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Call-Eckdaten
Prävention der irregulären Migration durch Sensibilisierungs- und Informationskampagnen über die Risiken der irregulären Migration in ausgewählten Drittländern und innerhalb Europas
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2024-TF2-AG-INFO-01
Termine
Öffnung
19.11.2024
Deadline
01.04.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.250.000,00 und € 2.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, die Prävention der irregulären Migration in den Herkunfts- und Transitländern zu verbessern und die Geschäftsmodelle von Schleuser*innen zu untergraben, indem die Nachfrage nach ihren Dienstleistungen verringert wird.
Call-Ziele
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die Prävention von irregulärer Migration in den Herkunfts- und Transitländern zu verbessern und die Geschäftsmodelle von Schleuser*innen zu untergraben, indem die Nachfrage nach ihren Dienstleistungen verringert wird. Dies soll durch die Sensibilisierung für die Risiken der irregulären Migration und der Schleusung von Migrant*innen in den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern, die Information potenzieller Migrant*innen über die verfügbaren legalen Wege nach Europa und das Aufzeigen alternativer wirtschaftlicher Möglichkeiten in ihren Heimatländern erreicht werden. Ziel ist es, verlässliche Informationen bereitzustellen, um dem von kriminellen Netzwerken verbreiteten falschen Narrativ entgegenzuwirken und die Wahrnehmung und das Verhalten von Drittstaatsangehörigen, die eine irreguläre Migration in die EU in Erwägung ziehen, sowie von Personen, die ihre Entscheidungen maßgeblich beeinflussen, wie Familienmitglieder, religiöse oder kommunale Führer*innen, Lehrer*innen, zurückkehrende Migrant*innen und Migrationsvermittler*innen, zu verändern. Auf diese Weise können Migrant*innen und potenzielle Migrant*innen fundiertere Entscheidungen treffen, die auf objektiven Informationen und nicht auf von Schleuser*innen verbreiteten Fehlinformationen beruhen.
Die spezifischen Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
- Fehlinformationen und Desinformationen zu definieren und zu zerstreuen: falsche Erzählungen, die von Schleuser*innen verbreitet werden, zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken.
- Information potenzieller Migrant*innen über die Risiken: Bereitstellung vertrauenswürdiger, sachlicher und ausgewogener Informationen über die Risiken der irregulären Migration während der Reise und nach der Ankunft.
- Förderung legaler Wege: Bereitstellung von Informationen über die Verfügbarkeit legaler Wege in die EU und die entsprechenden Modalitäten, z. B. in Bezug auf die Erteilung von Visa für Studium und Arbeit im Ausland.
- Informationen über wirtschaftliche Möglichkeiten im Herkunfts- oder Transitland bereitstellen sowie Informationen über Wiedereingliederung, freiwillige und erzwungene Rückkehr weitergeben.
- Stärkung der Resilienz in den lokalen Gemeinschaften: Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen lokalen Stakeholdern, die aktiv an der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt sind, wie z. B. Pädagog*innen und Journalist*innen, die im Idealfall die Botschaften der Kampagne auch nach der Projektlaufzeit weitergeben.
Vorschläge für Informations- und Sensibilisierungskampagnen sollten sich an Migrant*innen in Herkunfts- und Transitdrittländern entlang der wichtigsten Migrationsrouten in die EU richten, insbesondere entlang der östlichen, zentralen und westlichen Mittelmeer- und Atlantikroute, der westlichen Balkanroute, der Seidenstraße und der Ostgrenze der EU.
Die Vorschläge sollten sich auf die oben genannten Migrationsrouten und/oder eines oder mehrere der folgenden prioritären Drittländer beziehen und diese klar benennen: Ägypten, Albanien, Algerien, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Côte d'Ivoire, Gambia, Guinea, Irak, Kosovo, Mauretanien, Montenegro, Marokko, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Senegal, Serbien, Tunesien und die Türkei.
Vorschläge für regionale Kampagnen, die sich an mehrere Drittländer entlang einer Migrationsroute bzw. an Nachbarländer richten, werden wohlwollend geprüft, sofern ein solcher regionaler Ansatz strategisch sinnvoll ist und mit den Zielen der Aufforderung in Einklang steht.
