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Call-Eckdaten
Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnisse zur Stärkung der wissenschaftlichen Grundlage von Bewirtschaftungsentscheidungen im Rahmen der GFP
Förderprogramm
Europäischer Fonds für Maritime Angelegenheiten, Fischerei und Aquakultur
Call Nummer
EMFAF-2025-PIA-FisheriesScientificAdvice
Termine
Öffnung
14.11.2024
Deadline
20.02.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
20.11.2024
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 2.600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 400.000,00 und € 600.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hauptziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die wissenschaftlichen Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen, die als wissenschaftliche Grundlage für Fischereimanagementmaßnahmen erforderlich sind.
Call-Ziele
Die Prioritäten dieser Aufforderung sind die Stärkung der politikorientierten Fischereiwissenschaft, die bessere Nutzung der gesammelten wissenschaftlichen Daten, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftler*innen und dem Fischereisektor sowie die Unterstützung der EU-Wissenschaftler*innen bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung des einschlägigen Fachwissens, um hochwertige wissenschaftliche Gutachten zu erstellen.
Die Antragstellenden müssen in ihren Vorschlägen eindeutig angeben, zu welchem der folgenden Themen sie einen Beitrag leisten werden. Die Projekte sollten sich auf mindestens eines der unten aufgeführten Themen konzentrieren (nicht in der Reihenfolge der Prioritäten):
- Verbesserung oder Aktualisierung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, um die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für neue Fischereimanagementmaßnahmen oder der Überprüfung der bestehenden Maßnahmen im Rahmen der GFP, einschließlich ihrer externen Dimension, zu beraten.
- Anpassung der für die GFP erforderlichen wissenschaftlichen Gutachten an die anstehenden Herausforderungen für das Fischereimanagement, wie z. B. den Klimawandel und die damit verbundenen Veränderungen in den Ökosystemen oder die zunehmende Vielfalt der menschlichen Tätigkeiten auf See.
- Verbesserung des Verständnisses von Bestandsstrukturen, Populationen, Lebensgeschichten, Nahrungsnetzen und artenübergreifenden Wechselwirkungen.
- Weitere Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnisse zur Bewertung und Überwachung der Auswirkungen der Fischerei auf die Struktur, Funktion und Dynamik mariner Ökosysteme und der damit verbundenen Dienstleistungen.
- Verbesserung des Verständnisses und der Operationalisierung eines ökosystemorientierten Ansatzes für das Fischereimanagement (EAFM), um die Kapazitäten für die Erstellung von Gutachten auf der Grundlage ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Informationen weiter auszubauen, unter anderem durch qualitative, halbqualitative und quantitative Analysen.
- Ausbau der wissenschaftlichen und operationellen Kenntnisse zur Überwachung und Bewertung der Auswirkungen der Fischerei auf empfindliche und sensible Arten, um biologisch empfindliche Gebiete, Hotspots für Beifänge und Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle der Sterblichkeit sowie die am besten geeigneten Bewirtschaftungsmaßnahmen für bestimmte Fälle zu ermitteln.
- Verbesserung des Verständnisses und der Überwachung der Auswirkungen anderer menschlicher Tätigkeiten und ihrer Bedrohungen auf die Fischereibestände oder die mit ihnen verbundenen Ökosysteme sowie auf die Fischereitätigkeit.
- Optimierung der Erhebung und Nutzung wissenschaftlicher Daten und Proben, die im Rahmen der Datenerhebungsregelung oder anderer Datenerhebungs- oder Überwachungsinitiativen auf nationaler/regionaler oder EU-Ebene gesammelt wurden.
- Verbesserung von methodischen Aspekten wie Probenahme, Design, Datenerhebung und/oder Datenverwaltung, die dem wissenschaftlichen Fischereiberatungsprozess zugute kommen.
Darüber hinaus können die Vorschläge zu mindestens einem der folgenden ergänzenden Themenbereiche beitragen.
- Unterstützung der EU-Wissenschaftler bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung des einschlägigen Fachwissens, um hochwertige wissenschaftliche Gutachten für das Fischereimanagement zu erstellen.
