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Call-Eckdaten
NEWS - Schnellreaktionsmechanismus für Medienfreiheit
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2025-MFP
Termine
Öffnung
24.10.2024
Deadline
15.01.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des Einzelziels der Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms, einschließlich der Förderung eines vielfältigen und pluralistischen Medienumfelds, der Medienkompetenz und der sozialen Eingliederung, gehören zu den Prioritäten des sektorübergreifenden Aktionsbereichs die Förderung sektorübergreifender Maßnahmen zur Anpassung an die strukturellen Veränderungen, mit denen der Mediensektor konfrontiert ist, einschließlich der Förderung eines freien, vielfältigen und pluralistischen Medienumfelds, des Qualitätsjournalismus und der Medienkompetenz, auch im digitalen Umfeld.
Call-Ziele
Im Rahmen des sektorübergreifenden Aktionsbereichs werden bereichsübergreifende Maßnahmen zur Unterstützung des Nachrichtenmediensektors unterstützt, die folgende Ziele verfolgen
- Bewältigung des strukturellen und technologischen Wandels, mit dem der Mediensektor konfrontiert ist, durch Förderung eines unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds, u. a. durch Unterstützung einer unabhängigen Überwachung zur Bewertung der Risiken und Herausforderungen für den Medienpluralismus und die Medienfreiheit, sowie durch Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen.
Der Europäische Aktionsplan für Demokratie weist darauf hin, dass physische und Online-Drohungen und Angriffe auf Journalist*innen in mehreren Mitgliedstaaten zunehmen, und schlägt eine nachhaltige Finanzierung von Projekten vor, die sich auf die rechtliche und praktische Unterstützung von Journalist*innen in der EU und anderswo konzentrieren, einschließlich Sicherheits- und Cybersicherheitsschulungen für Journalist*innen und diplomatische Unterstützung. Im Jahresbericht der Kommission zur Rechtsstaatlichkeit werden physische und Online-Drohungen und Angriffe auf Journalist*innen als anhaltendes Problem in ganz Europa genannt. Im September 2021 nahm die Kommission eine Empfehlung zur Gewährleistung des Schutzes, der Sicherheit und der Stärkung der Handlungskompetenz von Journalist*innen und anderen Medienschaffenden in der Europäischen Union an.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit dieser Aktion soll praktische Hilfe zum Schutz bedrohter Journalist*innen geleistet werden, einschließlich konkreter Instrumente wie Beratung und Rechtsbeistand sowie Bereitstellung von Unterkünften und logistischer Unterstützung, damit die betroffenen Journalist*innen ihre berufliche Tätigkeit weiter ausüben können. Dies kann bei Bedarf auch finanzielle Unterstützung umfassen. Im Rahmen des Projekts werden auch Besuche in den betroffenen Ländern organisiert. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Straflosigkeit werden durch Advocacy-Arbeit unterstützt. Die eingesetzten Instrumente werden von Fall zu Fall an die individuellen Bedürfnisse angepasst.
Verstöße gegen die Presse- und Medienfreiheit werden in der EU, in den am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern und in den Kandidatenländern systematisch und umfassend überwacht, um die Bereitstellung zuverlässiger und umfassender Informationen über solche Verstöße für die breite Öffentlichkeit und die europäischen Institutionen zu gewährleisten. Die Überwachung sollte darauf ausgerichtet sein, frühzeitig vor Verstößen zu warnen. Die Ausschreibungen in Bezug auf die EU, die am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Länder und die Kandidatenländer werden systematisch auf einer speziellen Website veröffentlicht. Darüber hinaus werden regelmäßige Berichte veröffentlicht, in denen alle Ausschreibungen aufgelistet und die wichtigsten Trends aufgezeigt werden. Eine solche Überwachung wird Daten und Erkenntnisse liefern, die über den Umfang oder die Reichweite verschiedener bestehender Überwachungsinstrumente hinausgehen und insbesondere Risiken für die Medienfreiheit und den Medienpluralismus sowie ausgewählte schwerwiegende Vorfälle und die Reaktionen der Behörden auf solche Vorfälle abdecken.
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Erwartete Ergebnisse
Aktivitäten, die finanziert werden können:
- Konzeption und Verwaltung eines europaweiten Krisenreaktionsmechanismus zur Unterstützung der Medienfreiheit und der Sicherheit von Journalist*innen, der alle EU-Mitgliedstaaten, die am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Länder und die Kandidatenländer abdeckt;
- Bereitstellung von rechtlicher und praktischer Unterstützung für Journalist*innen und andere Medienschaffende in Not;
- Organisation von Advocacy-Missionen an Orte, an denen Journalist*innen bedroht sind;
- Überwachung des Stands der Medienfreiheit in den EU-Mitgliedstaaten, den am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern und den Kandidatenländern;
- Organisation von Sensibilisierungskampagnen im Bereich der Medienfreiheit und der Sicherheit von Journalist*innen;
- Sicherstellung von Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten;
- Überwachung und Bewertung der Maßnahmen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d. h. sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen laufen (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern in der Vereinbarung vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens zwei unabhängige Einrichtungen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern
Vorschläge können von jedem der folgenden Antragsteller oder Kombinationen davon eingereicht werden: gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich); internationale Organisationen; Universitäten; Bildungseinrichtungen; Forschungszentren.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Stipendien und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Der Antrag enthält eine erschöpfende Liste der Arten von Aktivitäten, für die ein Dritter eine finanzielle Unterstützung erhalten kann, aus der folgenden festen Liste:
- Direkte Unterstützung für Journalisten, die bedroht werden (Sicherheits- oder Rechtskosten);
- Ad-hoc-Unterstützung für NRO, die im Bereich der Medienfreiheit und der Sicherheit des Journalismus tätig sind.
- Der Antrag enthält die Definition der Personen oder Personenkategorien, die finanzielle Unterstützung aus den folgenden Kategorien erhalten können:
- Journalisten und Medienschaffende (natürliche Personen);
- NROs.
- der Antrag enthält die Kriterien für die Gewährung der finanziellen Unterstützung
- der Antrag enthält den Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, und die Kriterien für dessen Festlegung.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eingereicht werden.
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
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