Kampagnen, die in Drittländern durchgeführt werden, können ergänzende Komponenten in Europa enthalten, die darauf abzielen, die sozialen Netzwerke der Zielgruppen in den Zielländern einzubeziehen.
Bei Kampagnen, die Aktivitäten in EU-Ländern vorsehen, sollte angegeben werden, wie die Diaspora in den EU-Mitgliedstaaten einbezogen wird und wie die Botschaften in den Herkunftsländern vermittelt werden sollen. Kampagnen, die sich ausschließlich auf die Diaspora in den EU-Mitgliedstaaten konzentrieren, ohne dass Aktivitäten in Drittländern durchgeführt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten überzeugend darlegen, wie sie sowohl kurz- als auch langfristig zu Folgendem beitragen werden
- Verringerung der irregulären Migrationsströme entlang der wichtigsten Migrationsrouten in die EU aus den im Geltungsbereich dieser Aufforderung genannten Herkunfts- und Transitdrittländern;
- eine stärkere Sensibilisierung potenzieller Migrant*innen für die mit irregulären Migrationsrouten verbundenen Gefahren;
- größeres Vertrauen in glaubwürdige und sachliche Informationen über Migration, so dass potenzielle Migrant*innen besser informierte Entscheidungen treffen können;
- geringerer Einfluss der Fehlinformationen von Schleuser*innen und größerer Widerstand potenzieller Migrant*innen gegen die Versprechungen von Schleuser*innen, was dazu führt, dass sich weniger Menschen auf irreguläre Migration einlassen, auch im digitalen Bereich;
- eine höhere Zahl von Migrant*innen, die legale Migrationswege nutzen oder sich dafür entscheiden, in ihrem Herkunftsland zu bleiben, da sie die wirtschaftlichen Möglichkeiten vor Ort besser kennen;
- verstärkte wirtschaftliche Entwicklung in den Herkunftsländern, da sich die Migrant*innen für die Nutzung lokaler Möglichkeiten entscheiden;
- eine stärkere Sensibilisierung der Migrant*innen für die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederungsprogramme sowie für die erzwungene Rückkehr;
- geringere Ausbeutung von Migrant*innen durch kriminelle Netzwerke während des Transits;
- verstärkte Sichtbarkeit und Einfluss von vertrauenswürdigen Stimmen - wie Diaspora-Mitgliedern, Rückkehrer*innen und lokalen Führungspersönlichkeiten - bei der Gestaltung der Wahrnehmung von Migrant*innen über das Leben in der EU und die Risiken der irregulären Migration;
- Verringerung der Romantisierung der irregulären Migration in den Herkunftsgemeinschaften durch Förderung realistischer Erzählungen über die Herausforderungen, mit denen irreguläre Migrant*innen konfrontiert sind;
- verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Stakeholdern, um die Reichweite und Wirkung von Informationskampagnen zu erhöhen;
- verbesserte politische Reaktionen auf irreguläre Migration durch faktengestützte Ansätze und verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten die folgenden Komponenten enthalten:
- Erfolgsbilanz der Antragstellenden in dem betreffenden Politikbereich und bei Informations- und Sensibilisierungskampagnen, einschließlich Erfahrung in der Zusammenarbeit mit lokalen Partner*innen in dem ausgewählten Land oder der Region.
- Vorbereitende Analyse im Hinblick auf die Entwicklung einer maßgeschneiderten Kommunikationsstrategie für das Projekt. Dabei sollten der Migrationskontext, die Zielgruppe(n), die Motivationen, der Informationsbedarf und die Informationslücken sowie die bevorzugten Kommunikationskanäle und -instrumente ermittelt werden. Die vorbereitenden Arbeiten sollten sich so weit wie möglich auf verfügbare Forschungsergebnisse sowie auf die Ergebnisse und Erfahrungen aus früheren Kampagnen stützen und die verfügbaren Primär- und Sekundärdaten nutzen. Jegliche Feldforschung, die im Rahmen dieser vorbereitenden Analyse durchgeführt wird, sollte sich auf die wichtigsten Unbekannten konzentrieren oder die Wirksamkeit des Ansatzes erneut testen. Untersuchungen im Vorfeld der Kampagne sind von entscheidender Bedeutung und sollten im Projektvorschlag nachgewiesen werden.
