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Call-Eckdaten
NEWS - Medienkompetenz
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2025-MEDIALITERACY
Termine
Öffnung
24.10.2024
Deadline
06.03.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 2.570.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des Einzelziels der Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms und zur Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz, wodurch die Freiheit der künstlerischen Meinungsäußerung, der interkulturelle Dialog und die soziale Eingliederung gefördert werden, besteht eine der Prioritäten des sektorübergreifenden Aktionsbereichs in der Förderung sektorübergreifender Aktivitäten, die auf die Anpassung an die strukturellen und technologischen Veränderungen abzielen, mit denen die Medien konfrontiert sind, einschließlich der Förderung eines freien, vielfältigen und pluralistischen Medienumfelds, des Qualitätsjournalismus und der Medienkompetenz, auch im digitalen Umfeld.
Call-Ziele
Im Rahmen des sektorübergreifenden Aktionsbereichs werden bereichsübergreifende Maßnahmen zur Unterstützung des Nachrichtenmediensektors gefördert, die folgende Ziele verfolgen
- Förderung der Medienkompetenz, um die Bürger*innen in die Lage zu versetzen, die Medien zu nutzen und ein kritisches Verständnis für sie zu entwickeln, und Unterstützung des Wissensaustauschs und der gemeinsamen Nutzung von Strategien und Verfahren zur Förderung der Medienkompetenz.
Die Unterstützung wird das Teilen von Wissen und den Austausch von Strategien und Praktiken im Bereich der Medienkompetenz fördern, um die Entwicklung innovativer grenzüberschreitender Medienkompetenzinitiativen und -gemeinschaften in ganz Europa zu ermöglichen, und zwar in einer sich ständig verändernden digitalen Medienlandschaft und unter Berücksichtigung des aktuellen Nutzungsverhaltens der verschiedenen Altersgruppen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- europaweite Konsortien, die bewährte Verfahren über nationale, kulturelle und sprachliche Grenzen hinweg verbreiten und Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz entwickeln und verbreiten, um die Übertragung solcher Verfahren auf ein möglichst breites Publikum zu gewährleisten, wobei verschiedene Arten von Medienvermittlungsmodalitäten abgedeckt werden,
- Foren für den Austausch bewährter Verfahren für bestimmte Altersgruppen, Gruppen mit eingeschränkter Medienkompetenz oder eingeschränktem Zugang oder für von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen,
- Unterstützung von Fachleuten für Medienkompetenz bei der Anpassung ihrer Verfahren an sich schnell entwickelnde Medienformate und sich verändernde Mediennutzungsmuster
Erwartete Ergebnisse
Gefördert werden sollen Kooperationsprojekte mit klar definierten Zielen, die auf bestimmte Bereiche/Ziele im Bereich der Medienkompetenz abzielen und mindestens zwei der folgenden Tätigkeitsbereiche betreffen:
- Aktivitäten, die auf bewährten Verfahren aus innovativen Medienkompetenzprojekten aufbauen, diese austauschen und ausbauen, die ein sich wandelndes Medienökosystem berücksichtigen, insbesondere durch die Überschreitung von Kultur-, Länder- oder Sprachgrenzen und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen in Europa.
- Entwicklung innovativer, interaktiver Online-Toolkits, die Lösungen für bestehende und künftige Herausforderungen im Online-Umfeld, einschließlich Desinformation, bieten.
- Entwicklung von Materialien und Toolkits, die es den Bürger*innen ermöglichen, einen kritischen Umgang mit den Medien zu entwickeln und Desinformationen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
- Entwicklung von Verfahren zur Medienkompetenz, die an das sich verändernde Medienumfeld angepasst sind, einschließlich manipulativer Techniken und KI-gestützter Medienproduktion.
Alle Vorschläge sollten die Einbeziehung der Bürger*innen, bürger*innenschaftliches Engagement und partizipatorische Kultur als grundlegenden Aspekt ihres Vorschlags berücksichtigen. Die Antragstellenden können aktiv mit den regionalen Zentren der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren auszutauschen und Überschneidungen bei den zu fördernden Medienkompetenzinitiativen zu vermeiden.
Die folgenden Arten von Aktivitäten sind im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen förderfähig:
- Erstellung und/oder Verbreitung von mehrsprachigem und/oder multikulturellem Material, einschließlich interaktiver Inhalte, um die digitalen Fähigkeiten der Bürger*innen, ihr Verständnis der Medienlandschaft und ihre Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation zu verbessern.
- Entwicklung von Materialien für Bürger*innen und Ausbildende, die sich an alle oder beliebige Alters- und Gesellschaftsgruppen richten.
- Entwicklung innovativer Lösungen für die Medienkompetenz, die für die künftige Medienlandschaft geeignet sind (das Projekt kann Prototypen umfassen, darf sich aber nicht ausschließlich auf die IT-Entwicklung konzentrieren).
- Schulungsmaßnahmen für Bürger*innen und Pädagog*innen, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren über sprachliche, staatliche und kulturelle Grenzen hinweg.
- Organisation von öffentlichen Veranstaltungen und/oder Workshops zur Sensibilisierung und zum Austausch bewährter Praktiken.
- Von der Gemeinschaft geleitete Aktivitäten zur Anpassung und Zugänglichmachung der oben genannten Instrumente und Materialien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d. h. sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen laufen (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern in der Vereinbarung vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 3 unabhängige Einrichtungen aus mindestens 3 verschiedenen förderfähigen Ländern
- Konsortien können gewinnorientierte und gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich), öffentliche Behörden (national, regional, lokal), internationale Organisationen, Universitäten und Bildungseinrichtungen, Medienorganisationen, Forschungs- und Technologieeinrichtungen und Technologieanbieter umfassen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eingereicht werden.
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können): k.A.
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
CREA-CROSS-2025-MEDIALITERACY call documentCREA-CROSS-2025-MEDIALITERACY call document(850kB)
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