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    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
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  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Unterstützung der Koordinierung der nationalen ITS-Zugangspunkte

Förderprogramm

Fazilität Connecting Europe für Verkehr

Call Nummer

CEF-T-2025-TAGENDG-NAPCORE

Termine

Öffnung
05.11.2024

Deadline
04.02.2025 17:00

Förderquote

85%

Budget des Calls

€ 9.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 9.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Aufbauend auf den Ergebnissen der CEF-Programmunterstützungsaktionen NAPCORE(https://napcore.eu) und Data4PT (https://data4pt-project.eu) soll mit dieser Aktion die harmonisierte Umsetzung der im Rahmen der Richtlinie 2010/40/EU erlassenen delegierten Verordnungen weiter unterstützt werden.

Call-Ziele

Diese Maßnahme sollte die Umsetzung der Anforderungen an die Genauigkeit und Zugänglichkeit von Infrastruktur-, Sicherheits-, Verkehrs- und Reisedaten für die Nutzer*innen (z. B. Verkehrsbehörden oder Diensteanbieter) über die NAP unterstützen, d. h. alle NAP und zugehörigen Daten, die sich aus der Umsetzung der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 885/2013, Nr. 886/2013, 2015/962, 2017/1926 und 2022/670 ergeben, einschließlich ihrer möglichen Überarbeitung während der Laufzeit dieser Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der IVS-Richtlinie. Diese Maßnahme sollte auch die Umsetzung der Anforderungen an die Bereitstellung von Daten für die Nutzer*innen unterstützen, wie sie in der überarbeiteten IVS-Richtlinie vorgeschrieben sind.

Auf der Grundlage der bereits im Rahmen der CEF-Programmunterstützungsaktionen NAPCORE und Data4PT geleisteten Arbeit soll diese Aktion die Koordinierung und Harmonisierung eines standardisierten NAP-Datenverteilungssystems in der gesamten EU weiter unterstützen und zur Schaffung eines digitalen Zwillings der physischen Verkehrsinfrastruktur und ihres Betriebs beitragen, der eine Datenschicht zur Unterstützung der Verkehrsdienste bereitstellt.

Der Anwendungsbereich ist die IVS-Richtlinie und die delegierten Verordnungen über den Zugang zu Verkehrsdaten, die angenommen wurden, um europäische Spezifikationen für vorrangige Maßnahmen der IVS-Richtlinie zu definieren:

  • Die Bereitstellung von EU-weiten multimodalen Reiseinformationsdiensten: Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926, geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/490;
  • die Bereitstellung von EU-weiten Echtzeit-Verkehrsinformationsdiensten: Delegierte Verordnung (EU) 2015/962, aufgehoben und ersetzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/670;
  • Daten und Verfahren für die möglichst kostenlose Bereitstellung von verkehrssicherheitsrelevanten universellen Mindestverkehrsinformationen für die Nutzer*innen: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 886/2013;
  • die Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lkw und Nutzfahrzeuge: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 885/2013.

Diese delegierten Verordnungen schreiben die Erstellung von NAPs vor und regeln den Zugang zu den entsprechenden IVS-Daten für Datennutzende, um die Entwicklung von IVS-Diensten zu fördern, die diese Daten nutzen.

