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Call-Eckdaten
Unterstützung der Koordinierung der nationalen ITS-Zugangspunkte
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2025-TAGENDG-NAPCORE
Termine
Öffnung
05.11.2024
Deadline
04.02.2025 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 9.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Aufbauend auf den Ergebnissen der CEF-Programmunterstützungsaktionen NAPCORE(https://napcore.eu) und Data4PT (https://data4pt-project.eu) soll mit dieser Aktion die harmonisierte Umsetzung der im Rahmen der Richtlinie 2010/40/EU erlassenen delegierten Verordnungen weiter unterstützt werden.
Call-Ziele
Diese Maßnahme sollte die Umsetzung der Anforderungen an die Genauigkeit und Zugänglichkeit von Infrastruktur-, Sicherheits-, Verkehrs- und Reisedaten für die Nutzer*innen (z. B. Verkehrsbehörden oder Diensteanbieter) über die NAP unterstützen, d. h. alle NAP und zugehörigen Daten, die sich aus der Umsetzung der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 885/2013, Nr. 886/2013, 2015/962, 2017/1926 und 2022/670 ergeben, einschließlich ihrer möglichen Überarbeitung während der Laufzeit dieser Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der IVS-Richtlinie. Diese Maßnahme sollte auch die Umsetzung der Anforderungen an die Bereitstellung von Daten für die Nutzer*innen unterstützen, wie sie in der überarbeiteten IVS-Richtlinie vorgeschrieben sind.
Auf der Grundlage der bereits im Rahmen der CEF-Programmunterstützungsaktionen NAPCORE und Data4PT geleisteten Arbeit soll diese Aktion die Koordinierung und Harmonisierung eines standardisierten NAP-Datenverteilungssystems in der gesamten EU weiter unterstützen und zur Schaffung eines digitalen Zwillings der physischen Verkehrsinfrastruktur und ihres Betriebs beitragen, der eine Datenschicht zur Unterstützung der Verkehrsdienste bereitstellt.
Der Anwendungsbereich ist die IVS-Richtlinie und die delegierten Verordnungen über den Zugang zu Verkehrsdaten, die angenommen wurden, um europäische Spezifikationen für vorrangige Maßnahmen der IVS-Richtlinie zu definieren:
- Die Bereitstellung von EU-weiten multimodalen Reiseinformationsdiensten: Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926, geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/490;
- die Bereitstellung von EU-weiten Echtzeit-Verkehrsinformationsdiensten: Delegierte Verordnung (EU) 2015/962, aufgehoben und ersetzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/670;
- Daten und Verfahren für die möglichst kostenlose Bereitstellung von verkehrssicherheitsrelevanten universellen Mindestverkehrsinformationen für die Nutzer*innen: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 886/2013;
- die Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lkw und Nutzfahrzeuge: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 885/2013.
Diese delegierten Verordnungen schreiben die Erstellung von NAPs vor und regeln den Zugang zu den entsprechenden IVS-Daten für Datennutzende, um die Entwicklung von IVS-Diensten zu fördern, die diese Daten nutzen.
Arbeiten zur Verbesserung der Kohärenz und Funktionalität der NAPs sind für eine effiziente Umsetzung sowohl der IVS-Richtlinie und ihrer delegierten Verordnungen als auch der Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) von wesentlicher Bedeutung. Dies geschieht insbesondere durch die Definition eines Einführungsfahrplans für die NAP-Architektur (im Einklang mit dem gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum), einschließlich für EU-Zugangspunkte, die Entwicklung und Pflege von Werkzeugen für das Datenmanagement, die Entwicklung, Pflege und Nutzung interoperabler Datenstandards für multimodale Daten mit EU-Referenzprofilen, die Definition eines Rahmens für die Daten- und Dienstqualität, die Überwachung der Datenverfügbarkeit, die Harmonisierung von Konformitätsbewertungen und Durchsetzungsstrategien, Schulung, Dokumentation und Einführungsunterstützung, usw. Dazu gehört auch eine spezielle Arbeit zu Zugangsknoten-Kennungen für den multimodalen Personenverkehr, einschließlich der möglichen Festlegung eindeutiger EU-Kennungen, im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der IVS-Richtlinie.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Ermöglichung des interoperablen Austauschs von Reise- und Verkehrsdaten gemäß den Anforderungen der IVS-Richtlinie und ihrer delegierten Verordnungen sowie anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften, wie z. B. des oben genannten AFIR,
- die koordinierte Bereitstellung von Straßen-, Verkehrs- und Transportdaten zu fördern und zu beschleunigen, um die Qualität der auf diesen Daten basierenden Dienste zu verbessern,
- die kontinuierliche Entwicklung von IVS-Diensten widerspiegeln und nutzerorientierte Aktivitäten einschließen, um Unterstützung, Schulung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu gewährleisten,
- die Zusammenarbeit und die Partnerschaften zwischen Behörden und IVS-Informationsdiensteanbietern zu verbessern, die mehrere Interessengruppen umfassen.
