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Call-Eckdaten
Kollaborationen
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2025-JOURPART-COLLABORATIONS
Termine
Öffnung
24.10.2024
Deadline
27.02.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 5.266.270,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit von Nachrichtenmedien zu unterstützen. Es unterstützt grenzüberschreitende Medienkooperationen, die sich unter anderem auf die Widerstandsfähigkeit von Nachrichtenmedienorganisationen konzentrieren. Diese Unterstützung soll die Umgestaltung der Medien, eine vertrauenswürdige Berichterstattung und die Qualifikationen der Fachleute für Nachrichtenmedien fördern, beispielsweise durch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Medienproduktionsstandards.
Call-Ziele
Mit diesem Thema soll der gesamte europäische Nachrichtenmediensektor, einschließlich kleiner Medien, dabei unterstützt werden, nachhaltiger und widerstandsfähiger zu werden. Gefördert werden sollen Kooperationsprojekte in und zwischen Nachrichtenmedien(teil)sektoren und/oder -gattungen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit zu verbessern, die Medien bei der Anpassung an neue wirtschaftliche und konsumbezogene Gegebenheiten zu unterstützen und systemische Veränderungen im gesamten (Teil)sektor herbeizuführen.
Die Projekte müssen sich auf Möglichkeiten zur Entwicklung einer kollaborativen Umgestaltung unter geschäftlichen, technologischen und/oder produktionstechnischen Gesichtspunkten konzentrieren.
Die Projekte können u. a. darauf abzielen, bessere Einnahme- und Monetarisierungsmodelle, neue Ansätze für die Publikumsentwicklung, den Aufbau von Gemeinschaften und das Marketing, die Entwicklung gemeinsamer fachlicher/technischer Standards, neue Arten von Nachrichtenredaktionen, Syndikatsnetze oder andere Modelle für den Austausch von Inhalten/Daten zwischen Nachrichtenmedien in der gesamten EU zu entwickeln oder kleinen Medienorganisationen Unterstützung zu bieten. Sie können darauf abzielen, die Effizienz und die Qualität der Berichterstattung durch innovative journalistische Kooperationen zu steigern. Die Projekte können innovative Produktionsmethoden und -formate erproben oder auf andere Art und Weise zur Verbesserung der Qualität der Medienproduktion beitragen. Die Projekte können darauf abzielen, den Austausch bewährter Praktiken unter Journalist*innen zu fördern und die Arbeitsabläufe für die journalistischen Genres zu optimieren, die mehr Zeit und Ressourcen erfordern.
Die Vorschläge können sich mit einer oder mehreren der oben genannten Prioritäten befassen, sofern sie relevant sind und auf einer Bedarfsanalyse des gewählten (Teil-)Sektors beruhen. Der Vorschlag sollte diese Bedarfsanalyse enthalten und erklären, wie die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Bewältigung der ermittelten Herausforderungen beitragen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Mehr Innovation und Kreativität bei Geschäftsmodellen, journalistischen Produktions- und Vertriebsverfahren;
- Verbesserte Rentabilität professionell produzierter journalistischer Inhalte;
- Steigendes Interesse an professionell produzierten journalistischen Inhalten bei verschiedenen sozialen Gruppen, Sprachgruppen und Altersgruppen;
- Verstärkte Zusammenarbeit mit den Medien;
- Branchenweite Netzwerke für den Austausch bewährter Verfahren zwischen Nachrichtenmedienorganisationen und Fachleuten;
- Wissenszentren für Teilsektoren rund um technische Formate (Print-/Onlinepresse, Radio/Podcasts, Fernsehen usw.) und/oder journalistische Genres (Datenjournalismus, allgemeine Themen, Fachjournalismus usw.);
- Erwerb und Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten von Journalist*innen und Medienfachleuten.
