der Mitantragsteller, müssen öffentliche Einrichtungen sein, die tatsächlich niedergelassen sind und/oder über territoriale Zuständigkeit für das förderfähige Gebiet des Programms verfügen. Die Höchstzahl der Mitantragsteller, die an der Aktion beteiligt sein können, beträgt 3.
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Hauptantragsteller:
- eine juristische Person sein und
- keinen Erwerbszweck verfolgen und
- tatsächlich in der Republik Serbien oder in Bosnien und Herzegowina ansässig sein und
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme zusammen mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den angeschlossenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren und
- eine der folgenden Einrichtungen oder Organisationen sein:
- Spezifisches Ziel 1.1: Förderung des Jugendaktivismus und der sozioökonomischen Teilhabe von Jugendlichen
- lokale und regionale Behörden
- lokale und regionale Organisationen, die sich für die Belange junger Menschen einsetzen
- Organisationen und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Forschungsorganisationen und -einrichtungen
- zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Bereich des Jugendaktivismus und der Förderung der sozialen Eingliederung gefährdeter Gruppen tätig sind
- Einzelziel 1.2: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bestimmter Gruppen
- lokale und regionale Behörden
- Arbeitsverwaltungen
- regionale Entwicklungsorganisationen
- Organisationen und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Spezifisches Ziel 2.1: Nachhaltiger Tourismus (einschließlich Kultur- und Naturerbe) als Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der grenzübergreifenden Region
- Lokale und regionale Behörden
- lokale und regionale Organisationen, die im Tourismus oder in tourismusbezogenen Aktivitäten tätig sind
- Organisationen, Einrichtungen und Behörden, die für den Schutz und die Verwaltung des Kultur- und Naturerbes zuständig sind
- Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich der ländlichen Entwicklung tätig sind
- Organisationen und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Forschungsorganisationen und -einrichtungen
- Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Bereich des Kultur- und Naturerbes, der Bildung, der Entwicklung des ländlichen Raums und in anderen verwandten Bereichen tätig sind
- Spezifisches Ziel 1.1: Förderung des Jugendaktivismus und der sozioökonomischen Teilhabe von Jugendlichen
weitere Förderkriterien
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit:
- Gemeinsame Entwicklung: Antragsteller und Mitantragsteller arbeiten bei der Konzeption der Maßnahme, dem Ausfüllen eines gemeinsamen Antragsformulars und der Aufstellung ihres jeweiligen Budgets zusammen;
- Gemeinsame Durchführung: Die Zuschussempfänger koordinieren im Rahmen der Maßnahme ihre Aktivitäten über die Grenze hinweg und führen den Großteil der Projektaktivitäten gemeinsam durch und nicht als unabhängige, unverbundene, mechanisch reproduzierte und ländergebundene Initiativen;
- Gemeinsame Personalausstattung: Mitarbeiter auf beiden Seiten der Grenze agieren als ein Projektteam ODER
- Gemeinsame Finanzierung
Indiviative EU-finanzierte Mittelzuweisungen nach thematischer Priorität:
- Priorität 1: € 4.000.000,00
- Schwerpunkt 2: € 5.000.000,00
Höhe der Zuschüsse und Laufzeit:
- Ergebnis 1.1.1: Die soziale Integration und die wirtschaftlichen Aussichten von Jugendlichen sind verbessert: zwischen 180.000,00 € und 300.000,00 € und zwischen 12 und 24 Monaten
- Ergebnis 1.2.1: Die beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen bestimmter Gruppen sind verbessert: zwischen 180.000,00 € und 300.000,00 € und zwischen 12 und 24 Monaten
- Ergebnis 2.1.1: Gemeinsame grenzüberschreitende touristische Produkte/Initiativen werden entwickelt/aufgewertet: zwischen 250.000,00 € und 600.000,00 € und zwischen 18 und 36 Monaten
- Ergebnis 2.1.2: Natürliche und kulturelle Stätten sind erhalten: zwischen 250.000,00 € und 600.000,00 € und zwischen 18 und 36 Monaten
Ort: Die Aktivitäten müssen in einer oder mehreren der folgenden territorialen Einheiten stattfinden:
- Für die Republik Serbien:
- Bezirk Sremski: Sremska Mitrovica, Sid, lndija, lrig, Ruma, Stara Pazova, Pecinci;
- Distrikt Macvanski: Sabac, Bogatic. Loznica, Vladimirc,. Koceljevo, Mali Zvornik, Krupanj, Ljubovija;
- Bezirk Zlatiborski: Bajina Basta, Kosjeric, Uzice, Pozega, Cajetina, Arilje, Priboj, Nova Varos, Prijepolje, Sjenica
- Bezirk Kolubarski: Yaljevo, Osecina, Ub, Lajkovac, Mionica und Ljig
- Für Bosnien und Herzegowina:
Gradacac, Ylasenica, Sekovici, Doboj lstok, Kladanj, Gracanica, Pelagicevo, Srebrenik, Han Pijesak, Celic, Milici, Lopare, Srebrenica, Ugljevik, Yisegrad, Bijeljina, Rogatica, Teocak, Sokolac, Sapna, Pale, Kalesija, Pale (FBiH), Tuzla, Novo Gorazde, Lukavac, Rudo, Petrovo, Cajnice, Banovici, Gorazde, Zivinice, Foca (FßiH), Zvornik, Foca, Bratunac, Kalinovik, Donji Zabar, Orasje, Domaljevac-Samac, Samac, Modrica, Yukosavlje, Odzak, Brod, Olovo, Centar Sarajevo, Osmaci, Trnovo, Trnovo RS, Hadzici, lstocna llidza, llidza, lstocno Novo Sarajevo, Novi Grad Sarajevo, Vogosca, Stari Grad Sarajevo, lstocni Stari Grad, llüas, Vares, Breza, Yisoko, Kiseljak, Fojnica, Kresevo, Novo Sarajevo und Bezirk Brcko BiH.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Einreichung von Projektskizzen:
Für die Übermittlung der Konzeptpapiere gibt es zwei verschiedene Verfahren: per Post oder durch einen privaten Kurierdienst und durch persönliche Übergabe. Im ersten Fall muss das Konzept vor dem Einreichungsdatum versandt werden, was durch den Poststempel oder die Einlieferungsbestätigung nachgewiesen wird, im zweiten Fall gilt die Empfangsbestätigung, die bei der Übergabe des Konzepts abgegeben wird, als Nachweis.
Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen endet am 10. Januar 2025; es gilt das Datum des Versands, des Poststempels oder der Einlieferungsbestätigung. Bei eigenhändiger Abgabe endet die Frist am 10. Januar 2025, vor 15.00 Uhr Ortszeit, was durch die unterzeichnete und datierte Empfangsbestätigung nachgewiesen wird.
Call-Dokumente
EuropeAid/183157/IH/ACT/Multi call documentEuropeAid/183157/IH/ACT/Multi call document(8420kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren