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Call-Eckdaten
Unterstützung von Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (IMCAP)
Förderprogramm
Gemeinsame Agrarpolitik
Call Nummer
IMCAP-2025-INFOME
Termine
Öffnung
15.10.2024
Deadline
16.01.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 125.000,00 und € 400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Allgemeines Ziel der Aufforderung ist es, alle Bürger*innen, Landwirt*innen und Nichtlandwirt*innen, in der EU für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu sensibilisieren und Informationen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu verbreiten. Die Kernbotschaften sollten in vollem Einklang mit der rechtlichen Verpflichtung der Kommission stehen, Informationsmaßnahmen zur GAP im Sinne von Artikel 46 der Verordnung (EU) 2021/2116 durchzuführen.
Call-Ziele
Die Maßnahmen sollten den Bürger*innen helfen, die GAP zu verstehen, und zwar durch kohärente, faktengestützte, objektive und umfassende Informationen innerhalb und außerhalb der Union. Die Bürger*innen, Landwirt*innen und Verbraucher*innen sollen darüber informiert werden, wie die GAP, einschließlich der nationalen GAP-Strategiepläne, auf die Herausforderungen in der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion reagiert, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors fördert, das Einkommen der Landwirte unterstützt und ihre Position in der Lebensmittelwertschöpfungskette stärkt. Die Maßnahmen sollten auch dazu beitragen, dass die Bürger*innen verstehen, wie die GAP die Landwirt*innen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ökosysteme belohnt, einschließlich der Abschwächung des Klimawandels, und wie sie ein nachhaltigeres Agrarmodell der Union fördert. Schließlich sollten die Maßnahmen auch dazu beitragen, dass das Publikum versteht, wie die GAP die Entwicklung in ländlichen Gebieten unterstützt.
Die eingereichten Vorschläge sollten sich auf die zehn spezifischen Ziele der GAP konzentrieren und dabei die GAP-Strategiepläne der Mitgliedstaaten, den Aktionsplan für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung, die Gemeinsame Marktorganisation, die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken und die politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 berücksichtigen. Sie sollten kohärente, objektive, faktengestützte und umfassende Informationsmaßnahmen bieten, die eine beträchtliche Anzahl von Bürger*innen in der EU erreichen, um zur Erläuterung, Umsetzung und Weiterentwicklung der GAP beizutragen und die Öffentlichkeit für ihren Inhalt und ihre Ziele zu sensibilisieren, einschließlich ihres Beitrags zur Gewährleistung einer stabilen Versorgung mit erschwinglichen Lebensmitteln, zur Unterstützung des Einkommens der Landwirt*innen und zur Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Agrarsektors der EU.
Bei der Motivation der eingereichten Vorschläge sollte auch berücksichtigt werden, dass bei den identifizierten Zielgruppen ein Informationsdefizit über die europäische Landwirtschaft und die GAP besteht. Dies sollte anhand von Fakten und zuverlässigen Daten geschehen und die Öffentlichkeit insgesamt für die Bedeutung der EU-Unterstützung für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung durch die GAP sensibilisieren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Zielpublikum für die Themen sind die breite Öffentlichkeit (insbesondere junge Menschen), Landwirt*innene oder andere Stakeholder, die in ländlichen Gebieten und im Agrarsektor tätig sind.
Im Einzelnen:
- Für junge Menschen, Schüler*innen, Lehrer*innen und Student*innen: Neue Ansätze sollten genutzt werden, um mit jungen Menschen in Kontakt zu treten und sie für die neue GAP und den Beitrag zu sensibilisieren, den sie in vielen Bereichen leistet, z. B. in Bezug auf die Herausforderung des Klimawandels, Lebensmittel, gesunde und hochwertige Ernährung als Lebensstil, auch in Verbindung mit dem EU-Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse und dem Aufruf von Tartu.
- Für die Stakeholder: Die Stakeholder sollten sich stärker des Beitrags bewusst sein, den die GAP zur Unterstützung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Landwirtschaft leistet, auch durch die Förderung einer fairen Wertschöpfungskette.
