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Call-Eckdaten
Interreg CZ-PL - Priorität 2 Tourismus: Aufruf Vollantrag
Förderprogramm
Interreg Tschechien-Polen
Termine
Öffnung
01.08.2024
Deadline
16.04.2025 23:59
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 14.412.840,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg V-A in der Tschechischen Republik und Polen befasst sich mit den wichtigsten grenzübergreifenden Herausforderungen und erschließt das Potenzial von acht tschechisch-polnischen Grenzregionen. Dieser Call bezieht sich auf P2: Tourismus.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P2: Tourismus
- SO 2.1: Bessere grenzüberschreitende Nutzung des Potenzials des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung des tschechisch-polnischen Grenzgebiets
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P2: Tourismus
- SO 2.1: Bessere grenzüberschreitende Nutzung des Potenzials des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung des tschechisch-polnischen Grenzgebiets
-
Aktivität: Unterstützung von begleitenden Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Tourismus (Bildung)
-
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der förderfähigen Mindestpartnerschaft muss mindestens ein Partner aus jedem teilnehmenden Land beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet besteht aus:
- 5 tschechische Regionen: Liberecký, Královéhradecký, Pardubice, Olomouc und Mährisch-Schlesien
- 6 polnische Teilregionen Bielski und Rybnicki (Schlesische Woiwodschaft), Jeleniogórski und Wałbrzyski (Niederschlesische Woiwodschaft), Nyski und Opolski (Oppelner Woiwodschaft). Zum Gebiet der polnischen Seite gehören auch die Kreise (LAU1) Strzeliński (Teilregion Wrocławski in der Woiwodschaft Niederschlesien) und Pszczyński (Teilregion Tyski in der Woiwodschaft Schlesien).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
Zusätzliche Informationen
Antragsteller können Projektpläne jederzeit zwischen der Ankündigung der Aufforderung und der Frist für die Einreichung von Projektplänen im Rahmen der Aufforderung, d. h. bis zum 18.12.2024 einreichen. Jeder Antragsteller kann maximal 3 Projektpläne (entweder in der Rolle eines federführenden Partners oder eines Projektpartners) im Rahmen der fortlaufenden Ausschreibung während der gesamten Laufzeit dieser Aufforderung einreichen.
Der Förderantrag muss bis zum 16.4.2025 eingereicht werden.
Alle Projekte müssen bis zum 30.09.2029 abgeschlossen sein.
Call-Dokumente
Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)(1456kB)
Anruf Nr. 14_Cestovní ruch_nabór NR 14_TurystykaAnruf Nr. 14_Cestovní ruch_nabór NR 14_Turystyka(507kB)
Kontakt
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