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Call-Eckdaten
Stärkung der organisatorischen und unternehmerischen Kapazitäten von KMU in der Sozialwirtschaft
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2024-SEE-01
Termine
Öffnung
01.10.2024
Deadline
10.12.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.500.000,00 und € 2.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema hat das Ziel, die Qualität des Managements und die organisatorische Exzellenz von KMU in der Sozialwirtschaft zu verbessern. Dieses Thema zielt darauf ab, den Aufbau von Kapazitäten, Schulungen, Coaching und Beratungsdiensten zu ermöglichen und zu erproben. Die von den ausgewählten Vorschlägen entwickelten Aktivitäten sollten replizierbar sein, indem die konzipierten Dienstleistungen in modularen Entwürfen festgehalten werden. Dies könnte beispielsweise KMU dabei helfen, sich auf die Erlangung eines Gütesiegels für organisatorische Exzellenz auf dem Markt vorzubereiten, wo dies relevant und angemessen ist. Dieses Thema bietet die Möglichkeit, Unterstützungsdienste/Kapazitätsaufbauprogramme zu entwickeln, die die organisatorische Exzellenz von KMU in der Sozialwirtschaft verbessern (z. B. Bewertung der organisatorischen Leistung, Unterstützungsangebot, Überwachung und Benchmarking). Langfristig sollen diese von den geförderten Projekten entwickelten Programme auf weitere KMU der Sozialwirtschaft ausgedehnt werden (die nicht direkt durch dieses Thema unterstützt werden).
Call-Ziele
Im Rahmen dieses Themas müssen die Projekte bei der Ermittlung der zu unterstützenden KMU in der Sozialwirtschaft alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Wirtschaftszweig (z. B. Recycling, soziale Dienstleistungen, Einzelhandel, Tourismus, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Gesundheits- und Pflegedienste, verarbeitendes Gewerbe usw.).
- Art der KMU in der Sozialwirtschaft (z. B. Sozialunternehmen, verschiedene Arten von Genossenschaften, gemeinnützige Vereine, Sozialunternehmen zur Arbeitsintegration, Stiftungen und philanthropische Organisationen, Anbieter sozialer Dienstleistungen usw.).
- Territoriale Dimension (z. B. KMU in der Sozialwirtschaft in einem bestimmten Land, einer oder mehreren Regionen, einer oder mehreren Städten und sozialwirtschaftlichen Clustern oder ähnlichen territorialen Partnerschaften mit beteiligten Akteuren der Sozialwirtschaft)
- Reifegrad in Bezug auf die organisatorische Exzellenz der anvisierten KMU in der Sozialwirtschaft.
Die Prioritäten der zu diesem Thema eingereichten Vorschläge konzentrieren sich auf Folgendes:
- Verwendung, Anpassung oder Entwicklung eines Modells zur Bewertung und Messung der organisatorischen Leistung von KMU in der Sozialwirtschaft und Anwendung dieses Modells auf die im Rahmen des Projekts ermittelten KMU.
- Auf der Grundlage der Ergebnisse: Verbesserung der Qualität des Managements und der organisatorischen Leistungsfähigkeit von KMU in der Sozialwirtschaft durch gezielten Kapazitätsaufbau, Schulungen, Coaching und Beratungsdienste. Die Umsetzung der Programme sollte eine Pilotphase durchlaufen, um eine weitere Umsetzung (einschließlich Benchmarking) zu ermöglichen, bevor eine weitere Ausweitung erfolgt.
- Förderung der Übertragbarkeit: Auf der Grundlage der Erfahrungen mit den entwickelten Programmen für Kapazitätsaufbau, Schulung, Coaching und Beratung, die in verschiedenen Kontexten erprobt wurden und über das Projekt hinaus genutzt werden können, müssen Konzepte für die Replikation entwickelt werden.
