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Call-Eckdaten
5G-Großpiloten - 5G und Edge für intelligente Gemeinschaften - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2024-5GLSP-SMARTCOM-WORKS
Termine
Öffnung
22.10.2024
Deadline
13.02.2025 17:00
Förderquote
75%
Budget des Calls
€ 52.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 20.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die CEF-Finanzierung deckt die Einrichtung der 5G-SA-Infrastruktur sowie relevante Konnektivitäts- und Datenverarbeitungselemente ab, die für die Umsetzung innovativer Anwendungsfälle erforderlich sind, die entweder auf 5G-Korridore oder 5G-Smart Communities abzielen. Daher sollten die Vorschläge nur eines der beiden nachstehenden Themen behandeln. Bei den Anwendungsfällen, die intelligente Gemeinden betreffen, wird das CEF-Digitalprogramm die Einrichtung der Konnektivitätsinfrastrukturelemente kofinanzieren, die für vertikale innovative Anwendungen erforderlich sind. Der Zugang zu einem bestehenden Gigabit-Backhaul-Netz in der Nähe des Standorts, an dem das 5G-unterstützte Projekt eingerichtet wird, ist eine Voraussetzung. Das Projekt kann jedoch eine begrenzte Investition beinhalten, um den Zugang zu einem solchen Gigabit-Backhaul-Netz zu vervollständigen.
Call-Ziele
Das übergeordnete Ziel der Aufforderung "5G Large-scale pilots" ist die Einrichtung groß angelegter 5G SA-Infrastrukturen, die Konnektivität und Edge-Cloud-Kapazitäten entlang der 3C-Netz-Wertschöpfungskette integrieren. Jedes Pilotprojekt soll die Zahl der durch 5G-Systeme ermöglichten Anwendungsfälle in Bereichen wie Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Fertigung, Bildung, Mobilität, Verkehr (einschließlich Anwendungsfällen für vernetzte und automatisierte Mobilität für Straße, Schiene und Binnenschifffahrt sowie Küstenschifffahrt bzw. multimodalen Verkehr) usw. maximieren und sich an städtische, vorstädtische, ländliche und grenzüberschreitende Gebiete richten.
Die Strategie besteht darin, die Nachfrageseite der einzelnen Projekte (vertikale Anwendungsfälle) mit den Akteuren der Lieferkette in der gesamten EU im Ökosystem des 3C-Netzes zusammenzubringen.
Die spezifischen Ziele sind die folgenden:
- 5G SA-Großpiloten werden eine breitere und schnellere Einführung und Übernahme von 5G in ganz Europa anregen und gleichzeitig die Grundlage für die Entwicklung von "Leitmärkten" für 5G- und Edge-Cloud-Systeme schaffen, wobei gegebenenfalls auf Technologien und Standards zurückgegriffen wird, die im Rahmen anderer EU-Programme, insbesondere des Programms "Digitales Europa" und von "Horizont Europa", entwickelt wurden.
- 5G SA-Großpiloten sollten die Vorteile in spezifischen vertikalen Anwendungen demonstrieren, die sich aus der Entwicklung von den derzeitigen elektronischen Kommunikationsnetzen hin zu virtualisierten und Cloud-nativen Netzfunktionen und einer verteilten Telco-Edge-Cloud ergeben und den europäischen Schlüsselindustrien neue Möglichkeiten eröffnen.
- Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten groß angelegten 5G SA-Pilotprojekte sollen 5G-Infrastrukturen nutzen, die modernste Konnektivitätsmerkmale bieten, z. B. symmetrische Gigabit-Leistung, hohe Nutzerdichte, flächendeckende Abdeckung (z. B. für die Anbindung von IoT-Geräten), geringe Latenzzeiten und sehr hohe Zuverlässigkeit. Sie werden zur Integration von Geräten, Netzen, Cloud- und Edge-Computing sowie Kommunikationskapazitäten für den Einsatz der Telco-Edge-Cloud beitragen, um ein allgegenwärtiges Netz von Rechen- und Kommunikationsressourcen zu schaffen. Erforderlichenfalls sollten die Piloten 5G-Netze mit einem Cloud-to-Edge-Middleware-Stack bündeln, der datenintensive Anwendungsfälle und Anwendungen für einen Mehrzweckkontext (5G-Korridore und/oder 5G-Anwendungen für sozioökonomische Faktoren) unterstützen kann.
