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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Partnerschaften für zirkuläre Wertschöpfungsketten zwischen etablierten Unternehmen und KMU in der Sozialwirtschaft

Förderprogramm

Binnenmarktprogramm

Call Nummer

SMP-COSME-2024-SEE-02

Termine

Öffnung
01.10.2024

Deadline
10.12.2024 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 2.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Mit diesem Thema wird eine im "Europäischen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft" genannte Maßnahme umgesetzt, die darauf abzielt, Kreislaufwirtschaftspartnerschaften zwischen KMU, die in der Sozialwirtschaft tätig sind, und regulären (gewinnorientierten) Unternehmen zu fördern und zu stärken. B2B-Partnerschaften können entlang einer bestimmten Wertschöpfungskette, innerhalb von Sektoren, wie z. B. Abfallströmen, und sektorübergreifend eingerichtet werden. Diese könnten auch öffentlich-private Partnerschaften mit Behörden und Forschungsinstituten umfassen und beispielsweise in Form von Clustern, Kreislaufzentren oder anderen Formen von Partnerschaften organisiert sein.

Call-Ziele

Durch die Förderung und Unterstützung solcher Partnerschaften soll die Position von sozialen Kreislaufunternehmen (SCE) in den Wertschöpfungsketten der Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Dies kann Innovationen für Kreislaufprodukte und -dienstleistungen im Ökosystem "Nähe und Sozialwirtschaft" ermöglichen, Kreislaufprozesse verbessern sowie neue Geschäfts- und Organisationsmodelle fördern. Diese Maßnahme wird zum Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft beitragen, die weniger Abfälle erzeugt.

Neben der direkten Unterstützung von SCEs zielt dieses Thema auch darauf ab, die Entwicklung transnationaler Partnerschaften durch Wissensaustausch, Kapazitätsaufbau und gemeinsame Aktionen durch transnationale Zusammenarbeit zu fördern. Insbesondere werden Konsortien bei der gemeinsamen Erforschung und Entwicklung von Verfahren unterstützt, deren Schwerpunkt auf der Förderung von Kreislaufprozessen, Dienstleistungen und Produkten auf lokaler und regionaler Ebene liegt.

Mit diesem Thema können verschiedene thematische Schwerpunkte und Sektoren abgedeckt werden. Die Ziele sind insbesondere folgende

  • Durchführung von Markt-, Produkt- und Dienstleistungsforschung und Innovationsaktivitäten zur Anpassung an neue Markt- und Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft;
  • die Anerkennung von integrativen, assoziativen, partizipativen und kooperativen Geschäftsmodellen im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu erhöhen;
  • Zugang zu Kreislaufwertschöpfungsketten auf der Ebene eines bestimmten Gebiets durch Partnerschaften zwischen lokalen Wirtschaftsakteuren und Engagement der Gemeinschaft;
  • Steigerung der Verbrauchernachfrage nach Kreislaufprodukten und -dienstleistungen, die von SCEs angeboten werden;
  • Erprobung neuer Dienstleistungskonzepte auf dem Markt für SCEs.

Im Rahmen dieses Themas werden die Antragsteller ermutigt, sich auf einen oder mehrere spezifische Sektoren oder Abfallströme zu konzentrieren (z. B. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Textilien, Konsumgüter, Lebensmittel, Baumaterialien, Kunststoffe, biobasierte Materialien usw.); die Wahl muss im Vorschlag klar erläutert werden. Die Antragstellenden werden gebeten, zu beschreiben, auf welche(n) Aspekt(e)/Phase(n) des Kreislaufs sich das Projekt konzentrieren wird und warum.

Die im Rahmen dieses Themas vorgesehenen Prioritäten konzentrieren sich auf:

  • Erleichterung des Zugangs zu neuen Märkten für SCE und Förderung der B2B-Zusammenarbeit im Bereich Kreislaufwirtschaft (lokal, regional, national und grenzüberschreitend);
  • Lokale sektorale Marktforschung hilft dabei, wirtschaftliche Möglichkeiten in Verbindung mit einem oder mehreren potenziellen Kreislaufströmen, Möglichkeiten und Herausforderungen in der Wertschöpfungskette, Wettbewerbsvorteile und Geschäftspartnerschaften in einem bestimmten geografischen Kontext (lokal, regional, national oder europäisch) zu ermitteln. Solche Untersuchungen helfen auch bei der Entwicklung sektoraler Strategien für sektorale Unterstützungsorganisationen oder Kreislaufcluster und andere Arten von Partnerschaften mit mehreren Akteuren;
  • SCEs verbessern ihre Marktposition und ihre Attraktivität für die Zusammenarbeit, z. B. durch die Verbesserung ihrer Organisations- und Innovationskapazitäten, durch den Erwerb von Gütesiegeln und Zertifizierungen und die Ermittlung relevanter Standards für die künftige geschäftliche Zusammenarbeit;
  • Neue Kreislaufdienstleistungen und -produkte, die von den SCE erprobt und skaliert werden können.

