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Call-Eckdaten
Backbone-Konnektivität für Digital Global Gateways - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2024-GATEWAYS-WORKS
Termine
Öffnung
22.10.2024
Deadline
13.02.2025 17:00
Budget des Calls
€ 128.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 20.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die CEF Digital unterstützt die Einrichtung oder den Ausbau von Backbone-Netzen, insbesondere von Unterwasserkabel-Infrastrukturen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen: 1. mindestens zwei Mitgliedstaaten verbinden; 2. einen Mitgliedstaat mit einer oder mehreren seiner Inseln, Regionen in äußerster Randlage oder überseeischen Ländern und Gebieten verbinden; 3. einen oder mehrere Mitgliedstaaten und Drittländer, einschließlich Beitritts- und Nachbarschaftsländer, direkt oder indirekt über andere Kabelinfrastrukturen mit der Union verbinden.
Call-Ziele
Die CEF Digital wird keine Projekte unterstützen, die Strecken betreffen, die bereits von mindestens zwei vorhandenen oder glaubwürdig geplanten Unterseekabeln bedient werden, die in der Lage sind, Leistungen zu erbringen, die dem aktuellen und vorhersehbaren Bedarf entsprechen und die den EU-Sicherheitsstandards entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der Anbieter mit hohem Risiko, wie in Abschnitt 8 des Arbeitsprogramms der CEF Digital beschrieben. Nur bei Projekten, die Gebiete betreffen (z. B. kleine Inseln, schwer zugängliche Bergregionen oder Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte), in denen der Bedarf an Backbone-Verbindungen über eine Satelliteninfrastruktur gedeckt werden kann, wird diese Technologie bei der Bewertung der fehlenden Redundanz berücksichtigt.
Im Falle einer Kofinanzierung aus nationalen Mitteln (einschließlich Kohäsionsfonds) gelten die Vorschriften für staatliche Beihilfen (Einzelheiten siehe Abschnitt 10 des Arbeitsprogramms).
Das vorgeschlagene Projekt sollte eigenständig sein, indem es entsprechend den Zielen der Aufforderung Anschlussmöglichkeiten schafft, auch wenn die Maßnahme Teil eines umfassenderen Ziels ist oder zu diesem beiträgt (z. B. ein Abschnitt eines längeren Kabels). Der Vorschlag wird auf der Grundlage seiner spezifischen Ziele sowie seines potenziellen Beitrags zu einem (bestehenden oder glaubhaft geplanten) umfassenderen System bewertet.
Bei Bauarbeiten fallen die gesamten Projektkosten, die für den Bau und die Bereitstellung der beschriebenen Netzlösung für die vorgesehene Lebensdauer des Systems erforderlich sind, einschließlich der Kabelanlandestationen und der Konnektivität zu ihnen, unter den Anwendungsbereich dieser Aufforderung. Bei satellitengestützten Backbone-Lösungen fallen nur die Kosten für den Bau von Satellitenbodenstationen und deren Zusammenschaltung mit lokalen Netzen in den Geltungsbereich der Aufforderung. Darüber hinaus sollte der Vorschlag die geplante Infrastruktur der Satellitenkonstellation begründen, auf die sich die Bodenstation stützt, so dass auch die Nachhaltigkeit, Sicherheit und Belastbarkeit der End-to-End-Konnektivität bewertet wird.
Kosten im Zusammenhang mit einem "unentziehbaren Nutzungsrecht (IRU)" würden normalerweise als Miete/Leasing von Ausrüstungen/Infrastrukturen/Vermögenswerten gemäß der Vollkostenoption nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c) Nummer 2 der Garantievereinbarung eingestuft, können aber ausnahmsweise den Kosten für den Erwerb von Ausrüstungen, Infrastrukturen oder anderen Vermögenswerten gleichgestellt werden, wenn die Miete/Leasing für die gesamte Lebensdauer der Ausrüstung abgeschlossen wird, während der sie vollständig abgeschrieben wird, sofern dies durch folgende Faktoren gerechtfertigt ist: (1) die Art der Maßnahme, (2) der Kontext der Nutzung der Ausrüstung oder der Vermögenswerte und (3) ihr Beitrag zur Erreichung des spezifischen politischen Ziels der Aufforderung. Jede Situation muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Der Vorschlag muss zusätzlich zu den Kosten für die IRU irgendeine Form des Aufbaus oder der Modernisierung der Infrastruktur, der Installation oder des Einsatzes von Ausrüstung umfassen.
