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Call-Eckdaten
Betriebskostenzuschüsse für Rahmenpartner, die im Bereich der Werte der Union tätig sind
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2025-OG-SGA
Termine
Öffnung
24.10.2024
Deadline
05.02.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 36.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist der Schutz, die Förderung und die Sensibilisierung für die Rechte, die in den EU-Verträgen, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ("Charta") und in den geltenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen verankert sind, durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für europäische Netzwerke, auf EU-Ebene tätige Organisationen der Zivilgesellschaft und europäische Think-Tanks zur Förderung und Pflege dieser Rechte.
Call-Ziele
Der Aufruf zielt darauf ab, den Schutz und die Förderung der Werte der Union, einschließlich der Achtung der Rechtsstaatlichkeit, zu stärken und einen Beitrag zum Aufbau einer demokratischeren Union, zum demokratischen Dialog, zur Transparenz und zur verantwortungsvollen Staatsführung zu leisten. Die Aufforderung zielt darauf ab, das Streben nach einer Union zu unterstützen, in der Hass, Rassismus, Diskriminierung oder Gewalt in jeglicher Form keinen Platz haben.
Mit der Aufforderung sollen die Kapazitäten der Rahmenpartner gestärkt werden, damit sie einen aktiven Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik in Bereichen wie den folgenden leisten können
- Förderung und Schutz der Grundrechte, wie sie in der Charta verankert sind
- Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen, einschließlich Hassreden im Internet
- Bekämpfung spezifischer Formen von Intoleranz und Diskriminierung wie Rassismus gegen Schwarze, Hass gegen Muslim*innen, Antiziganismus, Rassismus gegen Asiat*innen und gegen Migrant*innen sowie Förderung der Chancengleichheit für rassische und ethnische Gruppen
- Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ-Personen und Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen (einschließlich übergreifender Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmalen)
- Förderung von Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz
- Förderung der Gleichstellung aus Gründen des Alters und Kampf gegen Altersdiskriminierung
- Bekämpfung von Antisemitismus, Förderung des jüdischen Lebens und Förderung von Bildung, Forschung und Gedenken an den Holocaust
- Gewährleistung des Gedenkens an die Versklavung und das Erbe des Kolonialismus sowie an das vielfältige europäische Kulturerbe und Förderung des Bewusstseins für die Kultur und Geschichte der Roma, einschließlich der Erinnerung an den Holocaust an den Roma
- Unterstützung, Förderung und Umsetzung umfassender politischer Maßnahmen zur Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Frauen, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, des gleichen Entgelts für Frauen und Männer, der Stärkung der Rolle der Frau und des Gender Mainstreaming
- Förderung und Schutz der Rechte des Kindes, einschließlich des Rechts der Kinder auf Schutz und Fürsorge sowie des Rechts der Kinder auf Meinungsäußerung und Beteiligung an Entscheidungen in Angelegenheiten, die sie betreffen
- Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder durch (1) Prävention und Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt auf allen Ebenen, (2) Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und andere gefährdete Gruppen und (3) Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer von Gewalt
- Förderung demokratischer Standards, einschließlich freier, fairer, belastbarer und integrativer Wahlprozesse, Förderung der Integrität von Wahlen, Bekämpfung von Desinformation, Informationsmanipulation und ausländischer Einmischung
- Förderung der Rechte der EU-Bürger*innenschaft
- Förderung des Engagements der Bürger*innen und der demokratischen Beteiligung.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den europäischen Netzwerken wird erwartet, dass sie zur Erreichung mindestens eines der folgenden Ziele beitragen:
- Aufbau der Kapazitäten nationaler oder regionaler Organisationen, die in den von der Finanzhilfe abgedeckten Bereichen tätig sind;
- Aufbau und Stärkung der Kapazitäten der Netzwerkpartner zur Entwicklung kohärenter und koordinierter Aktivitäten zur Förderung der relevanten politischen Ziele;
- Ausweitung der Reichweite des Netzwerks, einschließlich neuer Partner;
- eine messbare Steigerung der Wirkung der Aktivitäten des Netzwerks in der jeweiligen politischen Priorität.