- Diese groß angelegten Pilotprojekte sollten mehrere Anwendungsfälle abdecken. Es wird erwartet, dass sektorübergreifende Synergien zwischen mehreren Anwendungsfällen dadurch ermöglicht werden, dass 5G SA lokale intelligente Gemeinschaften unterstützt und mehrere über mehrere Länder und Regionen verteilte Standorte miteinander verbindet.
- 5G-SA-Großpilotprojekte sollten so konzipiert sein, dass sie - mit Anpassungen aufgrund möglicher unterschiedlicher Anforderungen - europaweit repliziert werden können, beispielsweise im Rahmen anderer Finanzierungsprogramme wie EFRE, ELER oder nationaler Investitionen. Den Projekten können Einführungsstudien oder bewährte Verfahren vorausgehen, die im Rahmen früherer Aufforderungen im Rahmen dieses Programms finanziert wurden, oder sie können sich auf andere vorbereitende Arbeiten stützen, die im Rahmen anderer Programme (z. B. F&I im Rahmen von Horizont Europa) finanziert wurden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekte sollen die Einführung von 5G SA in der gesamten Union beschleunigen und damit unmittelbar zur Verwirklichung der Konnektivitätsziele des digitalen Jahrzehnts und der anderen Ziele des digitalen Jahrzehnts beitragen. Der Nutzen und die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden auch vom Innovationsgrad der jeweiligen Anwendungsfälle abhängen.
Durch die Schließung von Einführungslücken und die Beseitigung von Kapazitätsengpässen und technischen Hindernissen wird die Einführung von 5G-Korridoren entlang der TEN-V-Netze zur Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der EU beitragen.
5G-Corridor-Projekte würden eine ununterbrochene Abdeckung bieten, bei der die Kontinuität des Dienstes über die gesamte Länge des Korridorabschnitts den einschlägigen Anforderungen an die Dienstqualität entspricht. Dies wiederum wird die Entwicklung eines breiten Spektrums von 5G-fähigen CAM-Diensten ermöglichen, einschließlich Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs- und Küstenschifffahrtsdiensten, gegebenenfalls in Kombination mit multimodalem Verkehr, sowie gegebenenfalls ergänzende sicherheitsbezogene Dienste. Letztere könnten sich auf direkte Kurzstreckenkommunikationstechnologien wie V2X und ITS-G5 stützen und die Komplementarität bestehender und künftiger Maßnahmen zur Einführung der Infrastruktur unterstützen.
Künftig kann die eingeführte Infrastruktur zur Verbesserung der Sicherheit im Straßen-, Schienen-, Wasserstraßen- und Küstenverkehr beitragen (z. B. intelligente Verkehrssysteme (IVS), künftiges mobiles Eisenbahnkommunikationssystem (FRMCS), Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS)) und 5G-Dienste für mehrere Anwendungsbereiche ermöglichen.
Die wichtigsten Parameter zur Messung der Auswirkungen für das Thema 5G-Korridor sind:
- Gesamtlänge der Korridorabschnitte, die von 5G abgedeckt werden
- Aktivierte Frequenzbänder entlang der Korridorabschnitte
- Abstand zwischen den Antennen oder, im Falle einer auf passive Netzinfrastrukturen beschränkten Bereitstellung, zwischen Masten und Türmen
- Verfügbarkeit verschiedener Dienstmerkmale entlang der Transportrouten, und
- Zielnetzleistung wie Datenrate und Latenzzeit für jedes Fahrzeug.