Arbeiten zur Verbesserung der Kohärenz und Funktionalität der NAPs sind für eine effiziente Umsetzung sowohl der IVS-Richtlinie und ihrer delegierten Verordnungen als auch der Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) von wesentlicher Bedeutung. Dies geschieht insbesondere durch die Definition eines Einführungsfahrplans für die NAP-Architektur (im Einklang mit dem gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum), einschließlich für EU-Zugangspunkte, die Entwicklung und Pflege von Werkzeugen für das Datenmanagement, die Entwicklung, Pflege und Nutzung interoperabler Datenstandards für multimodale Daten mit EU-Referenzprofilen, die Definition eines Rahmens für die Daten- und Dienstqualität, die Überwachung der Datenverfügbarkeit, die Harmonisierung von Konformitätsbewertungen und Durchsetzungsstrategien, Schulung, Dokumentation und Einführungsunterstützung, usw. Dazu gehört auch eine spezielle Arbeit zu Zugangsknoten-Kennungen für den multimodalen Personenverkehr, einschließlich der möglichen Festlegung eindeutiger EU-Kennungen, im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der IVS-Richtlinie.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Ermöglichung des interoperablen Austauschs von Reise- und Verkehrsdaten gemäß den Anforderungen der IVS-Richtlinie und ihrer delegierten Verordnungen sowie anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften, wie z. B. des oben genannten AFIR,
  • die koordinierte Bereitstellung von Straßen-, Verkehrs- und Transportdaten zu fördern und zu beschleunigen, um die Qualität der auf diesen Daten basierenden Dienste zu verbessern,
  • die kontinuierliche Entwicklung von IVS-Diensten widerspiegeln und nutzerorientierte Aktivitäten einschließen, um Unterstützung, Schulung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu gewährleisten,
  • die Zusammenarbeit und die Partnerschaften zwischen Behörden und IVS-Informationsdiensteanbietern zu verbessern, die mehrere Interessengruppen umfassen.

Es wird erwartet, dass er die Umsetzung der delegierten Verordnungen gemäß der Richtlinie 2010/40/EU und der Richtlinie selbst durch die Mitgliedstaaten begleitet und erleichtert und langfristig wirksam zur harmonisierten Entwicklung und Weiterentwicklung der NAPs beiträgt.

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Erwartete Ergebnisse

Bei den im Rahmen dieser Aktion zu unterstützenden Aktivitäten handelt es sich um technische und organisatorische Tätigkeiten zur Erleichterung der Entwicklung und des Einsatzes des Koordinierungsmechanismus zur Harmonisierung der NAPs im Rahmen der IVS-Richtlinie.

Tätigkeit 1- Leitung und Strategie

  • Verwaltung des Projekts
    • Verwaltung der Aktion: Einsetzung eines Lenkungsausschusses mit allen teilnehmenden Mitgliedstaaten auf geeigneter Ebene (d. h. mit Vertretern, die alle Aspekte und alle Datentypen, einschließlich multimodaler Themen, abdecken können), Einsetzung eines Beirats, in dem die relevanten Interessengruppen vertreten sind, Ernennung von Leitern und Expertenteams für jedes Arbeitspaket, Ernennung von Botschaftern für horizontale oder strategische Themen (z.z. B. UVARs, MaaS, Radfahren, alternative Kraftstoffe), jährliche Arbeitspläne, jährliche Tätigkeitsberichte, Qualitäts- und Risikomanagement, Organisation der internen Kommunikation und des Austauschs (z. B. über bewährte Verfahren oder nationale Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Umsetzung der delegierten Verordnungen), Verwaltungs- und Finanzmanagement, tägliches Projektmanagement/Sekretariat, Berichterstattung an die Kommission und Verbindung zu CEF IVS-Einführungsprojekten usw.
    • Regelmäßige Koordinierung mit den Kommissionsdienststellen, dem Europäischen IVS-Ausschuss und der Europäischen IVS-Berate*innenrgruppe, dem Forum für nachhaltigen Verkehr, den Expert*innengruppen der Mitgliedstaaten, anderen relevanten CEF-finanzierten IVS-Einführungsprojekten und den Interessengruppen der Industrie. Verbindung zu ähnlichen Initiativen im Verkehrsbereich und in anderen Sektoren, insbesondere zu dem/den gemeinsamen europäischen (Mobilitäts-)Datenraum/-räumen, der Europäischen Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe (EAFO) und dem Single Digital Gateway.
    • Koordinierung der Teilnahme der NAPs am gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum, z. B. hinsichtlich der Teilnahme an der Vernetzungsebene.
    • Interne Koordinierung und Kommunikation, u. a. durch die Tätigkeit von thematischen Botschaftern, die die Arbeit verschiedener Arbeitsgruppen zu einem bestimmten Thema beaufsichtigen.
  • Pflege von Beziehungen auf hoher Ebene (z. B. durch die Unterzeichnung von Kooperationsvereinbarungen) mit wichtigen Organisationen.
  • Festlegung gemeinsamer Strategien und Antworten auf die von den globalen Akteuren gestellten Herausforderungen.
  • Langfristige Steuerung des Koordinierungsmechanismus
  • Einrichtung einer langfristigen und nachhaltigen Governance-Struktur, die eine Fortsetzung der Projektaktivitäten über den geplanten Zeitrahmen hinaus ermöglicht, mit folgenden Zielen
    • Strategische Koordinierung zwischen den NAPs und den nationalen Stellen/zuständigen Behörden.
    • Definition strategischer Ziele für die mittlere (5 Jahre) und längere (10 Jahre) Frist, insbesondere die Festlegung von Zielen in Bezug auf die Datenqualität und -verfügbarkeit, die Zugänglichkeit und die Harmonisierung der NAP, wobei die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften gewährleistet wird.
    • Förderung von NAPs und Verbreitung von Informationen über deren Vorteile und bewährte Verfahren im Bereich der IVS.
    • Verbindung mit ähnlichen Initiativen im Verkehrsbereich und in anderen Sektoren, insbesondere mit dem/den gemeinsamen europäischen Datenraum/räumen (Mobilität) und der Europäischen Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe (EAFO).

