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Call-Eckdaten
Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung SGA
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-CSC-OG-SGA
Termine
Öffnung
18.10.2022
Deadline
20.12.2022 17:00
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, europäischen Nichtregierungsorganisationen (ENGOs) und EU-weiten Netzwerken, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind, strukturelle Unterstützung in Form von Betriebskostenzuschüssen zu gewähren.
Call-Ziele
- Schärfung des Bewusstseins für die europäischen politischen Agenden im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere für den Europäischen Bildungsraum.
- Stärkung des Engagements der Stakeholder und der Zusammenarbeit mit den Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen und Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen, die mit den Zielen des Europäischen Bildungsraums übereinstimmen, und in Bereichen, die für das Land relevant sind
- Spezifische Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochen wurden.
- Stärkung der Beteiligung von Stakeholdern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, unter anderem durch Nutzung des Potenzials der digitalen Kommunikation neben anderen Formen der Beteiligung.
- Stärkere Einbindung der Stakeholder und der Zivilgesellschaft in die Verbreitung politischer und programmatischer Maßnahmen, einschließlich der Ergebnisse und bewährter Verfahren, unter ihren Mitgliedern und darüber hinaus
Das Thema umfasst auch die vier allgemeinen Prioritäten der Von der Leyen-Kommission, die im Programm Erasmus+ verankert sind, nämlich - Inklusion und Vielfalt, - digitale Transformation, - Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel sowie Beteiligung am demokratischen Leben.
Diese allgemeinen Ziele stützen sich auf die Vorzüge von ENGOs und EU-weiten Netzwerken sowie auf deren Fähigkeit, eine große Zahl interessierter Parteien zu erreichen und für die politischen Prioritäten der EU einzutreten. Sie sollten daher klar in den Arbeitsplänen, Aktivitäten und Ergebnissen der antragstellenden Organisationen verankert sein.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft wird erwartet, dass sie innovative, gezielte und kreative Strategien und Aktivitäten entwickeln und umsetzen, um die wirksame Umsetzung von Reformen und Maßnahmen in den folgenden Bereichen zu unterstützen:
- Verbesserung von Qualität, Gerechtigkeit, Inklusion und Geschlechtergleichstellung für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Unterstützung des umweltfreundlichen und digitalen Übergangs in und durch die allgemeine und berufliche Bildung;
- Verbesserung der Kompetenz und Motivation von Lehrkräften und Ausbildern im Bildungsbereich;
- Stärkung der europäischen Hochschulbildung;
- Lebenslanges Lernen und Mobilität für alle verwirklichen;
- Beitrag zur geopolitischen Dimension des Europäischen Bildungsraums.
Erwartete Ergebnisse
Die förderfähigen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Prioritäten des vorliegenden Themas stehen und kohärent, konsistent und kosteneffizient sein. Die Aktivitäten können auf europäischer, grenzüberschreitender, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt werden. Die beschriebenen Aktivitäten sollten das Jahr 2023 abdecken.
Von EU-weiten Netzwerken wird erwartet, dass sie aktiv zu den Überlegungen über die Umsetzung des Europäischen Bildungsraums im Jahr 2023 beitragen, insbesondere indem sie ihre Mitglieder in die Vorbereitung, Teilnahme und Durchführung von Aktivitäten einbinden, die in diese Überlegungen einfließen können. Dazu gehört auch die Durchführung von Veranstaltungen und Konferenzen, bei denen die Arbeit der EU am Aufbau des Europäischen Bildungsraums im Mittelpunkt steht.
Die Kosten für allgemeine Verwaltungsausgaben, die für den Betrieb der Organisationen erforderlich sind, können ebenfalls übernommen werden. Die Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Prioritäten des Aufrufs stehen und in einem jährlichen Arbeitsprogramm für 2023 detailliert beschrieben werden.
Die folgende Liste ist nicht erschöpfend und dient nur als Anhaltspunkt:
- Aktivitäten, die den Zugang und die Beteiligung von Stakeholdern an der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erleichtern;
- Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; Vernetzung und Partnerschaften mit anderen Akteuren;
- Kapazitätsaufbau für die Mitgliedsorganisationen, einschließlich Peer-Learning, Schulungen, Beratungs-, Orientierungs- und Coaching-Aktivitäten zur Verbesserung der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen;
- Initiativen und Veranstaltungen zur Entwicklung der Mitgliedschaft in den ENGO/EU-weiten Netzwerken;
- Sensibilisierungs-, Informations-, Verbreitungs- und Werbemaßnahmen (Seminare, Workshops, Kampagnen, Sitzungen, öffentliche Debatten, Konsultationen usw.) zu den politischen Prioritäten der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und zu den Finanzierungsinstrumenten der EU (europäische Programme, insbesondere Erasmus+, europäische Struktur- und Investitionsfonds) zur Unterstützung dieser Prioritäten. Aktivitäten zur Schaffung von Synergien zwischen Erasmus+ und anderen EU- oder nationalen/regionalen Finanzierungsquellen werden gefördert.
- Kooperationsaktivitäten zur Steigerung der politischen Wirkung auf Zielgruppen, Sektoren und/oder Systeme.
Alle oben genannten Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite zu erhöhen, um eine Vielfalt von Stimmen zu gewährleisten und Menschen innerhalb und außerhalb von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erreichen, wobei eine Vielzahl von traditionellen und digitalen Kanälen genutzt werden sollte.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)).
- Nicht-EU-Länder: Drittländer, die mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind (einschließlich EWR-Länder), Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen zum Programm Erasmus+ verhandelt wird und in denen dieses Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder) und
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller sein:
- nicht-staatlich;
- nicht gewinnorientiert sein;
Weder Erasmus+ Nationale Agenturen noch Organisationen, die mehrheitlich Erasmus+ Nationale Agenturen als Mitglieder haben (2/3 oder mehr), sind förderfähige Organisationen im Rahmen dieser Aufforderung.
Diese Aufforderung gilt für zwei Kategorien von Einrichtungen:
- Kategorie 1: Europäische Nichtregierungsorganisationen (ENGO) im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Kategorie 2: EU-weite Netzwerke im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (EPS, Hochschulprofil sowie Organisations- und Managementstruktur, Umsetzung der ECHE-Grundsätze) (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
- Obligatorische Anhänge und Belege
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekt der letzten 4 Jahre)
Die Anträge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-2023-CSC-OG-SGACall Document ERASMUS-2023-CSC-OG-SGA(531kB)
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