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Call-Eckdaten
TV- und Online-Inhalte - 1. Stichtag
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-TVONLINE
Termine
Öffnung
01.10.2024
Deadline
05.12.2024 17:00
Förderquote
20%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung von TV- und Online-Inhalten ist es, die Kapazitäten von Produzent*innen audiovisueller Inhalte zu erhöhen, damit sie starke Projekte entwickeln und produzieren können, die ein erhebliches Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, und um europäische und internationale Koproduktionen im Fernseh- und Online-Sektor zu erleichtern.
Call-Ziele
Die Aktion zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Produzent*innen gegenüber Fernsehveranstalter*innen und digitalen Plattformen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Stakeholdern, einschließlich unabhängiger Produzent*innen, Fernsehveranstalter*innen, digitalen Plattformen und Vertriebsagent*innen, aus den verschiedenen am MEDIA-Bereich teilnehmenden Ländern zu verbessern, um qualitativ hochwertige Programme zu produzieren, die auf eine breite internationale Verbreitung abzielen und für ein breites Publikum, einschließlich der kommerziellen Verwertung im plattformübergreifenden Umfeld, beworben werden. Besondere Aufmerksamkeit wird Projekten gewidmet, die innovative Aspekte in Bezug auf den Inhalt und die Finanzierung aufweisen und einen eindeutigen Zusammenhang mit den geplanten Vertriebsstrategien erkennen lassen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Vermehrte Produktion hochwertiger europäischer Werke für den linearen und nichtlinearen Rundfunk, auch auf digitalen Plattformen, sowie eine Zunahme der Koproduktionen.
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Stakeholdern aus verschiedenen Ländern, die sich am MEDIA-Programmbereich beteiligen, auch zwischen Fernsehveranstaltern.
- Mehr Zuschauer*innen für europäische Werke durch lineare und nichtlineare Ausstrahlung, auch über digitale Plattformen.
Erwartete Ergebnisse
Die Aktion TV- und Online-Inhalte unterstützt Werke (Spielfilme, Animationen und Dokumentarfilme), die für die lineare und nichtlineare Ausstrahlung bestimmt sind, und präsentiert:
- eine enge Zusammenarbeit zwischen Stakeholdern aus verschiedenen Ländern, die am MEDIA-Bereich teilnehmen, einschließlich zwischen Sendeanstalten;
- einen hohen kreativen/künstlerischen Wert und ein großes grenzüberschreitendes Verwertungspotenzial, das ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene erreichen kann;
- innovative Aspekte in Bezug auf den Inhalt und die Finanzierung, die einen klaren Zusammenhang mit den geplanten Vertriebsstrategien aufweisen.
Die Antragsteller*innen sollten angemessene Strategien vorlegen, um eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Branche zu gewährleisten (insbesondere durch den Einsatz von Greening-Berater*innen, die die Umweltauswirkungen von Produktionen und Dreharbeiten verringern) und um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern, Integration, Vielfalt und Repräsentativität zu gewährleisten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Staatsangehörigkeit
- unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften sein
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen). Ein audiovisuelles Produktionsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
weitere Förderkriterien
Weitere Einzelheiten zu den förderfähigen Aktivitäten finden Sie auf den Seiten 11-13 des Aufrufs.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Projektbudget (Höchstbetrag der Finanzhilfe):
- Für kreative Dokumentarfilme beträgt der Höchstbetrag der Finanzhilfe 300 000 EUR pro Projekt.
- Für Animationsfilme beträgt der Höchstbetrag der Finanzhilfe 500 000 EUR pro Projekt.
- Für Spielfilme beträgt der Höchstbetrag der Förderung pro Projekt:
- 500 000 EUR, wenn das förderfähige Produktionsbudget unter 10 Millionen EUR liegt,
- 1 Mio. EUR, wenn das förderfähige Produktionsbudget zwischen 10 Mio. EUR und 20 Mio. EUR liegt,
- 2 Mio. EUR, wenn das förderfähige Produktionsbudget über 20 Mio. EUR liegt.
Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets und eines Finanzierungssatzes von maximal 20 % festgelegt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag
- Teil B (aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Ein PDF-Dokument mit Informationen über den/die Film(e)/das/die Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
- Eine kreative Präsentation des Projekts (mit einer Notiz des Regisseurs, einem Booklet, einer grafischen Präsentation, einer Drehbuchprobe usw.), einschließlich eines Links zum Trailer/Teaser, falls vorhanden
- Eine Finanzierungsstruktur für die Produktion (mit einer Übersicht über alle bestätigten Finanzierungsquellen zur Deckung des gesamten Produktionsbudgets) (eine obligatorische Vorlage ist im Einreichungssystem verfügbar)
- Bestätigte Finanzierungsquellen und (falls zutreffend) Koproduktionsvertrag(e) (gescannte Kopien aller Belege für die bestätigten Finanzierungsquellen und Koproduktionen sind in der gleichen Reihenfolge vorzulegen, wie sie in der Finanzierungsstruktur der Produktion aufgeführt sind. Bitte konsultieren Sie die Anweisungen in der Vorlage der Finanzierungsstruktur für die Produktion und die Angaben in Abschnitt 6 über "Förderfähige Aktivitäten", um alle Aspekte zu bestimmen, die als bestätigte Finanzierungsquellen betrachtet werden können)
- Absichtserklärungen für den Vertrieb (eingescannte Absichtserklärungen von Sendern/Verleihern, die die Produktion nicht finanzieren und daher nicht in den Finanzierungsplan aufgenommen werden)
- Ehrenerklärung zur Unabhängigkeit und zu den europäischen Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Erklärung zur Sprache des eingereichten Materials (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
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