Von Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf EU-Ebene im Bereich des bürger*innenschaftlichen Engagements und der europäischen Erinnerung tätig sind, wird erwartet, dass sie zur Erreichung mindestens eines der folgenden Ziele beitragen:
- Aufbau und Ausbau ihrer Kapazitäten zur Entwicklung kohärenter und koordinierter nationaler und/oder transnationaler Aktivitäten zur Förderung der jeweiligen politischen Priorität auf EU-Ebene, wozu auch die Förderung des europäischen Gedenkens gehört;
- Spürbarer Beitrag der ständigen, üblichen und regelmäßigen nationalen und/oder transnationalen Aktivitäten der Organisation zu den relevanten politischen Zielen auf EU-Ebene und eine messbare Steigerung der Wirkung in der jeweiligen politischen Priorität;
- Ein greifbarer und direkter Beitrag zum Engagement der Bürgerinnen und Bürger (einschließlich der Kinder oder anderer spezifischer Gruppen) in der partizipativen und repräsentativen Demokratie, der mit den politischen Zielen der EU übereinstimmt und eine messbare Steigerung der Wirkung in der jeweiligen politischen Priorität zeigt.
Von europäischen Denkfabriken, die im Bereich des bürger*innenschaftlichen Engagements und des europäischen Gedenkens tätig sind, wird erwartet, dass sie zur Erreichung mindestens eines der folgenden Ziele beitragen:
- Herstellung einer Verbindung zwischen Forschung und Politikgestaltung auf europäischer Ebene, die dazu beiträgt, Lösungen für Probleme zu finden;
- Erleichterung der Interaktion zwischen Bürger*innen (einschließlich junger Menschen), Wissenschaftler*innen und Entscheidungsträger*innen auf nationaler und EU-Ebene.
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Erwartete Ergebnisse
Themen und Prioritäten (Umfang):
- Förderung und Schutz der Werte der Union
- Förderung der Gleichstellung, Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
- Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
- Schutz und Förderung der Rechte des Kindes
- Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder
- Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und allen Formen von Intoleranz
- Förderung des bürger*innenschaftlichen Engagements
- Förderung des europäischen Gedenkens
Die europäischen Netzwerke müssen in einer dieser neun Prioritäten aktiv sein.
Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf EU-Ebene tätig sind, und europäische Think Tanks müssen entweder in der Priorität (8) Förderung des bürger*innenschaftlichen Engagements oder in der Priorität (9) Förderung des europäischen Gedenkens tätig sein.
Aktivitäten, die finanziert werden können (Umfang):
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden europäische Netzwerke, auf EU-Ebene tätige Organisationen der Zivilgesellschaft und europäische Denkfabriken unterstützt, deren Aktivitäten zur Verwirklichung der Programmziele beitragen und die u. a. Folgendes umsetzen
- Politische Analyse und Beratung;
- Interessenvertretung;
- Forschung und Datenerhebung/-aufbereitung/-analyse;
- Bürger*innenbildung auf verschiedenen Ebenen und für verschiedene Altersgruppen;
- Aufbau von Kapazitäten;
- für europäische Netzwerke: Netzwerkaktivitäten, Netzwerkentwicklung und Verfahrensverbesserungen zur Verbesserung von Klarheit, Transparenz, Achtung der EU-Werte und Gleichbehandlung;
- gegenseitiges Lernen, Ausbildung und Austausch von bewährten Verfahren;
- Sensibilisierung;
- Aktivitäten für kritisches Denken und Medienkompetenz (einschließlich Pre-Bunking) zur Bekämpfung von Hassreden und Desinformation, Informationsmanipulation und ausländischer Einmischung;
- Aktivitäten zur Einbindung von Bürger*innen (einschließlich Kindern), die sich an Methoden der partizipativen und repräsentativen Demokratie orientieren;
- Informations- und Verbreitungsmaßnahmen mit EU-Mehrwert.
Die Antragstellenden müssen ein jährliches Arbeitsprogramm (in Teil B des Antragsformulars) vorlegen, das mit dem Jahr 2026 beginnt und in dem die vorgeschlagenen Hauptaktivitäten und die voraussichtlichen Haushaltsmittel für eine der neun Prioritäten aufgeführt sind.
Auf der Grundlage dieses Jahresarbeitsprogramms kann den Rahmenpartnern ein Betriebskostenzuschuss zur Finanzierung ihrer Aktivitäten gewährt werden, wenn diese mit den Zielen des CERV-Programms in dem betreffenden Gebiet und den oben genannten Prioritäten übereinstimmen. Aus dem vorgeschlagenen Arbeitsprogramm sollte klar hervorgehen, wie es die EU-Politik unterstützen will und wie es die Politik in konkrete Maßnahmen umsetzt.