- Transnationales Lernen: Die Projekte sollten einen klaren grenzüberschreitenden Lerneffekt haben und Unterstützungsdienste mit übertragbarem Charakter (an den lokalen Kontext anpassbar) oder eine transnationale Lernkomponente (z. B. Peer-Learning) entwickeln. Daher sollten die Projekte auf die Bedürfnisse von Zielgruppen (KMU und Organisationen zur Unterstützung der Sozialwirtschaft) mit unterschiedlichem Reifegrad ausgerichtet sein, um Lerneffekte innerhalb der Konsortien zu ermöglichen.
Die Unterstützung durch die Kapazitätsaufbauprogramme kann durch Kapazitätsaufbau, Schulung, Coaching und Beratung erfolgen, begleitet von Netzwerken, Matchmaking und Moderation, Forschungs- und Innovationsunterstützung und/oder Produkt- und Dienstleistungsentwicklung und Markteinführungsdienstleistungen.
Obwohl es den Projekten freisteht, sich auf spezifische Themen zu konzentrieren, Themen und spezifische Module hinzuzufügen, könnten die folgenden, nicht erschöpfenden Themen in das Angebot für Kapazitätsaufbau, Schulung, Coaching und Beratung für KMU in der Sozialwirtschaft aufgenommen werden:
- Führung der Organisation
- Zweck: Die Führung der Organisation erfolgt auf eine qualitativ hochwertige Weise.
- Strategie der Organisation
- Zweck: Die Organisation definiert oder aktualisiert ihre Strategie, einschließlich vorausschauender Elemente.
- Allgemeine Leitung der Organisation
- Zweck: Die Leitung der Organisation erfolgt auf transparente Weise und unter weitestgehend partizipativer/demokratischer Entscheidungsfindung.
- Verwaltung der Humanressourcen
- Ziel: Das Personalmanagement ist effizient und effektiv und konzentriert sich auf die persönliche Entwicklung der Mitarbeiter*Innen und die Verbesserung der Kompetenzen der Mitarbeiter*innen.
- Finanzmanagement der Organisation
- Zweck: Das Finanzmanagement der Organisation ist auf den Kernauftrag des Unternehmens und die langfristige Strategie der Organisation abgestimmt. Die Ressourcen werden ordnungsgemäß und transparent verwaltet.
- Veränderungsmanagement
- Zweck: Die Unternehmen sind bereit, Veränderungen innerhalb ihrer Organisation ordnungsgemäß umzusetzen.
- Stakeholder-Management
- Ziel: Der Wissensaustausch zwischen den Interessengruppen wird verbessert.
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (PR)
- Zweck: Produkte und Dienstleistungen werden auf attraktive Weise beworben und auf den physischen und Online-Märkten platziert.
- Lokale Verankerung
- Zweck: Die Organisation engagiert sich in der lokalen Gemeinschaft und arbeitet auf eine nachhaltige lokale Verankerung und Entwicklung hin.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkung der Wettbewerbsposition von KMU in der Sozialwirtschaft und der Fähigkeit zur geschäftlichen Zusammenarbeit.
- Wirtschaftlich widerstandsfähige KMU in der Sozialwirtschaft, die ein optimales Gleichgewicht zwischen Qualität, Wirkung und Wettbewerbsfähigkeit erreichen.
- KMU in der Sozialwirtschaft sind in der Lage, neue Wege zur Skalierung ihres Geschäfts- und Wirkungsmodells zu erforschen und zu beschreiten, z. B. durch dezentrale Skalierungsmodelle, Erleichterung von Fusionen und Joint Ventures, soziale Franchising-Modelle usw.
- KMU in der Sozialwirtschaft sind attraktive Arbeitgeber, die in Bezug auf Wohlbefinden, moderne Personalpolitik, Zugänglichkeit und Organisationskultur hervorragende Leistungen erbringen.
- KMU in der Sozialwirtschaft werden zu Wiegen nachhaltiger Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie zu Triebkräften für ortsbezogene Innovationen durch lokale Partnerschaften.
- Befähigte Vermittler der Sozialwirtschaft, die ihre Mitglieder und Kund*innen dabei unterstützen, wirtschaftlich widerstandsfähige und flexible Akteure zu werden, die für Innovationspotenzial und die Anpassung an aktuelle und künftige Krisen empfänglich sind.