In jedem Fall wird bei der Bewertung der Qualität des Vorschlags die zu bauende oder zu modernisierende Infrastruktur berücksichtigt.
Der Vorschlag muss in Abschnitt 0 des Antragsformulars die technischen Spezifikationen der geplanten Infrastruktur zusammen mit einer detaillierten Preisaufschlüsselung beschreiben, um deren Kostenwirksamkeit zu begründen. Kosten für den Betrieb der Infrastruktur während ihrer Lebensdauer und für zusätzliche Komponenten an den Anlandestellen, die nicht für die grundlegende durchgehende Konnektivität erforderlich sind, wie z. B. Datenzentren, Hosting-Einrichtungen und andere Dienste, sind im Rahmen der Aufforderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen können die Kosten für den Aufbau des lokalen Zugangsnetzes förderfähig sein, um die Vorteile der verstärkten Backbone-Infrastruktur in Gebieten zu nutzen, in denen es kein Zugangsnetz gibt, das Gigabit-Konnektivität unterstützen kann, und in denen es unwahrscheinlich ist, dass eine solche Infrastruktur in naher Zukunft aufgebaut wird. Zu den Projektkosten können auch die für den Aufbau des Ortsanschlussnetzes erforderlichen Nebenkosten gehören, wenn diese Lösungen das festgestellte Marktversagen beheben und einen ausreichenden Schritt nach vorn darstellen. In diesem Fall dürfen die Kosten für den Aufbau oder die wesentliche Verbesserung des Zugangsnetzes 5 % der gesamten Projektkosten nicht überschreiten.
Die Kosten für "intelligente" Kabel fallen in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung. Soweit möglich, kann die Einführung "intelligenter" Kabelsysteme Anwendungen ermöglichen wie z. B.:
- Erkennung von Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunami-Ereignissen, wodurch eine Frühwarnung für den Katastrophenschutz möglich wird;
- Überwachung kritischer Energie- (z. B. Gasleitungen, Stromkabel) und digitaler Infrastrukturen, die durch natürliche Ursachen, unfreiwillige Aktivitäten oder Sabotage gestört werden können;
- Überwachung von Ereignissen entlang von Straßen, Schienen und Wasserwegen, die sich in der Nähe der installierten "intelligenten" digitalen Infrastruktur befinden;
- Überwachung der Umweltbedingungen (z. B. Temperatur, Strömungen) und der Meeresfauna zu Forschungszwecken;
- Sammlung von Informationen in Gebieten, in denen es keine oder nur begrenzte Möglichkeiten zur Beobachtung gibt (z. B. tiefe Gewässer, arktische Regionen) und Analyse von Daten, die für die Umweltüberwachung, den Klimawandel oder die Beobachtung gefährdeter Arten relevant sind;
- Erkennung von anormalen Ereignissen, die durch zufällige oder vorsätzliche böswillige Aktivitäten, Sicherheitsbedrohungen und die Aufdeckung und Verhinderung von Sabotage hervorgerufen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwarteten Vorteile gehen über die unmittelbar mit den geförderten Projekten verbundenen Vorteile hinaus und tragen dazu bei, die digitale Kluft zu überbrücken und einen umfassenden Zugang zu Gigabit-Netzen für alle EU-Bürger*innen und Unternehmen zu gewährleisten. Darüber hinaus kann diese Konnektivitätsinfrastruktur die Umsetzung anderer im Rahmen der CEF Digital geförderter Themen, wie die Verfügbarkeit von HPC-bezogenen Einrichtungen usw., erleichtern.