Optional könnten sich die Projekte auf Folgendes konzentrieren:

  • Unterstützung der Einrichtung von Kreislaufwirtschaftszentren oder Clustern zur Förderung und Entwicklung langfristiger Kreislaufwirtschaftspartnerschaften und einer gemeinsamen Kreislaufwirtschaftsstrategie;
  • Unterstützung des Einsatzes von angepassten, entwickelten, getesteten und weit verbreiteten Technologien zur Beschleunigung von Kreislaufangeboten und -prozessen von SCE.

Die geförderten Projekte werden den Austausch und die Nachahmung bewährter Verfahren in einem transnationalen Kontext gewährleisten, sofern dies relevant ist.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Bei diesem Thema müssen die Auswirkungen der sechs obligatorischen Aktivitäten in jedem Vorschlag anhand der obligatorischen zentralen Leistungsindikatoren bewertet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 17-18 der Aufforderung.

Erwartete Ergebnisse

Das Projekt wird mindestens die folgenden obligatorischen Aktivitäten umfassen:

  • Zu Beginn des Projekts findet in Brüssel eine Auftaktsitzung statt, an der mindestens ein Vertreter/eine Vertreterin jedes Konsortialführers und der Partner sowie die Europäische Kommission und EISMEA teilnehmen.
  • Forschung: Marktforschung und Analyse des Potenzials neuer Kreislaufverfahren, Aktivitäten und Partnerschaften innerhalb einer bestimmten Wertschöpfungskette, eines Sektors oder eines Abfallstroms (z. B. Recycling von bestimmten Geräten, Bauteilen oder Materialien). Das Hauptaugenmerk sollte auf den wirtschaftlichen Aspekten (wie Durchführbarkeit, Investitionsbedarf, Infrastruktur, Kostenmodell usw.) für SCEs in der Zielregion oder dem Zielland liegen. Die Forschung kann fakultativ (i) das Potenzial digitaler Werkzeuge zur Verbesserung von Kreislaufprozessen, zur Entwicklung neuer Dienstleistungen oder Produkte und zum Entwurf von (digitalen) Geschäftsmodellen sowie (ii) die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Einrichtung von Kreislaufpartnerschaften zur Bündelung von Ressourcen untersuchen. Weitere Forschungsbereiche können einbezogen werden, wenn sie für die Ziele dieses Themas relevant sind.
  • Mindestens fünf Workshops pro Teilnehmerland des Konsortiums. Die Workshops, die jeweils mindestens 4 Stunden dauern, müssen über alle Workshops hinweg mindestens 150 einzelne KMU pro Partnerland erreichen. Die KMU können sowohl aus dem Ökosystem der Sozialwirtschaft als auch aus der regulären Geschäftswelt kommen. Die Workshops müssen persönlich abgehalten werden. Sie können auf lokaler / regionaler oder nationaler Ebene stattfinden (je nach Konsortium) und müssen folgende Komponenten abdecken:
    • Marktanalyse: Ermittlung der Marktposition von SCE, z. B. Beteiligung an der Wertschöpfungskette, wirtschaftlicher Vorteil, Netzwerke und Know-how, Diversifizierung und Spezialisierung, Potenziale in neuen Bereichen für SCE in einem bestimmten Ort / einer bestimmten Region / einem bestimmten Land. Der während des Workshops gesammelte Input muss in die Markt- und Sektorforschung einfließen und dazu beitragen, den Bedarf an Schulungen und Kapazitätsaufbau zu ermitteln.
    • Kapazitätsaufbau und Schulung: Unterstützung von kreislauforientierten Sozialunternehmen bei der Verbesserung der Handelsbereitschaft auf Ebene des Sektors/der Wertschöpfungsketten/des Abfallstroms und bei der Einführung neuer Aktivitäten (Spezialisierung oder Differenzierung von Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen).
    • Business Matchmaking: Zusammenführung von etablierten und sozialen Kreislaufunternehmen zur Erkundung potenzieller Partnerschaften, wobei Handelspartnerschaften Vorrang haben.
    • Es steht den Konsortien frei, zusätzliche Online- oder persönliche Treffen zu organisieren, die über die Mindestanforderungen dieses Themas hinausgehen.
  • Drei transnationale persönliche Workshops, an denen mindestens 50 verschiedene Organisationen und Experten teilnehmen, die von den Konsortialpartnern eingeladen werden (Ziel sind 15-20 reisende Teilnehmer pro Land der Partner). Ein transnationaler Workshop muss mindestens 12 Stunden umfassen (mindestens 1,5 Tage). Die transnationalen Workshops sollten organisiert werden, um die nationalen Workshops zu unterstützen, eine transnationale Feedbackschleife zu schaffen und die Vernetzung und das transnationale Matchmaking oder den Austausch zu erleichtern. Es steht den Konsortien frei, zusätzliche Online- oder persönliche Treffen zu organisieren, die über die Mindestanforderungen dieses Themas hinausgehen. Die Workshops sollten darauf abzielen, so viele KMU wie möglich in die transnationalen Aktivitäten einzubeziehen, um auch den internationalen Austausch zwischen ihnen und ggf. B2B-Matchmaking zu erleichtern. Die Workshops sollten sich in erster Linie an SCE und an etablierte gewinnorientierte Unternehmen in den betreffenden Sektoren richten. Gegebenenfalls können auch öffentliche Bedienstete, regionale und/oder lokale Netzwerke oder Dachverbände, Universitäten und/oder Unternehmen, die Forschung, die Zivilgesellschaft und andere unterstützende Organisationen an den transnationalen Workshops teilnehmen. Die Konsortialpartner müssen sicherstellen, dass die Zusammensetzung ihrer Delegation ausgewogen ist und sich auf die gewählten zentralen Rundschreibenbereiche konzentriert. Die Methodik, die Dauer und der Ort der obligatorischen Workshops müssen von den Antragstellern in ihrem Vorschlag vorgeschlagen werden, einschließlich der Strategie zur Gewinnung von Teilnehmern. Es wird erwartet, dass die Reisekosten der Teilnehmer an den Workshops aus dem Projektbudget gedeckt werden. Die Konsortien werden aufgefordert, bei den Workshops eine Zusammenarbeit mit anderen Projekten zu diesem Thema für transnationale Aktivitäten in Betracht zu ziehen.
  • Entwicklung sektoraler Strategieempfehlungen: Auf der Grundlage der Erfahrungen aus den Forschungs- und Workshop-Aktivitäten muss das Konsortium eine sektorale Strategie formulieren, um die zukünftige B2B-Zusammenarbeit und sektorale Partnerschaften in dem gewählten Kreislaufbereich zu verbessern, und zwar für jede der Regionen oder Länder, die von dem Konsortium abgedeckt werden. Die Strategie kann zum Beispiel durch die im Projekt gesammelten Best Practices unterstützt werden.
  • Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um potenzielle sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen, öffentliche Einrichtungen und politische Entscheidungsträger*innen, etablierte KMU und die Zivilgesellschaft über die Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse des Projekts zu informieren. Die Projekte sollten sich an KMU richten, die nicht durch frühere EU-Projekte unterstützt wurden.

