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Call-Eckdaten
Demonstration der Machbarkeit und der Umweltvorteile der regenerativen Meereslandwirtschaft und Förderung der Algeninnovation (Thema 2)
Förderprogramm
Europäischer Fonds für Maritime Angelegenheiten, Fischerei und Aquakultur
Call Nummer
EMFAF-2025-PIA-FLAGSHIP-OCEANFARMING
Termine
Öffnung
26.09.2024
Deadline
18.02.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 1.900.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 700.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung soll die Entwicklung der regenerativen Meeresbewirtschaftung unterstützt werden, indem ihre Durchführbarkeit und Rentabilität nachgewiesen und Kenntnisse über die Vorteile für die Umwelt gewonnen werden, u. a. durch die Erprobung dieser Ansätze, soweit möglich, in Verbindung mit Meeresschutzgebieten (MPA). Darüber hinaus soll die Innovation im Bereich der Algen gefördert werden, indem die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen auf Algenbasis unterstützt wird, wodurch neue grüne Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Dieses Thema zielt speziell auf die EU-Mitgliedstaaten ab, vor allem in Meeresbecken, in denen die regenerative Meeresbewirtschaftung noch nicht entwickelt ist, wie etwa im Mittelmeer und im Schwarzen Meer.
Call-Ziele
Dieses Thema wird sich auf Folgendes konzentrieren:
- Einrichtung und Betrieb von Meeresfarmen in verschiedenen Meeresregionen der EU und Messung und Quantifizierung der Umweltvorteile der regenerativen Zucht von lokalen Algenarten oder von Algen in Kombination mit Schalentieren;
- Erprobung und Demonstration innovativer Produkte und Dienstleistungen auf Algenbasis, um sie dem Markt näher zu bringen.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge eine oder beide der oben genannten Prioritäten abdecken.
Werden im Rahmen der Projekte In-situ-Meeresbeobachtungsdaten erhoben, müssen die Begünstigten diese über das Europäische Netz für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet) nach den FAIR-Grundsätzen (auffindbar, zugänglich, interoperabel, wiederverwendbar) offen zugänglich machen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Antragstellenden beschreiben in ihren Vorschlägen die konkreten und messbaren Ergebnisse innerhalb der Projektlaufzeit und ihre erwarteten Auswirkungen, einschließlich Indikatoren für die Überwachung und Messung der Fortschritte. Die Projektaktivitäten sollten zu folgenden Ergebnissen führen:
- Nachgewiesene Lebensfähigkeit von regenerativen Meeresfarmen, insbesondere in Verbindung mit Meeresschutzgebieten (MPAs).
- Erhöhtes Wissen und Bewusstsein über die Umweltvorteile von regenerativen Meeresfarmen.
- Ein gestärktes Geschäftsmodell für algenbasierte Produkte und Dienstleistungen.
- Erhöhtes Wissen über die Bedürfnisse und Herausforderungen der regenerativen Meereslandwirtschaft und der Innovation im Bereich Algen in der EU.
- Erhöhtes Bewusstsein der Küstengemeinden für die Möglichkeiten der regenerativen Meereslandwirtschaft, einschließlich der sozialen Akzeptanz.
- Neue Möglichkeiten für Arbeitsplätze und Wachstum in der regenerativen Meereslandwirtschaft und dem Algensektor.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten so viele der folgenden Aktivitäten wie möglich durchführen. Die Liste ist nicht vollständig, und die Vorschläge können auch andere einschlägige Aktivitäten umfassen, die den Themen und Prioritäten des Aufforderungsthemas entsprechen.
Für regenerative Meeresfarmen:
- Vorbereitende Aktivitäten für die Einrichtung von regenerativen Meeresfarmen.
- Aktivitäten zur Installation und zum Betrieb regenerativer Meeresfarmen.
- Erstellung von Basis-Umweltdaten am Standort der Farm.
- Messung und Analyse der Umweltauswirkungen/Nutzen der regenerativen Meeresfarmen.
- Erarbeitung von Empfehlungen zur Optimierung regenerativer Meeresfarmpraktiken.
- Aktivitäten zur Förderung der Vorteile von regenerativem Ocean Farming und/oder algenbasierten Produkten und Dienstleistungen.
- Aktivitäten zur Bewertung und Erprobung der Durchführbarkeit von regenerativem Ocean Farming in Verbindung mit Meeresschutzgebieten (MPAs).
- Durchführung von Sensibilisierungskampagnen und Aktivitäten zur Erhöhung der sozialen Akzeptanz, z.B. in den lokalen Gemeinden und bei der Jugend, indem Erfahrungen und Beweise für die positiven Auswirkungen der regenerativen Meereslandwirtschaft weitergegeben werden.
- Identifizierung von förderlichen und/oder hemmenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Behörden, die für die maritime Raumplanung zuständig sind, um Hindernisse zu beseitigen (z.B. Lizenzierung von Farmen, Zugang zu Flächen) und Lösungen für die Einrichtung und den Betrieb von regenerativer Meereslandwirtschaft zu finden, ohne andere Aspekte der Erhaltung/Wiederherstellung von Ökosystemen zu beeinträchtigen.
Für Algeninnovationen:
- Entwicklung, Erprobung und Demonstration neuer und innovativer algenbasierter Produkte und Dienstleistungen.
- Aktivitäten zur Unterstützung der Marktreife der neuen Produkte und Dienstleistungen, z.B. Geschäfts- und Investitionsplanung, Marketing, IP-Registrierung.
Für alle Projekte:
- Aktivitäten zur Einbindung und Vernetzung mit lokalen Interessengruppen und Gemeinden.
- Coaching, Schulung und andere Aktivitäten zur Förderung des Unternehmertums.
- Matchmaking-Aktivitäten zur Förderung von Interaktionen und Synergien zwischen verschiedenen Sektoren, z. B. Algen- und Muschelzucht.
- Bereitstellung von technischem und politischem Feedback zu den Herausforderungen, Möglichkeiten und Bedürfnissen bei der Entwicklung der regenerativen Meereszucht und der Förderung von Algeninnovationen in der EU.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Georgien (საქართველო), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens zwei Teilnehmer (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) aus mindestens zwei verschiedenen EU-Ländern.
- Mindestens ein Teilnehmer aus dem privaten Sektor, der in den Bereichen Meereszucht und/oder Algen tätig ist.
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Die Antragsteller werden ermutigt, für ein ausgewogenes Verhältnis von Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor, der Wissenschaft/Forschung, der Zivilgesellschaft, NRO, Küstengemeinden und lokalen Partnerschaften zu sorgen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder, die an den EU-Strategien für Meeresbecken beteiligt sind, auf die diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen abzielt: Moldawien, Ukraine, Georgien und Türkei; Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen.
Sonderfälle:
Ausnahmefinanzierung - Einrichtungen aus den im Arbeitsprogramm genannten Ländern (sofern vorhanden) sind nur ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Geografischer Standort (Zielländer):
Die Vorschläge für Thema 2 müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die eines der folgenden Meeresbecken/-gebiete betreffen: Schwarzes Meer, Ostsee, Nordsee, Atlantik und Mittelmeer sowie die Meeresgebiete der EU-Regionen in äußerster Randlage.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: entfällt
Die Vorschläge sind auf maximal 60 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
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