Die Projekte können auch zur Verwirklichung der Ziele der Kommissionsstrategie für die Mobilität der Zukunft beitragen, und zwar in Bezug auf die Verkehrssicherheit, die Optimierung des Straßenverkehrs, die Verringerung der CO2-Emissionen und der Verkehrsstaus sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Telekommunikations- und Automobilindustrie.
Es wird erwartet, dass die Anwendungsfälle für 5G-Smart-Communities die Einführung der 5G-SA-Konnektivität für die Bereitstellung innovativer Dienste beschleunigen und gleichzeitig zu einer breiteren Einführung beitragen werden. Solche Dienste können zu einem Neustart der Gesamtwirtschaft beitragen und den Übergang zur Bereitstellung intelligenter Dienste im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal unterstützen. Zu den innovativen Anwendungsfällen von 5G SA gehören:
- IoT-Infrastrukturen und kommunale Dienste, die eine flexible, zuverlässige Konnektivitätsinfrastruktur mit geringer Latenz und hoher Nutzerdichte erfordern, z. B. durch eine Kombination aus Glasfaser und drahtloser Konnektivität (5G, kleine Zellen und Wi-Fi), die IPv6-fähig ist.
- 5G- und Edge-Cloud-basierte Anwendungsfälle, die die neuen 5G-Merkmale nutzen, z. B.: höhere Bandbreite und flächendeckende Abdeckung (eMBB), extrem niedrige Latenz (URLLC), massive Maschinen (mMTC).
- Prozess- und Dateninnovationen, die Konnektivitätsinfrastrukturen mit fortgeschrittenen Dienstmerkmalen erfordern, z. B. Dienstqualitätsgarantien, die durch Edge-Computing-Einrichtungen und Unterstützung durch Netzaufteilung ermöglicht werden.
- Projekte, die sich gegebenenfalls auf offene, disaggregierte und interoperable Technologielösungen stützen und zum Entstehen eines europäischen 3C-Netz-Ökosystems von Anbietern beitragen.
- Positive Auswirkungen auf Investitionen in 5G und Edge Cloud für vertikale Sektoren durch alle Arten von öffentlichen und privaten Investoren.
- Positiver Spillover-Effekt auf die Indikatoren der Digitalen Dekade nicht nur für die "digitale Infrastruktur", sondern auch für andere Anwendungsfälle in den Bereichen digitale Kompetenzen, digitale Transformation von Unternehmen und digitale öffentliche Dienste.
Neben der Unterstützung lokaler Innovationen beruht der EU-Mehrwert auch auf der Verbreitung und frühzeitigen Annahme konkreter Anwendungsfälle für 5G SA, die dazu beitragen werden, Erkenntnisse zu gewinnen und die Reife von 5G-Anwendungen in verschiedenen Sektoren zu erhöhen. Es wird erwartet, dass dies zu Spillover-Effekten in der gesamten Wertschöpfungskette des 3C-Netzes führen wird, insbesondere durch die Förderung von Synergien zwischen Verbrauchern und Anbietern, die an konvergenten, Cloud-fähigen Konnektivitäts- und Datenverarbeitungsinfrastrukturen arbeiten. In allen Vorschlägen für 5G-Großpiloten sollten die Begünstigten nachweisen, dass sie Zugang zu den Ressourcen und Kapazitäten für den Anwendungsfall haben, einschließlich der relevanten Funkfrequenzen (im Falle der passiven Infrastrukturbereitstellung entweder direkt oder vertraglich mit den Eigentümern der 5G-Frequenzbänder). Sie sollten Zusicherungen hinsichtlich des Betriebs des Dienstes über die spezifischen Bereiche (z. B. 5G-Korridorabschnitt) hinaus, die von der CEF unterstützt werden, und über den Zeithorizont des CEF-finanzierten Projekts hinaus im Hinblick auf die langfristige Entwicklung der Infrastrukturen (z. B. umfassenderes paneuropäisches Korridornetz, Replikation eines Smart-Community-Anwendungsfalls usw.) geben.
