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Call-Eckdaten
Maritime regionale Zusammenarbeit zur Förderung von intelligenter Spezialisierung und Innovation in der nachhaltigen blauen Wirtschaft (Thema 1)
Förderprogramm
Europäischer Fonds für Maritime Angelegenheiten, Fischerei und Aquakultur
Call Nummer
EMFAF-2025-PIA-FLAGSHIP-I3
Termine
Öffnung
26.09.2024
Deadline
18.02.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
15.10.2024
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 3.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.500.000,00 und € 2.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, die thematische S3-Plattform für eine nachhaltige blaue Wirtschaft mit strategischen interregionalen Partnerschaften zu beleben und zu unterstützen, die hochinnovative Lösungen für die Prioritäten der nachhaltigen blauen Wirtschaft in der EU entwickeln und umsetzen (d. h. Dekarbonisierung der blauen Wirtschaftssektoren, Energiewende, nachhaltige Fischerei und Aquakultur, blaue Kreislaufwirtschaft, neue Formen der Aquakultur einschließlich Algen, Widerstandsfähigkeit der Küsten und Vermeidung von Meeresmüll, nachhaltige Lebensmittelsysteme und umweltfreundlicher Küsten- und Meerestourismus).
Call-Ziele
Dieses Thema wird sich auf Folgendes konzentrieren:
- Förderung bestehender interregionaler Partnerschaften, die an der Ermittlung innovativer Lösungen für die blaue Wirtschaft und Investitionen mit Geschäftspotenzial arbeiten.
- Förderung der Schaffung interregionaler Partnerschaften auf der Grundlage bestehender intelligenter Spezialisierungsstrategien und gemeinsamer Prioritäten der europäischen Regionen im Bereich der blauen Wirtschaft.
- Thematische Prioritäten (innerhalb der fünf in Abschnitt 1 genannten und weiter unten unter "Förderfähige Aktivitäten" aufgeführten Sektoren der blauen Wirtschaft), die einen meeresbeckenspezifischen oder meeresbeckenübergreifenden Ansatz unterstützen, einschließlich der meeresbeckenspezifischen Zusammenarbeit der Leuchttürme der Mission Ocean.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Antragstellenden beschreiben in ihren Vorschlägen die konkreten und messbaren Ergebnisse innerhalb der Projektlaufzeit und ihre erwarteten Auswirkungen, einschließlich Indikatoren für die Überwachung und Messung der Fortschritte und Auswirkungen.
Die Projektaktivitäten sollten zu folgenden Ergebnissen führen:
- Innovative Technologien, die von der maritimen Industrie und den öffentlichen Verwaltungen getestet und übernommen werden.
- Innovative Lösungen, die das Vertrauen, die Kompetenzen und die Mittel der Unternehmen verbessern, um das Ökosystem der nachhaltigen blauen Wirtschaft in der EU zu digitalisieren und auszubauen.
- Die Einführung von technologisch/wirtschaftlich zuverlässigen und praktikablen Lösungen auf dem Markt.
- Einsatz neuer grüner und digitaler Technologien, die das Wachstum der europäischen blauen Wirtschaftssektoren fördern.
- Identifizierung möglicher Finanzierungsquellen zur Deckung des verbleibenden Investitionsbedarfs (öffentlich-private Partnerschaften für die Einführung von Innovationen, Zusammenarbeit mit Risikokapitalgeber*innen, der BlueInvest-Plattform und der EIB-Gruppe usw.).
- Stärkung der Fähigkeit der Regionen, gemeinsam zu investieren, indem sie ihre Kräfte für gemeinsame S3-Investitionsprioritäten bündeln (interregionale Investitionen).
- Identifizierung neuer interregionaler Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten und Wertschöpfungsketten, Dienstleistungen, Technologien und Anwendungen in hochinnovativen, potenzialreichen Teilsektoren oder Teilbereichen der blauen Wirtschaft.
- Förderung und Verbreitung der Vorteile und des Mehrwerts des Einsatzes nachhaltiger Technologien und Innovationen auf lokaler Ebene, auch unter Einbeziehung der Jugend und der Zivilgesellschaft.
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Erwartete Ergebnisse
Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte werden mit Hilfe eines Investitionsportfolio-Ansatzes durchgeführt, bei dem mehrere investitionsfähige Teilprojekte ermittelt werden, die sich mit einem oder mehreren Engpässen in einer im Antrag genannten Wertschöpfungskette innerhalb eines bestimmten thematischen/technologischen Bereichs der Zusammenarbeit in einem oder mehreren der folgenden fünf Sektoren der blauen Wirtschaft befassen: Fischerei, Aquakultur, erneuerbare Meeresenergie, blaue Biotechnologie, Küsten- und Meerestourismus.
Diese Teilprojekte sind notwendig, um die Übernahme von Innovationen zu beschleunigen und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wertschöpfungsketten in der blauen Wirtschaft zu steigern. Der Projektantrag muss den Fortschritt von der Innovation zur Kommerzialisierung und zum Upscaling deutlich beschreiben, der als Ergebnis des Projekts und seines Investitionsportfolios erwartet wird.
Der Projektantrag muss auch einen Verwertungsplan enthalten, der das erwartete weitere Vorgehen nach Abschluss des Projekts darlegt, insbesondere wenn die neuen Produkte/Prozesse oder Dienstleistungen noch nicht marktreif sind.