Aktivität 2 - Überwachung der Zugänglichkeit von Daten über NAPs

  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Berichterstattungspflichten, die sich aus der IVS-Richtlinie und ihren delegierten Verordnungen ergeben.

Tätigkeit 3 - Interoperabilität der NAP-Architekturen

  • Erstellung eines kohärenten operativen Einführungsplans für die NAP-Architektur (in Übereinstimmung mit der NAPCORE NAP-Referenzarchitektur und den Level of Service KPI-Rahmen), um die Konvergenz der Kompatibilität und Interoperabilität der Funktionen (Zugang, Verwaltung, Look & Feel usw.) sowie die Harmonisierung der Service-Levels der NAPs so weit wie möglich zu verbessern, wobei die bestehende Architektur der NAPs in den Mitgliedstaaten berücksichtigt wird und auf bestehenden Investitionen aufgebaut wird.
  • Kontinuierliche Pflege und Aktualisierung des Rahmens der NAP-Referenzarchitektur und regelmäßige Aktualisierung des Rahmens der NAP-Leistungskennzahlen unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen und der Bedürfnisse der Beteiligten. Überwachung potenzieller technischer Herausforderungen, einschließlich Fragen des Datenflusses und der Kompatibilität zwischen Systemen. Dabei ist die künftige Kompatibilität der NAPs mit den gemeinsamen europäischen (Mobilitäts-)Datenräumen, dem gemeinsamen europäischen Zugangspunkt für alternative Kraftstoffe und dem C-ITS-Datenökosystem zu berücksichtigen.
  • Durchführung von NAP-Dienstleistungsbewertungen, um die Überwachung und kontinuierliche Entwicklung von NAP-Merkmalen und -Funktionalitäten sicherzustellen.
  • Gegebenenfalls Entwicklung von Spezifikationen und/oder Unterstützung/Implementierung nachhaltiger EU-weiter Datenzugangslösungen für spezifische Bedürfnisse (z. B. grenzüberschreitende Daten für den Schienen- und Luftverkehr, gemeinsamer europäischer Zugangspunkt für Daten über alternative Kraftstoffe, Zugangsregelungen für Stadtfahrzeuge usw.).

Tätigkeit 4 - Datenzugriff und Datenaustausch

Konzeption, Entwicklung und Pflege gemeinsamer Instrumente sowie Organisation und Pflege der erforderlichen Gemeinschaften zur Unterstützung der Datenzugänglichkeit und des Datenaustauschs (Definitionen, Normen, EU-weit harmonisierte Profile, Metadaten, Qualitätsanforderungen, Schulungen usw.).