Alle Vorschläge sollten einen soliden Umsetzungsplan enthalten, einschließlich des Zugangs zu Diensten und Anwendungen mit sozialem, wirtschaftlichem und ökologischem Nutzen, der über die kofinanzierten Mitgliedstaaten, die Begünstigten oder den Telekommunikationssektor hinausgeht, sowie eine Verpflichtung zur Wartung der Infrastruktur über die Laufzeit des Projekts hinaus. Die Vorschläge sollten auch einen Plan enthalten, der einen ununterbrochenen Dienst über die grenzüberschreitenden 5G-Abschnitte (bei Vorschlägen für 5G-Korridore) und gegebenenfalls über den Umfang des geförderten 5G-SA-Netzes am SED-Standort hinaus (bei Vorschlägen für intelligente 5G-Gemeinden) ermöglicht. Ein solcher Plan sollte die gleichen Sicherheitsbedingungen enthalten, die für das CEF-finanzierte Projekt gelten.
Jeder Vorschlag muss von den jeweils zuständigen Behörden unterstützt werden, die am Aufbau der 5G-SA-Netzinfrastruktur in dem Gebiet beteiligt sind, in dem der Aufbau stattfinden soll, z. B. entlang eines Verkehrswegs auf beiden Seiten der Grenze, auf nationaler und/oder regionaler und/oder lokaler Ebene für die 5G-Smart Communities.
Alle Vorschläge sollten die Eigentumsverhältnisse nach dem Projekt festlegen und den/die Mechanismus/e für die langfristige Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit beschreiben. Die funktionale(n) und operative(n) Beziehung(en) zwischen den verschiedenen Teilnehmern der Wertschöpfungskette für die Bereitstellung digitaler Dienste sollte(n) klar definiert werden.
Die Begünstigten werden während der Projektdurchführung aufgefordert, ihr Wissen, ihre Errungenschaften und ihre Erfahrungen weiterzugeben, auch im Rahmen der einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen, um die Vorteile von 5G SA anhand konkreter Beispiele für 5G-basierte Anwendungsfälle für SEDs aufzuzeigen. Der Austausch von Projektinformationen wird für die Replikation von Projekten (z. B. Anforderungserhebung, Scoping und Vorlagen für die finanzielle Dimensionierung, Erleichterung der Identifizierung ergänzender Finanzierungsquellen) in der gesamten Union von entscheidender Bedeutung sein und somit den Spillover-Effekt von CEF Digital-Investitionen erleichtern.
Während der Projektdurchführung werden die Begünstigten auch aufgefordert, mit den laufenden CSA-Projekten (oder Folgemaßnahmen) zusammenzuarbeiten, die die 5G-Edge- und verteilte Cloud-Integration für europäische 5G-Korridore und 5G-Smart-Communities unterstützen und verbessern, und ein spezifisches Budget für diese Aktivitäten vorzusehen.
Das Netz der Breitband-Kompetenzbüros (Broadband Competence Offices, BCO) wird auch eine wichtige Rolle dabei spielen, Antragsteller und Begünstigte bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der geplanten Einführung und Übernahme von 5G SA zu unterstützen, z. B. durch die Vermittlung von Wissen und bewährten Verfahren.
Vorschläge, die im Rahmen dieser Aufforderung finanziert werden, können synergetische (ergänzende) Elemente in Bezug auf einen anderen Sektor des CEF-Programms, d. h. Energie und Verkehr, enthalten, wenn diese synergetischen Elemente es ermöglichen, den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen der Maßnahme erheblich zu verbessern. Eine Kofinanzierung durch die CEF ist möglich, solange die Kosten dieser Synergieelemente 20 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Art. 10 der CEF-Verordnung.