Die Kosten für allgemeine Verwaltungsausgaben, die für den Betrieb der antragstellenden Organisation erforderlich sind, können ebenfalls übernommen werden.
Rahmenpartner, die sich als europäische Netzwerke qualifizieren, haben die Möglichkeit, ihren Mitgliedsorganisationen erneut Zuschüsse zu gewähren (d. h. finanzielle Unterstützung für Dritte, FSTP).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind NICHT zugelassen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:
- juristische Personen sein (private Einrichtungen)
- Organisationen ohne Erwerbszweck sein
- ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- ein europäisches Netzwerk, eine auf EU-Ebene tätige zivilgesellschaftliche Organisation oder eine europäische Denkfabrik sein
- eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung für denselben Schwerpunkt im Rahmen des Aufrufs CERV-2025-OG-FPA unterzeichnet haben
- ein einziger Antragsteller sein; im Falle von europäischen Netzwerken kann nur das Netzwerk einen Antrag einreichen; die Mitgliedsorganisationen sind nicht antragsberechtigt
- Für die Prioritäten (1) - (7) (siehe Abschnitt 2 - "Themen/Prioritäten") können sich nur europäische Netzwerke bewerben. Für europäische Netzwerke:
- Europäische Netzwerke müssen ein etabliertes formelles Netzwerk (mit eigener Rechtspersönlichkeit) sein, das auf europäischer Ebene organisiert ist und Mitgliedsorganisationen aus mindestens 14 EU-Mitgliedstaaten umfasst.
- Wenn sich ein europäisches Netzwerk im Rahmen der Priorität (4) "Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt" bewirbt und im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) tätig ist, muss das etablierte formelle Netzwerk (mit eigener Rechtspersönlichkeit) Mitgliedsorganisationen in mindestens 12 EU-Mitgliedstaaten haben
- Für Antragsteller, die sich im Rahmen der Priorität (8) "Förderung des bürgerschaftlichen Engagements" bewerben: Wenn es sich bei dem Antragsteller um eine zivilgesellschaftliche Organisation handelt, die auf EU-Ebene tätig ist, muss der Antragsteller über Partnerorganisationen in mindestens 14 EU-Mitgliedstaaten verfügen.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
- Programmkontaktstellen - sind im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht förderfähig.
weitere Förderkriterien
Für die verschiedenen Prioritäten sind unterschiedliche Mittel vorgesehen:
- Förderung und Schutz der Werte der Union: € 3.400.000,00
- Förderung der Gleichstellung, Verhütung und Bekämpfung von Diskriminierung: 7.600.000,00
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter: € 3.300.000,00
- Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt: 2.900.000,00
- Schutz und Förderung der Rechte des Kindes: 1.900.000,00
- Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder: 1.200.000,00
- Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und allen Formen von Intoleranz: 4.800.000,00
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements: 7.600.000,00
- Förderung des europäischen Gedenkens: 3.300.000,00
Informationen über die finanzielle Unterstützung für Dritte finden Sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf den Seiten 16-19.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen unter Angabe der 9-stelligen Vorschlagsnummer Ihres Vorschlags für eine 3-jährige Partnerschaftsrahmenvereinbarung zur Unterstützung europäischer Netzwerke, auf EU-Ebene tätiger Organisationen der Zivilgesellschaft und europäischer Think Tanks in den Bereichen der Werte der Union (CERV-2025-OG-FPA) eingereicht werden. Diese Vorschlagsnummer wird bei der Einreichung automatisch generiert und muss dann manuell in das entsprechende Feld des Antragsformulars (Teil A) für diese Aufforderung eingetragen werden.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner: nicht anwendbar
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams;
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres;
- eine Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt .
- Für Antragsteller, die sich als europäische Netzwerke bewerben: eine Liste der in der EU ansässigen Netzwerkmitglieder in der auf Seite 13 des Aufrufs angegebenen Form
- Teilnehmer, die sich als zivilgesellschaftliche Organisationen, die auf EU-Ebene tätig sind, für Priorität 8 bewerben: eine Liste der in der EU ansässigen Partnerorganisationen in dem auf Seite 13 des Aufrufs abgedruckten Formular
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
CERV-2025-OG-SGA call documentCERV-2025-OG-SGA call document(371kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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