- Maßgeschneiderte Kommunikationsstrategie auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Analyse, um insbesondere Folgendes zu definieren
- ein umfassendes Konzept, einschließlich der übergreifenden Idee für die Kampagnenstruktur, der Schlüsselbotschaften, die während des gesamten Zeitraums der Durchführung der Aktivitäten verwendet werden sollen, und der wichtigsten visuellen Elemente;
- SMART-Kampagnenziele (spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und zeitgebunden);
- das Zielpublikum und seine Segmentierung (Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf usw.);
- der geografische Geltungsbereich der Kampagne auf der Grundlage der ermittelten Zielgruppe (welches Land/welche Region und welcher Teil des Landes im Besonderen), der spezifische Migrationskontext (Herkunftsland vs. Transit- oder Zielland) und eine ethische Prüfung;
- Botschaften und Erzählungen, die sich auf die mit irregulärer Migration verbundenen Risiken konzentrieren, müssen länderspezifisch und auf das Zielpublikum zugeschnitten sein und Erkenntnisse aus länder- oder bevölkerungsspezifischen politischen Forschungsergebnissen einbeziehen. Darüber hinaus sollten diese Botschaften und Erzählungen im Laufe des Projekts angepasst werden, wenn Veränderungen im Verhalten oder in den Einstellungen der Zielgruppe festgestellt werden;
- die durchzuführenden Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kampagnen in sozialen Medien, traditionellen Medien und Außenwerbung, je nach lokalem Kontext und Zielgruppe, gegebenenfalls einschließlich eines Plans für den Medieneinkauf, sowie auf lokaler oder kommunaler Ebene, wobei die Gewohnheiten der einzelnen Segmente der Zielgruppe in Bezug auf Medienzugang und -konsum sowie die in der Studie über bewährte Praktiken ermittelte (Fern-)Mund-zu-Mund-Propaganda als wirksamster und vertrauenswürdigster Kommunikationskanal in früheren Kampagnen berücksichtigt werden;
- wie die Aktivitäten vor Ort und gegebenenfalls unter Einbeziehung lokaler Partner*innen durchgeführt werden sollen;
- Einsatz von Botschaftern, um beispielsweise Erfahrungsberichte und Botschaften über die Risiken der irregulären Migration und des Schmuggels zu verbreiten, wobei auch lokale Behörden und die Zivilgesellschaft in den Herkunfts- und Transitländern sowie die Diaspora-Gemeinschaften in der EU einbezogen werden sollten. Auch Erfahrungsberichte von Rückkehrer*innen könnten in Betracht gezogen werden. Die Wahl des Botschafters sollte von den lokalen Gegebenheiten und der Zielgruppe abhängen. Ein weiterer Kommunikationskanal, der sich in früheren Kampagnen als wirksam erwiesen hat, war die Fernberatung, die eine große Zahl von Migrant*innen und potenziellen Migrant*innen erreichte;
- ggf. Einbeziehung alternativer Kommunikationsmittel wie (nicht vollständige Liste) Bildungs- und Kulturinitiativen, Theateraufführungen, von der Gemeinschaft geleitete Debatten, Wettbewerbe (z. B. Foto-, Song-, Videowettbewerbe) und nichtfinanzielle Preise (z. B. für Journalist*innen), Schulbesuche, Erfahrungsberichte, Einbeziehung von Prominenten, Anpassung an die Gewohnheiten und Merkmale des jeweiligen Kontexts und Segments der Zielgruppe;
- ein kreativer Ansatz, der die Beteiligung und das Feedback der Zielgruppe ermöglicht, z. B. durch die Förderung der Nutzung von Smartphone-Apps und Textnachrichten sowohl zur Multiplikation als auch zur Überwachung/Feedback; ein detaillierter Plan für die Einführung und Verwaltung der Kampagne.
- Produktion und Durchführung der Kampagne, insbesondere:
- Vorabtests von Konzepten und Inhalten der Kampagne an Stichproben/Fokusgruppen der ermittelten Zielgruppe;
- Erstellung des Inhalts der Kampagne;
- Durchführung der Kommunikationsmaßnahmen.