Synergien zwischen CEF-Projekten und mit anderen relevanten EU-Programmen werden gefördert. Die Maximierung des Werts, der Wirkung und der Effizienz der EU-Finanzierung und die Unterstützung der Umsetzung von EU-Prioritäten ist ein EU-Mehrwert, der unter dem Kriterium "Priorität und Dringlichkeit" positiv berücksichtigt wird.
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Erwartete Ergebnisse
Groß angelegte Pilotprojekte zur Weiterentwicklung des 3C-Netzes werden die Vorteile aufzeigen, die sich aus der Weiterentwicklung der derzeitigen Netzinfrastrukturen hin zu virtualisierten und Cloud-nativen Infrastrukturen ergeben. Dazu gehören der Aufbau von 5G-SA-Netzen und ihre Integration mit Edge-Cloud-Infrastrukturen, die innovative Anwendungen in europäischen vertikalen Sektoren, soziale Innovationen, neue Betriebsmodelle für öffentliche Dienste sowie neue Geschäftsmodelle ermöglichen, die den in der Wertschöpfungskette des 3C-Netzes tätigen europäischen Schlüsselindustrien neue Möglichkeiten eröffnen.
Die Projekte müssen nachweisen, dass die Finanzierung der verbleibenden Teile des Projekts (Infrastruktur oder sonstiges), die die beabsichtigten 5G-SA-Nutzungsfälle ermöglichen (z. B. Endnutzergeräte, Sensoren, Konnektivitätsabonnements), solide ist; diese kommen für eine Förderung im Rahmen der CEF-Verordnung nicht in Betracht und können daher durch andere Programme oder den Eigenbeitrag des Konsortiums unterstützt werden. Die Projekte müssen außerdem nachweisen, dass die Infrastruktur zukunftssicher auf der Grundlage modernster Protokolle und Normen wie IPv6 betrieben wird und dass sie sich in Gebieten befinden, in denen kein 5G-SA-Netz Dienste anbietet, die den sich entwickelnden Bedürfnissen der Endnutzer entsprechen.
Die Begünstigten sind Betreiber, die 5G-SA-Netze einrichten und sozioökonomischen Akteuren Zugang zu 5G-SA-Diensten gewähren. Die SEDs sollten sich gemeinsam mit den oben genannten Betreibern bewerben und daher die geplanten innovativen 5G-Anwendungsfälle befürworten. Zu den förderfähigen Kosten können 5G-Funkgeräte und - sofern für die Installation zusätzlicher Basisstationen zur Verdichtung erforderlich - die passive Infrastruktur gehören. Vorrangig werden Projekte gefördert, die mehrere 5G-basierte Anwendungsfälle aufzeigen können, die sich auf dasselbe 5G-SA-Netz stützen.
Im Einklang mit der CEF-Verordnung (siehe Erwägungsgrund 40) fallen Internetdienste und Softwaredienste, die die digitale Infrastruktur nutzen, nicht in den Anwendungsbereich der CEF-Finanzierung.
Die innovativen Aspekte von 5G zur Unterstützung des Anwendungsfalls werden während der Bewertung beurteilt.
Der maximale Kofinanzierungssatz der CEF beträgt in der Regel 75 % der förderfähigen Kosten der CEF. Die finanzierte 5G-Infrastruktur darf nur für die Bereitstellung von 5G-Diensten für die SEDs verwendet werden, die von den innovativen Anwendungsfällen profitieren werden.
Im Allgemeinen werden die beantragte Kofinanzierung und die Anzahl der SEDs, die von den 5G-Diensten profitieren werden, als Teil der Bewertung des Katalysatoreffekts der EU-Unterstützung und der Vergabekriterien für die wirtschaftlichen Auswirkungen betrachtet.
Spezifische Anwendungsfälle, die nachweislich umweltpolitischen Zielen dienen, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung des CO2-Fußabdrucks, sind erwünscht und werden bei der Bewertung der Vorschläge im Rahmen des Kriteriums "Auswirkungen" berücksichtigt.