Darüber hinaus könnte sich die Nutzung von Daten aus "intelligenten" Kabeln positiv auf die Gesellschaft in anderen Politikbereichen auswirken, z. B. bei der Umweltüberwachung (insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel) und beim Katastrophenschutz (bei größeren Ereignissen wie Erdbeben und Tsunamis).
Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren in diesem Bereich gehören: i) die Gesamtlänge des Backbone bzw. bei drahtlosen Lösungen die Entfernung zwischen den Sende-/Empfangsstationen und ii) die zusätzliche (erhebliche) Übertragungskapazität, die durch die von der CEF unterstützten Projekte geschaffen wurde. Bei Unterseekabeln sollten auch die Anzahl der Faserpaare, die derzeitige Kapazität pro Faserpaar sowie die gewählte Technologie und die Frage, ob es sich um ein wiederholtes oder ein nicht wiederholtes System handelt, im Vorschlag angegeben werden.
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Erwartete Ergebnisse
Aktivitäten, die als Studien ausgewiesen sind, kommen ebenfalls für eine Finanzierung unter diesem Thema in Frage, wenn sie in einem Vorschlag für Bauarbeiten enthalten sind. Dazu gehören vorbereitende Arbeiten, die vor der Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Lieferanten erforderlich sind, wie z. B. Meeresbodenuntersuchungen für Unterseekabel und die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen. Wenn Antragstellende einen Vorschlag zum Thema Arbeiten einreichen, der Studien und Arbeiten umfasst, sollte die Studienkomponente für die vorgeschlagenen Arbeiten erforderlich sein. Die Antragstellenden können nicht dieselben Studienaktivitäten für die beiden Themen (Studien und Arbeiten) im Rahmen dieser Aufforderung einreichen.
Studien sollten in separaten Arbeitspaketen durchgeführt werden und können dann von dem für Studien spezifischen Fördersatz profitieren (siehe Form der Finanzhilfe, Fördersatz und Höchstbetrag der Finanzhilfe). Beachten Sie, dass der höhere Finanzierungssatz für Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage (siehe Form der Finanzhilfe, Finanzierungssatz und Höchstbetrag der Finanzhilfe) nicht für Studienaktivitäten gilt, wenn diese in demselben Vorschlag enthalten sind.
Die Aktivitäten des Vorschlags müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden. Gemäß Artikel 16 Buchstabe a) der CEF-Verordnung können Tätigkeiten im Hoheitsgebiet von Drittländern stattfinden und damit verbundene Ausgaben förderfähig sein, wenn das Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Artikel 8, Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe d) und Punkt 3 des Anhangs Teil V der CEF-Verordnung) das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Drittländer gemäß Artikel 5 oder Artikel 11 Absatz 5 dieser Verordnung oder internationale Gewässer betrifft. Außerdem müssen die in den Drittländern stattfindenden Tätigkeiten für die Verwirklichung der Ziele des Projekts unerlässlich sein. Die Sicherheitserklärung der Begünstigten sollte sich unter anderem auf die Übereinstimmung der in dem/den Drittland/Drittländern durchgeführten Tätigkeiten mit den Sicherheitsanforderungen für den Aufruf beziehen.
Bei den Begünstigten kann es sich um Betreiber, Versorgungsunternehmen, Behörden, Investor*innen und Anbieter*innen handeln, d. h. um Einrichtungen, die Hardware (einschließlich Kabel, Ausrüstung, Geräte) oder Systeme (einschließlich Software) liefern, die für das Projekt wesentlich sind.
Vorschläge, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, können synergetische (ergänzende) Elemente enthalten, die sich auf einen anderen Sektor des CEF-Programms beziehen, d. h. Energie und Verkehr. Wenn diese synergetischen Elemente es ermöglichen, den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen des Projekts erheblich zu verbessern, kann eine Finanzierung gewährt werden, solange die Kosten dieser synergetischen Elemente 20 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts nicht übersteigen.