- Die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen der Kampagne sollte auf einer lernorientierten Überwachungsstrategie mit häufigen Tests der Kampagnenelemente beruhen, die eine Anpassung der Kampagne auf der Grundlage der Ergebnisse und/oder veränderter Umstände ermöglicht. Sie sollte insbesondere Folgendes umfassen:
- eine Theorie des Wandels, an der sich sowohl die Gestaltung als auch die Bewertung der Kampagne orientieren;;
- einen Ergebnisrahmen;
- geplante Methoden der Datenerhebung;
- Sammlung und Analyse der in der Kommunikationsstrategie festgelegten qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren (KPIs) mit Ausgangswerten und Zielvorgaben, die verwendet werden, um:
- die Durchführung zu überwachen und die Ergebnisse des Projekts zu bewerten;
- Messung des Outputs und der Ergebnisse des Projekts anhand der Leistungsindikatoren des Programms, die in Anhang VIII der Verordnung (EU) 2021/1147 aufgeführt sind, insbesondere in Bezug auf die spezifischen Ziele in Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a), b) und c) (Teil C des Antrags);
- Darüber hinaus sollte es dem Projekt ermöglichen:
- gegebenenfalls Anpassungen in der Kommunikation der laufenden Kampagne vorzunehmen;
- Erfahrungen und bewährte Verfahren für künftige Kampagnen zu ermitteln.
- Strategie für die Nachhaltigkeit der Kampagnenaktivitäten unter Berücksichtigung der potenziellen langfristigen Ergebnisse, einschließlich der Zusammenarbeit mit den Behörden des betreffenden Drittlandes und der langfristigen Auswirkungen des Engagements in den lokalen Gemeinschaften. Eine fundierte Evaluierung der Ergebnisse der Kampagne würde die Nachhaltigkeit der Kommunikationsaktivitäten noch weiter verbessern.
Die Vorschläge sollten die folgenden zentralen Ergebnisse für die entsprechenden Komponenten enthalten:
- Einführungsbericht, einschließlich der Ergebnisse der gezielten vorbereitenden Analyse, die zur Entwicklung der maßgeschneiderten Kommunikationsstrategie durchgeführt wurde.
- Dokument zur maßgeschneiderten Kommunikationsstrategie, einschließlich der Festlegung des geografischen Geltungsbereichs (z. B. wenn die Zielgruppen in mehreren Ländern ansässig sind oder sich in mehreren Ländern bewegen), der Segmentierung der Zielgruppe, der Auswahl von Themen und Botschaften, des Plans für den Einsatz maßgeschneiderter Medien, sozialer Medien und aller geeigneten Kommunikationskanäle sowie eines detaillierten Plans für die Durchführung der Kampagne, der im Laufe des Projekts auf der Grundlage der kontinuierlichen Überwachung und Bewertung angepasst werden kann.
- Dokument zur Überwachungs- und Bewertungsmethodik, das eine Theorie der Veränderung, einen Ergebnisrahmen und die geplanten Datenerhebungsmethoden enthält.
- Inhalt der Informations- und Sensibilisierungskampagne, einschließlich der während der Kampagne entworfenen, produzierten und verbreiteten Produkte und Dienstleistungen.
- Vierteljährliche Überwachungsberichte, u. a. über die Durchführung, unvorhergesehene Ereignisse und Anpassungsmaßnahmen sowie die Fortschritte bei der Erreichung der vorgeschlagenen zentralen Leistungsindikatoren.
- Mittelfristiger Fortschrittsbericht unter Verwendung des im Teilnehmerportal verfügbaren Standardformulars.
- Abschlussbericht mit den Ergebnissen sowie den Beobachtungen aus der Überwachung und Bewertung des Projekts.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; keine angeschlossenen Einrichtungen) aus drei verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Verbundene Einrichtungen und internationale Organisationen können nicht auf die Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten angerechnet werden.
- Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Begünstigte/verbundene Einrichtungen bewerben: gewinnorientierte Einrichtungen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angegliederte Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark
- mit der AMIF assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können als Begünstigte teilnehmen, unabhängig von ihrem geografischen Standort. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestanzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die folgenden Arten von Aktivitäten werden als nicht förderfähig oder relevant für die Aufforderung angesehen und können daher nicht finanziert werden:
- Duplizierung von bereits finanzierten Projekten;
- Projekte, die Betriebskostenzuschüsse für die Einrichtung oder Wartung von Netzen erfordern;
- Forschungsprojekte.
