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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Prävention der irregulären Migration durch Sensibilisierungs- und Informationskampagnen über die Risiken der irregulären Migration in ausgewählten Drittländern und innerhalb Europas

Förderprogramm

Fonds für Asyl, Migration und Integration

Call Nummer

AMIF-2024-TF2-AG-INFO-01

Termine

Öffnung
19.11.2024

Deadline
01.04.2025 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 10.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 1.250.000,00 und € 2.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, die Prävention der irregulären Migration in den Herkunfts- und Transitländern zu verbessern und die Geschäftsmodelle von Schleuser*innen zu untergraben, indem die Nachfrage nach ihren Dienstleistungen verringert wird.

Call-Ziele

Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die Prävention von irregulärer Migration in den Herkunfts- und Transitländern zu verbessern und die Geschäftsmodelle von Schleuser*innen zu untergraben, indem die Nachfrage nach ihren Dienstleistungen verringert wird. Dies soll durch die Sensibilisierung für die Risiken der irregulären Migration und der Schleusung von Migrant*innen in den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern, die Information potenzieller Migrant*innen über die verfügbaren legalen Wege nach Europa und das Aufzeigen alternativer wirtschaftlicher Möglichkeiten in ihren Heimatländern erreicht werden. Ziel ist es, verlässliche Informationen bereitzustellen, um dem von kriminellen Netzwerken verbreiteten falschen Narrativ entgegenzuwirken und die Wahrnehmung und das Verhalten von Drittstaatsangehörigen, die eine irreguläre Migration in die EU in Erwägung ziehen, sowie von Personen, die ihre Entscheidungen maßgeblich beeinflussen, wie Familienmitglieder, religiöse oder kommunale Führer*innen, Lehrer*innen, zurückkehrende Migrant*innen und Migrationsvermittler*innen, zu verändern. Auf diese Weise können Migrant*innen und potenzielle Migrant*innen fundiertere Entscheidungen treffen, die auf objektiven Informationen und nicht auf von Schleuser*innen verbreiteten Fehlinformationen beruhen.

Die spezifischen Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:

  • Fehlinformationen und Desinformationen zu definieren und zu zerstreuen: falsche Erzählungen, die von Schleuser*innen verbreitet werden, zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken.
  • Information potenzieller Migrant*innen über die Risiken: Bereitstellung vertrauenswürdiger, sachlicher und ausgewogener Informationen über die Risiken der irregulären Migration während der Reise und nach der Ankunft.
  • Förderung legaler Wege: Bereitstellung von Informationen über die Verfügbarkeit legaler Wege in die EU und die entsprechenden Modalitäten, z. B. in Bezug auf die Erteilung von Visa für Studium und Arbeit im Ausland.
  • Informationen über wirtschaftliche Möglichkeiten im Herkunfts- oder Transitland bereitstellen sowie Informationen über Wiedereingliederung, freiwillige und erzwungene Rückkehr weitergeben.
  • Stärkung der Resilienz in den lokalen Gemeinschaften: Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen lokalen Stakeholdern, die aktiv an der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt sind, wie z. B. Pädagog*innen und Journalist*innen, die im Idealfall die Botschaften der Kampagne auch nach der Projektlaufzeit weitergeben.

Vorschläge für Informations- und Sensibilisierungskampagnen sollten sich an Migrant*innen in Herkunfts- und Transitdrittländern entlang der wichtigsten Migrationsrouten in die EU richten, insbesondere entlang der östlichen, zentralen und westlichen Mittelmeer- und Atlantikroute, der westlichen Balkanroute, der Seidenstraße und der Ostgrenze der EU.

Die Vorschläge sollten sich auf die oben genannten Migrationsrouten und/oder eines oder mehrere der folgenden prioritären Drittländer beziehen und diese klar benennen: Ägypten, Albanien, Algerien, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Côte d'Ivoire, Gambia, Guinea, Irak, Kosovo, Mauretanien, Montenegro, Marokko, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Senegal, Serbien, Tunesien und die Türkei.

Vorschläge für regionale Kampagnen, die sich an mehrere Drittländer entlang einer Migrationsroute bzw. an Nachbarländer richten, werden wohlwollend geprüft, sofern ein solcher regionaler Ansatz strategisch sinnvoll ist und mit den Zielen der Aufforderung in Einklang steht.

