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Call-Eckdaten
Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-INNOVBUSMOD
Termine
Öffnung
01.10.2024
Deadline
16.01.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion "Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle" zielt darauf ab, die Entwicklung und/oder Verbreitung innovativer Instrumente und Geschäftsmodelle zu fördern, um die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit, das Publikum und die Vielfalt europäischer Werke im digitalen Zeitalter und/oder die Wettbewerbsfähigkeit und/oder den Ökologisierungsprozess der europäischen audiovisuellen Industrie zu verbessern.
Call-Ziele
Die Projekte können insbesondere Folgendes umfassen:
- Untertitelungs- oder Zugänglichkeits-/Erkennbarkeits-/Empfehlungsinstrumente, die grenzüberschreitend und plattformübergreifend eingesetzt werden, um die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit und das Publikumspotenzial europäischer audiovisueller Werke zu verbessern;
- Geschäftsinstrumente zur Verbesserung der Effizienz und Transparenz der audiovisuellen Märkte: automatisiertes System zur Verwaltung von Rechten, Technologie zur Datenerfassung und -analyse
- Geschäftsmodelle, die darauf abzielen, die Synergien und Komplementaritäten zwischen den Vertriebsplattformen (Festivals, Kinos, VOD ...) zu optimieren;
- Geschäftsinstrumente zur Erforschung neuer Produktions-, Finanzierungs-, Vertriebs- oder Werbemethoden, die durch neue Technologien (KI, Big Data, Blockchain, virtuelle Welten / Metaverse, NFT usw.) ermöglicht oder verbessert werden.
- Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle, die den Ökologisierungsprozess in der audiovisuellen Industrie verbessern.
Die Aktion bezieht sich nicht auf die Entwicklung von Hardware (z. B. Kameras, virtuelle Headsets usw.).
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Transparenz spielt eine Schlüsselrolle bei der Aktion. Daher sollten die Anträge Pläne für die Offenlegung der Beiträge und Ergebnisse der Aktion enthalten, einschließlich der Übermittlung der Ergebnisse an Behörden, Mitgliedstaaten und die audiovisuelle Industrie.
Besonderes Augenmerk wird auch auf die Anziehung privater Investitionen und auf eigene Investitionen gelegt. Es wird geprüft, ob das Projekt in der Lage ist, eine solide und angemessene öffentliche EU-Finanzierung zu beantragen, die unter den genehmigten 70 % liegt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie und Nutzung der Vorteile innovativer Entwicklungen bei Technologien und Geschäftsmodellen;
- Verbesserung der Anpassung der europäischen audiovisuellen Industrie an die Möglichkeiten, die sich durch künstliche Intelligenz und die Entwicklung virtueller Welten (auch Metaverse(s) genannt) bieten;
- Verbesserung des Ökologisierungsprozesses in der europäischen audiovisuellen Industrie;
- Verbesserung der Produktion und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke im digitalen Zeitalter;
- Erhöhung der Anzahl und Vielfalt der online verfügbaren europäischen Werke und Verbesserung ihrer Sichtbarkeit, damit sie ein größeres Publikum erreichen können.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerbern (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerbern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse die Staatsangehörigkeit des Unternehmens.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag
- Teil B (aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zu den Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
CREA-MEDIA-2025-INNOVBUSMODCREA-MEDIA-2025-INNOVBUSMOD(833kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
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