Es wird erwartet, dass er die Umsetzung der delegierten Verordnungen gemäß der Richtlinie 2010/40/EU und der Richtlinie selbst durch die Mitgliedstaaten begleitet und erleichtert und langfristig wirksam zur harmonisierten Entwicklung und Weiterentwicklung der NAPs beiträgt.
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Erwartete Ergebnisse
Bei den im Rahmen dieser Aktion zu unterstützenden Aktivitäten handelt es sich um technische und organisatorische Tätigkeiten zur Erleichterung der Entwicklung und des Einsatzes des Koordinierungsmechanismus zur Harmonisierung der NAPs im Rahmen der IVS-Richtlinie.
Tätigkeit 1- Leitung und Strategie
- Verwaltung des Projekts
- Verwaltung der Aktion: Einsetzung eines Lenkungsausschusses mit allen teilnehmenden Mitgliedstaaten auf geeigneter Ebene (d. h. mit Vertretern, die alle Aspekte und alle Datentypen, einschließlich multimodaler Themen, abdecken können), Einsetzung eines Beirats, in dem die relevanten Interessengruppen vertreten sind, Ernennung von Leitern und Expertenteams für jedes Arbeitspaket, Ernennung von Botschaftern für horizontale oder strategische Themen (z.z. B. UVARs, MaaS, Radfahren, alternative Kraftstoffe), jährliche Arbeitspläne, jährliche Tätigkeitsberichte, Qualitäts- und Risikomanagement, Organisation der internen Kommunikation und des Austauschs (z. B. über bewährte Verfahren oder nationale Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Umsetzung der delegierten Verordnungen), Verwaltungs- und Finanzmanagement, tägliches Projektmanagement/Sekretariat, Berichterstattung an die Kommission und Verbindung zu CEF IVS-Einführungsprojekten usw.
- Regelmäßige Koordinierung mit den Kommissionsdienststellen, dem Europäischen IVS-Ausschuss und der Europäischen IVS-Berate*innenrgruppe, dem Forum für nachhaltigen Verkehr, den Expert*innengruppen der Mitgliedstaaten, anderen relevanten CEF-finanzierten IVS-Einführungsprojekten und den Interessengruppen der Industrie. Verbindung zu ähnlichen Initiativen im Verkehrsbereich und in anderen Sektoren, insbesondere zu dem/den gemeinsamen europäischen (Mobilitäts-)Datenraum/-räumen, der Europäischen Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe (EAFO) und dem Single Digital Gateway.
- Koordinierung der Teilnahme der NAPs am gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum, z. B. hinsichtlich der Teilnahme an der Vernetzungsebene.
- Interne Koordinierung und Kommunikation, u. a. durch die Tätigkeit von thematischen Botschaftern, die die Arbeit verschiedener Arbeitsgruppen zu einem bestimmten Thema beaufsichtigen.
- Pflege von Beziehungen auf hoher Ebene (z. B. durch die Unterzeichnung von Kooperationsvereinbarungen) mit wichtigen Organisationen.
- Festlegung gemeinsamer Strategien und Antworten auf die von den globalen Akteuren gestellten Herausforderungen.
