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Call-Eckdaten
Entwicklung von Fähigkeiten und Talenten
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-TRAINING
Termine
Öffnung
01.10.2024
Deadline
24.04.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung von Qualifikationen und Talententwicklung ist es, die Fähigkeit der Fachleute des audiovisuellen Sektors zu verbessern, sich an neue kreative Prozesse, Marktentwicklungen und digitale Technologien anzupassen, die die gesamte Wertschöpfungskette betreffen.
Call-Ziele
Besonderes Augenmerk wird auf die Unterstützung neuer kreativer Prozesse gelegt (z. B. kreative Zusammenarbeit auch über Disziplinen hinweg, innovatives Geschichtenerzählen, bei dem unterschiedliche Fähigkeiten kombiniert werden), die Nutzung digitaler Innovationen in der audiovisuellen Produktion (z. B. virtuelle Produktion, Postproduktion) und im Vertrieb (Marketing, Werbung, Einbindung des Publikums), die Einführung digitaler Tools für die Produktion und den Vertrieb von Videospielen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und die Verbesserung der Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums sowie den umweltfreundlichen Übergang (mit dem Ziel, nachhaltige Praktiken in der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern).
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicherer Lösungen für die audiovisuelle Industrie
- Nutzung der kreativen Talente Europas durch die Einführung neuer kreativer Prozesse
- Begleitung des digitalen Wandels im audiovisuellen Sektor zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Inhalten
- Förderung von Wachstum und Investitionen durch bessere Nutzung des geistigen Eigentums in der EU und darüber hinaus
- den Fachleuten des audiovisuellen Sektors und der Spielebranche eine neue Kombination aus kreativen und digitalen Fähigkeiten zu vermitteln und dadurch das Wettbewerbspotenzial der europäischen Industrie zu steigern
Erwartete Ergebnisse
Fortbildungs- und Mentoring-Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit der Fachleute des audiovisuellen Sektors, sich an neue kreative Prozesse, Marktentwicklungen und digitale Technologien anzupassen, die die gesamte Wertschöpfungskette betreffen:
- Unterstützung neuer kreativer Prozesse (z. B. kreative Zusammenarbeit, auch über Disziplinen hinweg, innovatives Storytelling, bei dem unterschiedliche Fähigkeiten kombiniert werden)
- Digitale Transformation: Schulungen, um Fachleute entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit modernsten digitalen Werkzeugen und Datenanalysen für kreatives Storytelling, Produktion, einschließlich virtueller Produktion, Postproduktion oder Marketing, Promotion, Publikumsbindung und neue Formen des Vertriebs, der Monetarisierung und Verwertung auszustatten
- Anpassung an neue Markttrends: einschließlich der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und der Verwertung von IP-Rechten (z. B. Remakes, Spin-offs, Fortsetzungen, Merchandising)
- Videospiele: Schulungen, um Fachleute mit den modernsten digitalen Werkzeugen für Kreation, Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Werbung und Marketing auszustatten und sich an neue Markttrends anzupassen
- Ökologischer Wandel in der audiovisuellen Industrie: grüne Berater, die auf die Förderung nachhaltiger Praktiken in der gesamten Wertschöpfungskette abzielen; Schulungen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsplänen, einschließlich der Verwendung von Instrumenten zur Messung von CO2-Emissionen
Die Aktivitäten können physisch oder online stattfinden oder eine Kombination aus beidem sein. Programme, die auf innovativen Methoden basieren, einschließlich Massive Open Online Courses (MOOCs) und interaktives Lernen, werden gefördert, um den Zugang und die Wirksamkeit zu verbessern. Der Schwerpunkt sollte auf der Verbesserung von Fähigkeiten und Kompetenzen liegen, die an die sich entwickelnden Technologien und Marktpraktiken angepasst sind.
Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass die Mehrheit der Teilnehmer*innen an der vorgeschlagenen Schulung und dem Kapazitätsaufbau aus einem anderen Land als dem des Antragstellers stammt. Die Projekte sollten eine gute Repräsentativität in Bezug auf Geschlecht und Vielfalt sowohl bei den Projektorganisatoren als auch bei den Teilnehmer*innen gewährleisten. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die sich an Frauen und an Teilnehmer*innen mit unterschiedlichem und benachteiligtem Hintergrund richten. Im Rahmen des Engagements der Europäischen Kommission für Nachhaltigkeit werden die Antragsteller ermutigt, die Reisetätigkeit auf das für die Erreichung der Ziele der Maßnahme unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Am Ende der Schulung sollten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat erhalten, in dem die erworbenen Kompetenzen aufgeführt sind.
Mindestens 20 % der Gesamtteilnehmer*innenzahl muss eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Ermäßigte Gebühren müssen Teilnehmer*innen gewährt werden, die aus Ländern der Gruppe A oder der Gruppe B3 mit geringer Kapazität kommen oder aus einem förderfähigen Land stammen, das keine Stipendien für diese Art von Ausbildung gewährt, oder Teilnehmer*innen aus förderfähigen Ländern, die nachweislich finanzielle Unterstützung benötigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Beteiligung am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag
- Teil B (aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
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