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Call-Eckdaten
Pluralismus
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2025-JOURPART-PLURALISM
Termine
Öffnung
24.10.2024
Deadline
27.02.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 5.258.066,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema sollen Medienbereiche geschützt werden, die für die Demokratie und die Bürgerbeteiligung von besonderer Bedeutung sind, wie lokale und regionale Medien, Bürger*innenmedien, investigativer Journalismus und Organisationen, die Nachrichten von öffentlichem Interesse liefern. Die Unterstützung zielt auf Organisationen mit Erfahrung im Medienbereich ab, um kaskadierende Zuschüsse zu gewähren (d. h. Weitervergabe / Unterstützung an Dritte).
Call-Ziele
Dieses Thema betrifft Medienbereiche, die für die Demokratie besonders wichtig sind. Bestimmten Sektoren, die eine wichtige Rolle für die demokratische Debatte spielen, fehlen die Mittel, um sich an das digitale Umfeld anzupassen, und Phänomene wie schrumpfende Nachrichtenredaktionen oder Medienwüsten können zu einer Verschlechterung des Pluralismus führen. Sie müssen daher unterstützt werden, um ihre Position zu verbessern, ihre Methoden anzupassen, den Bürger*innen weiterhin eine originelle Berichterstattung aus erster Hand zu bieten, die Entscheidungsträger*innen zur Rechenschaft zu ziehen und letztlich zu einem vielfältigeren und unabhängigeren Sektor beizutragen.
Die Vorschläge müssen Finanzierungsregelungen für Nachrichtenmedien und unabhängigen Journalismus vorsehen. Es können begleitende Maßnahmen vorgeschlagen werden. Die antragstellenden Organisationen sollten in der Lage sein, Finanzierungssysteme (Unterstützung für Dritte) einzurichten, die sich an Nachrichtenmedien, Organisationen und gegebenenfalls an Fachleute richten, und zwar in einer Weise, die eine pluralistische Medienlandschaft in der gesamten Europäischen Union fördert. Gemeinnützige Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen sich auf die Bereiche der Nachrichtenmedien konzentrieren, die für die Demokratie und die Bürger*innenbeteiligung von besonderer Bedeutung sind, d. h. auf die Rolle, die sie bei der Stärkung der Demokratie, der Gestaltung der öffentlichen Debatte und der Schaffung von Vorteilen für ihr Publikum und ihre Gemeinschaften spielen, und nicht nur auf den Profit. Für die Zwecke dieses Aufrufs sind dies insbesondere folgende Sektoren:
- Lokale und regionale Medien
- Unabhängiger und investigativer Journalismus
- Organisationen, die Nachrichten von öffentlichem Interesse / Journalismus für den öffentlichen Dienst liefern (z. B. Gemeinschafts-, Rechts- und Bürger*innenjournalismus und Medien, Nachrichten, die die Transparenz über die Medien erhöhen).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Mehr Innovation und Kreativität bei Geschäftsmodellen, journalistischen Produktions- und Vertriebsverfahren;
- Verbesserte Rentabilität professionell produzierter journalistischer Inhalte;
- Steigendes Interesse an professionell produzierten journalistischen Inhalten bei verschiedenen sozialen Gruppen, Sprachgruppen und Altersgruppen;
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit, des Pluralismus und der redaktionellen Unabhängigkeit von Sektoren wie lokalen, regionalen und kommunalen Medien, investigativen Medien oder Medien, die auf Themen von öffentlichem Interesse spezialisiert sind, auf EU-Ebene;
- Stärkere Widerstandsfähigkeit von Organisationen, die in den Zielsektoren der Nachrichtenmedien tätig sind, und Schutz der Nachrichtenmedienlandschaft;
- Verbesserte Übernahme neuer Technologien in den Zielmediensektoren, soweit dies zu Medienpluralismus und einer vielfältigen Medienlandschaft beiträgt;
- Förderung von Wissensbeständen über Mediensektoren, die Nachrichten von öffentlichem Interesse liefern (z. B. durch die Ermittlung von Gebieten, in denen nur wenig hochwertige Inhalte bereitgestellt werden und/oder in denen der Medienpluralismus eingeschränkt ist).
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Erwartete Ergebnisse
Die Antragstellenden müssen ein Finanzierungssystem für kaskadierende Zuschüsse (d. h. Weitervergabe/Unterstützung an Dritte) für unabhängige Medien und Organisationen, die hauptsächlich in einem oder mehreren dieser Bereiche tätig sind, vorstellen, entwickeln und umsetzen. Sie werden so viele Bereiche und Nachrichtenmedienorganisationen wie möglich abdecken.