- Langfristige Steuerung des Koordinierungsmechanismus
- Einrichtung einer langfristigen und nachhaltigen Governance-Struktur, die eine Fortsetzung der Projektaktivitäten über den geplanten Zeitrahmen hinaus ermöglicht, mit folgenden Zielen
- Strategische Koordinierung zwischen den NAPs und den nationalen Stellen/zuständigen Behörden.
- Definition strategischer Ziele für die mittlere (5 Jahre) und längere (10 Jahre) Frist, insbesondere die Festlegung von Zielen in Bezug auf die Datenqualität und -verfügbarkeit, die Zugänglichkeit und die Harmonisierung der NAP, wobei die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften gewährleistet wird.
- Förderung von NAPs und Verbreitung von Informationen über deren Vorteile und bewährte Verfahren im Bereich der IVS.
- Verbindung mit ähnlichen Initiativen im Verkehrsbereich und in anderen Sektoren, insbesondere mit dem/den gemeinsamen europäischen Datenraum/räumen (Mobilität) und der Europäischen Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe (EAFO).
Aktivität 2 - Überwachung der Zugänglichkeit von Daten über NAPs
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Berichterstattungspflichten, die sich aus der IVS-Richtlinie und ihren delegierten Verordnungen ergeben.
Tätigkeit 3 - Interoperabilität der NAP-Architekturen
- Erstellung eines kohärenten operativen Einführungsplans für die NAP-Architektur (in Übereinstimmung mit der NAPCORE NAP-Referenzarchitektur und den Level of Service KPI-Rahmen), um die Konvergenz der Kompatibilität und Interoperabilität der Funktionen (Zugang, Verwaltung, Look & Feel usw.) sowie die Harmonisierung der Service-Levels der NAPs so weit wie möglich zu verbessern, wobei die bestehende Architektur der NAPs in den Mitgliedstaaten berücksichtigt wird und auf bestehenden Investitionen aufgebaut wird.
- Kontinuierliche Pflege und Aktualisierung des Rahmens der NAP-Referenzarchitektur und regelmäßige Aktualisierung des Rahmens der NAP-Leistungskennzahlen unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen und der Bedürfnisse der Beteiligten. Überwachung potenzieller technischer Herausforderungen, einschließlich Fragen des Datenflusses und der Kompatibilität zwischen Systemen. Dabei ist die künftige Kompatibilität der NAPs mit den gemeinsamen europäischen (Mobilitäts-)Datenräumen, dem gemeinsamen europäischen Zugangspunkt für alternative Kraftstoffe und dem C-ITS-Datenökosystem zu berücksichtigen.
- Durchführung von NAP-Dienstleistungsbewertungen, um die Überwachung und kontinuierliche Entwicklung von NAP-Merkmalen und -Funktionalitäten sicherzustellen.
- Gegebenenfalls Entwicklung von Spezifikationen und/oder Unterstützung/Implementierung nachhaltiger EU-weiter Datenzugangslösungen für spezifische Bedürfnisse (z. B. grenzüberschreitende Daten für den Schienen- und Luftverkehr, gemeinsamer europäischer Zugangspunkt für Daten über alternative Kraftstoffe, Zugangsregelungen für Stadtfahrzeuge usw.).
Tätigkeit 4 - Datenzugriff und Datenaustausch
Konzeption, Entwicklung und Pflege gemeinsamer Instrumente sowie Organisation und Pflege der erforderlichen Gemeinschaften zur Unterstützung der Datenzugänglichkeit und des Datenaustauschs (Definitionen, Normen, EU-weit harmonisierte Profile, Metadaten, Qualitätsanforderungen, Schulungen usw.).
- Pflege und weitere Verbesserung des Datenwörterbuchs als Interpretationsleitfaden auf EU-Ebene für alle unter der IVS-Richtlinie geregelten Datentypen, einschließlich der Übereinstimmung mit den entsprechenden bestehenden Definitionen aus EU-Normen und Rechtsvorschriften.