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Erwartete Ergebnisse
Obligatorische Aktivitäten:
- Zu Beginn des Projekts findet in Brüssel eine Auftaktsitzung statt, an der mindestens ein Vertreter/eine Vertreterin jedes Konsortialführers und der Partner sowie die Europäische Kommission und EISMEA teilnehmen.
- Kartierung und Bewertung der organisatorischen Exzellenz und der Managementkapazitäten von KMU, einschließlich der Innovationskapazitäten (z. B. im Hinblick auf den grünen und digitalen Wandel) auf der Grundlage bestehender oder angepasster Bewertungsinstrumente. Sie sollte genutzt werden, um den Bedarf an Kapazitätsaufbau, Schulung, Coaching und Beratung zu ermitteln und ein geeignetes Unterstützungsprogramm oder -programm vorzubereiten/zu aktualisieren, einschließlich der entsprechenden Unterstützung bei der Umsetzung des Angebots.
- Schulung und Kapazitätsaufbau: Die Aktivitäten können sowohl auf der Ebene einzelner KMU als auch auf Gruppenebene organisiert werden, je nach dem in der Kartierungsphase ermittelten Bedarf. Die Methodik und die Intensität der Unterstützung und des Angebots sollten im Vorschlag dargestellt werden (Unterstützungsstunden pro KMU, Art der Schulung/Unterstützung, Profil der Experten und Teilnehmer, Voraussetzungen, Ziele). Es könnte sich auf die unter "Themen und Prioritäten" genannten Themen und Unterthemen oder andere geeignete, im Vorschlag begründete Bereiche beziehen.
- Entwicklung von Programmen für Kapazitätsaufbau, Ausbildung, Coaching und Beratungsdienste oder Anpassung bestehender Programme an die Bedürfnisse der anvisierten KMU mit dem Ziel, die organisatorische Kompetenz von KMU in der Sozialwirtschaft zu verbessern.
- Erprobung und umfassende Anpassung der konzipierten Schulungs- und Kapazitätsaufbauprogramme, indem diese der Geschäftsleitung und den relevanten Teammitgliedern sowie den Vorstandsmitgliedern ausgewählter KMU in der Sozialwirtschaft angeboten werden. Das Projekt muss objektive Kriterien zur Unterstützung von KMU in der Sozialwirtschaft in (einer) bestimmten Region(en) entwickeln.
- Es müssen Benchmarking-Instrumente und -Ziele für das gesamte Programm entwickelt werden, um einen klaren Überblick über die von den teilnehmenden KMU erzielten Fortschritte zu erhalten.
- Es müssen Coaching- und Beratungsaktivitäten für das Management und relevante Teammitglieder von KMU in der Sozialwirtschaft angeboten werden. Dieses Angebot muss spezifische Herausforderungen, die auf der Ebene der einzelnen KMU festgestellt wurden, beheben oder dabei helfen, potenzielle Geschäftsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Coaching und Beratung könnten zu maßgeschneiderten oder allgemeinen Dienstleistungen im Rahmen dieser Aktivität führen oder eine Folgeunterstützung sein, nachdem die Aktivität durchgeführt wurde.
- Mindestens vier transnationale Workshops, an denen mindestens 70 verschiedene Organisationen und Experten teilnehmen, die von den Konsortialpartnern eingeladen werden (angestrebt werden 15-20 reisende Teilnehmer*innen pro Workshop, um eine ausgewogene Vertretung der in den Konsortien vertretenen Länder zu gewährleisten). Ein transnationaler Workshop muss mindestens 12 Stunden an Lernaktivitäten umfassen (mindestens 1,5 Tage).
- Transnationale Workshops können:
- bei der Gestaltung des Angebots für Kapazitätsaufbau, Schulung, Coaching und Beratung helfen,
- grenzüberschreitendes Lernen erleichtern,
- einige der Schulungen in einem internationalen Kontext anbieten (wo dies angemessen ist und einen klar begründeten Mehrwert bietet, unter Berücksichtigung möglicher Barrieren wie z. B. der Sprache).