Zusätzliche Überlegungen zu dieser Aufforderung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, die Erfahrungen und das Fachwissen aus früheren und laufenden Informations- und Sensibilisierungskampagnen und -aktivitäten im Bereich der Prävention von irregulärer Migration und Schleusung von Migranten zu nutzen, einschließlich der von der EU, den Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen durchgeführten Maßnahmen. Die Vorschläge sollten die festgestellten Unzulänglichkeiten früherer Kampagnen berücksichtigen und die Empfehlungen der oben genannten Studie über bewährte Verfahren bei Sensibilisierungskampagnen zur irregulären Migration einbeziehen, wobei die Notwendigkeit betont wird, die Gesamtwirksamkeit und die Ergebnisse der Kampagnen zu verbessern.
Insbesondere sollten die Projektvorschläge Synergien mit laufenden Kommunikationsaktivitäten anstreben und Überschneidungen mit Maßnahmen vermeiden, die im Rahmen von EU-finanzierten Aktionen durchgeführt werden, wie z. B. den einschlägigen Projekten, die vom AMIF kofinanziert werden, und Projekten, die vom EU-Treuhandfonds für Afrika finanziert werden, sowie gegebenenfalls mit Projekten, die von EU-Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und anderen Partnern durchgeführt werden. Die Beschreibungen früherer und laufender Projekte sind auf dem EU-Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten zu finden. Das Finanztransparenzsystem ist eine weitere Quelle für Informationen über frühere Projekte.
Angesichts der Bedeutung von Verhaltensänderungen im Rahmen von Informations- und Sensibilisierungskampagnen könnten Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie und Verhaltensökonomie dazu beitragen, Kommunikationsmaßnahmen gezielt zu gestalten und ihre Auswirkungen zu messen. Die Antragsteller werden ermutigt, einen verhaltensorientierten Ansatz einzubeziehen.
In den Vorschlägen muss dargelegt werden, wie sich alle Antragstellenden aktiv an der Projektdurchführung beteiligen werden. Bei reinen Beratungsfunktionen sollten die Vorschläge "assoziierte Partner" einschließen (siehe Abschnitt "13. Wichtige Rollen des Konsortiums" für eine Definition der Rollen).
Die Europäische Kommission begrüßt Vorschläge, die Antragstellenden einbeziehen, die über eine Erfolgsbilanz in dem Politikbereich verfügen, in einem Land oder einer Region gut etabliert sind und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit lokalen Partnern oder internationalen Organisationen haben. Dies kann dadurch nachgewiesen werden, dass sie bereits über eine physische Präsenz und operative Kapazitäten in einem Land oder einer Region verfügen (z. B. Betrieb eines Transit- oder Forschungszentrums oder Zugang zu einem solchen, lokale Büros, Zugang zu Kooperationsmechanismen mit Drittländern usw.).
Die Europäische Kommission begrüßt Vorschläge, die Aktivitäten in mehreren Drittländern entlang einer der im Abschnitt "Anwendungsbereich" genannten Migrationsrouten durchführen und sich an die dortige Bevölkerung richten.
Die Europäische Kommission begrüßt Vorschläge, die relevante Partner in den AMIF-Teilnehmerländern in das Konsortium einbeziehen, wie z. B. öffentliche Einrichtungen, internationale Organisationen, Hochschuleinrichtungen, Forschungsorganisationen sowie gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisationen, sofern dies für die Durchführung relevant ist.
Die Europäische Kommission begrüßt Vorschläge, die die größtmögliche Wirkung erzielen, indem sie vor der Einreichung des Vorschlags mit den relevanten Akteuren in einem Land/einer Region Kontakt aufnehmen.
Erfolgreiche Antragsteller müssen die EU-Delegationen in Drittländern in ihr Projekt einbeziehen und sie regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung informieren.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, nicht auf EU-finanzierte Projekte beschränkt): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden.
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Call-Dokumente
Kontakt
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