- Unterstützung der Einbeziehung von politischen Stakeholdern und Bürger*innen in die Bereitstellung von Fischereidaten, in die inter- und transdisziplinäre Erstellung wissenschaftlicher Gutachten sowie in die Kommunikation und Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Antragstellenden beschreiben in ihren Vorschlägen die konkreten und messbaren Ergebnisse innerhalb der Projektlaufzeit und ihre erwarteten Auswirkungen, einschließlich Indikatoren für die Überwachung und Messung der Fortschritte. Die Projektaktivitäten sollten zu den folgenden erwarteten Wirkungen führen:
- Verbesserung des Wissensstandes der Fischereiwissenschaftler*innen in der EU (und weltweit), wodurch die wissenschaftliche Grundlage für die im Rahmen der GFP konzipierten Fischereimanagementmaßnahmen unmittelbar verbessert wird.
- Bessere Integration der Projektergebnisse in die wissenschaftlichen Gutachten für das Fischereimanagement und ggf. die Möglichkeit, die Ergebnisse auf andere Länder/Regionen zu übertragen.
Die Antragstellenden müssen die Hauptzielgruppen oder -foren beschreiben, in denen ihre Ergebnisse in die wissenschaftlichen Gutachten für das Fischereimanagement einfließen sollen (z. B. bestehende Arbeitsgruppen wissenschaftlicher Gremien).
Gegebenenfalls müssen die Antragsteller den Mehrwert ihrer Vorschläge im Vergleich zu ähnlichen Maßnahmen erläutern, die im Rahmen der nationalen operationellen Programme des EMFAF (geteilte Verwaltung) durchgeführt werden, z. B. Datenerhebungsrahmen (DCF) oder Überwachungsprogramme im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der EU-Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie. Dies wird unter Relevanz bewertet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Ausgewählte Projekte können die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten umfassen (nicht erschöpfende Liste):
- Entwicklung von Methoden zur Bestandsidentifizierung/-definition und/oder -bewertung, einschließlich der Verfeinerung der geografischen Verteilung der Bestände und der Bewertungsparameter, einschließlich datenbeschränkter Methoden und solcher, die sich für die Beratung über sehr seltene empfindliche Arten eignen,
- Modellierung: Entwicklung, Verbesserung, Operationalisierung, Prüfung und/oder Validierung von Modellen (z. B. Hinzufügen von Altersfehlermatrizen, Einbeziehung ökologischer, sozialer und/oder wirtschaftlicher Faktoren, Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen mehreren Arten, Anpassung von Modellen an geografische Gebiete usw.),
- Sammlung und Verarbeitung von Proben und/oder Daten vor Ort, die nicht in den Rahmen der nationalen Datenerhebungsprogramme fallen (oder darüber hinausgehen) (z. B. Umweltproben, biologische Proben, soziale und wirtschaftliche Daten usw.),
- Harmonisierung und/oder Verbesserung von Protokollen für die Datenerhebung, -verarbeitung und -verwaltung, um den wissenschaftlichen Beratungsprozess zu unterstützen,
- Versuche (z. B. Untersuchung von Methoden zur Verbesserung von Erhebungen, Datenerfassung, Überwachungsmethoden, Risikobewertungen usw.),
- Meta-Analyse, Datenvalidierung und/oder Datenaufbereitung zur Einspeisung in Modelle,
- Erweiterung der derzeitigen Datenbanken oder Schaffung neuer Datenbanken und Verknüpfung mit bestehenden Initiativen mit dem Ziel, die Datenqualität zu verbessern und wissenschaftliche Gutachten zu erstellen,
- Entwicklung neuer Beratungsformate oder -frequenzen.
Die Aktivitäten können zu mehr als einem Thema beitragen.
Darüber hinaus können die Antragstellenden weitere Aktivitäten vorschlagen, wie z. B. die Entwicklung von Kooperations-/Vernetzungsaktivitäten zwischen EU-Wissenschaftler*innen und/oder mit der EU-Fischereiwirtschaft und/oder Manager*innen (z. B. multidisziplinäre Analysen, Workshops, Benchmark-Sitzungen, Konsultationen von Interessengruppen, Vernetzung vorhandener Proben usw.).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 2 unabhängige Einrichtungen aus 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten
Der Koordinator muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Forschungszentren, Institute, Universitäten, Stiftungen und wissenschaftliche Einrichtungen sein, die hauptsächlich im Bereich der Fischereiwissenschaft oder der auf das Fischereimanagement angewandten Meereswissenschaft tätig sind.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 30 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar).
Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
EMFAF-2025-PIA-FisheriesScientificAdviceEMFAF-2025-PIA-FisheriesScientificAdvice(888kB)
Kontakt
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