Sie sollen sich auf Aktivitäten konzentrieren, die dazu beitragen, die Arbeit der Zielgruppen zu unterstützen, zu verbessern oder umzugestalten. Die Aktivitäten können unter anderem bestehen aus:
- Innovationen in der redaktionellen Produktion (z. B. Formate, Inhalte), Berichterstattung und Erlösmodelle
- die Verbesserung der Verteilung und Verbreitung von Nachrichten
- Entwicklung und Einbeziehung des Publikums und Strategien zum Aufbau einer Gemeinschaft
- die Entwicklung von technischen Instrumenten für die oben genannten Themen
- Schulungen zu den oben genannten Themen
Die Einrichtung eines Finanzierungssystems ist obligatorisch. Es ist möglich, das Finanzierungsprogramm durch begleitende Aktivitäten zu ergänzen, sofern dies relevant ist und auf einer Bedarfsanalyse des/der gewählten Teilsektors/Teilsektoren beruht. Solche begleitenden Maßnahmen können z. B. die Entwicklung von Deontologie- und Governance-Standards, die Bereitstellung von Haushaltsmitteln, die Entwicklung von Kriterien und Indikatoren für deren Unterstützung, Wissenssammlungen, Rechtsberatung oder Schulungen umfassen. In dem Vorschlag muss erläutert werden, wie die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Bewältigung der ermittelten Herausforderungen beitragen werden.
Die Vorschläge sollten sich auf die Europäische Union und insbesondere auf Gebiete konzentrieren, in denen das Angebot an den oben beschriebenen Nachrichten gering ist oder in Medienmärkten, in denen der Medienpluralismus eingeschränkt ist. Die Bedürfnisse kleinerer Nachrichtenredaktionen können ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten müssen konkrete Ergebnisse beinhalten und klare, objektiv überprüfbare und quantifizierbare Leistungsindikatoren für die Halbzeit und das Ende des Projekts festlegen. Die geschätzten Auswirkungen müssen präziser sein als die Summe der verfügbaren Verbreitungskanäle und sollten durch einen detaillierten Plan für die Öffentlichkeitsarbeit sowie durch den Nachweis des Interesses der Zielgruppen untermauert werden.
Bei allen Projekten müssen allgemein anerkannte professionelle Medienstandards eingehalten werden. Die gewählten Standards und die entsprechenden Mechanismen zur Gewährleistung dieser Standards sollten im Vorschlag angegeben und durch eine unterzeichnete Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (im Anhang zum Antragsformular) bestätigt werden. Wenn redaktionelle Arbeit unterstützt wird, müssen Dritte mit voller redaktioneller Unabhängigkeit arbeiten.
Alle Partnerschaften sollten den ökologischen Fußabdruck der von ihnen vorgeschlagenen Aktivitäten berücksichtigen und gegebenenfalls die Strategien zur Gewährleistung eines nachhaltigeren und umweltverträglicheren Mediensektors beschreiben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d. h. sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen laufen (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern in der Vereinbarung vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen entweder von Einzelbewerbern oder von einem Konsortium von mindestens zwei Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Die Aktion steht Organisationen offen, die im Bereich der Nachrichtenmedien tätig sind (u. a. Medienverbände, NRO, gemeinnützige Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Behörden, internationale Organisationen, Universitäten, Forschungszentren, journalistische Fonds und Ausbildungseinrichtungen für Medienschaffende, gewinnorientierte Einrichtungen, Stiftungen usw.).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Stipendien und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen;
- Die Ausschreibungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben;
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Vergabe, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger;
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird für Projekte akzeptiert, die Austauschprogramme für Journalisten und andere Medienschaffende, Unterstützung für die Teilnahme an Schulungen oder Veranstaltungen, Unterstützung für Journalisten und Medienunternehmen für gemeinsame journalistische Projekte, Unterstützung für Rechtsberatung, Unterstützung für den Erwerb, die Entwicklung oder die Wartung von technischen Hilfsmitteln für kooperativen Journalismus, Unterstützung für Veranstaltungen in diesen Bereichen und/oder Preise für Zusammenarbeit oder Innovation (Bereich 1) vorsehen und die Finanzierungssysteme für Nachrichtenmedien und unabhängigen Journalismus (Bereich 2) einrichten.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern und in mindestens 4 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eingereicht werden.
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (vom Koordinator und allen Partnern) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
CREA-CROSS-2025-JOURPART call documentCREA-CROSS-2025-JOURPART call document(874kB)
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