Weitere, nicht obligatorische Aktivitäten finden Sie auf Seite 17 des Aufrufs.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)

  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:

    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))

    • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)

Besondere Fälle:

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe oben) können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen).

weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das alle folgenden Bedingungen erfüllt. Beide Kriterien - geografische Vertretung und Art der Einrichtungen - müssen erfüllt sein, damit der Antrag förderfähig ist.

  • Geografische Vertretung:
    • Mindestens sechs unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern;
    • aus mindestens drei der folgenden Ländergruppen (die Gruppen werden festgelegt, um ein geografisches Gleichgewicht zu gewährleisten, und umfassen Länder mit unterschiedlichem Pro-Kopf-BIP):
      • Gruppe 1: EU-Länder mit einem Pro-Kopf-BIP über dem EU27-Durchschnitt: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden.
      • Gruppe 2: Südliche EU-Länder: Zypern, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien.
      • Gruppe 3: Mittel-/Ost-/Balkanländer der EU: Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien.
      • Gruppe 4: Nicht-EU-MSP-Länder: EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
  • Art der Einrichtungen:
    • mindestens eine sozialwirtschaftliche "Förderorganisation" (Vermittler) pro Teilnehmerland, die am Konsortium beteiligt ist; die Organisation kann auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sein
    • mindestens eine und höchstens zwei "sozialwirtschaftliche Organisationen", die auf EU-Ebene tätig sind
    • Für das Thema 1 (SMP-COSME-2024-SEE-01) muss das Konsortium durch folgende(n) Partner ergänzt werden:
      • Mindestens ein Bildungsanbieter, eine Berufsbildungseinrichtung, eine Wirtschaftsschule oder eine Organisation zur Unterstützung von Unternehmen mit Erfahrung in den Bereichen Kapazitätsaufbau, Schulung, Coaching und Beratung von Unternehmen und Management in der Sozialwirtschaft.
    • Für das Thema 2 (SMP-COSME-2024-SEE-02) müssen die folgenden Partner dem Konsortium hinzugefügt werden:
      • Für jedes am Konsortium teilnehmende Land ein "großer Branchenverband oder eine Organisation zur Unterstützung von Unternehmen" mit Erfahrung in der Kreislaufwirtschaft (Vermittler), der/die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig ist
      • ein "bedeutender Branchenverband oder eine Organisation zur Unterstützung von Unternehmen", der/die Unternehmen vertritt oder unterstützt und über Erfahrungen mit der Kreislaufwirtschaft verfügt (z. B. Branchenverbände, -vereinigungen oder -netze) auf EU-Ebene.

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)

  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)

  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):

    • detaillierte Budgettabelle/-berechnung

    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)

    • Anhang 5 zu Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit (kann von der Aufforderungsseite des EISMEA heruntergeladen werden und muss ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem technischen Anhang des Vorschlags mit dem Titel "Antragsformular Teil B" (SMP COSME) hochgeladen werden. Bitte lesen Sie auch Abschnitt 6 "Förderfähigkeit" dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sorgfältig durch).

Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Call-Dokumente

SMP-COSME-2024-SEESMP-COSME-2024-SEE(591kB)

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