Kampagnen, die in Drittländern durchgeführt werden, können ergänzende Komponenten in Europa enthalten, die darauf abzielen, die sozialen Netzwerke der Zielgruppen in den Zielländern einzubeziehen.

Bei Kampagnen, die Aktivitäten in EU-Ländern vorsehen, sollte angegeben werden, wie die Diaspora in den EU-Mitgliedstaaten einbezogen wird und wie die Botschaften in den Herkunftsländern vermittelt werden sollen. Kampagnen, die sich ausschließlich auf die Diaspora in den EU-Mitgliedstaaten konzentrieren, ohne dass Aktivitäten in Drittländern durchgeführt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Vorschläge sollten überzeugend darlegen, wie sie sowohl kurz- als auch langfristig zu Folgendem beitragen werden

  • Verringerung der irregulären Migrationsströme entlang der wichtigsten Migrationsrouten in die EU aus den im Geltungsbereich dieser Aufforderung genannten Herkunfts- und Transitdrittländern;
  • eine stärkere Sensibilisierung potenzieller Migrant*innen für die mit irregulären Migrationsrouten verbundenen Gefahren;
  • größeres Vertrauen in glaubwürdige und sachliche Informationen über Migration, so dass potenzielle Migrant*innen besser informierte Entscheidungen treffen können;
  • geringerer Einfluss der Fehlinformationen von Schleuser*innen und größerer Widerstand potenzieller Migrant*innen gegen die Versprechungen von Schleuser*innen, was dazu führt, dass sich weniger Menschen auf irreguläre Migration einlassen, auch im digitalen Bereich;
  • eine höhere Zahl von Migrant*innen, die legale Migrationswege nutzen oder sich dafür entscheiden, in ihrem Herkunftsland zu bleiben, da sie die wirtschaftlichen Möglichkeiten vor Ort besser kennen;
  • verstärkte wirtschaftliche Entwicklung in den Herkunftsländern, da sich die Migrant*innen für die Nutzung lokaler Möglichkeiten entscheiden;
  • eine stärkere Sensibilisierung der Migrant*innen für die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederungsprogramme sowie für die erzwungene Rückkehr;
  • geringere Ausbeutung von Migrant*innen durch kriminelle Netzwerke während des Transits;
  • verstärkte Sichtbarkeit und Einfluss von vertrauenswürdigen Stimmen - wie Diaspora-Mitgliedern, Rückkehrer*innen und lokalen Führungspersönlichkeiten - bei der Gestaltung der Wahrnehmung von Migrant*innen über das Leben in der EU und die Risiken der irregulären Migration;
  • Verringerung der Romantisierung der irregulären Migration in den Herkunftsgemeinschaften durch Förderung realistischer Erzählungen über die Herausforderungen, mit denen irreguläre Migrant*innen konfrontiert sind;
  • verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Stakeholdern, um die Reichweite und Wirkung von Informationskampagnen zu erhöhen;
  • verbesserte politische Reaktionen auf irreguläre Migration durch faktengestützte Ansätze und verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern.

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Erwartete Ergebnisse

Die Vorschläge sollten die folgenden Komponenten enthalten:

