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Call-Eckdaten
Partnerschaften für zirkuläre Wertschöpfungsketten zwischen etablierten Unternehmen und KMU in der Sozialwirtschaft
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2024-SEE-02
Termine
Öffnung
01.10.2024
Deadline
10.12.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema wird eine im "Europäischen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft" genannte Maßnahme umgesetzt, die darauf abzielt, Kreislaufwirtschaftspartnerschaften zwischen KMU, die in der Sozialwirtschaft tätig sind, und regulären (gewinnorientierten) Unternehmen zu fördern und zu stärken. B2B-Partnerschaften können entlang einer bestimmten Wertschöpfungskette, innerhalb von Sektoren, wie z. B. Abfallströmen, und sektorübergreifend eingerichtet werden. Diese könnten auch öffentlich-private Partnerschaften mit Behörden und Forschungsinstituten umfassen und beispielsweise in Form von Clustern, Kreislaufzentren oder anderen Formen von Partnerschaften organisiert sein.
Call-Ziele
Durch die Förderung und Unterstützung solcher Partnerschaften soll die Position von sozialen Kreislaufunternehmen (SCE) in den Wertschöpfungsketten der Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Dies kann Innovationen für Kreislaufprodukte und -dienstleistungen im Ökosystem "Nähe und Sozialwirtschaft" ermöglichen, Kreislaufprozesse verbessern sowie neue Geschäfts- und Organisationsmodelle fördern. Diese Maßnahme wird zum Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft beitragen, die weniger Abfälle erzeugt.
Neben der direkten Unterstützung von SCEs zielt dieses Thema auch darauf ab, die Entwicklung transnationaler Partnerschaften durch Wissensaustausch, Kapazitätsaufbau und gemeinsame Aktionen durch transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Insbesondere werden Konsortien bei der gemeinsamen Erforschung und Entwicklung von Verfahren unterstützt, deren Schwerpunkt auf der Förderung von Kreislaufprozessen, Dienstleistungen und Produkten auf lokaler und regionaler Ebene liegt.
Mit diesem Thema können verschiedene thematische Schwerpunkte und Sektoren abgedeckt werden. Die Ziele sind insbesondere folgende
- Durchführung von Markt-, Produkt- und Dienstleistungsforschung und Innovationsaktivitäten zur Anpassung an neue Markt- und Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft;
- die Anerkennung von integrativen, assoziativen, partizipativen und kooperativen Geschäftsmodellen im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu erhöhen;
- Zugang zu Kreislaufwertschöpfungsketten auf der Ebene eines bestimmten Gebiets durch Partnerschaften zwischen lokalen Wirtschaftsakteuren und Engagement der Gemeinschaft;
- Steigerung der Verbrauchernachfrage nach Kreislaufprodukten und -dienstleistungen, die von SCEs angeboten werden;
- Erprobung neuer Dienstleistungskonzepte auf dem Markt für SCEs.
Im Rahmen dieses Themas werden die Antragsteller ermutigt, sich auf einen oder mehrere spezifische Sektoren oder Abfallströme zu konzentrieren (z. B. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Textilien, Konsumgüter, Lebensmittel, Baumaterialien, Kunststoffe, biobasierte Materialien usw.); die Wahl muss im Vorschlag klar erläutert werden. Die Antragstellenden werden gebeten, zu beschreiben, auf welche(n) Aspekt(e)/Phase(n) des Kreislaufs sich das Projekt konzentrieren wird und warum.
Die im Rahmen dieses Themas vorgesehenen Prioritäten konzentrieren sich auf:
- Erleichterung des Zugangs zu neuen Märkten für SCE und Förderung der B2B-Zusammenarbeit im Bereich Kreislaufwirtschaft (lokal, regional, national und grenzüberschreitend);
- Lokale sektorale Marktforschung hilft dabei, wirtschaftliche Möglichkeiten in Verbindung mit einem oder mehreren potenziellen Kreislaufströmen, Möglichkeiten und Herausforderungen in der Wertschöpfungskette, Wettbewerbsvorteile und Geschäftspartnerschaften in einem bestimmten geografischen Kontext (lokal, regional, national oder europäisch) zu ermitteln. Solche Untersuchungen helfen auch bei der Entwicklung sektoraler Strategien für sektorale Unterstützungsorganisationen oder Kreislaufcluster und andere Arten von Partnerschaften mit mehreren Akteuren;
- SCEs verbessern ihre Marktposition und ihre Attraktivität für die Zusammenarbeit, z. B. durch die Verbesserung ihrer Organisations- und Innovationskapazitäten, durch den Erwerb von Gütesiegeln und Zertifizierungen und die Ermittlung relevanter Standards für die künftige geschäftliche Zusammenarbeit;
- Neue Kreislaufdienstleistungen und -produkte, die von den SCE erprobt und skaliert werden können.