Die Projekte sollten so viele der folgenden Aktivitäten wie möglich durchführen. Die Liste ist nicht vollständig, und die Vorschläge können auch andere einschlägige Aktivitäten umfassen, die den Themen und Prioritäten des Aufforderungsthemas entsprechen:
- Aktivitäten zur Unterstützung von Plänen und Vorkehrungen oder Entwürfen für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, wie z. B. Demonstrations-, Test- und Pilotaktivitäten von Unternehmen, groß angelegte Produktvalidierung und Marktreplikation.
- Anpassung bestehender Prototypen und deren Anpassung an die Bedürfnisse der Unternehmen für die Demonstration in einer realen Umgebung.
- Entwicklung von Projektportfolios für marktnahe Investitionen, bei denen neue oder verbesserte Technologien oder Verfahren eingesetzt werden.
- Aktivitäten, die direkt auf die Erstellung von Plänen mit einem konkreten Zeitplan, Vorkehrungen oder Entwürfen für neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen abzielen. Dazu können Erprobung, Demonstration, Pilotprojekte, groß angelegte Produktvalidierung und Marktreplikation gehören.
- Aktivitäten, die Test- und Demonstrationseinrichtungen miteinander verbinden oder ergänzend nutzen, um die Markteinführung und den Scale-up innovativer Lösungen in gemeinsamen intelligenten Spezialisierungsbereichen zu beschleunigen.
- Innovationsdienste für die Verknüpfung von Wertschöpfungsketten.
- Prüfstände und ergänzende Aktivitäten, die zur Verbesserung von Vorschriften und Normen und/oder zur Beseitigung von Innovationshindernissen und -engpässen erforderlich sind.
- Aktivitäten, die innovative Ideen und neue Produkte auf den Markt bringen.
- Beratende Unterstützung für Investitionen: Entwicklung oder Umsetzung von interregionalen Geschäfts- und Markteinführungsplänen in spezifischen Wertschöpfungsketten.
- Organisation von und Teilnahme an Workshops, Matchmaking oder Netzwerkveranstaltungen mit anderen Projekten und Initiativen auf EU-Ebene und den im Rahmen der S3-Plattform für nachhaltige blaue Wirtschaft eingerichteten thematischen Partnerschaften.
- Aktivitäten zur Unterstützung der interregionalen Partnerschaften in Form von Mentoring, Coaching, Training, Unterstützung bei der Investitionsbereitschaft oder andere Beratungs- und Finanzplanungshilfen.
An den Projekten müssen mindestens zwei Partner aus der Privatwirtschaft beteiligt sein, die im gewählten Sektor der blauen Wirtschaft tätig sind. Die Projekte sollten mit den Prioritäten der bestehenden Meeresbeckenstrategien, den Strategien zur intelligenten Spezialisierung der Regionen im Konsortium und anderen relevanten Instrumenten und Initiativen auf EU-Ebene abgestimmt sein und darauf aufbauen (z. B, EU-Mission "Restore our Ocean and Waters by 2030" und ihre Leuchttürme auf Meeresbeckenebene, BlueInvest, EFRE, die Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft, die Partnerschaft für die Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor, die strategischen Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU, die EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie, die EU-Algeninitiative usw.) sowie auf nationaler und regionaler Ebene.
Die Projekte werden ermutigt, Clustertreffen mit Projekten zu organisieren, die im Rahmen der Mission Ocean & Waters sowie anderer EU-Programme und -Instrumente finanziert werden, um Synergien zu fördern. Darüber hinaus ist die Organisation von Matchmaking-Aktivitäten mit lokalen Behörden willkommen, um die Angleichung regionaler Mittel und sektorübergreifende Synergien zu fördern.
Die Antragsteller können weitere Aktivitäten vorschlagen, die sie zur Erreichung der Ziele dieser Aufforderung für notwendig erachten, sofern diese relevant und begründet sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Georgien (საქართველო), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens vier Teilnehmer (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
- Mindestens eine regionale Verwaltung, mindestens zwei Unternehmen des privaten Sektors, die in kommerziellen Sektoren der blauen Wirtschaft tätig sind, und mindestens ein Partner aus der Forschung/Akademie.
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Die Antragsteller werden ermutigt, die vierfache Helix abzudecken, indem sie ein ausgewogenes Verhältnis von Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor, der Wissenschaft/Forschung und der Zivilgesellschaft, einschließlich maritimer Cluster, einbeziehen, insbesondere wenn sie sich auf die Einrichtung einer interregionalen Partnerschaft konzentrieren.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder, die an den EU-Strategien für Meeresbecken beteiligt sind, auf die diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen abzielt: Moldawien, Ukraine, Georgien und Türkei; Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen.
Sonderfälle:
Ausnahmefinanzierung - Einrichtungen aus den im Arbeitsprogramm genannten Ländern (sofern vorhanden) sind nur ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Geografischer Standort (Zielländer):
Die Vorschläge für Thema 1 müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die eines der folgenden Meeresbecken/-gebiete betreffen: Schwarzes Meer, Atlantik und westliches Mittelmeer sowie die Meeresgebiete der EU-Regionen in äußerster Randlage.
Die Vorschläge können sich auf einen Teil/eine Unterregion dieser Meeresbecken/-gebiete konzentrieren oder eine meeresbeckenübergreifende Perspektive einnehmen.
Die Aktivitäten sollten sich in der Regel auf die EU-Gewässer beziehen, können aber auch auf benachbarte Gewässer ausgedehnt werden, wenn dies für die Durchführung der Projekte (im Hinblick auf ihre Art und ihre Ziele) erforderlich ist.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: entfällt
Die Vorschläge sind auf maximal 60 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
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