  • Erfolgsbilanz der Antragstellenden in dem betreffenden Politikbereich und bei Informations- und Sensibilisierungskampagnen, einschließlich Erfahrung in der Zusammenarbeit mit lokalen Partner*innen in dem ausgewählten Land oder der Region.
  • Vorbereitende Analyse im Hinblick auf die Entwicklung einer maßgeschneiderten Kommunikationsstrategie für das Projekt. Dabei sollten der Migrationskontext, die Zielgruppe(n), die Motivationen, der Informationsbedarf und die Informationslücken sowie die bevorzugten Kommunikationskanäle und -instrumente ermittelt werden. Die vorbereitenden Arbeiten sollten sich so weit wie möglich auf verfügbare Forschungsergebnisse sowie auf die Ergebnisse und Erfahrungen aus früheren Kampagnen stützen und die verfügbaren Primär- und Sekundärdaten nutzen. Jegliche Feldforschung, die im Rahmen dieser vorbereitenden Analyse durchgeführt wird, sollte sich auf die wichtigsten Unbekannten konzentrieren oder die Wirksamkeit des Ansatzes erneut testen. Untersuchungen im Vorfeld der Kampagne sind von entscheidender Bedeutung und sollten im Projektvorschlag nachgewiesen werden.
  • Maßgeschneiderte Kommunikationsstrategie auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Analyse, um insbesondere Folgendes zu definieren
    • ein umfassendes Konzept, einschließlich der übergreifenden Idee für die Kampagnenstruktur, der Schlüsselbotschaften, die während des gesamten Zeitraums der Durchführung der Aktivitäten verwendet werden sollen, und der wichtigsten visuellen Elemente;
    • SMART-Kampagnenziele (spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und zeitgebunden);
    • das Zielpublikum und seine Segmentierung (Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf usw.);
    • der geografische Geltungsbereich der Kampagne auf der Grundlage der ermittelten Zielgruppe (welches Land/welche Region und welcher Teil des Landes im Besonderen), der spezifische Migrationskontext (Herkunftsland vs. Transit- oder Zielland) und eine ethische Prüfung;
    • Botschaften und Erzählungen, die sich auf die mit irregulärer Migration verbundenen Risiken konzentrieren, müssen länderspezifisch und auf das Zielpublikum zugeschnitten sein und Erkenntnisse aus länder- oder bevölkerungsspezifischen politischen Forschungsergebnissen einbeziehen. Darüber hinaus sollten diese Botschaften und Erzählungen im Laufe des Projekts angepasst werden, wenn Veränderungen im Verhalten oder in den Einstellungen der Zielgruppe festgestellt werden;
    • die durchzuführenden Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kampagnen in sozialen Medien, traditionellen Medien und Außenwerbung, je nach lokalem Kontext und Zielgruppe, gegebenenfalls einschließlich eines Plans für den Medieneinkauf, sowie auf lokaler oder kommunaler Ebene, wobei die Gewohnheiten der einzelnen Segmente der Zielgruppe in Bezug auf Medienzugang und -konsum sowie die in der Studie über bewährte Praktiken ermittelte (Fern-)Mund-zu-Mund-Propaganda als wirksamster und vertrauenswürdigster Kommunikationskanal in früheren Kampagnen berücksichtigt werden;
    • wie die Aktivitäten vor Ort und gegebenenfalls unter Einbeziehung lokaler Partner*innen durchgeführt werden sollen;
    • Einsatz von Botschaftern, um beispielsweise Erfahrungsberichte und Botschaften über die Risiken der irregulären Migration und des Schmuggels zu verbreiten, wobei auch lokale Behörden und die Zivilgesellschaft in den Herkunfts- und Transitländern sowie die Diaspora-Gemeinschaften in der EU einbezogen werden sollten. Auch Erfahrungsberichte von Rückkehrer*innen könnten in Betracht gezogen werden. Die Wahl des Botschafters sollte von den lokalen Gegebenheiten und der Zielgruppe abhängen. Ein weiterer Kommunikationskanal, der sich in früheren Kampagnen als wirksam erwiesen hat, war die Fernberatung, die eine große Zahl von Migrant*innen und potenziellen Migrant*innen erreichte;
    • ggf. Einbeziehung alternativer Kommunikationsmittel wie (nicht vollständige Liste) Bildungs- und Kulturinitiativen, Theateraufführungen, von der Gemeinschaft geleitete Debatten, Wettbewerbe (z. B. Foto-, Song-, Videowettbewerbe) und nichtfinanzielle Preise (z. B. für Journalist*innen), Schulbesuche, Erfahrungsberichte, Einbeziehung von Prominenten, Anpassung an die Gewohnheiten und Merkmale des jeweiligen Kontexts und Segments der Zielgruppe;
    • ein kreativer Ansatz, der die Beteiligung und das Feedback der Zielgruppe ermöglicht, z. B. durch die Förderung der Nutzung von Smartphone-Apps und Textnachrichten sowohl zur Multiplikation als auch zur Überwachung/Feedback; ein detaillierter Plan für die Einführung und Verwaltung der Kampagne.
  • Produktion und Durchführung der Kampagne, insbesondere:
    • Vorabtests von Konzepten und Inhalten der Kampagne an Stichproben/Fokusgruppen der ermittelten Zielgruppe;
    • Erstellung des Inhalts der Kampagne;
    • Durchführung der Kommunikationsmaßnahmen.
  • Die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen der Kampagne sollte auf einer lernorientierten Überwachungsstrategie mit häufigen Tests der Kampagnenelemente beruhen, die eine Anpassung der Kampagne auf der Grundlage der Ergebnisse und/oder veränderter Umstände ermöglicht. Sie sollte insbesondere Folgendes umfassen:
    • eine Theorie des Wandels, an der sich sowohl die Gestaltung als auch die Bewertung der Kampagne orientieren;;
    • einen Ergebnisrahmen;
    • geplante Methoden der Datenerhebung;
    • Sammlung und Analyse der in der Kommunikationsstrategie festgelegten qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren (KPIs) mit Ausgangswerten und Zielvorgaben, die verwendet werden, um:
      • die Durchführung zu überwachen und die Ergebnisse des Projekts zu bewerten;
      • Messung des Outputs und der Ergebnisse des Projekts anhand der Leistungsindikatoren des Programms, die in Anhang VIII der Verordnung (EU) 2021/1147 aufgeführt sind, insbesondere in Bezug auf die spezifischen Ziele in Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a), b) und c) (Teil C des Antrags);
    • Darüber hinaus sollte es dem Projekt ermöglichen:
      • gegebenenfalls Anpassungen in der Kommunikation der laufenden Kampagne vorzunehmen;
      • Erfahrungen und bewährte Verfahren für künftige Kampagnen zu ermitteln.
  • Strategie für die Nachhaltigkeit der Kampagnenaktivitäten unter Berücksichtigung der potenziellen langfristigen Ergebnisse, einschließlich der Zusammenarbeit mit den Behörden des betreffenden Drittlandes und der langfristigen Auswirkungen des Engagements in den lokalen Gemeinschaften. Eine fundierte Evaluierung der Ergebnisse der Kampagne würde die Nachhaltigkeit der Kommunikationsaktivitäten noch weiter verbessern.