Erwartete Ergebnisse
Zu den Aktivitäten können Veranstaltungen, Online-Schulungen und -Workshops für Medienschaffende, Austauschprogramme, Mentoring-Programme, die Kartierung bewährter Praktiken, die sektorweite Entwicklung technischer Standards, die Entwicklung von Leitlinien und redaktionellen Standards, die Erstellung praktischer Leitfäden, die Entwicklung und Erprobung von Plattformen und technischen Lösungen für den Austausch von Ideen und bewährten Praktiken, Werbemaßnahmen oder andere Aktivitäten gehören, die die Lebensfähigkeit des Sektors erhalten sollen. Der Austausch bewährter Verfahren zwischen Betreibern in Medienmärkten/Ländern/Regionen mit unterschiedlichen und vielfältigen Merkmalen (in Bezug auf Sprachen, Produktionsvolumen, Größe, Digitalisierungsgrad usw.) wird gefördert, um das gegenseitige Lernen zu unterstützen. Die Antragstellenden werden ermutigt, Maßnahmen zur Unterstützung von Mediensektoren in Betracht zu ziehen, die nicht über die Mittel zur Anpassung an das digitale Umfeld verfügen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die Austauschprogramme für Journalisten und andere Medienschaffende, Unterstützung für die Teilnahme an Schulungen oder Veranstaltungen, Unterstützung für Journalist*innen und Medienunternehmen für gemeinsame journalistische Projekte, Unterstützung für Rechtsberatung, Unterstützung für den Erwerb, die Entwicklung oder die Wartung von technischen Hilfsmitteln für den kooperativen Journalismus, Unterstützung für Veranstaltungen in diesen Bereichen und/oder Preise für Zusammenarbeit oder Innovation vorsehen. In diesen Fällen müssen die Antragstellenden die Bedingungen für die finanzielle Unterstützung Dritter festlegen und ein faires und transparentes Verfahren gewährleisten. In allen Fällen sollte die Auswahl der Aktivitäten auf ihrem Potenzial beruhen, einen systemischen Wandel in dem gewählten Teilsektor zu bewirken.
Die Projekte müssen konkrete Ergebnisse beinhalten und klare, objektiv überprüfbare und quantifizierbare Leistungsindikatoren für die Halbzeit und das Ende des Projekts festlegen. Die geschätzten Auswirkungen müssen präziser sein als die Summe der verfügbaren Vertriebskanäle und sollten durch einen detaillierten Plan für die Öffentlichkeitsarbeit sowie den Nachweis des Interesses der Zielgruppen untermauert werden.
Alle Projekte müssen allgemein anerkannte professionelle Medienstandards einhalten. Die gewählten Standards und die entsprechenden Mechanismen zur Gewährleistung dieser Standards sollten im Vorschlag angegeben und durch eine unterzeichnete Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (im Anhang zum Antragsformular) bestätigt werden. Partnerschaften, die redaktionelle Arbeit beinhalten, müssen mit voller redaktioneller Unabhängigkeit arbeiten.
Alle Partnerschaften sollten den ökologischen Fußabdruck der von ihnen vorgeschlagenen Aktivitäten berücksichtigen und gegebenenfalls die Strategien zur Gewährleistung eines nachhaltigeren und umweltverträglicheren Mediensektors beschreiben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d. h. sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen laufen (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern in der Vereinbarung vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern
Konsortien können gemeinnützige, öffentliche und private Medien (einschließlich Print-/Online-Presse, Radio/Podcasts, Fernsehen usw.) sowie andere Organisationen mit Schwerpunkt auf Nachrichtenmedien (einschließlich Medienverbänden, NRO, journalistischen Fonds und Ausbildungseinrichtungen für Medienschaffende usw.) umfassen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Stipendien und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen;
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben;
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Vergabe, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger;
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird für Projekte akzeptiert, die Austauschprogramme für Journalisten und andere Medienschaffende, Unterstützung für die Teilnahme an Schulungen oder Veranstaltungen, Unterstützung für Journalisten und Medienunternehmen für gemeinsame journalistische Projekte, Unterstützung für Rechtsberatung, Unterstützung für den Erwerb, die Entwicklung oder die Wartung von technischen Hilfsmitteln für kooperativen Journalismus, Unterstützung für Veranstaltungen in diesen Bereichen und/oder Preise für Zusammenarbeit oder Innovation (Bereich 1) vorsehen und die Finanzierungssysteme für Nachrichtenmedien und unabhängigen Journalismus (Bereich 2) einrichten.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eingereicht werden.
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (vom Koordinator und allen Partnern) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
CREA-CROSS-2025-JOURPART call documentCREA-CROSS-2025-JOURPART call document(874kB)
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