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Call-Eckdaten
Förderung des Zugangs der ukrainischen Bevölkerung zur Kultur und zum kulturellen Erbe
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2025-COOP-UA-2
Termine
Öffnung
30.10.2024
Deadline
06.02.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, Projekte auszuwählen, die auf die oben genannten Herausforderungen reagieren und ukrainischen Organisationen, Künstler*innen und Fachleuten des Kultur- und Kreativsektors dabei helfen, die gegenwärtigen und künftigen Folgen des Krieges in Zusammenarbeit mit Organisationen aus anderen Ländern des Kreativen Europas zu bewältigen. Thema 2: Förderung des Zugangs der Ukrainer zur Kultur und zum kulturellen Erbe - insbesondere für Vertriebene in der Ukraine oder in den Teilnehmerländern von Kreatives Europa - zur Förderung der Integration, des sozialen Zusammenhalts oder der Gesundheit durch Kultur.
Call-Ziele
Mit dieser Aufforderung sollen Verbindungen zwischen ukrainischen Organisationen und ihren Pendants in den anderen am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern hergestellt werden, um so ihre Integration in die europäische Landschaft zu fördern und einen Beitrag zu den internationalen Kulturbeziehungen der EU zu leisten.
Im Rahmen der Neuen Europäischen Kulturagenda sind die Entwicklung des Kultursektors sowie der Schutz und die Restaurierung des kulturellen Erbes in der Ukraine wichtige Elemente zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Widerstandsfähigkeit. All dies ist nicht nur notwendig, um den Menschen zu helfen, sich zu erholen, sondern auch, um das ehrgeizige Ziel der Ukraine zu erreichen, eine widerstandsfähigere und integrative Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen, die in Zukunft wachsen kann.
Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte der kulturellen Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und anderen Ländern des Kreativen Europas unterstützt, die Organisationen, Künstler*innen und Fachleute des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors unterstützen und stärken. Die Projekte müssen ein sehr gutes Verständnis für die Komplexität der aktuellen Situation in der Ukraine zeigen und Maßnahmen entwickeln, die die Entwicklung, Erprobung, Verbreitung oder Anwendung konkreter Praktiken fördern, die zeigen, wie Kultur und Kunst zur Widerstandsfähigkeit nach dem Krieg und zur Erholung nach dem Krieg beitragen können.
Alle Vorschläge müssen die übergreifenden EU-Prioritäten bei der Konzeption und Umsetzung ihres Projekts berücksichtigen (siehe Punkt 1 dieses Dokuments - Beitrag von Kreatives Europa zu den übergreifenden EU-Prioritäten) und im Antragsformular beschreiben, wie das Projekt zu diesen Prioritäten beitragen wird.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass diese Aktion durch die Stärkung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und anderen Ländern des Kreativen Europas Organisationen, Künstler*innen und Fachleute des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors unterstützen wird. Sie wird auch zur weiteren Integration des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors in die Kulturlandschaft der EU beitragen.
Es wird erwartet, dass die Aktion die Durchführung künftiger Investitionen im Zusammenhang mit der Wiederbelebung des Kultur- und Kreativsektors in der Ukraine erleichtern wird, insbesondere im Hinblick auf den EU-Kandidatenstatus.
Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge müssen Aktivitäten umfassen, die dem gewählten Thema der Aufforderung entsprechen. Die Antragstellenden sollten sicherstellen, dass ihre Vorschläge unter dem entsprechenden Thema eingereicht werden.
Allgemeine Bestimmungen für alle Themen
In den Vorschlägen sollten Synergien mit laufenden und geplanten EU-Maßnahmen in der Ukraine berücksichtigt werden.
So sollte in den Vorschlägen die Rolle der Kultur bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts, der regionalen Entwicklung, des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung von Kompetenzen, auch im Hinblick auf den Beitritt der Ukraine zur EU, hervorgehoben werden.
Die Antragstellenden sollten in ihrem Vorschlag die Vorteile der kulturellen Zusammenarbeit zwischen kulturellen Organisationen aus der Ukraine und aus den Ländern des Programms Kreatives Europa hervorheben und dabei das gegenseitige Lernen und Verstehen betonen.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sind in kohärenten Arbeitspaketen (d. h. einer Hauptunterabteilung des Projekts) zusammenzufassen, die mit vordefinierten Leistungen verbunden sind. Alle Ergebnisse müssen den Umfang, die Reichweite, den Fortschritt und den Erfolg der vorgeschlagenen Aktivitäten veranschaulichen. Einzelheiten zu Arbeitspaketen, Aktivitäten und Leistungen sind in Abschnitt 10 dieses Dokuments zu finden.
Die Nachhaltigkeit sollte ein Leitprinzip der Vorschläge sein, wobei besonderes Augenmerk auf (1) die Stärkung der ukrainischen Kultureinrichtungen, die zunehmend als Drehscheiben für die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft dienen, sowie (2) die Förderung der ukrainischen institutionellen Finanzierung auf nationaler und lokaler Ebene gelegt werden sollte.