Die Vorschläge sollten die folgenden zentralen Ergebnisse für die entsprechenden Komponenten enthalten:

  • Einführungsbericht, einschließlich der Ergebnisse der gezielten vorbereitenden Analyse, die zur Entwicklung der maßgeschneiderten Kommunikationsstrategie durchgeführt wurde.
  • Dokument zur maßgeschneiderten Kommunikationsstrategie, einschließlich der Festlegung des geografischen Geltungsbereichs (z. B. wenn die Zielgruppen in mehreren Ländern ansässig sind oder sich in mehreren Ländern bewegen), der Segmentierung der Zielgruppe, der Auswahl von Themen und Botschaften, des Plans für den Einsatz maßgeschneiderter Medien, sozialer Medien und aller geeigneten Kommunikationskanäle sowie eines detaillierten Plans für die Durchführung der Kampagne, der im Laufe des Projekts auf der Grundlage der kontinuierlichen Überwachung und Bewertung angepasst werden kann.
  • Dokument zur Überwachungs- und Bewertungsmethodik, das eine Theorie der Veränderung, einen Ergebnisrahmen und die geplanten Datenerhebungsmethoden enthält.
  • Inhalt der Informations- und Sensibilisierungskampagne, einschließlich der während der Kampagne entworfenen, produzierten und verbreiteten Produkte und Dienstleistungen.
  • Vierteljährliche Überwachungsberichte, u. a. über die Durchführung, unvorhergesehene Ereignisse und Anpassungsmaßnahmen sowie die Fortschritte bei der Erreichung der vorgeschlagenen zentralen Leistungsindikatoren.
  • Mittelfristiger Fortschrittsbericht unter Verwendung des im Teilnehmerportal verfügbaren Standardformulars.
  • Abschlussbericht mit den Ergebnissen sowie den Beobachtungen aus der Überwachung und Bewertung des Projekts.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; keine angeschlossenen Einrichtungen) aus drei verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Verbundene Einrichtungen und internationale Organisationen können nicht auf die Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten angerechnet werden.
  • Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Begünstigte/verbundene Einrichtungen bewerben: gewinnorientierte Einrichtungen

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angegliederte Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark
    • mit der AMIF assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt

Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können als Begünstigte teilnehmen, unabhängig von ihrem geografischen Standort. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestanzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
  • Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Die folgenden Arten von Aktivitäten werden als nicht förderfähig oder relevant für die Aufforderung angesehen und können daher nicht finanziert werden:

  • Duplizierung von bereits finanzierten Projekten;
  • Projekte, die Betriebskostenzuschüsse für die Einrichtung oder Wartung von Netzen erfordern;
  • Forschungsprojekte.