Alle Vorschläge müssen in Abschnitt 0 des Antragsformulars Angaben zu den Eigentumsverhältnissen der geförderten Infrastruktur nach Abschluss des Projekts enthalten und den Mechanismus beschreiben, der für die Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden soll, einschließlich der Geschäftsmodelle. Insbesondere sind alle Vorkehrungen zu treffen, die eine diskriminierungsfreie Bereitstellung von Diensten für Zugangssuchende gewährleisten sollen, sowie die betrieblichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Teilnehmern der Wertschöpfungskette für die Erbringung von Diensten im Vorschlag darzulegen.
Bei der Bewertung der Vorschläge wird denjenigen Vorrang eingeräumt, die Dritten den Zugang auf Vorleistungsebene auf höherem Niveau anbieten. Die Vorschläge müssen daher auch in Abschnitt 0 des Antragsformulars eine Beschreibung enthalten, ob oder wie sie einen solchen Zugang auf Vorleistungsebene anbieten wollen. In dieser Beschreibung können u. a. die Palette der Zugangsprodukte, die Dauer des Zugangs, die Methode zur Festlegung der Zugangspreise und das Geschäftsmodell (nur Vorleistungsebene oder andere) angegeben werden. Diese Elemente werden bei der Bewertung des Vorschlags berücksichtigt, insbesondere um die erwarteten Auswirkungen auf den Wettbewerb zu beurteilen.
Um die finanzielle Tragfähigkeit nachzuweisen, müssen die Vorschläge eine Finanzanalyse vorlegen. Die Vorschläge müssen im Abschnitt "Finanzielle Lücke" des Antragsformulars Teil B angeben, ob das Projekt über andere öffentliche oder private Finanzierungsquellen verfügt und wie hoch die während der Lebensdauer der Infrastruktur erzielten Einnahmen sind. Die Finanzanalyse muss durch Berechnungsblätter und glaubwürdige Prognosen gestützt werden.
Darüber hinaus müssen die Antragstellenden in Abschnitt 5.1 des Antragsteils B detailliert beschreiben, inwieweit ein Marktversagen in dem betreffenden geografischen Gebiet oder auf der betreffenden Strecke vorliegt, warum das Projekt auf eine Kofinanzierung angewiesen ist (finanzielle Lücke) und welcher Prozentsatz der Kofinanzierung erforderlich ist. Um aufzuzeigen, wie die CEF-Finanzierung zur Überwindung der Finanzierungslücke beitragen wird, sollten die Antragstellenden auch andere mögliche private, regionale, nationale, EU- und internationale Kofinanzierungsquellen beschreiben und darlegen, wie sie diese einbeziehen wollen, falls sie dies noch nicht getan haben.
Darüber hinaus werden die Antragsteller aufgefordert, in ihren Vorschlägen nachzuweisen, dass:
- der Vorschlag darauf abzielt, eine Lücke in den Backbone-Infrastrukturen zu schließen, was durch Nachweise (z. B. Kartierung) belegt werden kann, die der Notwendigkeit Rechnung tragen, neue oder alternative sichere Routen einzurichten oder die Kapazität und Widerstandsfähigkeit bestehender Infrastrukturen zu erhöhen, Risiken, Schwachstellen oder Abhängigkeiten von unsicheren Infrastrukturen zu beseitigen;
- Der Vorschlag trägt zu einer erheblichen Erhöhung der Sicherheit der Lieferkette bei, indem er Maßnahmen vorsieht, die bei der Auswahl eines Lieferanten die Verfügbarkeit von Komponenten, Technologien, Systemen und Know-how gewährleisten, die für die Planung, den Erwerb, den Bau, den Betrieb, die Wartung und die Reparatur der Backbone-Infrastrukturen erforderlich sind;
- Der Vorschlag sollte im Hinblick auf die Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten von geostrategischer Bedeutung sein, insbesondere um ein hohes Maß an Sicherheit der EU-Grundnetzinfrastruktur zu gewährleisten;
- Der Vorschlag deckt einen Bedarf an Konnektivität, der aufgrund der damit verbundenen Risiken nicht allein durch private Investitionen gedeckt werden kann;
- Der Vorschlag kombiniert Mittel aus anderen Finanzierungsprogrammen wie NDICI, EFRE oder IPA III;
- der Vorschlag erhöht die Nachhaltigkeit von Backbone-Infrastrukturen, indem er ihre Auswirkungen auf Klima, Energie und Umwelt insgesamt verringert.