Besondere Bestimmungen für Vorschläge zu Thema 1 und Thema 2
Alle Vorschläge zu einem dieser beiden Themen müssen mindestens die folgenden Aktivitäten umfassen:
1) Finanzielle Unterstützung für Dritte ("kaskadierende Finanzhilfen")
Bei Vorschlägen zu Thema 1 und Thema 2 sollten mindestens 70 % des EU-Zuschusses in Form von Finanzhilfen an Dritte zur Unterstützung des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors ausgezahlt werden.
Ziel ist es, die Mittel umzuverteilen, um Teilprojekte zu finanzieren, die von kulturellen und kreativen Akteuren in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Thema durchgeführt werden. Kaskadenzuschüsse können in Form einer finanziellen Zuwendung an natürliche Personen (z. B. Zulage, Stipendium) oder juristische Personen (öffentliche oder private Organisationen, einschließlich NRO), Startkapital für Start-ups oder in anderer Form gewährt werden. Sie können in Form von Zuschüssen, Preisen oder ähnlichem für die Finanzierung bestimmter Teilprojekte gewährt werden. Diese Projekte werden im Rahmen der "finanziellen Unterstützung für Dritte" verwaltet und in den am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern unter Einhaltung der folgenden Bestimmungen durchgeführt:
- Die finanzielle Unterstützung für Dritte pro Teilprojekt sollte maximal 60 000 EUR pro Einrichtung (natürliche oder juristische Person) und Jahr betragen. Eine Finanzierung von 100 % der Gesamtkosten des Teilprojekts durch die finanzielle Unterstützung Dritter kann unter Berücksichtigung des aktuellen geopolitischen Kontextes zulässig sein.
- Förderfähige Teilprojekte können von einem einzelnen förderfähigen Antragstellenden oder von einem Konsortium mit Sitz in einem Land des Kreativen Europas eingereicht werden.
Diese Mittel sollten über mindestens vier offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen während der gesamten Projektlaufzeit vergeben werden, damit in einem sich schnell verändernden Umfeld regelmäßig eine angemessene Unterstützung bereitgestellt werden kann. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sollten für Antragstellendeleicht zugänglich, flexibel und beweglich sein und den Bedürfnissen der Zielgruppen (Antragstellende) entsprechen.
2) Informations- und Unterstützungsmaßnahmen
Die Vorschläge sollten Maßnahmen zur Unterstützung potenzieller Antragstellender bei der finanziellen Unterstützung Dritter enthalten, wobei die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Vermeidung von Interessenkonflikten zu beachten sind. Diese Unterstützung sollte auch Hilfe bei der Vorbereitung von Anträgen umfassen, z. B. durch Informationsveranstaltungen, Helpdesk usw. Die Vorschläge sollten auch Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Follow-up und der Vernetzung ausgewählter Projekte umfassen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens eine Organisation des Konsortiums ist in der Ukraine ansässig und
- mindestens eine Organisation des Konsortiums hat ihren Sitz in einem anderen Teilnehmerland von Kreatives Europa.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinatoren oder Begünstigte bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt. Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Stipendien oder Preisen ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer*innen veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Daten für die Vergabe, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird in Vorschlägen akzeptiert, die mit Abschnitt 2 "Förderfähige Aktivitäten (Umfang)" des Aufrufs übereinstimmen. Darüber hinaus gelten die folgenden Bestimmungen:
- Aus dem Vorschlag muss klar hervorgehen, wie die finanzielle Unterstützung für Dritte verwaltet wird, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte eine finanzielle Unterstützung erhalten können.
- Der Höchstbetrag pro Drittpartei beträgt 60 000 EUR.
- Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten (siehe Abschnitt 2 - Förderfähige Aktivitäten (Umfang)).
- Aus dem Vorschlag muss hervorgehen, dass der Antragsteller ein solides Verwaltungs- und Kontrollsystem einrichten wird, um sicherzustellen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit eingehalten werden.
- Die von Dritten durchgeführten Aktivitäten müssen während des Zeitraums abgeschlossen werden, für den die Finanzhilfevereinbarung gilt. Nur die während dieses Zeitraums angefallenen Kosten können als förderfähig betrachtet werden.
Zuschüsse werden Konsortien von Organisationen gewährt, die Aktivitäten zum Nutzen einer größeren Anzahl von Akteuren (d. h. Organisationen und/oder Einzelpersonen) durchführen. Außerdem werden Aktivitäten von Dritten durch die Gewährung von Zuschüssen nach dem Kaskadenprinzip unterstützt (siehe besondere Bestimmungen oben).
Diese Aufforderung steht allen Kultur- und Kreativsektoren offen. Da mit dieser Aktion jedoch die Ziele des Programmbereichs Kultur verfolgt werden sollen, kommen Projekte, an denen ausschließlich Organisationen aus dem audiovisuellen Sektor beteiligt sind, und Projekte mit ausschließlich audiovisuellem Inhalt nicht für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung in Betracht.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen").
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
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