Zusätzliche Überlegungen zu dieser Aufforderung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, die Erfahrungen und das Fachwissen aus früheren und laufenden Informations- und Sensibilisierungskampagnen und -aktivitäten im Bereich der Prävention von irregulärer Migration und Schleusung von Migranten zu nutzen, einschließlich der von der EU, den Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen durchgeführten Maßnahmen. Die Vorschläge sollten die festgestellten Unzulänglichkeiten früherer Kampagnen berücksichtigen und die Empfehlungen der oben genannten Studie über bewährte Verfahren bei Sensibilisierungskampagnen zur irregulären Migration einbeziehen, wobei die Notwendigkeit betont wird, die Gesamtwirksamkeit und die Ergebnisse der Kampagnen zu verbessern.

Insbesondere sollten die Projektvorschläge Synergien mit laufenden Kommunikationsaktivitäten anstreben und Überschneidungen mit Maßnahmen vermeiden, die im Rahmen von EU-finanzierten Aktionen durchgeführt werden, wie z. B. den einschlägigen Projekten, die vom AMIF kofinanziert werden, und Projekten, die vom EU-Treuhandfonds für Afrika finanziert werden, sowie gegebenenfalls mit Projekten, die von EU-Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und anderen Partnern durchgeführt werden. Die Beschreibungen früherer und laufender Projekte sind auf dem EU-Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten zu finden. Das Finanztransparenzsystem ist eine weitere Quelle für Informationen über frühere Projekte.

Angesichts der Bedeutung von Verhaltensänderungen im Rahmen von Informations- und Sensibilisierungskampagnen könnten Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie und Verhaltensökonomie dazu beitragen, Kommunikationsmaßnahmen gezielt zu gestalten und ihre Auswirkungen zu messen. Die Antragsteller werden ermutigt, einen verhaltensorientierten Ansatz einzubeziehen.

In den Vorschlägen muss dargelegt werden, wie sich alle Antragstellenden aktiv an der Projektdurchführung beteiligen werden. Bei reinen Beratungsfunktionen sollten die Vorschläge "assoziierte Partner" einschließen (siehe Abschnitt "13. Wichtige Rollen des Konsortiums" für eine Definition der Rollen).

Die Europäische Kommission begrüßt Vorschläge, die Antragstellenden einbeziehen, die über eine Erfolgsbilanz in dem Politikbereich verfügen, in einem Land oder einer Region gut etabliert sind und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit lokalen Partnern oder internationalen Organisationen haben. Dies kann dadurch nachgewiesen werden, dass sie bereits über eine physische Präsenz und operative Kapazitäten in einem Land oder einer Region verfügen (z. B. Betrieb eines Transit- oder Forschungszentrums oder Zugang zu einem solchen, lokale Büros, Zugang zu Kooperationsmechanismen mit Drittländern usw.).

Die Europäische Kommission begrüßt Vorschläge, die Aktivitäten in mehreren Drittländern entlang einer der im Abschnitt "Anwendungsbereich" genannten Migrationsrouten durchführen und sich an die dortige Bevölkerung richten.

Die Europäische Kommission begrüßt Vorschläge, die relevante Partner in den AMIF-Teilnehmerländern in das Konsortium einbeziehen, wie z. B. öffentliche Einrichtungen, internationale Organisationen, Hochschuleinrichtungen, Forschungsorganisationen sowie gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisationen, sofern dies für die Durchführung relevant ist.

Die Europäische Kommission begrüßt Vorschläge, die die größtmögliche Wirkung erzielen, indem sie vor der Einreichung des Vorschlags mit den relevanten Akteuren in einem Land/einer Region Kontakt aufnehmen.

Erfolgreiche Antragsteller müssen die EU-Delegationen in Drittländern in ihr Projekt einbeziehen und sie regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung informieren.

Zusatzinformationen

Themen

Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Antragsformular Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, nicht auf EU-finanzierte Projekte beschränkt): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden.
    • detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
    • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend

Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).

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