Optional könnten sich die Projekte auf Folgendes konzentrieren:
- Unterstützung der Einrichtung von Kreislaufwirtschaftszentren oder Clustern zur Förderung und Entwicklung langfristiger Kreislaufwirtschaftspartnerschaften und einer gemeinsamen Kreislaufwirtschaftsstrategie;
- Unterstützung des Einsatzes von angepassten, entwickelten, getesteten und weit verbreiteten Technologien zur Beschleunigung von Kreislaufangeboten und -prozessen von SCE.
Die geförderten Projekte werden den Austausch und die Nachahmung bewährter Verfahren in einem transnationalen Kontext gewährleisten, sofern dies relevant ist.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Bei diesem Thema müssen die Auswirkungen der sechs obligatorischen Aktivitäten in jedem Vorschlag anhand der obligatorischen zentralen Leistungsindikatoren bewertet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 17-18 der Aufforderung.
Erwartete Ergebnisse
Das Projekt wird mindestens die folgenden obligatorischen Aktivitäten umfassen:
- Zu Beginn des Projekts findet in Brüssel eine Auftaktsitzung statt, an der mindestens ein Vertreter/eine Vertreterin jedes Konsortialführers und der Partner sowie die Europäische Kommission und EISMEA teilnehmen.
- Forschung: Marktforschung und Analyse des Potenzials neuer Kreislaufverfahren, Aktivitäten und Partnerschaften innerhalb einer bestimmten Wertschöpfungskette, eines Sektors oder eines Abfallstroms (z. B. Recycling von bestimmten Geräten, Bauteilen oder Materialien). Das Hauptaugenmerk sollte auf den wirtschaftlichen Aspekten (wie Durchführbarkeit, Investitionsbedarf, Infrastruktur, Kostenmodell usw.) für SCEs in der Zielregion oder dem Zielland liegen. Die Forschung kann fakultativ (i) das Potenzial digitaler Werkzeuge zur Verbesserung von Kreislaufprozessen, zur Entwicklung neuer Dienstleistungen oder Produkte und zum Entwurf von (digitalen) Geschäftsmodellen sowie (ii) die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Einrichtung von Kreislaufpartnerschaften zur Bündelung von Ressourcen untersuchen. Weitere Forschungsbereiche können einbezogen werden, wenn sie für die Ziele dieses Themas relevant sind.
- Mindestens fünf Workshops pro Teilnehmerland des Konsortiums. Die Workshops, die jeweils mindestens 4 Stunden dauern, müssen über alle Workshops hinweg mindestens 150 einzelne KMU pro Partnerland erreichen. Die KMU können sowohl aus dem Ökosystem der Sozialwirtschaft als auch aus der regulären Geschäftswelt kommen. Die Workshops müssen persönlich abgehalten werden. Sie können auf lokaler / regionaler oder nationaler Ebene stattfinden (je nach Konsortium) und müssen folgende Komponenten abdecken:
- Marktanalyse: Ermittlung der Marktposition von SCE, z. B. Beteiligung an der Wertschöpfungskette, wirtschaftlicher Vorteil, Netzwerke und Know-how, Diversifizierung und Spezialisierung, Potenziale in neuen Bereichen für SCE in einem bestimmten Ort / einer bestimmten Region / einem bestimmten Land. Der während des Workshops gesammelte Input muss in die Markt- und Sektorforschung einfließen und dazu beitragen, den Bedarf an Schulungen und Kapazitätsaufbau zu ermitteln.
- Kapazitätsaufbau und Schulung: Unterstützung von kreislauforientierten Sozialunternehmen bei der Verbesserung der Handelsbereitschaft auf Ebene des Sektors/der Wertschöpfungsketten/des Abfallstroms und bei der Einführung neuer Aktivitäten (Spezialisierung oder Differenzierung von Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen).
- Business Matchmaking: Zusammenführung von etablierten und sozialen Kreislaufunternehmen zur Erkundung potenzieller Partnerschaften, wobei Handelspartnerschaften Vorrang haben.
- Es steht den Konsortien frei, zusätzliche Online- oder persönliche Treffen zu organisieren, die über die Mindestanforderungen dieses Themas hinausgehen.