Vorschläge von größerem Umfang in Bezug auf den Anwendungsbereich, die Größe des Erfassungsgebiets und die Anzahl der beteiligten Anwendungsfälle/Endnutzer/Länder werden gefördert und bei der Bewertung nach dem Kriterium "Priorität und Dringlichkeit" berücksichtigt.
Im Falle einer Kofinanzierung aus nationalen Mitteln oder Mitteln der geteilten Verwaltung (einschließlich kohäsionspolitischer Mittel) gelten die Vorschriften für staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV (Einzelheiten siehe Abschnitt 10). Handelt es sich bei den Projekten jedoch um die Bereitstellung spezieller 5G-SA-Konnektivität zur Ermöglichung sehr anspruchsvoller Anwendungsfälle durch sozioökonomische Akteure, bei denen es sich um öffentliche Verwaltungen oder öffentliche oder private Einrichtungen handelt, die diese für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nutzen, und ist eine solche Konnektivität für die Erbringung dieser Dienstleistungen erforderlich, so stellt eine solche Kofinanzierung entweder keine staatliche Beihilfe dar (wenn keine wirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt werden) oder kann als mit dem AEUV vereinbar angesehen werden, ohne dass eine Anmeldung und Genehmigung durch die Kommission erforderlich ist, sofern sie mit dem DAWI-Beschluss im Einklang steht.
Der Zuschuss der CEF Digital stellt keine staatliche Beihilfe dar, muss jedoch von Anfang an mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen vereinbar sein. Insbesondere sollte der Zuschuss verwendet werden, um Marktversagen oder suboptimale Investitionssituationen in einem bestimmten Anwendungsfall in angemessener Weise zu beheben, ohne dass es zu einer Doppelfinanzierung oder Verdrängung privater Mittel kommt, insbesondere wenn die Maßnahmen kommerziell nicht rentabel sind, aber einen klaren Mehrwert für die Union haben.
Marktversagen liegt vor, wenn der Privatsektor nicht auf die nachgewiesenen Bedürfnisse der Endnutzer eingeht. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Konnektivität in unzureichender Qualität oder zu überhöhten Preisen angeboten wird, was möglicherweise auf einen unzureichenden Wettbewerb zurückzuführen ist. Marktversagen hängt oft mit den betroffenen geografischen Gebieten zusammen (z. B. grenzüberschreitende Abschnitte eines Verkehrskorridors, ländliche oder städtische Gebiete usw.). Staatliche Maßnahmen sollten eingesetzt werden, wenn es nicht möglich ist, ein solches Marktversagen durch weniger wettbewerbsverzerrende Politiken und Maßnahmen zu beheben.
Vorschläge für intelligente Gemeinschaften sollten den/die Eigentümer der durch das Projekt geförderten Infrastruktur benennen und die Bedingungen für den Zugang zu ihr sowie die operativen Beziehungen zwischen den verschiedenen Teilnehmern der Wertschöpfungskette für die Erbringung von Dienstleistungen beschreiben. Daher sollte der Vorschlag die Methode beschreiben, die der Betreiber der geförderten Infrastruktur anwendet, um die Tarife zu berechnen, die den Anbietern des innovativen 5G-Anwendungsfalls für den Zugang zu dieser Infrastruktur in Rechnung gestellt werden; sie wird bei der Bewertung des Kriteriums "Auswirkungen" berücksichtigt. In jedem Fall sollte der Preis, den die Stelle, die die geförderte 5G-Infrastruktur betreibt, der Behörde oder dem Anbieter der SED für den 5G-Zugangsdienst in Rechnung stellt, nicht über dem Preis liegen, der unter Marktbedingungen, wie sie auf anderen wettbewerbsorientierten Märkten herrschen, berechnet wird, und er sollte die erhaltene öffentliche Förderung berücksichtigen. Der verlangte Preis sollte dazu beitragen, die Nutzung der bereitgestellten Kapazität durch die Endnutzer so weit wie möglich zu fördern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten): Länder, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme in jeglicher Eigenschaft (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Einrichtungen aus förderfähigen Ländern beschränkt. Die Projektaktivitäten (einschließlich der Arbeiten von Unterauftragnehmern) müssen in förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Abschnitt "Geografische Lage" unten und Abschnitt 10). In der Finanzhilfevereinbarung können Beschränkungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen werden (siehe Abschnitt 10).
Sonderfälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern (nur für Vorschläge, die unter dem Thema CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS) eingereicht werden) sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Länder, mit denen derzeit Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden (nur für Vorschläge, die im Rahmen des Themas CEF-DIG-2024-5GLSP-CORRIDORS-WORKS eingereicht werden) - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) zusammensetzt, darunter mindestens:
- eine Einrichtung, die Mobilfunknetze aufbaut und betreibt (im Folgenden als "Betreiber" oder "MNO" bezeichnet) und Verbindungsdienste für die Öffentlichkeit oder für bestimmte Kunden ("private Netze") anbietet, und
- eine öffentliche Behörde oder SED.
Ausnahmsweise können Vorschläge von nur einem Antragsteller oder von einem Antragsteller und seinen verbundenen Unternehmen eingereicht werden, wenn beide oben beschriebenen Funktionen erfüllt sind.
Darüber hinaus sollten Einrichtungen, die selbst nicht über das Recht zur Nutzung des Frequenzspektrums verfügen, begründen, ob sie z. B. unlizenzierte Frequenzen nutzen oder eine Einrichtung in das Konsortium einbeziehen, die das Recht zur Nutzung des erforderlichen Frequenzspektrums hat.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die digitale Sicherheit finden Sie auf den Seiten 12-15 des Aufforderungsdokuments.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen, nur für das Thema Arbeiten) mit zusätzlichen Projektdaten
Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen)
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar). Die detaillierte Budgettabelle sollte ein oder mehrere spezielle Arbeitspakete enthalten, die sich auf den/die Anwendungsfall/e beziehen
- Tätigkeitsberichte des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Unterstützungserklärungen aller Mitgliedstaaten, denen das Projekt zugute kommt (Zustimmung der Mitgliedstaaten) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Fragebogen zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse, auch für verbundene Partner und Unterauftragnehmer (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen.
- andere Anhänge
Für das Thema CEF-DIG-2024-5GLSP-SMARTCOM-WORKS müssen die Vorschläge außerdem Folgendes einreichen
- Selbsterklärung für jeden Nutzer der geplanten geförderten 5G-Konnektivitätsdienste, dass es sich um eine Behörde oder einen sozioökonomischen Treiber (SED) handelt (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Selbsterklärung jedes Nutzers der geplanten geförderten 5G-Konnektivitätsdienste, dass kein 5G-Konnektivitätsdienst, der eine ausreichende Leistung und Qualität für den/die innovativen Anwendungsfall/e gewährleistet, auf dem Markt verfügbar ist (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Selbsterklärung eines geförderten Mobilfunknetzbetreibers, dass er die Versorgung durch den/die am Konsortium beteiligten Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht auf die Erfüllung seiner Versorgungsverpflichtung anrechnen wird (falls er einer Versorgungsverpflichtung unterliegt, die z. B. mit einer Frequenzlizenz verbunden ist) (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Schreiben der lokalen und/oder regionalen Behörden in dem Gebiet, in dem der Ausbau erfolgen soll. Dies kann in Form von Verwaltungsschreiben, Absichtserklärungen, Absichtserklärungen oder ähnlichen Unterstützungsdokumenten erfolgen und einen Hinweis darauf enthalten, dass den oben genannten Behörden keine Pläne für eine andere Art der öffentlichen Unterstützung für den Ausbau eines 5G-Netzes bekannt sind (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anlagen" hochzuladen)
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 120 Seiten.
Call-Dokumente
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