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Call-Eckdaten
Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Kofinanzierungssatz (Zweiter Stichtag)
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2024-AFIFCOEN-COSTS
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
11.06.2025 17:00
Budget des Calls
€ 220.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zielt darauf ab, die Einführung der Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen zu unterstützen und so zur Dekarbonisierung des Verkehrs entlang des TEN-V-Netzes in den Kohäsionsländern beizutragen.
Call-Ziele
Die folgenden Aktionen werden unterstützt:
- Maßnahmen zur Förderung des Aufbaus einer Stromtankstelleninfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, die mit Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 150 kW, 350 kW bzw. 1 MW ausgestattet sind.
- Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus einer Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge.
- Maßnahmen zur Förderung des Aufbaus einer Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für öffentliche Verkehrsmittel in Busdepots für Eisenbahnen auf Abschnitten des TEN-V-Schienennetzes, für die eine Ausnahme von der Elektrifizierungsanforderung gewährt wurde, und auf isolierten Netzen, in Übereinstimmung mit der geltenden TEN-V-Verordnung, oder in Terminals zur Betankung von Rangierlokomotiven.
- Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus der Infrastruktur für die Betankung mit Wasserstoff und die Aufladung mit Strom für Binnen- und Seeschiffe, Schiffe, Fahrzeuge und Ausrüstungen für den Hafenbetrieb und Flughäfen.
- Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus von Bunkerinfrastrukturen für die Ammoniakversorgung von See- und Binnenschiffen sowie von Schiffen für den Hafenbetrieb in TEN-T-See- und Binnenhäfen.
- Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus einer Bunkerinfrastruktur für die Methanolversorgung von See- und Binnenschiffen sowie von Schiffen für den Hafenbetrieb in TEN-V-See- und Binnenhäfen.
Kosten im Zusammenhang mit Fahrzeugen oder Schiffen sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Schiffen in der Binnenschifffahrt und im Kurzstreckenseeverkehr, wenn eine erste Anzahl von Schiffen erforderlich ist, um die Nutzung der geförderten Auflade-/Betankungsinfrastruktur in Gang zu bringen. In diesem Fall sind die förderfähigen Kosten auf die Kostendifferenz zwischen einem mit fossilen Brennstoffen betriebenen Schiff und dem/den emissionsfreien Schiff(en) beschränkt.
Kosten im Zusammenhang mit der Erzeugung von grünem Wasserstoff für Verkehrszwecke sind unter den in Abschnitt 10.6 des Arbeitsprogramms genannten Bedingungen als synergetische Elemente förderfähig.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- in einem der Mitgliedstaaten ansässig sein, die für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen
Sonderfälle:
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 2 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2024-AFIFCOEN-UNITS: Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Beiträge pro Einheit
- CEF-T-2024-AFIFCOEN-COSTS: Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Kofinanzierungssatz
Der Zuschuss ist ein budgetbasierter Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten. Das bedeutet, dass NUR bestimmte Arten von Kosten (förderfähige Kosten) und Kosten, die tatsächlich für Ihr Projekt angefallen sind (NICHT die veranschlagten Kosten), erstattet werden. Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Finanzierungssätzen ("Projektfinanzierungssatz") wie folgt erstattet:
- maximal 50 % für die Kosten von Bauarbeiten, Schiffen und Ausrüstung,
- maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten, Schiffen und Ausrüstungen in Regionen in äußerster Randlage
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
39 Monate ab Stichtag
Zusätzliche Informationen
Die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe wird im Rahmen einer fortlaufenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit drei Stichtagen für die Einreichung von Vorschlägen bis Ende 2025 wie folgt umgesetzt:
- 24.09.2024 17:00 UHR MEZ
- 11.06.2025 17:00 UHR MEZ
- 17.12.2025 17:00 UHR MEZ
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Dossier zur Einhaltung der Umweltvorschriften
- Genehmigungsschreiben für die Finanzierung (bestehend aus einem Übermittlungsschreiben, in dem die Genehmigung der Finanzierung durch die Leitungsorgane der Finanzinstitution gemäß ihren eigenen Regeln, Strategien und Verfahren bestätigt wird, und der Projektzusammenfassung)
- vereinfachter Rechner für die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA)
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 120 Seiten.
Call-Dokumente
Call document CEF-T-2024-AFIFCOENCall document CEF-T-2024-AFIFCOEN(581kB)
Kontakt
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