- Die Methodik, die Dauer und der Ort der Workshops müssen von den Antragstellern in ihrem Vorschlag vorgeschlagen werden, einschließlich der Strategie zur Gewinnung von Teilnehmer*innen. Es wird erwartet, dass die Reisekosten für die Teilnehmer*innen an den Workshops aus dem Projektbudget gedeckt werden.
- Den Konsortien steht es frei, über die Mindestanforderungen dieses Themas hinaus zusätzliche Online- oder persönliche Treffen zu organisieren.
- Transnationale Workshops können:
- Entwicklung von modularen Konzepten für die Replikation des Kapazitätsaufbaus, der Schulung, des Coachings und des Beratungsangebots. Ein Blueprint muss die Module, Instrumente und das Angebot beschreiben, um eine einfache Replikation und Anpassung des im Projekt entwickelten oder angepassten Programms zu ermöglichen. Den Blueprints müssen die im Projekt entwickelten Materialien beigefügt werden und könnten als Open Source zur Verfügung gestellt werden.
- Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um potenzielle sozialwirtschaftliche Unternehmen, Organisationen, öffentliche Einrichtungen und politische Entscheidungsträger, Mainstream-KMU und die Zivilgesellschaft über die Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse des Projekts zu informieren.
Weitere, nicht obligatorische Aktivitäten entnehmen Sie bitte den Seiten 11-12 des Aufrufs.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
-
juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
-
ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
-
EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
-
Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
-
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe oben) können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das alle folgenden Bedingungen erfüllt. Beide Kriterien - geografische Vertretung und Art der Einrichtungen - müssen erfüllt sein, damit der Antrag förderfähig ist.
- Geografische Vertretung:
- Mindestens sechs unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern;
- aus mindestens drei der folgenden Ländergruppen (die Gruppen werden festgelegt, um ein geografisches Gleichgewicht zu gewährleisten, und umfassen Länder mit unterschiedlichem Pro-Kopf-BIP):
- Gruppe 1: EU-Länder mit einem Pro-Kopf-BIP über dem EU27-Durchschnitt: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden.
- Gruppe 2: Südliche EU-Länder: Zypern, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien.
- Gruppe 3: Mittel-/Ost-/Balkanländer der EU: Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien.
- Gruppe 4: Nicht-EU-MSP-Länder: EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Art der Einrichtungen:
- mindestens eine sozialwirtschaftliche "Förderorganisation" (Vermittler) pro Teilnehmerland, die am Konsortium beteiligt ist; die Organisation kann auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sein
- mindestens eine und höchstens zwei "sozialwirtschaftliche Organisationen", die auf EU-Ebene tätig sind
- Für das Thema 1 (SMP-COSME-2024-SEE-01) muss das Konsortium durch folgende(n) Partner ergänzt werden:
- mindestens ein Bildungsanbieter, eine Berufsbildungseinrichtung, eine Wirtschaftsschule oder eine Organisation zur Unterstützung von Unternehmen mit Erfahrung in den Bereichen Kapazitätsaufbau, Schulung, Coaching und Beratung von Unternehmen und Management in der Sozialwirtschaft.
- Für das Thema 2 (SMP-COSME-2024-SEE-02) müssen die folgenden Partner dem Konsortium hinzugefügt werden:
- Für jedes am Konsortium teilnehmende Land ein "großer Branchenverband oder eine Organisation zur Unterstützung von Unternehmen" mit Erfahrung in der Kreislaufwirtschaft (Vermittler), der/die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig ist
- ein "bedeutender Branchenverband oder eine Organisation zur Unterstützung von Unternehmen", der/die Unternehmen vertritt oder unterstützt und über Erfahrungen mit der Kreislaufwirtschaft verfügt (z. B. Branchenverbände, -vereinigungen oder -netze) auf EU-Ebene.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
detaillierte Budgettabelle/-berechnung
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
-
Anhang 5 zu Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit (kann von der Aufforderungsseite des EISMEA heruntergeladen werden und muss ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem technischen Anhang des Vorschlags mit dem Titel "Antragsformular Teil B" (SMP COSME) hochgeladen werden. Bitte lesen Sie auch Abschnitt 6 "Förderfähigkeit" dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sorgfältig durch).
-
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
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