- Pflege und Entwicklung von Standards/Profilen: Pflege von Transmodel-, SIRI-, NeTEx-, DATEX II- und TN-ITS-Standards und deren Profilen (einschließlich gemeinsamer technischer Hilfsmittel) unter Gewährleistung der Abstimmung untereinander und mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (z. B. IVS-Richtlinie, AFIR), AFIR- und IVS-Datenaustauschstandards (z. B. METR) oder Projekten/Ergebnissen von Projekten (z. B. UVARBox). In Absprache mit der Kommission Weiterentwicklung von Standards, wo Lücken festgestellt werden (z.B. Fahrradinfrastruktur, Volumen und Muster, UVARs). Entwicklung von Leitlinien für die Entwicklung nationaler Profile. Überwachung der Anwendung dieser Standards und Profile in den NAPs.
- Nutzung von Standards: gegebenenfalls Organisation von Schulungen und Einrichtung von Helpdesks für Dateninhaber zur Unterstützung der Nutzung von IVS-Datenaustauschstandards.
- Metadaten: Definition und Pflege von gemeinsamen Metadatenkatalogen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, mit harmonisierten Metadaten zum gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum beizutragen. Überwachung der Verwendung von Metadaten in den NAPs und ihres Beitrags zum gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum.
- Qualität: Definition und Pflege eines Referenzrahmens für die Daten- und Dienstleistungsqualität (z. B. Entwicklung und Erweiterung von Qualitätsrahmen), Bereitstellung von Validierungsinstrumenten zur Unterstützung der Umsetzung der Standards und der Anreicherung der Datensätze. Überwachung des Einsatzes von Qualitätsrahmen in den NAPs.
Im Rahmen dieser Aufgabe wird die Koordinierung mit den relevanten Interessengruppen und den einschlägigen Organisationen zur Entwicklung von Normen (SDO) sichergestellt, insbesondere durch Beiträge zu den jährlichen Aktualisierungen des fortlaufenden Plans für die IKT-Normung und zu den entsprechenden Arbeiten der SDO.
Aktivität 5 - Datenerhebung und -erstellung
- Unterstützung der Datenerhebung/-erstellung (im Einklang mit der Verpflichtung der überarbeiteten IVS-Richtlinie) durch Schulungsmaßnahmen (z. B. insbesondere für städtische Knotenpunkte).
- Bei Bedarf und in Absprache mit der Kommission Pflege und Entwicklung von Datenerfassungs- und Validierungsinstrumenten (z. B. UVARbox-Tools), auch in Abstimmung mit den einschlägigen Gemeinschaften.
- Ermittlung des Bedarfs für die Datenerfassung und -erstellung (Hinweis: Die Datenerfassung selbst wird nicht über diese Aktion finanziert).
Tätigkeit 6 - Bewertung der Einhaltung der Vorschriften
Koordinierung der nationalen Stellen/zuständigen Behörden für die:
- Pflege der Formulare für die Beurteilung der Einhaltung der Vorschriften und der Selbsterklärungen (einschließlich möglicher Änderungen, die sich aus der Überarbeitung der delegierten Verordnungen ergeben).
- Kontinuierliche Verbesserung harmonisierter Ansätze, Strategien und Prozesse für die Konformitätsbewertung, mit Schwerpunkt auf der Bewertung internationaler Organisationen, einschließlich der Definition und Organisation möglicher Ansätze für die Konformitätsbewertung und Durchsetzung auf Mehrländer- oder EU-Ebene.
- Kommunikation mit internationalen Interessengruppen für mehrere/alle nationalen Stellen/zuständige Behörden.
- Überwachung und Bewertung der Konformitätsbewertungsprozesse (wie in den delegierten Verordnungen festgelegt).
- Definition von (gemeinsamen) Bewertungs- und Qualitätskriterien, die von den nationalen Stellen/zuständigen Behörden zu verwenden sind. Test und Implementierung von (halb-)automatisierten Werkzeugen im Konformitätsbewertungsprozess.