Gefördert werden Vorschläge, die auf den Konnektivitätsbedarf einer Region oder der gesamten EU ausgerichtet sind, komplementäre Strecken einbeziehen, die Redundanz verbessern und modernste technologische Lösungen beinhalten, mit klaren Vorteilen in Bezug auf Kosteneffizienz und Synergien zwischen den Akteuren (Interessengruppen, Regionen, Mitgliedstaaten usw.). Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zur Erzielung der oben genannten Vorteile wird gefördert und kann auf der Wiederverwendung oder Erweiterung bestehender Studien oder Arbeiten beruhen sowie auf der gemeinsamen Nutzung oder dem Ausbau von Kapazitäten, um den Bedürfnissen der betroffenen Akteure gerecht zu werden.
Vorrangig berücksichtigt werden auch Vorschläge mit geringeren negativen Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt unter den Vorschlägen, die ähnliche Bereiche bedienen oder eine ähnliche Punktzahl aufweisen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die digitale Sicherheit finden Sie auf S. 11-13 des Aufrufs.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten): Länder, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme in jeglicher Eigenschaft (als Begünstigter, verbundene Einrichtung, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Einrichtungen aus förderfähigen Ländern beschränkt (siehe Bedingungen für PCI, die das Gebiet eines oder mehrerer Drittländer betreffen, in Abschnitt 2). Die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten von Unterauftragnehmern) müssen in förderfähigen Ländern und in Zielländern stattfinden (siehe Abschnitt "Geografische Lage" unten und Abschnitt 10). In der Finanzhilfevereinbarung können Beschränkungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen werden (siehe Abschnitt 10).
Sonderfälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Für diese Aufforderung gibt es keine besonderen Förderbedingungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Konsortiums.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget der Aufforderung wird auf zwei Aufforderungen aufgeteilt: CEF-DIG-2024-GATEWAYS-WORKS und CEF-DIG-2024-GATEWAYS-STUDIES.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (maximal 50 % für die Kosten von Studien, maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage und maximal 30 % für alle anderen Kostenkategorien ("Projektfinanzierungssatz")). Sie können einen höheren Projektfinanzierungssatz beantragen, wenn Ihr Projekt eine starke grenzüberschreitende Dimension aufweist: maximal 50 %.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular ist dreiteilig:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt und dann zusammengesetzt und als PDF-Datei wieder in das System geladen werden muss) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen, nur für das Thema Arbeiten) mit zusätzlichen Projektdaten
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- detaillierte Budgettabelle pro WP (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Unterstützungserklärungen aller MS, die von dem Projekt profitieren (MS-Vereinbarung) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Fragebogen zur Eigentumskontrolle, auch für Unterauftragnehmer und verbundene Partner (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den teilnehmenden Unternehmen unterzeichnete Sicherheitserklärungen (nur für Bauvorhaben)
- Sicherheitsgarantien, die von den jeweiligen Behörden des assoziierten Drittlandes oder eines anderen Drittlandes genehmigt wurden, falls Unternehmen aus einem Drittland teilnehmen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar). Sollte ein Drittland ausnahmsweise mehr Zeit für die Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eine Kopie der Sicherheitsgarantie und die Empfangsbestätigung des Drittlandes vorlegen. In diesem Fall sind die vom Drittland genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 11. April 2025, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.
- Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass die geplante Backbone-Infrastruktur ein Marktversagen in Bezug auf fehlende Redundanz, Kapazität oder eine andere Art von Marktversagen, wie in Abschnitt 2 beschrieben, behebt (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Finanztabelle für den Geschäftsplan (nur für Works-Vorschläge, Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- sonstige Anhänge.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 120 Seiten.
Call-Dokumente
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