  • Pflege und weitere Verbesserung des Datenwörterbuchs als Interpretationsleitfaden auf EU-Ebene für alle unter der IVS-Richtlinie geregelten Datentypen, einschließlich der Übereinstimmung mit den entsprechenden bestehenden Definitionen aus EU-Normen und Rechtsvorschriften.
  • Pflege und Entwicklung von Standards/Profilen: Pflege von Transmodel-, SIRI-, NeTEx-, DATEX II- und TN-ITS-Standards und deren Profilen (einschließlich gemeinsamer technischer Hilfsmittel) unter Gewährleistung der Abstimmung untereinander und mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (z. B. IVS-Richtlinie, AFIR), AFIR- und IVS-Datenaustauschstandards (z. B. METR) oder Projekten/Ergebnissen von Projekten (z. B. UVARBox). In Absprache mit der Kommission Weiterentwicklung von Standards, wo Lücken festgestellt werden (z.B. Fahrradinfrastruktur, Volumen und Muster, UVARs). Entwicklung von Leitlinien für die Entwicklung nationaler Profile. Überwachung der Anwendung dieser Standards und Profile in den NAPs.
  • Nutzung von Standards: gegebenenfalls Organisation von Schulungen und Einrichtung von Helpdesks für Dateninhaber zur Unterstützung der Nutzung von IVS-Datenaustauschstandards.
  • Metadaten: Definition und Pflege von gemeinsamen Metadatenkatalogen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, mit harmonisierten Metadaten zum gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum beizutragen. Überwachung der Verwendung von Metadaten in den NAPs und ihres Beitrags zum gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum.
  • Qualität: Definition und Pflege eines Referenzrahmens für die Daten- und Dienstleistungsqualität (z. B. Entwicklung und Erweiterung von Qualitätsrahmen), Bereitstellung von Validierungsinstrumenten zur Unterstützung der Umsetzung der Standards und der Anreicherung der Datensätze. Überwachung des Einsatzes von Qualitätsrahmen in den NAPs.

Im Rahmen dieser Aufgabe wird die Koordinierung mit den relevanten Interessengruppen und den einschlägigen Organisationen zur Entwicklung von Normen (SDO) sichergestellt, insbesondere durch Beiträge zu den jährlichen Aktualisierungen des fortlaufenden Plans für die IKT-Normung und zu den entsprechenden Arbeiten der SDO.

Aktivität 5 - Datenerhebung und -erstellung

  • Unterstützung der Datenerhebung/-erstellung (im Einklang mit der Verpflichtung der überarbeiteten IVS-Richtlinie) durch Schulungsmaßnahmen (z. B. insbesondere für städtische Knotenpunkte).
  • Bei Bedarf und in Absprache mit der Kommission Pflege und Entwicklung von Datenerfassungs- und Validierungsinstrumenten (z. B. UVARbox-Tools), auch in Abstimmung mit den einschlägigen Gemeinschaften.
  • Ermittlung des Bedarfs für die Datenerfassung und -erstellung (Hinweis: Die Datenerfassung selbst wird nicht über diese Aktion finanziert).

Tätigkeit 6 - Bewertung der Einhaltung der Vorschriften

Koordinierung der nationalen Stellen/zuständigen Behörden für die:

  • Pflege der Formulare für die Beurteilung der Einhaltung der Vorschriften und der Selbsterklärungen (einschließlich möglicher Änderungen, die sich aus der Überarbeitung der delegierten Verordnungen ergeben).
  • Kontinuierliche Verbesserung harmonisierter Ansätze, Strategien und Prozesse für die Konformitätsbewertung, mit Schwerpunkt auf der Bewertung internationaler Organisationen, einschließlich der Definition und Organisation möglicher Ansätze für die Konformitätsbewertung und Durchsetzung auf Mehrländer- oder EU-Ebene.
  • Kommunikation mit internationalen Interessengruppen für mehrere/alle nationalen Stellen/zuständige Behörden.
  • Überwachung und Bewertung der Konformitätsbewertungsprozesse (wie in den delegierten Verordnungen festgelegt).
  • Definition von (gemeinsamen) Bewertungs- und Qualitätskriterien, die von den nationalen Stellen/zuständigen Behörden zu verwenden sind. Test und Implementierung von (halb-)automatisierten Werkzeugen im Konformitätsbewertungsprozess.