- Drei transnationale persönliche Workshops, an denen mindestens 50 verschiedene Organisationen und Experten teilnehmen, die von den Konsortialpartnern eingeladen werden (Ziel sind 15-20 reisende Teilnehmer pro Land der Partner). Ein transnationaler Workshop muss mindestens 12 Stunden umfassen (mindestens 1,5 Tage). Die transnationalen Workshops sollten organisiert werden, um die nationalen Workshops zu unterstützen, eine transnationale Feedbackschleife zu schaffen und die Vernetzung und das transnationale Matchmaking oder den Austausch zu erleichtern. Es steht den Konsortien frei, zusätzliche Online- oder persönliche Treffen zu organisieren, die über die Mindestanforderungen dieses Themas hinausgehen. Die Workshops sollten darauf abzielen, so viele KMU wie möglich in die transnationalen Aktivitäten einzubeziehen, um auch den internationalen Austausch zwischen ihnen und ggf. B2B-Matchmaking zu erleichtern. Die Workshops sollten sich in erster Linie an SCE und an etablierte gewinnorientierte Unternehmen in den betreffenden Sektoren richten. Gegebenenfalls können auch öffentliche Bedienstete, regionale und/oder lokale Netzwerke oder Dachverbände, Universitäten und/oder Unternehmen, die Forschung, die Zivilgesellschaft und andere unterstützende Organisationen an den transnationalen Workshops teilnehmen. Die Konsortialpartner müssen sicherstellen, dass die Zusammensetzung ihrer Delegation ausgewogen ist und sich auf die gewählten zentralen Rundschreibenbereiche konzentriert. Die Methodik, die Dauer und der Ort der obligatorischen Workshops müssen von den Antragstellern in ihrem Vorschlag vorgeschlagen werden, einschließlich der Strategie zur Gewinnung von Teilnehmern. Es wird erwartet, dass die Reisekosten der Teilnehmer an den Workshops aus dem Projektbudget gedeckt werden. Die Konsortien werden aufgefordert, bei den Workshops eine Zusammenarbeit mit anderen Projekten zu diesem Thema für transnationale Aktivitäten in Betracht zu ziehen.
- Entwicklung sektoraler Strategieempfehlungen: Auf der Grundlage der Erfahrungen aus den Forschungs- und Workshop-Aktivitäten muss das Konsortium eine sektorale Strategie formulieren, um die zukünftige B2B-Zusammenarbeit und sektorale Partnerschaften in dem gewählten Kreislaufbereich zu verbessern, und zwar für jede der Regionen oder Länder, die von dem Konsortium abgedeckt werden. Die Strategie kann zum Beispiel durch die im Projekt gesammelten Best Practices unterstützt werden.
- Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um potenzielle sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen, öffentliche Einrichtungen und politische Entscheidungsträger*innen, etablierte KMU und die Zivilgesellschaft über die Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse des Projekts zu informieren. Die Projekte sollten sich an KMU richten, die nicht durch frühere EU-Projekte unterstützt wurden.
Weitere, nicht obligatorische Aktivitäten finden Sie auf Seite 17 des Aufrufs.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
-
juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
-
ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
-
EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
-
Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
-
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe oben) können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das alle folgenden Bedingungen erfüllt. Beide Kriterien - geografische Vertretung und Art der Einrichtungen - müssen erfüllt sein, damit der Antrag förderfähig ist.
- Geografische Vertretung:
- Mindestens sechs unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern;
- aus mindestens drei der folgenden Ländergruppen (die Gruppen werden festgelegt, um ein geografisches Gleichgewicht zu gewährleisten, und umfassen Länder mit unterschiedlichem Pro-Kopf-BIP):
- Gruppe 1: EU-Länder mit einem Pro-Kopf-BIP über dem EU27-Durchschnitt: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden.
- Gruppe 2: Südliche EU-Länder: Zypern, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien.
- Gruppe 3: Mittel-/Ost-/Balkanländer der EU: Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien.
- Gruppe 4: Nicht-EU-MSP-Länder: EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Art der Einrichtungen:
- mindestens eine sozialwirtschaftliche "Förderorganisation" (Vermittler) pro Teilnehmerland, die am Konsortium beteiligt ist; die Organisation kann auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sein
- mindestens eine und höchstens zwei "sozialwirtschaftliche Organisationen", die auf EU-Ebene tätig sind
- Für das Thema 1 (SMP-COSME-2024-SEE-01) muss das Konsortium durch folgende(n) Partner ergänzt werden:
- Mindestens ein Bildungsanbieter, eine Berufsbildungseinrichtung, eine Wirtschaftsschule oder eine Organisation zur Unterstützung von Unternehmen mit Erfahrung in den Bereichen Kapazitätsaufbau, Schulung, Coaching und Beratung von Unternehmen und Management in der Sozialwirtschaft.
- Für das Thema 2 (SMP-COSME-2024-SEE-02) müssen die folgenden Partner dem Konsortium hinzugefügt werden:
- Für jedes am Konsortium teilnehmende Land ein "großer Branchenverband oder eine Organisation zur Unterstützung von Unternehmen" mit Erfahrung in der Kreislaufwirtschaft (Vermittler), der/die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig ist
- ein "bedeutender Branchenverband oder eine Organisation zur Unterstützung von Unternehmen", der/die Unternehmen vertritt oder unterstützt und über Erfahrungen mit der Kreislaufwirtschaft verfügt (z. B. Branchenverbände, -vereinigungen oder -netze) auf EU-Ebene.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
detaillierte Budgettabelle/-berechnung
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
-
Anhang 5 zu Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit (kann von der Aufforderungsseite des EISMEA heruntergeladen werden und muss ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem technischen Anhang des Vorschlags mit dem Titel "Antragsformular Teil B" (SMP COSME) hochgeladen werden. Bitte lesen Sie auch Abschnitt 6 "Förderfähigkeit" dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sorgfältig durch).
-
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
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