Tätigkeit 7 - Schaffung eindeutiger EU-Kennungen für Zugangsknoten
- Kartierung bestehender Rahmenwerke zur Identifizierung von Zugangsknoten (für planmäßige Verkehrsträger und ggf. Verkehr auf Abruf) in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Dazu gehört die Konsultation der einschlägigen Akteure, insbesondere derjenigen, die bereits entsprechende nationale Datenbanken mit Kennungen oder Fahrplanauskunftssystemen betreiben.
- Bericht und Bewertung der Effizienz des Verwaltungsrahmens, der die Kennungen der verschiedenen Verkehrsträger verwaltet.
- Untersuchung, wie die Kennungen weiter harmonisiert und/oder eindeutige Unionskennungen für Zugangsknotenpunkte entwickelt werden können.
- Vorschlag eines Governance-Rahmens zur Aufrechterhaltung und Unterstützung der Verwendung dieser harmonisierten und/oder gemeinsamen Kennungen für Zugangsknoten, zur weiteren Diskussion zwischen der Kommission und den Sachverständigen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms der IVS-Richtlinie. Um einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des IVS-Arbeitsprogramms zu leisten, sollte diese Tätigkeit so bald wie möglich aufgenommen werden.
Tätigkeit 8 - Verbreitungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Benutzer*innenunterstützung und -schulung, Wissensverbreitung (Helpdesk, Benutzer*innenforum, Website, Leitlinien, Webinare, Workshops usw.) und Werbung, einschließlich der Organisation eigener Veranstaltungen wie der NAPCORE-Mobilitätsdatentage. Erforderlichenfalls sollten sich diese Aktivitäten auf die Unterstützung der Organisationen konzentrieren, die für die Umsetzung der überarbeiteten IVS-Richtlinie zuständig sind, insbesondere auf Städte und Regionen. Bei der Organisation von Veranstaltungen innerhalb der EU ist auf die Praktikabilität für alle Teilnehmer*innen zu achten, insbesondere auf die Minimierung von Reisezeiten und Emissionen.
- Information und Förderung von Ergebnissen, Vorteilen und vorbildlichen Verfahren im Zusammenhang mit den Tätigkeiten dieser Aktion in IVS-Foren und -Kongressen, bei Veranstaltungen und Konferenzen für Interessengruppen, in den Mitgliedstaaten, bei Interessengruppen/Nutzer*innen, in Normungsgremien, auf Websites und über alle einschlägigen Kommunikationsmittel. Die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der EU unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die Kommission.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, muss ein Vorschlag von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens 17 Mitgliedstaaten angehören.
Es muss ein Koordinator benannt werden. Um ein Höchstmaß an Koordinierung zu erreichen, bittet die Kommission darum, dass ein Mitgliedstaat als Koordinator für diese Aktion fungiert, mit dem Ziel, eine einzige Finanzhilfe bei der Europäischen Kommission einzurichten. Falls kein Mitgliedstaat als Koordinator des Vorschlags fungieren möchte, kann das Konsortium einen benannten Koordinator vorschlagen, der die Förderkriterien erfüllt und in der Lage ist, das Ziel der Aufforderung zu erreichen, sofern alle Partner damit einverstanden sind.
Nur Vorschläge, die von einer der folgenden Arten von Antragstellern eingereicht werden, sind förderfähig:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG)).
- mit dem CEF-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Wenn es für die Erreichung der Ziele dieser Aktion erforderlich ist und ihre Teilnahme hinreichend begründet ist, können Drittländer und Einrichtungen mit Sitz in Drittländern mit Genehmigung eines Mitgliedstaats und ohne Finanzierung an einem Vorschlag teilnehmen.
- internationale Organisationen, gemeinsame Unternehmen, Vereinigungen ohne Erwerbszweck, öffentliche und private Unternehmen, mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten.
- Privatunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, bei denen die über die nationalen Zugangsstellen zur Verfügung gestellten Daten genutzt werden, können sich an Vorschlägen beteiligen, dürfen aber keine Finanzierung beantragen.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein
- Länder, mit denen derzeit Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Beteiligung am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, umfasst).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die Projekte sollten in der Regel bis zum 31.12.2027 laufen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
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