Tätigkeit 7 - Schaffung eindeutiger EU-Kennungen für Zugangsknoten

  • Kartierung bestehender Rahmenwerke zur Identifizierung von Zugangsknoten (für planmäßige Verkehrsträger und ggf. Verkehr auf Abruf) in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Dazu gehört die Konsultation der einschlägigen Akteure, insbesondere derjenigen, die bereits entsprechende nationale Datenbanken mit Kennungen oder Fahrplanauskunftssystemen betreiben.
  • Bericht und Bewertung der Effizienz des Verwaltungsrahmens, der die Kennungen der verschiedenen Verkehrsträger verwaltet.
  • Untersuchung, wie die Kennungen weiter harmonisiert und/oder eindeutige Unionskennungen für Zugangsknotenpunkte entwickelt werden können.
  • Vorschlag eines Governance-Rahmens zur Aufrechterhaltung und Unterstützung der Verwendung dieser harmonisierten und/oder gemeinsamen Kennungen für Zugangsknoten, zur weiteren Diskussion zwischen der Kommission und den Sachverständigen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der IVS-Richtlinie. Um einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des IVS-Arbeitsprogramms zu leisten, sollte diese Tätigkeit so bald wie möglich aufgenommen werden.

Tätigkeit 8 - Verbreitungs- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Benutzer*innenunterstützung und -schulung, Wissensverbreitung (Helpdesk, Benutzer*innenforum, Website, Leitlinien, Webinare, Workshops usw.) und Werbung, einschließlich der Organisation eigener Veranstaltungen wie der NAPCORE-Mobilitätsdatentage. Erforderlichenfalls sollten sich diese Aktivitäten auf die Unterstützung der Organisationen konzentrieren, die für die Umsetzung der überarbeiteten IVS-Richtlinie zuständig sind, insbesondere auf Städte und Regionen. Bei der Organisation von Veranstaltungen innerhalb der EU ist auf die Praktikabilität für alle Teilnehmer*innen zu achten, insbesondere auf die Minimierung von Reisezeiten und Emissionen.
  • Information und Förderung von Ergebnissen, Vorteilen und vorbildlichen Verfahren im Zusammenhang mit den Tätigkeiten dieser Aktion in IVS-Foren und -Kongressen, bei Veranstaltungen und Konferenzen für Interessengruppen, in den Mitgliedstaaten, bei Interessengruppen/Nutzer*innen, in Normungsgremien, auf Websites und über alle einschlägigen Kommunikationsmittel. Die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der EU unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die Kommission.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, muss ein Vorschlag von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens 17 Mitgliedstaaten angehören.

Es muss ein Koordinator benannt werden. Um ein Höchstmaß an Koordinierung zu erreichen, bittet die Kommission darum, dass ein Mitgliedstaat als Koordinator für diese Aktion fungiert, mit dem Ziel, eine einzige Finanzhilfe bei der Europäischen Kommission einzurichten. Falls kein Mitgliedstaat als Koordinator des Vorschlags fungieren möchte, kann das Konsortium einen benannten Koordinator vorschlagen, der die Förderkriterien erfüllt und in der Lage ist, das Ziel der Aufforderung zu erreichen, sofern alle Partner damit einverstanden sind.


Nur Vorschläge, die von einer der folgenden Arten von Antragstellern eingereicht werden, sind förderfähig:

  • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)).
  • mit dem CEF-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
  • Wenn es für die Erreichung der Ziele dieser Aktion erforderlich ist und ihre Teilnahme hinreichend begründet ist, können Drittländer und Einrichtungen mit Sitz in Drittländern mit Genehmigung eines Mitgliedstaats und ohne Finanzierung an einem Vorschlag teilnehmen.
  • internationale Organisationen, gemeinsame Unternehmen, Vereinigungen ohne Erwerbszweck, öffentliche und private Unternehmen, mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten.
    • Privatunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, bei denen die über die nationalen Zugangsstellen zur Verfügung gestellten Daten genutzt werden, können sich an Vorschlägen beteiligen, dürfen aber keine Finanzierung beantragen.

Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein
  • Länder, mit denen derzeit Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Beteiligung am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, umfasst).

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Die Projekte sollten in der Regel bis zum 31.12.2027 laufen.

Zusatzinformationen

Themen

Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Mobilität & Verkehr

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
  • Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle pro WP
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
    • Zeitplan/Gantt-Diagramm

Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency - CINEA
Website

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