Die Projekte müssen objektive und messbare Wirkungsindikatoren (KPIs) für ihre vorgeschlagenen Ziele und Aktivitäten verwenden, die durch eine detaillierte Methodik zur Bewertung der Auswirkungen unterstützt werden. Diese Indikatoren sollten u. a. Folgendes umfassen:
- die Ausgangslage (d. h. eine Beschreibung des derzeitigen Bekanntheitsgrads und der Wahrnehmung der GAP bei der Zielgruppe). Diese Zahl(en) sollte(n) auf den neuesten verfügbaren Eurobarometer-Daten (Abschnitt "Bekanntheitsgrad der GAP") und/oder anderen objektiven und glaubwürdigen (europäischen oder nationalen) Datenquellen beruhen, die den Bekanntheitsgrad und die Wahrnehmung der GAP in einem bestimmten geografischen Gebiet und/oder bei einer bestimmten Zielgruppe definieren
- das Gesamtvolumen der erwarteten Reichweite der Kommunikations- und Informationsmaßnahmen und
- die angestrebte Erhöhung der Gesamtzahl der Kontakte, die die GAP als Ergebnis der Informations- und Kommunikationsaktivitäten kennen und/oder eine positivere Meinung über sie haben (im Vergleich zur Ausgangslage).
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Erwartete Ergebnisse
Die GAP spielt eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete in der EU. Sie zielt darauf ab, ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Landwirtschaftsmodell im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte zu gewährleisten.
Die Informationsmaßnahmen sollten sich insbesondere auf die Rolle der GAP und der GAP-Strategiepläne konzentrieren: a) bei der Unterstützung eines fairen und ausreichenden Einkommens für die Landwirt*innen, b) bei der Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft, c) bei der Widerstandsfähigkeit und dem Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelproduktionssystemen, einschließlich des Tierhaltungssektors, d) bei der Unterstützung des Generationswechsels und der Verbesserung des Gleichgewichts zwischen den Geschlechtern und der Beteiligung von Frauen und e) bei der Stärkung der Position der Landwirt*innen in der Wertschöpfungskette und ihrem Schutz vor unlauteren Handelspraktiken.
Dieser Aufruf zielt auf Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für ein breites Publikum ab, um die Bürger*innen über die GAP (einschließlich der nationalen GAP-Strategiepläne) zu informieren.
Die Informationsmaßnahmen müssen eine oder mehrere Aktivitäten umfassen, die eine große Anzahl von Bürger*innen erreichen, wie z. B:
- Produktion und Verteilung/Sendung von gedrucktem, multimedialem oder audiovisuellem Material
- Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien, die eine große Anzahl von Bürger*innenerreichen
- Medienveranstaltungen
- Konferenzen, Seminare, Workshops, die eine große Anzahl von Bürger*innenerreichen und
- Studien zu GAP-bezogenen Themen (falls erforderlich, um die Durchführung der Informationsmaßnahmen zu unterstützen).
Eine abschließende (externe oder interne) Bewertung der durchgeführten Aktivitäten und ihrer tatsächlichen Auswirkungen kann ebenfalls Teil der förderfähigen Aktivitäten sein.
Die folgenden Aktivitäten sind NICHT förderfähig:
- gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen
- allgemeine (jährliche) oder satzungsgemäße Versammlungen
- sonstige Aktivitäten, bei denen die Kommunikations- und Informationsmaßnahmen nicht die Hauptkomponente darstellen.
Im Falle früherer kofinanzierter Kampagnen müssen die Projekte ihre bisherigen Auswirkungen (einschließlich Zahlen und Reichweite) beschreiben und die Neuartigkeit der für diese Aufforderung vorgeschlagenen Aktivitäten klar und detailliert erläutern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge werden nur dann als förderfähig angesehen, wenn ihr Inhalt vollständig (oder zumindest teilweise) der Themenbeschreibung entspricht, für die sie eingereicht wurden.
Es sind nur Anträge von Einzelbewerbern zulässig (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zulässig).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.
Bonuspunkte werden für Projekte aus Ländern vergeben, die in den letzten zwei Jahren nicht an IMCAP-Aufforderungen teilgenommen haben (IMCAP-2022-INFOME und IMCAP-2023-INFOME (siehe auch Abschnitt 9 der Aufforderung).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Projektkürzel - Bitte verwenden Sie eine klare Namenskonvention, die Ihr Projekt von Einreichungen aus den Vorjahren unterscheidet (z. B. "Jahr-Land-Projekt" (z. B. 20XXBE-REI))
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Teil A enthält verwaltungstechnische Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle;
- Lebensläufe (Europass-Format) des Kernprojektteams;
- Tätigkeitsbericht des letzten verfügbaren Kalenderjahres;
- Liste früherer Projekte (wichtige EU-, nationale und regionale Projekte der letzten vier Jahre, die mit dem Thema der Aufforderung in Zusammenhang stehen) (Muster in Teil B verfügbar);
- Unterlagen zum Nachweis der rechtlichen Verbindung zwischen dem Koordinator und der/den angeschlossenen Einrichtung(en).
Seitenbegrenzung - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Kontakt
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